LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1664 (15/1581) 18.01.2016 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Isolde Ries (SPD) betr.: Cumarin in Zimtprodukten Vorbemerkung der Fragestellerin: „Es ist wieder Weihnachtszeit und damit die Zeit für Verbraucherinnen und Verbraucher, Zimtgebäck und zimthaltige Getränke verstärkt zu konsumieren . Seit Jahren wird festgestellt, dass Zimtprodukte unzulässig hohe Mengen des möglicherweise krebserregenden Duftstoffes Cumarin beinhalten. Problem: Cassia-Zimt enthält erhebliche Mengen an Cumarin und da er viel preisgünstiger und geschmacksintensiver ist als der gesündere und teurere Ceylon-Zimt, benutzen Produzenten meist Cassia-Zimt.“ Wann, wie viele und welche Zimtprodukte wurden in 2015 untersucht? Zu Frage 1: Im Zeitraum November/ Dezember 2015 wurden insgesamt 27 Proben zimthaltiges Weihnachtsgebäck, überwiegend aus handwerklicher Herstellung in dem Fachbereich 2.4 (Lebensmittelchemische Untersuchungen) des Landesamtes für Verbraucherschutz untersucht. Darunter waren 22 Proben Zimtwaffeln/ Zimtsterne, 5 Proben Lebkuchen / Honigkuchen und 1 Probe Lebkuchengewürz. Die Ergebnisse sind in der Anlage aufgeführt. Wie oft wurden die Grenzwerte überschritten? Zu Frage 2: Der Höchstgehalt an Cumarin von 50 mg/kg nach der VO (EG) Nr. 1334/2008 wurde im Jahr 2015 unter Berücksichtigung der Messunsicherheit bei 2 Proben Zimtwaffeln überschritten. Ausgegeben: 18.01.2016 (12.11.2015) Drucksache 15/1664 (15/1581) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wurden Produkte vom Markt genommen? Wenn ja, wie viele und aus welchem Grund? Zu Frage 3: Wegen überhöhten Cumaringehaltes wurden die noch vorhandenen Restbestände an Zimtwaffeln in den betroffenen zwei Betrieben vor Ort unschädlich beseitigt. Es handelte sich um eine Gesamtmenge von ca. 15 kg. Gab es Kennzeichnungsproblem? Wenn ja, welche ? Zu Frage 4: Bei 2 Proben fehlten Kennzeichnungselemente bzw. waren falsch aufgeführt. Gab es eine Ausweitung der Kontrollen? Wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht? Zu Frage 5: Eine Ausweitung der Kontrollen wurde nicht veranlasst, da im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der Beanstandungen rückläufig war (Saison 2014 – 35 Proben untersucht – 5 Beanstandungen / Saison 2015 – 27 Proben untersucht – 2 Beanstandungen). Kann zu viel Cumarin der Gesundheit schaden? Zu Frage 6: Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat das gesundheitliche Risiko, das von Cumarin in Lebensmitteln ausgehen kann, bewertet. Es hatte sich gezeigt, dass Cumarin im Tierversuch oder als Arzneimittel bei empfindlichen Personen die Leber schädigen kann und bei Ratten und Mäusen verschiedene Krebsarten auslösen kann. Das BfR hat deshalb eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge abgeleitet. Diese Menge kann ein Leben lang aufgenommen werden, ohne dass ein gesundheitliches Risiko zu erwarten ist. Sie liegt bei 0,1 mg (Milligramm) Cumarin pro kg Körpergewicht und Tag und gilt auch für besonders empfindliche Verbraucher. Ein Erwachsener mit 60 kg Körpergewicht kann folglich ein Leben lang täglich 6 mg Cumarin aufnehmen, ohne dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Denselben Wert hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in ihrer Bewertung von Cumarin ermittelt. Wird dieser Wert kurzzeitig überschritten, ist keine Gefährdung der Gesundheit zu erwarten. Eine Überschreitung der tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge durch Lebensmittel allein ist nur möglich, wenn der Höchstwert von 50 mg pro kg Lebensmittel voll ausgeschöpft wird und täglich große Mengen solcher Lebensmittel verzehrt werden. Bei Kleinkindern mit einem Körpergewicht von 15 kg wäre der TDI-Wert bei 30 g Zimtsternen (ca. 6 kleine Zimtsterne) oder 100 g Lebkuchen täglich ausgeschöpft, wenn keine weitere Cumarinexposition aus anderen Quellen hinzukommt. Bei Erwachsenen (60 kg Körpergewicht) sind dies mehr als 120 g Zimtsterne (ca. 24 kleine Zimtsterne) täglich. Wie auch bei anderen Lebensmitteln rät das BfR zum maßvollen Verzehr. Dabei ist auch zu bedenken, dass Cumarin zusätzlich über kosmetische Mittel wie cumarinhaltige Körperlotionen oder Körperöle aufgenommen werden kann. (Quelle: Fragen und Antworten zu Cumarin in Zimt und anderen Lebensmitteln, aktualisierte FAQ vom 27. September 2012). Drucksache 15/1664 (15/1581) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Anlage 2015 Bezeichnung PLZ / Ort Ort Eingangsdatum mg/kg Messunsicherheit mg/kg Höchstgeha lt mg/kg VO (EG) Nr.1334/200 8 Zimtwaffeln 66773 Saarlouis,Schwalbach 09.11.2015 9,5 50 Zimtsterne 66806 Ensdorf 09.11.2015 41,5 50 Nürnberger Elisen-Lebkuchen 66538 Neunkirchen, Kreisstadt 10.11.2015 20,76 50 Lebkuchen 66130 Saarbrücken, Landeshauptstadt 10.11.2015 7,9 50 Zimtsterne 66625 Nohfelden 10.11.2015 33,15 50 Zimtwaffeln 66538 Neunkirchen, Kreisstadt 10.11.2015 72,1 1,7 50 Lebkuchenherz 66117 Saarbrücken, Landeshauptstadt 11.11.2015 32,7 50 Honigkuchen 66793 Saarwellingen 11.11.2015 < 2,5 50 Zimtwaffeln 66676 Losheim am See 01.11.2015 63,9 1,6 50 Zimtwaffeln 66822 Lebach, Stadt 11.11.2015 23,6 50 Zimtwaffeln 66287 Quierschied 12.11.2015 35 50 Lebkuchenherzen mit Schokolade 66117 Saarbrücken, Landeshauptstadt 12.11.2015 < 2,5 50 Zimtwaffeln 66663 Merzig, Kreisstadt 12.11.2015 < 2,5 50 Zimtwaffeln 66299 Friedrichsthal, Stadt 16.11.2015 < 2,5 50 Zimtwaffeln 66299 Friedrichsthal, Stadt 16.11.2015 47,7 50 Zimtsterne 66763 Dillingen/ Saar, Stadt 16.11.2015 38,3 50 Zimtsterne 66806 Ensdorf 17.11.2015 43 50 Zimtwaffeln 66740 Saarlouis, Kreisstadt 18.11.2015 < 2,5 50 Zimtwaffeln 66287 Quierschied 19.11.2015 2,8 50 Zimtwaffeln 66287 Quierschied 19.11.2015 < 2,5 50 Zimtwaffeln 66822 Lebach, Stadt 20.11.2015 < 2,5 50 Zimtwaffeln 66740 Saarlouis, Kreisstadt 23.11.2015 42,6 50 Zimtwaffeln 66280 Sulzbach/ Saar, Stadt 25.11.2015 46,62 50 Zimtwaffeln 66280 Sulzbach/ Saar, Stadt 25.11.2015 < 2,5 50 Zimtwaffeln 66359 Bous 27.11.2015 < 2,5 50 Zimtwaffeln 66589 Merchweiler 27.11.2015 45,4 50 Zimtwaffeln 66589 Merchweiler 27.11.2015 16,06 50 Lebkuchengewürz 66111 Saarbrücken, Landeshauptstadt 16.11.2015 2413,1 keine Höchstmen ge für Gewürze