LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1676 (15/1437) 19.01.2016 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne) betr.: Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Anfrage betreffend Kosten infolge der Verzögerung des Bezugs des HTW-Hochhauses [Drucksache 15/1411 (15/1300)] In der Antwort zu Frage 1 werden auf die Frage nach Kosten infolge der Verzögerung des Bezugs des HTW- Hochhauses lediglich die Mietkosten für die Interims- Räumlichkeiten aufgelistet. Hierzu ergeben sich folgende Nachfragen: a) Sind über diese Mietkosten hinaus keine weiteren Kosten durch das Ausweichen auf andere Räumlichkeiten entstanden, beispielsweise für die Ertüchtigung der Räumlichkeiten, für den Umzug etc.? b) Wenn doch: Bitte um Auflistung aller Kosten, die durch die Verzögerung des HTW-Hochhauses zur Erhaltung des Studienbetriebes entstanden sind! Zu Frage 1: Ertüchtigungs- und Umzugskosten sind durch die bisherigen Nutzungen und durch das Ausweichen der Schule für Architektur Saar nach Göttelborn bisher nicht entstanden. Die Ertüchtigung der Mietsache in Göttelborn für den vorgesehenen Mietzweck obliegt dem Vermieter. Die Schätzung der Umzugskosten der htw saar für den Umzug der Schule für Architektur Saar beläuft sich auf 26.463 €. Für den Zeitraum Oktober 2013 bis Dezember 2015 sind nach Angaben der htw saar nachfolgende Kosten entstanden, die neben der Miete auch Bewirtschaftungs- und Standleitungskosten enthalten: Rastpfuhl: 1.004.048,55 € Hohenzollernstraße: 77.168,59 € Eurobahnhof: 29.504,51 € Totohaus: 34.735,77 € Ausgegeben: 19.01.2016 (24.06.2015) Drucksache 15/1676 (15/1437) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Die Frage 2 nach den voraussichtlichen Kosten bis zum Bezug des HTW-Hochhauses wird von der Landesregierung nicht beantwortet, weil ein Bezugstermin für das Hochhaus nicht genannt werden könne. Hierzu ergeben sich folgende Nachfragen: a) Welche Kosten werden durch die Anmietung von Räumlichkeiten für die Architekturstudenten in Göttelborn monatlich entstehen? b) Für wie lange ist die HTW in den Verträgen für Räumlichkeiten, die als Interimslösungen angemietet wurden, gebunden? (Bitte um Auflistung nach Räumlichkeiten!) c) Welche Kosten entstehen der HTW aus diesen Mietverträgen bis zu deren Auslaufen insgesamt? (Bitte differenziert nach Räumlichkeiten!) Zu Frage 2: Zur Beantwortung der Fragen 2 a), b) und c) wird auf die folgende Tabelle verwiesen, die ebenfalls auf Angaben der HTW-Saar basiert. Kosten, die durch die Interimslösungen voraussichtlich entstehen werden Objekt Miete Laufzeit Miete Nebenkosten Gesamt monatlich Laufzeit Laufzeit (geschätzt) Rastpfuhl 19.761 € 01.04.15 - 31.03.17 474.264 € 278.500 € 752.764 € Göttelborn 23.105 € 01.04.16-31.03.21 1.386.354 € 450.000 € 1.836.354 € Hohenzollernstraße 1.420 € unbefristet Nicht bezifferbar / abhängig v. Laufzeit 1.100 € pro Monat Nicht bezifferbar / abhängig v. Laufzeit Totohaus 1.286 € unbefristet Nicht bezifferbar / abhängig v. Laufzeit in Miete enthalten Nicht bezifferbar / abhängig v. Laufzeit Die unbefristeten Mietverhältnisse sind jeweils zum Quartalsende mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündbar. Für das Objekt Rastpfuhl besteht eine zweijährige Verlängerungsoption . An allen Interimsstandorten sind die Ertüchtigungskosten in der Miete enthalten . Das Atelier am Eurobahnhof ist zum 01.04.2016 gekündigt. Drucksache 15/1676 (15/1437) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - In der Antwort auf Frage 3 nach der Übernahme der Kosten durch das Land wird auf Kosten für die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei, Projektsteuerer und Beratungskosten hingewiesen, die das Land neben den Mietkosten für die Interimsräumlichkeiten derzeit trage. Hierzu ergeben sich folgende Nachfragen: a) Wie hoch sind die Kosten für die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei, den Projektsteuerer und die Beratungskosten bis heute? b) Wird das Land auch für künftig anfallende Kosten, die infolge der Verzögerung des Bezugstermins der HTW bis zum Bezug des HTW-Hochhauses und bis zum Abschluss eines möglichen Rechtsstreits entstehen , aufkommen? Zu Frage 3: a) Die Kosten für die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei betragen von September 2013 bis 15.12.2015 ca. 47.000 Euro und für den Projektsteuerer ca. 20.000 Euro. Die Beratungskosten betragen ca. 12.000 Euro. b) Diese Kosten werden im Rahmen der Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden. In der Antwort zu Frage 10 wird darauf hingewiesen, dass der Investor versuchen könnte, die Mehrkosten der für den Brandschutz erforderlichen Nachrüstungen geltend zu machen. Hierzu ergeben sich folgende Nachfragen : a) Welche Nachrüstungen werden voraussichtlich notwendig sein? b) Wie hoch sind diese Kosten der für den Brandschutz erforderlichen Nachrüstungen voraussichtlich ? Zu Frage 4: a) Folgende wesentliche Maßnahmen geben einen groben Überblick über die nun durchzuführenden Maßnahmen: - Anbau von 2 neuen Sicherheitstreppenhäusern, davon 1 mit Keller, inklusive des Anschlusses und der Anpassung der Hochhausfassade - Einbau einer neuen Druckbelüftungsanlage in einem der neuen Treppenhäuser - Anbau eines Verbindungssteges im 2. OG zum Parkhaus hin mit den erforderlichen Anpassungsmaßnahmen an der fertigen Parkhausfassade und Anpassung der Hochhausfassade - Anbau einer neuen Treppe aus dem UG - Anpassung der geplanten aber nur in Teilen fertiggestellten Außenanlage an die Erweiterungen Drucksache 15/1676 (15/1437) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - - Errichtung von Notwendigen Fluren im Bereich der gebauten Nutzungseinheiten incl. Anpassung der Wand- und Türqualitäten sowie den erforderlichen Änderungen und Ergänzungen der Lüftungsanlagen und sonstigen Installationen - Außerbetriebnahme eines vorhandenen innenliegenden Treppenraumes incl. der erforderlichen Abtrennungen - Umbau des vorhandenen innenliegenden Sicherheitstreppenraumes durch Entfall einer Schleuse incl. der erforderlichen Abtrennungen - Umbau der vorhandenen Flure und angrenzenden Räume zur Anbindung der neuen Treppenräume incl. Anpassung von Wand- und Türqualitäten Die Aufstellung ist keineswegs vollständig, insbesondere die vielen Anpassungsmaßnahmen in den Geschossen lassen sich nur schwer fassen. b) Die UBA Saarbrücken hat mit Zustimmung der OBA mit Datum vom 17.12.2015 einen Bauschein erteilt. Die Genehmigung wurde unter einer Reihe von Befreiungen und Abweichungen erteilt. Es ist nun an unserem Vertragspartner, gemeinsam mit seinen Planern die Genehmigung in Hinblick auf die enthaltenen Auflagen und Festlegungen zu prüfen und auszuwerten. Im Anschluss erfolgen notwendige Anpassungen der Planungen unter Berücksichtigung dieser Punkte. Erst nach Abschluss der Planungen wird es dem Vertragspartner möglich sein, eine halbwegs verlässliche Aussage zur Höhe der Mehrkosten für eine bauliche Umsetzung der durchzuführenden Änderungen und Ergänzungen zu treffen. Die Frage 11 nach dem finanziellen Verlust des Landes in einem Worst-Case-Szenario wird damit beantwortet, dass „mit einem Ausfall des Gebäudes nicht mehr zu rechnen“ ist. Ein finanzielles Risiko wird nicht beziffert. Hierzu ergibt sich folgende Nachfrage: a) Mit welchem finanziellen Verlust rechnet die Landesregierung in dem Szenario, dass es nicht zu einem Bezug vor dem Wintersemester 2016/2017 kommen kann und dass weder Schadensersatzforderungen noch die Kosten für die Ertüchtigung des Gebäudes für den Brandschutz beim Investor geltend gemacht werden können? Zu Frage 5: Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 4b) verwiesen.