LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1689 (15/1636) 09.02.2016 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne) betr.: Vermittlung und Abruf von Integrationskursen für Flüchtlinge im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Integrationskurse sind eine wichtige Maßnahme bei der Eingliederung von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Sie beinhalten neben der Vermittlung von Grundkenntnissen über das soziale Gefüge und die kulturellen Gepflogenheiten des Landes auch eine direkte Sprachförderung . Das grundlegende Beherrschen der deutschen Sprache ist eine essentielle Voraussetzung für die erfolgreiche Integration. Nur wenn sprachliche Barrieren früh durchbrochen werden, können erfolgreiche Schritte in Richtung Ausbildung und Integration in den Arbeitsmarkt und somit auch in die Gesellschaft erfolgen. Um dies zu gewährleisten , müssen die entsprechenden Angebote frühzeitig und in angemessenem Umfang für alle Interessengruppen angeboten werden. Integrationskurse knüpfen gemäß § 43 des Aufenthaltsgesetzes genau an dieser Stelle an. Deshalb muss sichergestellt werden, dass die Vermittlung funktioniert und ein ausreichendes Angebot an Kursen vorgehalten wird.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die Integrationskurse stellen ein Grundangebot des Bundes zur Integration bleibeberechtigter Ausländer bzw. Ausländer mit einer positiven Bleibeperspektive nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes dar. Neben der Zuständigkeit im gesetzgeberischen Bereich wird auch die gesamte Umsetzung und Finanzierung der Integrationskurse vom Bund geplant und gesteuert. Im Saarland erfolgt dies durch die Nebenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mit Sitz in der Landesaufnahmestelle in Lebach. Dementsprechend ist die Landesregierung für die Beantwortung der Fragen 2 – 8 und 10 nicht zuständig. Die Landesregierung ist daher lediglich für die Beantwortung der Fragen 1 und 9 zuständig . Ausgegeben: 09.02.2016 (17.12.2015) bitte wenden Drucksache 15/1689 (15/1636) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wie viele der sich zurzeit im Saarland aufhaltenden Flüchtlinge sind gemäß § 44 Aufenthaltsgesetz verpflichtet, an einem Integrationskurs teilzunehmen ? Wie verteilt sich diese Zahl auf Asylbewerber , Asylberechtigte und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF)? Zu Frage 1: Im Saarland sind derzeit 27 Personen verpflichtet an einem Integrationskurs teilzunehmen . In 6806 Fällen wurde eine Teilnahmeberechtigung ausgesprochen. Keine der verpflichteten / berechtigten Personen ist Asylbewerber bzw. Asylbewerberin . In 95 % der Fälle handelt es sich um Personen, bei denen die Flüchtlingseigenschaft festgestellt wurde und die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2, 1. Alternative AufenthG besitzen. Lediglich 47 Personen sind Asylberechtigte. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in der Regel schulpflichtig oder nehmen zunächst eine schulische Ausbildung auf und werden daher auf Grund der Regelung des § 44 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AufenthG nicht zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet bzw. es wird keine Berechtigung ausgesprochen. Welchen Stellenwert haben die Sprachangebote ehrenamtlich Engagierter bei der Versorgung der Flüchtlinge mit Integrations- bzw. Sprachkursen? Zu Frage 9: Seit Beginn der Zuweisung (im Oktober 2013) von Asylsuchenden und Flüchtlingen in die saarländischen Kommunen sind im Saarland viele ehrenamtlich tätige Organisationen entstanden, die sich in der Flüchtlingsarbeit auch auf hohem Niveau und spürbarer Nachhaltigkeit engagieren. Sie unterstützen die Flüchtlingsarbeit der saarländischen Landesregierung in hohem Maße und tragen zu einer bedarfsorientierten Betreuung und Versorgung sowie zur Einleitung erster Integrationsschritte „vor Ort“ bei. Eine große Vielzahl der Initiativen und Netzwerke bietet auch in unterschiedlichen Formen Sprachfördermaßnahmen an, die auch einem späteren Besuch der Integrationskurse dienen. Im Rahmen der Förderung des Ehrenamtes wurden vom MSGFuF auch diesbezügliche Aktivitäten unterstützt.