LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1691 (15/1651) 09.02.2016 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber Beamten Vorbemerkung des Fragestellers: „Auch im Justizvollzug sind die Bediensteten regelmäßig besonderen Belastungssituationen ausgesetzt , die etwa durch den Suizid eines Gefangenen ausgelöst werden können. Die Schutz- und Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist verfassungsrechtlich in Artikel 33 Absatz 4 des Grundgesetzes als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums verankert. Weitere Regelungen hierzu enthalten § 78 des Bundesbeamtengesetzes und § 45 der Beamtenstatusgesetze der Länder. Hiernach hat der Dienstherr im Rahmen des Dienstund Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien zu sorgen. Zudem soll er die Beamten bei ihrer amtlichen Tätigkeit und in ihrer Stellung schützen. Hierzu gehört auch die Fürsorge für die gesundheitlichen Belange der Beamten.“ Wie viele Suizide und wie viele Suizidversuche gab es in den letzten fünf Jahren jeweils in den Justizvollzugsanstalten des Saarlandes, und unter welchen Haftbedingungen ereigneten sich diese? Zu Frage 1: In den saarländischen Justizvollzugsanstalten gab es seit 2011 zwölf Suizide und 16 Suizidversuche. Die Suizide geschahen ausnahmslos im Erwachsenenvollzug (sechs in der Untersuchungshaft, fünf im geschlossenen und einer im offenen Strafvollzug ). Von den Versuchen ereigneten sich zwölf im Erwachsenenvollzug (vier in Untersuchungs-, acht in Strafhaft) und vier im Jugendvollzug (einer in Untersuchungs-, drei in Strafhaft). Ausgegeben: 09.02.2016 (14.01.2016) Drucksache 15/1691 (15/1651) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen bzw. sind noch geplant, um zukünftig Suizidversuche und Suizide in den Justizvollzugsanstalten soweit wie möglich zu verhindern? Zu Frage 2: Gefangene haben ein deutlich höheres Suizidrisiko als die Allgemeinbevölkerung. Deswegen misst die Landesregierung der Prävention eine hohe Bedeutung bei. Für den saarländischen Justiz- und Maßregelvollzug ist eine Landesarbeitsgemeinschaft „Suizidprophylaxe und Krisenintervention“ eingerichtet worden, an der Ärzte, Psychologen und Sozialarbeiter der Justizvollzugsanstalten und der Klinik für forensische Psychiatrie teilnehmen. Dieser Expertenkreis hat in den vergangenen zwei Jahren unter anderem folgende inzwischen umgesetzte Maßnahmen empfohlen: Die Implementierung eines wissenschaftlich fundierten, bereits evaluierten Screeningverfahrens . Das Screening wird unmittelbar nach Ankunft eines Gefangenen im Rahmen eines Erstgesprächs durchgeführt, um eine mögliche Gefährdung erkennen und ihr gegebenenfalls sogleich entgegenwirken zu können. „Listener“-Projekt: In der Prävention ist die Ermöglichung von Kommunikation ein zentraler Faktor. Listener sind Gefangene, die als geschulte Gesprächspartner Mitgefangenen in Krisensituationen zur Verfügung stehen. Es gibt eine große Bereitschaft unter den Gefangenen, sich als Listener ausbilden zu lassen. Eingesetzt werden die Listener vornehmlich bei Neuzugängen, die die erste Nacht in der Untersuchungshaft nicht alleine verbringen wollen. Die Betreuung durch Listener hat nach der Forschung oft einen nachhaltigen Effekt auf die Stimmungslage. Dieser Peer-to-Peer-Ansatz hat sich in der JVA Saarbrücken mittlerweile auch in Krisensituationen während der Strafhaft bewährt. Projekt „Tandemzelle“: Jeder Gefangene hat grundsätzlich einen Anspruch auf Einzelunterbringung . Die Achtung der Persönlichkeit verlangt, dass jeder Gefangene eine geschützte Privatsphäre hat. Das Saarland gehört zu den Ländern, die diesen Anspruch am besten erfüllen. Auf der anderen Seite passieren Suizide zumeist im Einzelhaftraum. Im Untersuchungshaftgebäude ist deshalb modellhaft eine „Tandemzelle “ eingerichtet worden: Das sind zwei nebeneinander liegende, durch eine Tür verbundene Hafträume, in die gefährdete Gefangene mit deren Einverständnis verlegt werden können. Gibt es für die von einem derartigen Ereignis betroffenen Bediensteten im Anschluss an eine solche Krisensituation eine Nachbegleitung und Unterstützung ? Zu Frage 3: In den Justizvollzugsanstalten gibt es Kriseninterventionsteams (KIT), bestehend aus erfahrenen Mitarbeitern der verschiedenen Fachbereiche. Sie sind seit vielen Jahren fester Bestandteil des Konzepts der Mitarbeiterbetreuung. Mitglieder des Teams gehen nach einem solchen Ereignis auf die betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu und bieten Unterstützung bei der Bewältigung der Belastung an. Im Bedarfsfall leitet das KIT die Weiterbetreuung durch eine externe professionelle Stelle in die Wege. Drucksache 15/1691 (15/1651) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Auch die Anstaltsleitungen verschaffen sich regelmäßig unverzüglich ein persönliches Bild vom psychischen Zustand der betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Gibt es Angebote des Dienstherrn mit einer professionellen psychologischen Betreuung, um im Anschluss an derartige Belastungssituationen der Entstehung von Traumata oder Belastungsstörungen entgegenzuwirken? Falls dies der Fall ist, steht es den Bediensteten frei, ohne dienstliche Nachteile eine externe psychologische Betreuung in Anspruch zu nehmen? Zu Frage 4: Innerhalb der Anstalt können betroffene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die entsprechenden Fachdienste aufsuchen (neben Anstaltspsychologen auch Anstaltsseelsorger ). Zum Prinzip der KIT gehört die Verschwiegenheit hinsichtlich Inanspruchnahme und Inhalt der Betreuungsmaßnahme. Sofern externe psychologische Betreuung in Anspruch genommen wird, unterliegt auch dies der Schweigepflicht und ist dem Dienstherrn in der Regel nicht bekannt. Dienstliche Nachteile entstehen Mitarbeitern daraus weder im einen noch im andern Fall. Gibt es für die Inanspruchnahme einer externen psychologischen bzw. psychotherapeutischen Betreuung eine Kostenübernahme durch das Land wie zum Beispiel in Schleswig Holstein? Zu Frage 5: Bei psychischen Erkrankungen erfolgt die übliche Kostenübernahme, etwa bei Beamten durch die Krankenversicherung und die Beihilfe. Probleme in der Übernahme von Heilbehandlungskosten sind in der Praxis bisher nicht bekannt geworden. Wird im Falle einer Erkrankung durch eine im Dienst erlebte psychische Krisensituation, wie zum Beispiel anlässlich eines Suizides oder Suizidversuchs eines Gefangenen, dies in der Regelbeurteilung des Bediensteten negativ hinsichtlich ihrer /seiner Belastbarkeit ausgelegt? Zu Frage 6: Die Praxis berichtet, dass bei Beamten und Beamtinnen, die mit dem Auffinden eines durch Suizid verstorbenen Gefangenen konfrontiert waren - sicherlich eines der am meisten belastenden Ereignisse im Vollzugsdienst -, in der Folgezeit keine Veränderungen der krankheitsbedingten Fehlzeiten feststellbar waren. Drucksache 15/1691 (15/1651) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Welche externen Fortbildungsmaßnahmen stehen den Bediensteten zur Gesunderhaltung und Stressbewältigung zur Verfügung? Zu Frage 7: Den Bediensteten des saarländischen Justizvollzugs stehen in erster Linie die Fortbildungsangebote der Justizvollzugsschule Wittlich zur Verfügung. Zu deren regelmäßigen Angeboten im Bereich der Gesundheitsfürsorge und Stressbewältigung gehören die Themen: - Umgang mit Kritik - Nähe / Distanz im Vollzugsalltag - Stressbewältigung - Grundkurs - Schwierige Situationen im Justizvollzug - Stress I - Aufbaukurs - Gesundheitsvorsorge I - Basiskurs - Gesundheitsvorsorge II - Aktiv in der Natur - Gesundheit und Sport - Gesundheitsvorsorge III - Aktiv sein und bleiben - Gesundheitsvorsorge IV - Wir sind fit - Stressbewältigung II - Aufbaukurs. Zudem nehmen Bedienstete des Justizvollzugs auch an Fortbildungsveranstaltungen des Ministeriums für Inneres und Sport teil, etwa zum Thema „Gesund und leistungsfähig - individuelle Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz“. Daneben finden im Rahmen des im Aufbau befindlichen Gesundheitsmanagements der Anstalten auch innerbetriebliche Veranstaltungen zum Thema Gesundheitsvorsorge statt. Wie viele externe Fortbildungsmaßnahmen wurden in den letzten 12 Monaten durchgeführt? Bitte separat pro Anstalt darlegen. Zu Frage 8: Bedienstete können sich zu einer Vielzahl externer Fortbildungsmaßnahmen bewerben . So verzeichnet allein die JVA Saarbrücken für das Jahr 2015 83 Fortbildungsveranstaltungen , an denen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen teilgenommen haben. Neun davon betrafen die in der Antwort zu Frage 7 genannten Themen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der JVA Ottweiler haben sich für 36 Veranstaltungen allein aus dem Fortbildungsprogramm der Justizvollzugschule Wittlich beworben . Davon betrafen zehn die in der Antwort zu Frage 7 genannten Themen. Drucksache 15/1691 (15/1651) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Bei wie vielen Bediensteten wurden Anträge auf derartige Fortbildungsmaßnahmen mit welcher Begründung abgelehnt, und welche Stelle entscheidet über diese Anträge? Bitte separat pro Anstalt darlegen. Zu Frage 9: Bei der Bewilligung von Fortbildungsmaßnahmen und deren Kostenübernahme legt das Ministerium der Justiz grundsätzlich einen großzügigen Maßstab an. Zu Ablehnungen kann es insbesondere bei großer Nachfrage aus Kapazitätsgründen kommen. In der JVA Saarbrücken mussten 2015 bei 11 der 83 Veranstaltungen Bewerbungen zurückgewiesen werden, wobei 25 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen betroffen waren. Die Auswahl erfolgt durch die personalverwaltende Stelle. Auswahlkriterium ist unter anderem, ob es sich um eine aufbauende Folgeveranstaltung handelt. Von 82 Bewerbungen aus der JVA Ottweiler für Veranstaltungen der Justizvollzugsschule Wittlich konnten 2015 56 berücksichtigt werden. Die Auswahl der zu berücksichtigenden Bewerbungen erfolgt durch die Personalabteilung unter dem Aspekt, jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin einmal die Möglichkeit der Teilnahme an den jährlich sich wiederholenden Fortbildungen zu geben. Wie viele Fortbildungsmaßnahmen zur Gesunderhaltung und Stressbewältigung wurden von den Anstaltsärzten durchgeführt, und wie viele wurden abgelehnt? Bitte separat darlegen. Zu Frage 10: Anstaltsärzte sind grundsätzlich nicht in die Veranstaltung von Fortbildungsmaßnahmen eingebunden. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation der Arbeitsbedingungen und die Gesundheitsprävention im saarländischen Justizvollzug im Vergleich zu Schleswig-Holstein? Zu Frage 11: Es gehört nicht zu den Kompetenzen der Landesregierung, die Situation der Arbeitsbedingungen und die Gesundheitsprävention des Landes Schleswig-Holstein zu beurteilen . Im saarländischen Justizvollzug sind die Empfehlungen aus dem Gutachten „Gute Arbeit im Vollzug“, welches das Centrum für Evaluation (CEval) an der Universität des Saarlandes im November 2014 vorgelegt hatte, geprüft und im Jahr 2015 zum großen Teil umgesetzt worden. Die Wirkungen auf die Arbeitssituation, auf die Motivation und die Arbeitszufriedenheit sind erkennbar: Der Krankenstand ist 2015 deutlich gesunken. Damit einher ging ein erheblicher Abbau von Überstunden: Die Zahl sank von 55.000 im Jahr 2012 auf aktuell rund 20.000, dem bei weiten niedrigsten Stand seit über 10 Jahren.