LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1718 (15/1643) 07.03.2016 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Waldzustandsbericht 2015 Vorbemerkung des Fragestellers: „Bei der Vorstellung des Waldzustandsberichts verweist die saarländische Landesregierung zu Recht unter anderem auch auf die besondere Bedeutung des Waldes als CO2-Senke. Mehr Wälder , höhere Holzvorräte, die Verwendung von Holz im Bau und der Ersatz anderer Baustoffe durch Holz sollen einen weiteren Beitrag dazu leisten, CO2 dauerhaft zu binden. Demzufolge spiele eine vorsorgende Waldpolitik für das Saarland eine wichtige Rolle, so der saarländische Umweltminister . In den vergangenen Waldzustandsberichten spielte noch der Einfluss des Wildes auf den Jungwald eine bedeutende Rolle. Bei der Vorstellung des Waldzustandsberichts 2012 (Pressemitteilung vom 24.01.2013) kam die Landesregierung zu dem Schluss, dass im Saarland „dramatische Entwicklungen“ bei den Wildschäden am Wald festzustellen seien, die auf örtlich überhöhte Bestände von Reh-, Rot- und Damwild zurück-gehen. Die waldbaulichen Ziele seien dadurch gefährdet, da starker Wildverbiss die Waldverjüngung nicht nur verhindern, sondern auch zu Veränderungen der Baumartenzusammensetzung (Entmischung) führen kann. Im aktuellen Waldzustandsbericht fehlen allerdings jegliche Informationen zum Zustand des Jungwaldes, der für die zukünftige Klimaanpassung der Wälder von elementarer Bedeutung ist. Um notwendige Änderungen in der Baumarten- Zusammensetzung zu bewirken, verweist die Landesregierung auf ein Waldumbauprogramm. Da ein solches Waldumbauprogramm durch die jetzige Landesregierung nicht vorgestellt wurde, ergeben sich eine Reihe von Fragen.“ Ausgegeben: 07.03.2016 (12.01.2016) Drucksache 15/1718 (15/1643) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wann wurde das Waldumbauprogramm beschlossen und wo ist es veröffentlicht? Zu Frage 1: Das im aktuellen Waldzustandsbericht 2015 erwähnte Waldumbauprogramm bezieht sich auf: den Erlass vom 3. Juni 1988 für den Staatswald des Saarlandes zur Einführung der kahlschlagsfreien Waldwirtschaft; die „Richtlinie für die Bewirtschaftung des Staatswaldes im Saarland“ (WBRL, 11/2008); die Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK-Förderrichtlinie) für den Kommunal- und Privatwald. Erlass und WBRL sind im Rahmen der Risikovorsorge dauerhaft auf Jahrzehnte angelegt . Welche Maßnahmen beschreibt das Waldumbauprogramm im Einzelnen, um die CO2-Bindung des Waldes und der Waldböden zu erhöhen? Zu Frage 2: Staatswald: Kontinuierliche Steigerung des Holzvorrates in Vorrats-Festmeter (VFM) pro Hektar Waldfläche (Bsp. Staatswald des Saarlandes: 1990 ca. 196 VFM, 2015 ca. 350 VFM). Umbau von standortsfremden Wäldern hin zu ökologisch anspruchsvollen und klimastabilen Mischwäldern im Sinne der potenziell natürlichen Vegetation (pnV). Kommunal- und Privatwald: Unentgeltliche Beratung und Betreuung von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern durch zwei forstlich ausgebildete Mitarbeiter des Landes. Zuwendung nach GAK für standortsgerechte und standortheimische Erstaufforstungen , Wiederaufforstungen (Waldumbau). Welche Finanzmittel wurden für das Waldumbauprogramm in den Haushaltsplan eingestellt? Zu Frage 3: GAK-Förderung Kommunal- und Privatwald: Wiederaufforstung 2015 6 ha 14.000 Pflanzen 19.000 Euro Erstaufforstung 2015 0,5 ha 1.900 Pflanzen 2.400 Euro Drucksache 15/1718 (15/1643) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Welche Maßnahmen wurden wann beschlossen, um die Verwendung von Holz im Bau und den Ersatz anderer Baustoffe durch Holz zu steigern? Zu Frage 4: Die „Charta für Holz“ (Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Deutscher Forstwirtschaftsrat etc.) zielt darauf ab, den sich selbst erneuernden Rohstoff Holz mit seinen vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten und ökologischen Vorteilen stärker zu nutzen. Eine Steigerung des Pro-Kopf-Verbrauchs um 20 % bezogen auf 1997 wird angestrebt. Das vorgenannte Ziel wurde 2012 mit der Steigerung des durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauchs auf nunmehr 1,3 m³/Jahr erreicht . Das Saarland ist Mitglied der Gremien. Für welche Waldbesitzarten hat das Waldumbauprogramm Gültigkeit und wie, wann und mit welchen Waldbesitzerorganisationen wurde es erarbeitet , abgestimmt und beschlossen. Zu Frage 5: Siehe Frage 1 Staatswald: Der Erlass von 1988 und WBRL gelten für den Staatswald und sind Vorbild für andere Waldbesitzarten. Diese Regeln können mit Zustimmung der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer auf andere Waldbesitzarten angewendet werden. Kommunal- und Privatwald: GAK-Förderung als bundesweit gültiges Programm für Kommunal- und Privatwald. Warum wurde das Klimawaldprogramm Saar, welches konkrete Maßnahmen zur Förderung der CO2-Bindung des Waldes beinhaltete und entsprechende Unterstützungen für alle Waldbesitzarten aufzeigte, zwischenzeitlich eingestellt? Zu Frage 6: Der Rechnungshof des Saarlandes vertritt in seiner Prüfungsmitteilung die Auffassung, dass Zuwendungen aus dem Klimawaldprogramm Saar weitgehend freiwillige Leistungen des Landes darstellen. Diese Leistungen werden durch das Förderprogramm nach GAK abgedeckt. Drucksache 15/1718 (15/1643) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Wie und mit welchen konkreten Maßnahmen werden Besitzer von Wäldern, die nicht zum Staatswald gehören, am Waldumbauprogramm beteiligt und gefördert? Warum wurde der Jungwald aus der Gesamtbetrachtung des Waldzustandsberichts ausgenommen, obwohl dieser für die Klimaanpassung der Wälder von elementarer Bedeutung ist? Zu Frage 7: Für den Kommunal- und Privatwald stehen auf Antrag aus dem GAK-Förderprogramm Fördergelder bis zur Höhe der jährlich eingestellten Haushaltsmittel bereit. In den Waldzustandsberichten der vergangenen Jahre wurde ein gesondertes Kapitel zur Situation des Jungwaldes im Zusammenhang mit Wildverbiss berichtet. Aktuelle Untersuchungen zur Verbiss-Situation 2015 werden im Bericht über den Zustand des Staatswaldes im Saarland 2010-2015 ausführlich behandelt. Der Bericht wurde im Februar 2016 dem Landtag des Saarlandes vorgestellt. Aus diesem Grund wurde auf eine wiederholte Veröffentlichung innerhalb weniger Monate verzichtet. Wurden die Inventuren am Jungwald (Wildverbissinventuren ) wie in den Vorjahren auch im Jahr 2015 durchgeführt? Falls ja, mit welchem Ergebnis ? Falls nein, warum nicht? Zu Frage 8: 2015 fand eine systematische Wildverbiss-Erhebung nur auf der Indikatorfläche Wadrill statt. Der Inventurschwerpunkt lag 2015 auf der landesweiten Verbiss-Aufnahme von Eichenverjüngungsflächen in relevanten Schwerpunkträumen. Die Ergebnisse werden im Bericht über den Zustand des Staatswaldes des Saarlandes 2010 - 2015 veröffentlicht. Sind die waldbaulichen Ziele durch örtlich überhöhte Wildbestände wie in den Vorjahren weiter gefährdet? Falls ja, warum? Falls nein, warum nicht? Zu Frage 9: Waldbauliche Ziele durch örtlich überhöhte Wildbestände sind weiter gefährdet, weil eine Reduzierung insbesondere des Rehwildbestands aus waldbaulichen Gründen noch nicht zufriedenstellend umgesetzt werden konnte. Weiterhin führen in einzelnen Wäldern des Landes Verbiss- und Schälschäden durch Rotwild sowie Verbiss- Schäden durch lokale Vorkommen von Damwild zu beträchtlichen Waldschäden. Drucksache 15/1718 (15/1643) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Quellenangabe: Erlass von 1988, siehe auch: http://www.emas.de/fileadmin/user_upload/umwelterklaerungen/reg/DE-170- 00093_SaarForst-Landesbetrieb.pdf http://www.saarforst-saarland.de/images/stories/WaldKodex.pdf Waldbaurichtlinie: http://www.saarforst-saarland.de/images/stories/Microsoft%20Word%20- %20WBRL%20Nov.%202008-aktuell.doc.pdf