1 LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1708 (15/1639) 26.02.2016 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne) betr.: Ethikunterricht Vorbemerkung des Fragestellers: „Nach einer Änderung des Schulordnungsgesetzes kann seit dem Schuljahr 2015/16 an den Gemeinschaftsschulen und Gymnasien des Saarlandes bereits ab der Klassenstufe 5 das Fach Allgemeine Ethik als Ersatzunterricht für den Religionsunterricht erteilt werden . Diese Regelung erweitert die bisherige Rechtsgrundlage , wonach ein verbindlicher Ethikunterricht erst ab der Klassenstufe 9 erteilt werden konnte. Darüber hinaus hatten und haben die Schulen in den Klassenstufen 5 bis 8 noch die Möglichkeit, den Ethikunterricht in eigener Regie neben dem regulären Fächerkanon im Status einer Arbeitsgemeinschaft oder Ähnlichem anbieten zu können. Die gesetzliche Neuregelung stellt darauf ab, den Ethikunterricht ab der Klassenstufe 5 als Ersatzunterricht für das Fach Religion mit dem Unterricht anderer Fächer rechtsverbindlich gleichzustellen. Es bleibt allerdings den Schulen überlassen, inwiefern sie den Ethikunterricht in dieser Form überhaupt anbieten können, da dieses Angebot laut Schulordnungsgesetz lediglich im Rahmen vorhandener schulischer Ressourcen vorgesehen ist.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die Antworten basieren auf der Religionsstatistik, die das Ministerium für Bildung und Kultur jährlich für die Kirchen erhebt. Seit dem Schuljahr 2014/15 wird neben dem katholischen und evangelischen Religionsunterricht auch der Ethikunterricht abgefragt. Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich um Ersatzunterricht für den Religionsunterricht oder Unterricht im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft handelt. Ausgegeben: 26.02.2016 (06.01.2016) Drucksache 15/1708 (15/1639) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - 2 Wie viele Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 5 bis 8 der Gemeinschaftsschulen /Gesamtschulen und Gymnasien sind im laufenden Schuljahr vom regulären Religionsunterricht abgemeldet? Zu Frage 1: Abmeldungen vom Religionsunterricht erfolgen nur von Schülerinnen und Schülern mit der Konfession römisch-katholisch und evangelisch. Im laufenden Schuljahr sind in den Klassenstufen 5 bis 8 der Gemeinschaftsschulen und Gymnasien insgesamt 491 Schülerinnen und Schüler vom katholischen und evangelischen Religionsunterricht abgemeldet. Wie hoch ist dieser Anteil prozentual jeweils pro Klassenstufe und Schulform im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl in den einzelnen Klassenstufen? Zu Frage 2: Der Anteil der vom Religionsunterricht abgemeldeten Schülerinnen und Schüler im laufenden Schuljahr im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl in den einzelnen Klassenstufen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Gemeinschaftsschulen Gymnasien Klassenstufe 5 1,4 % 1,1 % Klassenstufe 6 2,5 % 0,9 % Klassenstufe 7 2,7 % 1,1 % Klassenstufe 8 4,0 % 1,8 % Wie viele Abmeldungen vom Religionsunterricht gab es in den Klassenstufen 5 bis 8 der Schulformen Gemeinschaftsschule/ Gesamtschule und Gymnasium in den Schuljahren 2012/13, 2013/14 und 2014/15? Zu Frage 3: In den Klassenstufen 5 bis 8 der Gemeinschaftsschulen und Gymnasien gab es in den Schuljahren 2012/13, 2013/14 und 2014/15 - wie in der nachstehenden Tabelle dargestellt - folgende Anzahlen von Abmeldungen vom katholischen und evangelischen Religionsunterricht : Schuljahr 2012/2013 472 Schuljahr 2013/2014 434 Schuljahr 2014/2015 415 Drucksache 15/1708 (15/1639) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - 3 Wie hoch war der Anteil dieser Abmeldungen prozentual pro Klassenstufe und Schulform im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl in den einzelnen Klassenstufen in den Schuljahren 2012/13, 2013/14, 2014/15? Zu Frage 4: Der Anteil der vom Religionsunterricht abgemeldeten Schülerinnen und Schüler im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl in den einzelnen Klassenstufen ist in den nachfolgenden Tabellen dargestellt: Schuljahr 2012/2013 Gemeinschaftsschulen Gymnasien Klassenstufe 5 1,1 % 0,4 % Klassenstufe 6 0,9 % 1,1 % Klassenstufe 7 1,5 % 2,1 % Klassenstufe 8 1,6 % 2,9 % Schuljahr 2013/2014 Gemeinschaftsschulen Gymnasien Klassenstufe 5 0,4 % 0,8 % Klassenstufe 6 0,8 % 0,9 % Klassenstufe 7 0,8 % 2,0 % Klassenstufe 8 0,9 % 5,1 % Schuljahr 2014/2015 Gemeinschaftsschulen Gymnasien Klassenstufe 5 1,4% 0,7% Klassenstufe 6 1,0% 1,0% Klassenstufe 7 1,6% 1,3% Klassenstufe 8 1,2% 2,6% In welchen Gemeinschaftsschulen/Gesamtschulen und Gymnasien wurde und wird in den Klassenstufen 5 bis 8 (gegebenenfalls auch jahrgangsübergreifend ) in den Schuljahren 2012/13, 2013/14, 2014/15 und 2015/16 Ethikunterricht im Status einer Arbeitsgemeinschaft erteilt? Zu Frage 5: Die Erhebung von Ethikunterricht erfolgt erst seit dem Schuljahr 2014/15, so dass die Frage für die Schuljahre 2012/13 und 2013/14 nicht beantwortet werden kann. Für das Schuljahr 2015/16 lässt sich diese Frage nicht beantworten, da in der Religionsstatistik nicht unterschieden wird, ob es sich bei Ethikunterricht um Ersatzunterricht für den Religionsunterricht oder Unterricht im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft handelt (siehe Vorbemerkung der Landesregierung). Drucksache 15/1708 (15/1639) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - 4 Im Schuljahr 2014/15 fand der Ethikunterricht ausschließlich in AG-Form statt. Eine Liste der Schulen, die in mindestens einer der Klassenstufe 5 bis 8 Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Ethikunterricht gemeldet hatten, befindet sich in der Anlage 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler nahmen und nehmen in den oben genannten Schuljahren, Schulformen und Jahrgängen an dieser Form des Ethikunterrichtes teil? Zu Frage 6: Auf Basis der Religionsstatistik lässt sich die Frage nur für das Schuljahr 2014/2015 beantworten (siehe Vorbemerkung der Landesregierung). Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Ethikunterricht im Schuljahr 2014/2015: Gemeinschaftsschulen Gymnasien Klassenstufe 5 532 276 Klassenstufe 6 517 299 Klassenstufe 7 554 244 Klassenstufe 8 668 357 An welchen Gemeinschaftsschulen/Gesamtschulen und Gymnasien wurde auf der Grundlage der neuen gesetzlichen Regelung im Schuljahr 2015/16 Ethikunterricht in den Klassenstufen 5 bis 8 als Ersatzunterricht für den Religionsunterricht als verbindliches Unterrichtsfach neu eingerichtet? Zu Frage 7: Im Schuljahr 2015/16 haben die in Anlage 2 aufgelisteten Schulen in mindestens einer der Klassenstufen 5 bis 8 Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Ethikunterricht gemeldet . Eine Aufschlüsselung nach Ersatzunterricht für den Religionsunterricht bzw. Arbeitsgemeinschaft ist dabei nicht möglich (siehe Vorbemerkung der Landesregierung). Wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen im Schuljahr 2015/16 in welchen Klassenstufen der Gemeinschaftsschulen/ Gesamtschulen und Gymnasien an diesem Ethikunterricht teil? Zu Frage 8: Eine Aufschlüsselung nach Ersatzunterricht für den Religionsunterricht bzw. Arbeitsgemeinschaft ist nicht möglich (siehe Vorbemerkung der Landesregierung). Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Ethikunterricht im Schuljahr 2015/2016: Gemeinschaftsschulen Gymnasien Klassenstufe 5 691 428 Klassenstufe 6 616 345 Klassenstufe 7 634 315 Klassenstufe 8 785 368 Drucksache 15/1708 (15/1639) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - 5 Welche Fachlehrkräfte mit welcher Lehramtsqualifikation unterrichten die unter Frage 8 genannten Schülerinnen und Schüler? Zu Frage 9: An den Gemeinschaftsschulen sind noch wenige Lehrkräfte mit der Fakultas Philosophie eingesetzt, so dass derzeit Ethik noch hauptsächlich von fachaffinen Lehrkräften unterrichtet wird, die beispielsweise eine Lehrbefähigung in Religion oder Gesellschaftswissenschaften haben. An Gymnasien wird Ethik in der Regel durch Lehrkräfte mit dem Fach Philosophie unterrichtet . Wurden an den unter Frage 7 genannten Schulen und Jahrgängen zur Einrichtung des Ethikunterrichtes im Rahmen der vorhandenen schulischen Ressourcen Klassen zusammengelegt bzw. neu gebildet oder andere schulische Angebote und sonstige Maßnahmen reduziert oder gestrichen? Wenn ja, welche an welchen Schulen und Jahrgängen und in welchem Umfang? Zu Frage 10: Klassenzusammenlegungen oder -teilungen als unmittelbare Folge der Einführung von Ethik-Ersatzunterricht gab es nicht. Bereits vor der Schaffung der gesetzlichen Regelung zum Ethik-Ersatzunterricht gab es an vielen Gemeinschaftsschulen und Gymnasien Ethikunterricht in AG-Form in den Klassenstufen 5 bis 8. Die dafür genutzten schulischen Ressourcen werden nun im Ethik-Ersatzunterricht eingesetzt. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Einführung des Ethik-Ersatzunterrichts eine Reduzierung oder Streichung anderer schulischer Angebote und Maßnahmen bedingt hat. Drucksache 15/1708 (15/1639) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - 6 Anlage 1: Gemeinschaftsschulen und Gymnasien, die im Schuljahr 2014/2015 in mind. einer der Klassenstufe 5 bis 8 Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Ethikunterricht gemeldet haben Gemeinschaftsschulen Gymnasien GemS Dillingen I GY Albert-Einstein Völklingen GemS Mettlach-Orscholz GY Albert-Schweitzer Dillingen GemS Riegelsberg GY am Krebsberg Neunkirchen GemS SB-Bellevue GY am Rotenbühl Saarbrücken GemS SB-Ludwigspark GY am Schloß Saarbrücken GemS SB-Rastbachtal GY am Stadtgarten Saarlouis GemS Völklingen-Ludweiler GY am Stefansberg Merzig GemS Blieskastel GY Deutsch-Französisch Saarbrücken GemS Bous-Ensdorf GY Johannes-Kepler Lebach GemS Heusweiler GY Kaschnitz Völklingen GemS Homburg I GY Ludwigsgymnasium Saarbrücken GemS Homburg II GY Marienschule Saarbrücken (privat) GemS Merchweiler GY Max-Planck Saarlouis GemS Merzig GY Otto-Hahn Saarbrücken GemS Ottweiler GY Peter-Wust Merzig GemS Saarbrücken-Bruchwiese GY Saarpfalz Homburg GemS Saarbrücken-Güdingen GY Theodor-Heuss Sulzbach GemS Saarlouis I GY Warndtgymnasium Völklingen GemS Saarwellingen GY Wendalinum St. Wendel GemS Schmelz Schengen Lyzeum, Perl GemS Schwalbach GY am Steinwald Neunkirchen GemS St. Ingbert II GemS St. Wendel GemS Tholey GemS Völklingen I GemS Völklingen II GemS Wallerfangen GemS Weiskirchen Drucksache 15/1708 (15/1639) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Anlage 2: Gemeinschaftsschulen und Gymnasien, die im Schuljahr 2015/2016 in mind. einer der Klassenstufen 5 bis 8 Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Ethikunterricht gemeldet haben Gemeinschaftsschulen Gymansien GemS Riegelsberg Schengen Lyzeum, Perl GemS Bellevue, Saarbrücken GY am Steinwald Neunkirchen GemS Mettlach-Orscholz GY Saarpfalz Homburg GemS Sulzbachtal GY Leibniz St. Ingbert GemS Völklingen GY Max-Planck Saarlouis GemS Dillingen GY am Stadtgarten Saarlouis GemS Gersheim GY Albert-Schweitzer Dillingen GemS Montessori, Saarbrücken GY Ludwigsgymnasium Saarbrücken GemS Ludwigspark, Saarbrücken GY Theodor-Heuss Sulzbach GemS Schiffweiler GY am Krebsberg Neunkirchen GemS Nohfelden-Türkismühle GY Hochwaldgymnasium Wadern GemS Kirkel GY am Schloss, Saarbrücken GemS Beckingen GY Johannes-Kepler Lebach GemS Freisen GY am Stefansberg Merzig GemS Merzig GY Otto-Hahn Saarbrücken GemS Saarwellingen GY Albert-Einstein Völklingen GemS Blieskastel GY am Rotenbühl Saarbrücken GemS Völklingen I GY Ottweiler GemS Wallerfangen GY Kaschnitz Völklingen GemS Saarlouis I GY Wendalinum St. Wendel GemS Schmelz GY Mannlich Homburg GemS Kleinblittersdorf GemS Völklingen II GemS Schwalbach GemS Saarbrücken-Güdingen GemS Sulzbach GemS Quierschied GemS St. Ingbert I GemS St. Wendel GemS Neunkirchen-Stadtmitte GemS Homburg II GemS Weiskirchen Drucksache 15/1708 (15/1639) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - GemS Ottweiler GemS Merchweiler GemS Lebach GemS Homburg I GemS Klarenthal GemS Heusweiler