LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1667 (15/1626) 18.01.2016 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) betr.: Religionsunterricht an Grundschulen Vorbemerkung der Fragestellerin: „Artikel 29 der saarländischen Verfassung garantiert den Religionsunterricht an den Schulen. Der Unterricht wird getrennt erteilt, je nachdem, welchem Glauben eine Schülerin oder ein Schüler angehört. Zur Erteilung des Unterrichts in katholischer und evangelischer Religion benötigen die Lehrkräfte eine kirchliche Lehrbefugnis der jeweiligen Kirche. Da eine diesbezügliche Grundgesetzänderung schon im Frühsommer 2016 verabschiedet werden könnte, bestünde auch erheblicher Beratungsbedarf in den Bundesländern.“ Wie viele Lehrkräfte mit kirchlicher Lehrbefugnis sind an den Grundschulen im Land tätig? Zu Frage 1: An den Grundschulen im Saarland sind 553 Lehrkräfte mit kirchlicher Lehrbefugnis tätig. Wie verteilen sich die Lehrkräfte auf die beiden christlichen Religionen? Zu Frage 2: Katholischer Religionsunterricht wird von 397 Lehrkräften mit kirchlicher Lehrbefugnis erteilt. Evangelischer Religionsunterricht wird von 156 Lehrkräften mit kirchlicher Lehrbefugnis erteilt. Ausgegeben: 18.01.2016 (04.12.2015) bitte wenden Drucksache 15/1667 (15/1626) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wird Religionsunterricht an saarländischen Grundschulen auch von Personen erteilt, die nicht über die kirchliche Lehrbefugnis verfügen? Wenn ja: wie viele Personen ohne kirchliche Lehrbefugnis geben Religionsunterricht an saarländischen Grundschulen? Zu Frage 3: An saarländischen Grundschulen erteilen 491 Lehrkräfte Religionsunterricht, die nicht über eine formale kirchliche Lehrbefugnis verfügen. Da den Kirchen durch jährliche Erhebung bekannt ist, dass nicht der komplette Religionsunterricht durch Lehrkräfte mit kirchlicher Lehrbefugnis erteilt wird, bieten sie immer wieder Fortbildungskurse für diese Lehrergruppe an. Ziel ist der nachträgliche Erwerb der Vocatio oder der Missio, aber zumindest eine fundierte Fortbildung. Die Kurse werden von den Lehrkräften genutzt und das Ministerium für Bildung und Kultur genehmigt zum Besuch der Kurse Dienstbefreiung im erforderlichen Umfang. In den Grundschulen ist vorherrschendes Prinzip der Unterricht im Klassenverband durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer. Um dieses Prinzip auch im Bereich des Religionsunterrichts nicht zu durchbrechen, unterstützt das Ministerium für Bildung und Kultur das Vorgehen der Kirchen, Lehrkräften, die nicht über eine formale kirchliche Lehrerbefugnis verfügen, entsprechende Fortbildungskurse anzubieten.