LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1660 (15/1481) 18.01.2016 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Hilberer (PIRATEN) betr.: Öffentlich-Private Partnerschaften und Schiedsgerichtsverfahren Vorbemerkung des Fragestellers: „Auf Grund der derzeitigen Haushaltslage der öffentlichen Hand tendieren Bund, Länder und Kommunen in den letzten Jahren häufiger dazu, öffentliche Projekte im Rahmen von sogenannten öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) von privaten Partner und Geldgebern finanzieren und betreiben zu lassen. Begründet wird dieser Finanzierungsansatz in der Regel mit Zugewinnen an Effizienz , Kosteneinsparungen und einer höheren Umsetzungsgeschwindigkeit. Die den ÖPP- Projekten zugrunde liegenden Verträge beinhalten häufig Klauseln, nach denen im Falle eines Rechtsstreits die Streitfrage nicht vor ordentlichen Gerichten, sondern durch ein für das ÖPP-Projekt installiertes privates Schiedsgericht entschieden werden soll.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Der Begriff der sog. öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) ist vielschichtig und heterogen . Deshalb wird bei der Beantwortung der Anfrage folgende Definition des Begriffes ÖPP zugrunde gelegt: Bei ÖPP handelt es sich um eine langfristige, vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft. ÖPP- Projekte sind gekennzeichnet durch die Übernahme der Leistungen Planen, Bauen, Betreiben (einschließl. Instandhaltung und –setzung) und Finanzieren durch private Partner. Ziel dabei ist es, öffentliche (Bau-) Maßnahmen über einen längeren Vertragszeitraum – in der Regel zwischen 10 und 30 Jahren - zu realisieren. Die öffentliche Hand behält dabei als Auftraggeber die Hoheit über die erbrachten Leistungen. Werden nur Teile der o.g. Leistungen in einer Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft vertraglich geregelt, handelt es sich nicht um eine ÖPP- Maßnahmen im Sinne der Anfrage. Ausgegeben: 18.01.2016 (21.07.2015) Drucksache 15/1660 (15/1481) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Welche Projekte des Landes und Projekte mit Landesbeteiligung werden zurzeit nach dem Ansatz einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) umgesetzt? Zu Frage 1: Projekt des Landes: HTW-Hochhaus Wie viele und welche Projekte des Landes und Projekte mit Landesbeteiligung wurden im Zeitraum 2004 bis 2014 nach dem ÖPP-Ansatz durchgeführt ? (Bitte nach Jahr, Anzahl und ÖPP-Projekt einzeln aufgliedern). Zu Frage 2: Projekte des Landes: 2009/2010 Herrichtung der ehem. Schule Lehmkaulweg (Wackenberg) für Zwecke des LUA 2011/2012 Erweiterung und Sanierung des Gebäudes der Sozialgerichtsbarkeit Projekte mit Landesbeteiligung: 2012 Gondwana II Wie lang ist jeweils die Laufzeit der den unter Frage 1 und 2 abgefragten ÖPP-Projekten zugrunde liegenden Verträge? Zu Frage 3: HTW-Hochhaus: 25 Jahre Gondwana II: 25 Jahre LUA: 20 Jahre Sozialgerichte: 20 Jahre In welchen der in Frage 1 und 2 abgefragten ÖPP- Projekten wurden Schiedsgerichtsklauseln vertraglich vereinbart? Zu Frage 4: Im Vertrag zum HTW-Hochhaus gibt es an mehreren Stellen Verweise auf eine gesonderte Schiedsgutachterabrede. In den Verträgen zu den sonstigen Projekten gibt es keine Vereinbarung eines privaten Schiedsgerichtes. Es gilt jeweils die ordentliche Gerichtsbarkeit. Drucksache 15/1660 (15/1481) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - In wie vielen und in welchen dieser Fälle wurde ein Rechtsstreit vor privaten Schiedsgerichten ausgetragen ? Welche dieser Schiedsgerichtsverfahren sind bereits abgeschlossen, in wie vielen und welchen Fällen ist das Verfahren noch anhängig? In wie vielen und welchen dieser schiedsgerichtlichen Verfahren obsiegte die öffentliche Hand, in wie vielen und welchen Fällen kam es zu einem Vergleich, in wie vielen und welchen Fällen unterlag sie? Zu den Fragen 5, 6 und 7: Bisher ist zum Projekt HTW-Hochhaus noch kein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet worden. Welche Kosten sind der öffentlichen Hand im Rahmen dieser Schiedsgerichtsverfahren jeweils und insgesamt entstanden? (Bitte nach Schiedsgerichtsverfahren , Kosten einschließlich aller im Rahmen des Verfahrens und als Folgen des Schiedsspruchs / Schiedsgerichtsurteils zu leistenden Zahlungen und Jahr einzeln aufschlüsseln .) Zu Frage 8: Siehe Antworten zu den Fragen 4 - 7.