LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1709 (15/1642) 26.02.2016 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Birgit Huonker (DIE LINKE.) betr.: Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der saarländischen Polizei Vorbemerkung der Fragestellerin: „Die Landesregierung betonte 2012, dass eine Entscheidung für eine eigene Familie und Kinder kein beruflicher Nachteil sein darf. Man wolle Paare ermutigen, sich für Kinder zu entscheiden, denn sie seien die Zukunft unserer Gesellschaft. Um Unternehmen in der freien Wirtschaft ein Beispiel zu geben, wolle sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass Mütter und Väter im öffentlichen Dienst bei der beruflichen Weiterentwicklung unterstützt werden. Eine kürzlich erschienene Bertelsmann -Studie kommt zu dem Ergebnis, dass das Saarland und besonders der Regionalverband bundesweit das Schlusslicht in puncto Vereinbarkeit von Beruf und Familie bilden.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung steht zu ihrer Verpflichtung, Mütter und Väter im öffentlichen Dienst vollumfänglich zu unterstützen. Auch im Hinblick auf die Attraktivität des Polizeiberufes ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die aktive Unterstützung von Müttern und Vätern im Polizeidienst in Einklang zu bringen. Dies ist mehr denn je eine der vorrangigen Aufgaben der eingesetzten Personalverwaltungen und Vorgesetzen im Polizeibereich. Um auch in Zukunft den Anforderungen der Sicherstellung der inneren Sicherheit gerecht werden zu können, ist die Förderung der Berufszufriedenheit in der Polizei von außerordentlicher Wichtigkeit. Hierzu sind nicht zuletzt berufsbegleitende Voraussetzungen zu schaffen, die sowohl dem Dienstherrn als auch den jeweiligen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten dienen. Die Polizei des Saarlandes ist hierzu gut aufgestellt. Vorbemerkung zu der Beantwortung der Fragen 1 und 2: Aufgrund des großen Personalapparates der saarländischen Vollzugspolizei sind anlassbezogene Auswertungen nur zu einem festgelegten Stichtag möglich. Gerade im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Elternzeiten und Teilzeitbeschäftigungs - oder Teilzeitdienstverhältnissen können sich von Monat zu Monat hinsichtlich der Fallzahlen Veränderungen ergeben. Ausgegeben: 26.02.2016 (08.01.2016) Drucksache 15/1709 (15/1642) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - In welchem Umfang werden Erziehungszeiten bei der saarländischen Polizei wahrgenommen? Zu Frage 1: Zum Stichtag 14. Januar 2016 nahmen insgesamt 40 Beschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte der saarländischen Polizei Erziehungszeiten in Anspruch. Hierbei handelt es sich um acht Beamte und 31 Beamtinnen sowie eine Tarifbeschäftigte. Der Zeitraum der individuellen Inanspruchnahme ist sehr unterschiedlich. Ein Großteil des genannten Personenkreises nimmt Erziehungszeiten im Umfang von einem halben bis einem Kalenderjahr in Anspruch. Väter nehmen hierbei im Verhältnis zu den Müttern meist den geringeren Zeitanteil an Kalendermonaten in Anspruch. Insgesamt sind aktuell Erziehungszeiten von einem Monat bis zu 26 Monaten zu verzeichnen. Wie vielen Polizistinnen und Polizisten wurde Teilzeitbeschäftigung in unterschiedlichem Umfang gewährt? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht) Zu Frage 2: Zum Stichtag 14. Januar 2016 befanden sich 85 Polizistinnen und 11 Polizisten in einem Teilzeitdienstverhältnis. Diese schlüsseln sich wie folgt auf: Teilzeitumfang Gesamt 96 8 bis 35 Wochenstunden Polizisten 11 20 bis 35 Wochenstunden Polizistinnen 85 8 bis 34 Wochenstunden In welchem Umfang wird bei der Erstellung der Planstellen bei der saarländischen Polizei die Annahme von Erziehungszeiten mitberechnet? Zu Frage 3: Bei der Erstellung der Planstellen der Polizei des Saarlandes findet die Annahme von Erziehungszeiten keine Berechnung. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen , damit vor allem männliche Polizisten vermehrt ihr Recht auf Elternzeit wahrnehmen? Zu Frage 4: Wie die bisherigen Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Antragsverhalten aus dem Kreise der männlichen Belegschaft der saarländischen Polizei gezeigt haben, ist seit den letzten Jahren eine Zunahme der Anträge zu verzeichnen. Weiter kann festgestellt werden, dass in vielen Fällen, in denen beide Elternteile als Polizeivollzugsbeamte in der saarländischen Polizei Dienst leisten, eine gleichmäßige Anteilsverteilung hinsichtlich der Inanspruchnahme von Elternzeiten praktiziert wird. Das Ergreifen besonderer Maßnahmen zur Motivation von männlichen Polizeibeamten erscheint aus Sicht der Landesregierung somit als nicht erforderlich. Drucksache 15/1709 (15/1642) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Die Polizei in Niedersachsen ist vorbildlich, was die Vereinbarkeit von Beruf und Familie betrifft. Sie verfügt über einen Leitfaden zur kreativen Gestaltung der organisatorischen Rahmenbedingungen für das Arbeiten in Teilzeit, hat ein Rahmenkonzept zur Unterstützung von Beschäftigten mit Pflegeaufgaben, will Handlungsmöglichkeiten für den Umgang mit Vereinbarungsanforderungen oder ein Leitbild zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf entwickeln usw. Welche Instrumente bietet die saarländische Landesregierung ihren Polizistinnen und Polizisten an? Zu Frage 5: Hier sind an erster Stelle die Veröffentlichungen im Intranetauftritt der saarländischen Landesverwaltung „Saarland plus“ zu nennen, die den Angehörigen der saarländischen Polizei vollumfänglich zugänglich sind und sowohl die Bereiche Arbeits- und Tarifrecht als auch Bestimmungen des Beamtenrechts umfassen. Bereits im Jahr 2003 wurde durch das Ministerium für Inneres und Sport ein Merkblatt zur Teilzeitbeschäftigung für Beamtinnen und Beamte erarbeitet, das neben den verschiedenen Teilzeitarten auch die Rechtsfolgen und finanziellen Auswirkungen einer Inanspruchnahme von Teilzeit aufzeigt. Neben diesen Informationsmöglichkeiten bietet auch der Intranetauftritt der saarländischen Vollzugspolizei nützliche und aktuelle Informationen zu der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Neben dem Referat D 4 des Ministeriums für Inneres und Sport, ist das Landespolizeipräsidium (LPP) mit der dortigen Direktion LPP 3 (Personal/ Recht) als zentraler Ansprechpartner der Belegschaft der saarländischen Polizei eingerichtet. Beide Organisationseinheiten stehen durch geschultes Fachpersonal jederzeit für eine kompetente Beratung und Fürsorge. Neben vielen möglichen Personalmaßnahmen, die der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen, werden neben der Inanspruchnahme von Erziehungszeiten und Teilzeitbeschäftigungs- bzw. Teilzeitdienstverhältnissen im Folgenden verschiedene Initiativen und Leistungen der Personalverwaltungen beispielhaft aufgeführt: Flexibilisierung der Arbeitszeit (Flexible Dienstzeitmodelle auch für Beamtinnen und Beamte des Wechselschichtdienstes , Vermeidung von Wochenenddiensten und Nachtdiensten) Beurlaubungen zur Pflege und Betreuung (auch unter Weitergewährung der Dienstbezüge) Beurlaubungen aus familienpolitischen Gründen Sabbatjahre Telearbeit (Möglichkeit von Heimarbeitsplätzen) Kontaktaufnahmen während der Elternzeit oder bei Freistellungen zur besseren Karriereplanung Wiedereingliederungsprogramme (Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Hamburger Modelle) Kinderbetreuung (Ferienprogramme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ) Führungskräfteseminare hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Sensibilisierungen in Veranstaltungen, Seminaren und Dienstversammlungen