LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1717 (15/1593) 07.03.2016 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum (DIE LINKE.) betr.: Öffentlich geförderte Beschäftigung Vorbemerkung des Fragestellers: Ausgegeben: 07.03.2016 (24.11.2015) Drucksache 15/1717 (15/1593) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Was ist bisher seitens der Landesregierung konkret in die Wege geleitet worden, um die gefährdeten Trägerstrukturen neu aufzustellen? Zu Frage 1: Im Jahr 2015 hat die Landesregierung sowohl die Fördergrundsätze für das Landesprogramm „Arbeit für das Saarland“ (ASaar) als auch die Fördergrundsätze für ESFkofinanzierte Arbeitsmarkt-Projekte in der Förderperiode 2014 - 2020 unter Beteiligung der Sozialpartner an aktuelle rechtliche und politische Gegebenheiten der Bundesförderung angepasst. In die auf Konsens ausgerichtete Abstimmung war auch die Landesarbeitsgemeinschaft „Beschäftigung und Qualifizierung“ als landesweiter Zusammenschluss der Bildungs- und Beschäftigungsträger eingebunden. Das Ziel der Neuausrichtung der Fördergrundsätze bestand u.a. auch darin, den saarländischen Trägern eine auskömmliche Kostenerstattung zu erleichtern sowohl bei durch Landesund ESF-Mittel geförderten Regelinstrumenten des SGB II als auch bei der Kofinanzierung des Landes im Rahmen der beiden neuen Bundesprogramme zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit. Darüber hinaus hat die Landesregierung insbesondere zur Förderung von Sozialkaufhäusern zusätzliche Finanzmittel für Bildungs- und Beschäftigungsträger zur Verfügung gestellt, um in den Jahren 2014 und 2015 den Wegfall des Bundesprogramms „Bürgerarbeit“ abzufedern. Mit Vorstand und Vollversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft „Beschäftigung und Qualifizierung Saarland“ findet regelmäßig und mehrmals im Jahr ein intensiver und umfassender Informations- und Erfahrungsaustausch statt mit dem Ziel, die saarländischen Träger frühzeitig auf bevorstehende Rechtsänderungen sowie politische Entwicklungen und Entscheidungen im Bereich der Arbeitsmarktförderung auf Landesund Bundesebene hinzuweisen. Damit soll insbesondere den betrieblichen Entscheidungsträgern eine zuverlässige Grundlage für die eigenen geschäftspolitischen Planungen und Entscheidungen gegeben werden. Weiterhin führt die Landesregierung mit allen saarländischen Jobcentern und Trägern, die Projekte im Rechtskreis SGB II planen oder durchführen, regelmäßige Gespräche, um frühzeitig auf förderpolitische Änderungen oder Entscheidungen in den beiden Rechtskreisen SGB II und SGB III hinzuweisen. Damit sollen den Trägern zielgerichtet Informationen und Empfehlungen für die Weiterentwicklung ihres Angebots-Portfolios zur Verfügung gestellt werden. Inwieweit hat die Landesregierung in der Vergangenheit die Gemeinnützige Gesellschaft für Arbeitslosenberatung und Beschäftigung (gabb) unterstützt ? Was wird sie tun, um die gabb zu erhalten ? Zu Frage 2: Die Landesregierung fördert seit vielen Jahren von der gabb durchgeführte öffentliche Arbeitsgelegenheiten (AGH) für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose aus ESFund Landesmitteln. Nachdem im Jahr 2014 die Bundesförderung für den Gebrauchtbaumarkt in Saarbrücken Burbach geendet hat, wurde auch dieses Projekt, in dem Langzeitarbeitslose Beschäftigung fanden, in die Förderung durch das Landesprogramm ASaar aufgenommen. Drucksache 15/1717 (15/1593) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Die Landesregierung weist darauf hin, dass ohne diese Landes-Förderung der Gebrauchtbaumarkt bereits im Jahr 2014 geschlossen worden wäre. In den letzten Monaten stand die Landesregierung in engem Informationsaustausch sowohl mit der Geschäftsführung als auch mit den drei Gesellschaftern der gabb im Hinblick auf die schwierige Geschäftssituation. In diesem Zusammenhang wurden wiederholt Gespräche geführt mit den Gesellschaftern der gabb, dem Jobcenter Saarbrücken sowie der Landeshauptstadt Saarbrücken. Das Ziel dieser Gespräche bestand insbesondere darin, Unterstützungsmöglichkeiten zum Erhalt des Gebrauchtbaumarktes zu sondieren. Unter der Bedingung der Beteiligung weiterer Akteure hat die Landesregierung auch Angebote für eine zusätzliche finanzielle Unterstützung unterbreitet . Zwar haben diese Sondierungsgespräche abschließend nicht zum Erhalt des Gebrauchtbaumarktes geführt, jedoch konnte die Anzahl der dort geförderten AGH-Plätze u.a. durch Verlagerung zu anderen Trägern insgesamt erhalten werden. Trotz aller in die Wege geleiteten Rettungsmaßnahmen sieht sich der mittlerweile eingesetzte Insolvenzverwalter allerdings nicht in der Lage, die gabb im Rahmen des jetzt begonnenen Insolvenzverfahrens auf eine wirtschaftlich tragfähige Grundlage zu stellen . Die gabb soll zum 31.03.2016 endgültig aufgelöst werden. Für die durch die Schließung der gabb von Arbeitslosigkeit bedrohten hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es bereits Stellenangebote der drei Gesellschafter . Ein Großteil der hauptamtlich Beschäftigten hat bereits bei den drei Gesellschaftern , bei anderen saarländischen Bildungs- und Beschäftigungsträgern sowie weiteren Unternehmen ein neues Arbeitsverhältnis begonnen. Zurzeit finden Gespräche statt zwischen der Landesregierung, dem Regionalverband Saarbrücken, der Landeshauptstadt Saarbrücken sowie dem Jobcenter Saarbrücken, um zu sondieren, welche AGH-Projekte (u.a. Gebrauchtwarenhaus Brebach) in anderer Trägerschaft weitergeführt werden können. Ziel der Landesregierung ist es, alle bisher in der Verantwortung der gabb durchgeführten AGH-Plätze zu erhalten. Welche Maßnahmen wurden bisher konkret eingeleitet , um das Ziel eines dauerhaft öffentlich geförderten Beschäftigungssektors im Saarland umzusetzen ? Zu Frage 3: Die Landesregierung hat sich sowohl in Eigeninitiative als auch gemeinsam mit kommunalen Spitzenverbänden, Gemeindeverbänden, Regionaldirektion Rheinland-Pfalz- Saarland der Bundesagentur für Arbeit, DGB Saarland, Arbeitskammer des Saarlandes , Evangelischer Kirche im Rheinland, Aktion Arbeit im Bistum Trier, LIGA der Freien Wohlfahrtspflege Saar sowie Landesarbeitsgemeinschaft „Beschäftigung und Qualifizierung Saarland“ seit Januar 2014 in vielen Schreiben und Gesprächen bemüht , die Bundesarbeitsministerin davon zu überzeugen, dass eine modellhafte Erprobung dauerhaft öffentlich geförderter Beschäftigung mittels Finanzierung auch über einen Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) gerade im Saarland sehr gute Chancen bietet zur Integration besonders schwer vermittelbarer Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt. Zugleich ist im Saarland der finanzielle Aufwand für den Bund überschaubar, wodurch ein deutlicher regionaler Vorteil besteht gegenüber großen Ländern wie Nordrhein- Westfalen oder Baden-Württemberg. Drucksache 15/1717 (15/1593) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Die Bundesarbeitsministerin hat in Antworten auf Schreiben von Frau Ministerin Rehlinger auf die aktuellen Sonderprogramme des Bundes („ESF-Programm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter im SGB II“ sowie „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“) hingewiesen, die dazu dienen, dem steigenden Anteil verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit zu begegnen. Darüber hinaus stünden zusätzliche Finanzmittel oder flexiblere Förderinstrumente nicht zur Verfügung. Auf dieser Grundlage hat sich Ministerin Rehlinger mit einem weiteren Schreiben an den Bundesfinanzminister gewandt. In seinem Antwortschreiben würdigt der Bundesfinanzminister die großen Anstrengungen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit im Rahmen des Landesprogramms ASaar und verweist auf die bestehenden SGB-II-Regelinstrumente, die Sonderprogramme des Bundes sowie auf das bestehende Eingliederungsbudget. Trotz dieser ablehnenden Haltung des Bundes hat die Landesregierung viele mögliche Elemente eines dauerhaft öffentlich geförderten Beschäftigungssektors auf Landesebene bereits umgesetzt. Das Landesprogramm ASaar erlaubt es den Jobcentern im Saarland, trotz deren unzureichender Mittelausstattung viele Beschäftigungsprojekte zu fördern und damit Langzeitarbeitslosen wieder eine sinnvolle Tätigkeit sowie die Chance auf gesellschaftliche Teilhabe zu verschaffen. Auch erfolgreiche Elemente des baden-württembergischen PAT-Modells werden mit dem Landesprogramm ASaar bereits umgesetzt: Das Land Baden-Württemberg bezuschusst Gebietskörperschaften, die über eingesparte „Kosten der Unterkunft“ denjenigen Arbeitgebern, die Langzeitarbeitslose beschäftigen, eine Prämie für ihre Einstellungsbereitschaft zahlen. Angesichts der schwierigen Finanzlage der saarländischen Kommunen finanziert die Landesregierung hier diese Arbeitgeber-Prämie, ohne eine Beteiligung der Kommunen einzufordern. Dennoch beteiligen sich die saarländischen Kommunen auch ohne Verpflichtung schon lange in sehr anerkennenswertem Maße mit eigenen Finanzmitteln an der Integration von Langzeitarbeitslosen. Insgesamt entsteht damit ein wesentliches Erfolgskriterium für die Einbindung von Wirtschaftsunternehmen, die ansonsten nicht ohne weiteres sehr marktferne und leistungsgeminderte Menschen beschäftigen würden . Wann wird die Landesregierung zur Finanzierung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors die zur Verfügung stehenden passiven Mittel aus Arbeitslosengeld II und den Kosten zur Unterkunft (Passiv-Aktiv-Transfer) als ein entsprechendes Modellprojekt einführen? Zu Frage 4: Solange der Bund nicht die entsprechenden haushalts- und förderrechtlichen Rahmenbedingungen schafft, um eingesparte passive Leistungen des SGB II für aktive Eingliederungsleistungen nutzen zu können, fehlt der Landesregierung jegliche Rechtsgrundlage, um im Rahmen ihrer jetzigen öffentlich geförderten Beschäftigung ein PAT-Modellprojekt einzuführen . Daher kann ein Zeitpunkt nicht genannt werden. Drucksache 15/1717 (15/1593) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Plant die Landesregierung eine Initiative im Bundesrat , um den Passiv-Aktiv-Transfer zur Finanzierung öffentlich geförderter Beschäftigung langfristig zu ermöglichen? Zu Frage 5: Vor dem Hintergrund des von der Bundesregierung durch Kabinettsbeschluss vom 03.02.2016 verabschiedeten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des SGB II beabsichtigt die Landesregierung, im Rahmen der jetzt anstehenden Beratungen des Gesetzentwurfs im Bundesrat, gemeinsam mit anderen Ländern eine Initiative einzubringen. Damit sollen auch die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen eingefordert werden für einen entsprechend flexiblen Einsatz der Mittel für passive Leistungen zur Verstärkung der Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.