LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1665 (15/1590) 18.01.2016 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) betr.: Schulwechsel von den Grundschulen zu den Förderschulen Vorbemerkung der Fragestellerin: „Vor einem Jahr wurde der Rechtsanspruch auf Unterricht an einer Regelschule für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf eingeführt. Nach der neuen Regelung ist die Einschulung in eine reguläre Grundschule der Normalfall, eine Einschulung in eine Förderschule erfolgt nur noch auf Antrag der Erziehungsberechtigten. Gewerkschaften und Betroffene ziehen eine durchwachsene Bilanz der bisherigen Inklusionsbemühungen . Zwar sei der Wille vorhanden, aber es fehle an Förderschullehrkräften, Sozialpädagogen und Schulpsychologen, die die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer bei ihrer Arbeit unterstützen sollen. Auch sei die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte an den Grundschulen generell zu hoch. Unter diesen Bedingungen sei es nur schwer möglich, allen Kindern gleichermaßen gerecht zu werden, worunter vor allem die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf leiden würden . Dies zeige sich an einer hohen Zahl von Schulwechseln von den Grundschulen an die Förderschulen .“ Vorbemerkung der Landesregierung: Mit Einführung der Inklusion zum Schuljahr 2014/15 wurde die Zuweisung von Förderschullehrkräften an die Grundschulen von 103 Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) auf 120 VZLE erhöht, obwohl die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf an den Grundschulen etwa gleich geblieben ist. Ebenso wurde die Anzahl der Sozialpädagogen sowie der Schulpsychologen keineswegs reduziert. Der Vorwurf, es fehle an Fachpersonal, ist nicht nachvollziehbar. Die Unterstützung der Grundschullehrkräfte ist im Gegenteil besser geworden. Ausgegeben: 18.01.2016 (18.11.2015) Drucksache 15/1665 (15/1590) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wie viele Schülerinnen und Schüler sind im vergangenen Schuljahr von einer Grundschule auf eine Förderschule gewechselt? (Bitte aufschlüsseln nach abgebender und aufnehmender Schule .) Bei wie vielen dieser Kinder war der sonderpädagogische Förderbedarf bereits vor der Einschulung bekannt? In welchen Bereichen haben die betroffenen Kinder einen sonderpädagogischen Förderbedarf? Zu den Fragen 1 - 3: Es wird vom Statistischen Amt nicht erfasst, von welcher der 162 Grundschulen eine Schülerin/ein Schüler an eine der 37 Förderschulen wechselt. Insofern kann die Frage nur im Hinblick auf den Wechsel der Schulform beantwortet werden. Schuljahr 2014/15 Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Umschulungen von GS (Kl. 1-4) an FÖS Einschulungen an FÖS Lernen 85 15 Emotionale und soziale Entwicklung 37 8 Sprache 7 50 Geistige Entwicklung 0 41 Körperliche und motorische Entwicklung 6 18 Hören 3 11 Sehen 3 4 Gesamt 141 147 Die Zahl der Umschulungen aus den Klassenstufen 1 – 4 der Grundschulen an Förderschulen ist ausgewiesen in Spalte 2. Die Zahl der Einschulungen an Förderschulen ist ausgewiesen in Spalte 3. Bei den Kindern, die in Förderschulen eingeschult wurden, war die Notwendigkeit eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes von Beginn an gegeben. Die genannte Fallzahl in Spalte 3 bezieht sich ausschließlich auf Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn ihrer Schulzeit auf ausdrücklichen Wunsch ihrer Eltern in eine Förderschule eingeschult werden sollten. Die Förderschwerpunkte Lernen und sozialemotionale Entwicklung werden in der Regel erst im Verlauf der Schuleingangsphase überprüft. Drucksache 15/1665 (15/1590) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Bei 7.345 Einschulungen in die erste Klasse insgesamt entsprechen 147 Fälle einer im Bundesvergleich sehr niedrigen Förderschulquote von zwei Prozent des Einschulungsjahrganges . Im Bundesdurchschnitt wird für 6,5 Prozent aller Kinder eines Geburtsjahres derzeit ein sonderpädagogischer Förderbedarf angenommen. Angesichts dieser Quote ist auch die Zahl der Wechsler während der Grundschulzeit (Spalte 2) als niedrig einzuschätzen . Die ausgewiesene Anzahl von 141 umfasst für alle vier Grundschuljahre sowohl Schülerinnen und Schüler, deren Förderbedarf erst während der Grundschulzeit diagnostiziert wurde, als auch diejenigen, die bereits sonderpädagogische Unterstützung in der Regelschule erhielten. Grundlage für die Umschulung war in allen Fällen ein Antrag der Erziehungsberechtigten , wie er durch das in den saarländischen Schulgesetzen ausdrücklich formulierte Elternwahlrecht hinsichtlich des Förderortes festgeschrieben ist. Bisher nicht statistisch erfasst wurden die vermehrt umgesetzten Rückwechsel aus einer Förderschule an eine Regelgrundschule. Die Angaben sind nach Förderschwerpunkten aufgeschlüsselt.