LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1638 (15/1516) 23.12.2015 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) betr. Sponsoren von Hochschulen und Forschungseinrichtungen Vorbemerkung der Fragestellerin: „In vielen außeruniversitären Forschungseinrichtungen , Hochschulen oder hochschulnahen Forschungsinstituten ist Sponsoring zu einer wichtigen Finanzierungsquelle geworden. Sponsoring wird definiert als: Zuwendung von Geld-, Sachoder Dienstleistungen eines Privaten aufgrund vertraglicher Vereinbarung an eine Wissenschaftseinrichtung zur Förderung des gesetzlichen Auftrages/Zweckes der Wissenschaftseinrichtung mit Außenwirkung, für den keine oder nur unzureichende öffentliche Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.“ (Quelle: hochschulwatch.) Vorbemerkung Landesregierung: Die Landesregierung weist darauf hin, dass der in der Vorbemerkung zitierte Sponsoringbegriff nicht dem in Literatur und Verwaltung üblichen Begriff entspricht. Bei wörtlicher Übernahme der von der Fragestellerin verwendeten Definition des Begriffes „Sponsoring“ müsste die Landesregierung darauf verweisen, dass im Saarland keine Zuwendungen zur Förderung des gesetzlichen Auftrages/Zweckes von Wissenschaftseinrichtungen erfolgten, für die keine oder nur unzureichende öffentliche Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Landesregierung legt ihren Antworten daher das allgemein anerkannte Begriffsverständnis zugrunde, wie es zum Beispiel in der Richtlinie über Sponsoring in der saarländischen Landesverwaltung vom 07. November 2014 (Abl. S.1041/2014) bzw. in der vom Bundesminister des Innern erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater vom 11.7.2003 (BAnz 2003, 14906) zum Ausdruck kommt. Danach handelt es sich um Sponsoring, wenn Geld-, Sach- oder Dienstleistungen durch Private an eine oder mehrere Dienststellen zugewendet werden, mit denen der Sponsor eine Tätigkeit der Verwaltung mit dem Ziel fördert, dadurch einen werblichen oder sonst öffentlichkeitswirksamen Vorteil (Imagegewinn) zu erlangen. Da bei der Entscheidung über den Einsatz von Sponsoring immer zu beachten ist, dass öffentliche Aufgaben grundsätzlich durch Haushaltsmittel zu finanzieren sind, kann dem von der Fragestellerin verwendeten Sponsoringbegriff also nicht gefolgt werden. Stattdessen gilt: Sponsoring kann immer nur ergänzend in Betracht kommen. Darüber hinaus ist über die Einwerbung und Annahme von Sponsoringleistungen grundsätzlich restriktiv zu entscheiden. Ausgegeben: 23.12.2015 (29.09.2015) Drucksache 15/1638 (15/1516) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Gab es seit 2010 Sponsoring an den saarländischen Hochschulen und/oder hochschulnahen Forschungsinstituten (An-Instituten) und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, an deren Finanzierung das Land maßgeblich mitbeteiligt ist? (Wenn ja: Bitte jährlich und nach Fakultäten und Studiengängen aufschlüsseln.) Zu Frage 1: An den saarländischen Hochschulen, hochschulnahen bzw. Forschungsinstituten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, an denen das Land beteiligt ist, erfolgt Sponsoring in unterschiedlichem Maße. Für die Fachhochschule für Verwaltung (FHSV) ist kein Fall von Sponsoring für den nachgefragten Zeitraum zu vermelden. Im Bereich der Hochschule der Bildenden Künste (HBK Saar) werden Spenden Dritter grundsätzlich über die Vereinigung der Förderer der Kunsthochschule generiert und verwaltet. Die so zur Verfügung gestellten finanziellen Zuwendungen sind aber nicht unter die Definition des Sponsorings zu subsumieren. Die übrigen drei Hochschulen des Landes - Universität des Saarlandes (UdS), Hochschule für Technik und Wirtschaft (htw saar) und Hochschule für Musik Saar (HfM) – haben bisher nur Geldzuwendungen buchhalterisch erfasst. Eine Aufteilung der Sponsoringgelder nach Fakultäten und Studiengängen ist hierbei nicht möglich, da das Sponsoring meist anlass- bzw. projektbezogen bzw. für die gesamte Einrichtung erfolgt , ohne nach einzelnen Fakultäten bzw. Studiengängen zu differenzieren. Für die außeruniversitären Einrichtungen wie das Leibniz-Institut für Informatik – Schloss Dagstuhl – in Wadern und das Max-Planck-Institut für Informatik in Saarbrücken gilt dies erst recht. Nicht anders verhält es sich beim Zentrum für Mechatronik und Automatisierung (ZeMA gGmbH) in Saarbrücken und dem Institut für Technologietransfer an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (FITT gGmbH). Die Fraunhofer-Institute für Biomedizinische Technik bzw. für Zerstörungsfreie Prüfverfahren , das Max-Planck-Institut für Softwaresysteme, das Leibniz-Institut für Neue Materialien und die PharmBioTec GmbH haben Sponsoring für den in Rede stehenden Zeitraum verneint. Die nachfolgenden Zahlen beruhen auf den Angaben der Hochschulen und Forschungseinrichtungen . Universität des Saarlandes 2010: 420.194,06 € 2011: 477.868,04 € 2012: 380.779,33 € 2013: 515.957,38 € 2014: 568.803,57 € 2015: 308.532,54 € (bis 30.09.2015) Drucksache 15/1638 (15/1516) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Hochschule für Technik und Wirtschaft (htw saar) 2010: 15.000,00 € 2011: 15.000, 00 € 2012: Fehlanzeige 2013: 5.355,00 € 2014: 4.500,00 € 2015: 5.000,00 € (bis 30.09.2015) Hochschule für Musik (HfM) 2010: 20.460 ,00 € 2011: Fehlanzeige 2012: Fehlanzeige 2013: 12.000,00 € 2014: 19.200,00 € 2015. 5.200,00 € (bis 30.09.2015) Leibniz-Institut für Informatik – Schloss Dagstuhl 2010: 25.000,00 € 2011: Fehlanzeige 2012: 60.000,00 € 2013: 65.000,00 € 2014: 75.054,58 € 2015: 70.200,00 € (bis 30.09.2015) Hinzu kommen Sachspenden (Bücherspenden) zum Aufbau einer Bibliothek. Max-Planck-Institut für Informatik 2013: 18.420,17 € Zentrum für Mechatronik und Automatisierungstechnik gGmbH (gegründet 2012) 2012: 6.410,23 € 2013: 4.500,00 € 2014: 17.000,00 € 2015: 5.912,00 € (bis 30.09.2015) Drucksache 15/1638 (15/1516) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - FITT gGmbH 2010: 2.000,00 € 2011: 10.400,00 € 2012: 22.500,00 € 2013: 62.810,00 € 2014: 63.810,00 € 2015: 69.160,00 € Wenn ja: Von welchen Sponsoren erhielten die unter 1. genannten Institutionen seit 2010 Zuwendungen ? (bitte jährlich und nach Fakultäten und Studiengängen aufschlüsseln.) Zu Frage 2: Sponsoren für die in der Antwort zu der Frage 1 genannten Institutionen waren in den Jahren 2010 bis 2015 Stiftungen, Verbände, Banken, Handelsgesellschaften, sonstige Firmen aus allen Bereichen der Wirtschaft und dem Dienstleistungssektor sowie Privatpersonen . Mit Rücksicht auf bestehende Zusagen gegenüber den Sponsoren hinsichtlich der Veröffentlichung ihrer Namen und die Höhe der Geldleistungen muss eine Einzelnennung im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage unterbleiben. Wenn ja: Welche Art der Leistung wurde an die unter 1. genannten Institutionen seit 2010 erbracht (Sachspende/Geldspende) und wie hoch war jährliche Summe der Zuwendungen? (Bitte jährlich aufschlüsseln.) Zu Frage 3: Das Gesamtvolumen im Berichtszeitraum 2010 bis September 2015 betrug insgesamt rund 3,35 Millionen €. Eine Auflistung, die über die jährlichen finanziellen Zuwendungen insgesamt und getrennt nach den einzelnen Instituten Aufschluss gibt, ist als Anlage 1 beigefügt. Wenn ja: Zu welchem jeweiligen Zweck erhielten die unter 1. Genannten Institutionen seit 2010 Zuwendungen ? (bitte jährlich und nach Fakultäten und Studiengängen aufschlüsseln). Zu Frage 4: Sponsoring erfolgte in vielfältiger Weise an den einzelnen Institutionen. Drucksache 15/1638 (15/1516) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Im Bereich der Universität des Saarlandes wurden beispielsweise die hochschuleigene Zeitung „Campus“ und diverse Programmhefte durch Anzeigenschaltungen, die Herausgabe von Studienführern, die Vermarktung von Werbeflächen, der jährliche Winterball , Jahresberichte, Symposien, Kongresse, Tagungen, Kolloquien, Workshops und anlassbezogen Jubiläen gefördert. Der größte Anteil des Sponsorings im Bereich der Universität des Saarlandes ist in der medizinischen Fakultät zu verzeichnen. Im Bereich der Hochschule für Technik und Wirtschaft bzw. der FITT gGmbH wurden Publikationen, das Anbringen von Logos auf Werbeflächen und eines Saarbahnzuges für das Bildungs- und Technologietransferangebot der htw saar, verschiedene Veranstaltungen (z.B. GradNight, RoboNight, 35-Jahr-Feier DFHI/ISFATES) und die Übernahme von Übernachtungskosten für Studenten anlässlich von Blockvorlesungen an Universitäten außerhalb des Saarlandes unterstützt. Im Bereich der Hochschule für Musik Saar wurden verschiedene Konzertreihen und Musikwettbewerbe gefördert. Anlage 1 Zusammenstellung des finanziellen Sponsorings 2010-2015 an Hochschulen und Forschungseinrichtungen Institution Höhe des Sponsorings 2010 Höhe des Sponsorings 2011 Höhe des Sponsorings 2012 Höhe des Sponsorings 2013 Höhe des Sponsorings 2014 Höhe des Sponsorings 2015* Gesamt Universität des Saarlandes 420.194,06 € 477.868,04 € 380.779,33 € 515.957,38 € 568.803,57 € 308.532,54 € 2.672.134,92 € htw saar 15.000,00 € 15.000,00 € 0,00 € 5.355,00 € 4.500,00 € 5.000,00 € 44.855,00 € Hochschule f. Musik Saar 20.460,00 € 0,00 € 0,00 € 12.000,00 € 19.200,00 € 5.200,00 € 56.860,00 € Leibnitz-Institut für Informatik 25.000,00 € 0,00 € 60.000,00 € 65.000,00 € 75.054,58 € 70.200,00 € 295.254,58 € Max-Planck-Institut für Informatik 0,00 € 0,00 € 0,00 € 18.420,17 € 0,00 € 0,00 € 18.420,17 € Zentrum für Mechatronik und Automatisierung 0,00 € 0,00 € 6.410,23 € 4.500,00 € 17.000,00 € 5.912,00 € 33.822,23 € FITT gGmbH 2.000,00 € 10.400,00 € 22.500,00 € 62.810,00 € 63.810,00 € 69.160,00 € 230.680,00 € Gesamt 2010-2015 3.352.026,90 € * bis 30.09.2015