LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1747 (15/1628) 17.03.2016 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) betr.: Nachfrage zur Antwort der Landesregierung zu der Anfrage bezüglich des Sanierungsstaus an den saarländischen Hochschulen [Drucksache 15/1619 (15/1450) Vorbemerkung der Fragestellerin: „Die Antwort der Landesregierung hat die gestellten Fragen nicht beantwortet. Gefragt war nicht nach dem, was die Landesregierung bereits an Sanierungsmaßnahmen bzw. Neubauten eingeleitet hat. Die Antwort darauf lässt sich unzweifelhaft aus den entsprechenden Haushaltsplänen entnehmen . Gefragt war nach dem Sanierungsstau an den Hochschulen, also nach den Sanierungsmaßnahmen , die notwendig, aber bisher nicht in Angriff genommen worden sind. Als Beispiel kann man den katastrophalen Zustand des Gebäudes C5.3 der Philosophischen Fakultät anführen, bei dem Studierende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Bauzäunen und Fangnetzen gegen herabstürzende Fassadenteile geschützt werden müssen. Hier hat sich seit Jahren nichts bewegt. Der Präsident der Universität hat mehrfach darauf hingewiesen, dass einige Gebäude auf dem Campus unmittelbar von der Schließung bedroht sind. Auch der Rektor der HTW hat bei zahlreichen Gelegenheiten auf die akute Raumnot und den miserablen baulichen Zustand einiger Gebäude hingewiesen .“ Vorbemerkung der Landesregierung: Im Haushaltsplan 2016/2017 sind in den Kapiteln 20 11, 20 12 und 20 21 zahlreiche Sanierungsmaßnahmen an den Hochschulen veranschlagt, wobei deren bauliche Umsetzung zum Teil noch nicht begonnen hat. Voraussetzung einer Veranschlagung ist allerdings, dass im Haushaltsjahr zumindest Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen umgesetzt werden. Eine Liste jener großen Maßnahmen mit Gesamtbaukosten von mehr als 1 Mio. € (ohne Baunebenkosten), zu denen in 2016/2017 lediglich sogenannte Baunebenkosten (z.B. Planungs- und Vorbereitungskosten) anfallen, ist als Erläuterung zum zentralen Nebenkostentitel unter Kap 20 04 Titel 748 01 ausgewiesen. Ausgegeben: 17.03.2016 (07.12.2015) Drucksache 15/1747 (15/1628) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Weitere Einzelmaßnahmen mit einem Bauvolumen von jeweils bis zu 1 Mio. € werden jährlich im Rahmen des Sammeltitels für Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten umgesetzt und finanziert. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die im Erläuterungstext zum Haushaltsplan zu diesem Titel ausgewiesenen Maßnahmen nur jene sind, deren Gesamtkosten den Betrag von 375.000 € überschreiten. So befanden sich z.B. in 2015 nahezu 400 Planungs- und Bauaufträge zu diesem Haushaltstitel in Umsetzung. Sofern eine Liste derjenigen Maßnahmen einschließlich Kostenschätzungen angefordert wird, deren Einleitung (Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen) noch nicht begonnen ist und welche noch nicht im Haushaltsplan ausgewiesen sind, kann die Landesregierung diesem Wunsch aus dem nachfolgend dargestellten Grund nicht nachkommen : Eine konkrete Benennung und Kostenermittlung zu einer Maßnahme erfordert eine mit dem Nutzer und dem zuständigen Ressort abgestimmte Bedarfsplanung unter Beteiligung der Hochbauverwaltung sowie eine von der operativen Ebene der Hochbauverwaltung (Amt für Bau und Liegenschaften) durchgeführte und baufachlich geprüfte Kostenermittlung. Diese vorbereitenden Maßnahmen benötigen in Einzelfällen auch bereits Aufträge an Externe. Diese Vorbereitung bedingt dem Grunde nach bereits die „Einleitung“ der Maßnahme, anfallende Kosten gehen entweder zu Lasten des Titels für „Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten“ oder zu Lasten des „zentralen Nebenkostentitels “. Insbesondere ist die jeder Maßnahme zugrunde liegende Bedarfsplanung von hoher Bedeutung und Auswirkung, da Inhalt und Umfang möglicher Sanierungsbedarfe je nach künftiger Nutzungsart und –umfang erheblich variieren können. Daneben muss die Flexibilität für die Umsetzung von sogenannten „Sofortmaßnahmen“ gewahrt bleiben , bei denen eine direkte Umsetzung einer Baumaßnahme (z.B. bei undichtem Dach oder Ausfall der Heizanlage) erforderlich ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich im Einzelfall gemäß §7 LHO Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit jeder Maßnahme zu prüfen sind, so dass je nach Inhalt der Bedarfsplanung auch noch verschiedene Varianten kostenmäßig abzuwägen sind. Dies erfordert Ermittlung, Kostenberechnung und baufachliche Prüfung etwaiger Interimsmaßnahmen, unterschiedlicher Ausgestaltungen der baulichen Maßnahmen oder eines Ersatzneubaus. Der damit verbundene personelle und kostenmäßige Aufwand ist nur dann einzelfallbezogen gerechtfertigt , soweit eine Maßnahme tatsächlich zur Umsetzung ansteht. Ändern sich zwischenzeitlich die Parameter oder kann/ soll die Maßnahme bis auf weiteres nicht umgesetzt werden, so werden diese Vorbereitungsmaßnahmen zu „verlorenen Kosten “. Die Landesregierung ist aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bemüht , dies zu vermeiden. Aus diesem Grund werden solche vorbereitende Maßnahmen nur im konkreten Einzelfall und nicht pauschal z.B. für alle Gebäude der Universität durchgeführt. Dabei wird davon ausgegangen, dass es auch gar nicht möglich wäre , ad hoc für sämtliche Gebäude der UdS eine konkrete und verbindliche Bedarfsplanung aufzustellen, die dann auf Jahre hin Bindungswirkung entfalten müsste und würde . Dennoch würde unvermeidlich der größte Teil der Kosten zu „verlorenen Kosten“ werden, weil es – bereits unabhängig von der Frage der Finanzierbarkeit - ohnehin nicht möglich ist, sämtliche bzw. auch nur einen erheblichen Teil der Gebäude auf einen Schlag im laufenden Betrieb zu sanieren, so dass viele gebäudebezogene Bedarfsplanungen und inhaltliche Planungen nach einigen Jahren ohnehin obsolet oder zumindest überarbeitungswürdig werden. Drucksache 15/1747 (15/1628) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Als Beispiel für die aus Sicht der Landesregierung erforderliche Verfahrensweise ist die in der Fragestellung angesprochene mögliche Sanierung des Gebäudes C5.3 der Philosophischen Fakultät zu nennen. Für diese Maßnahme ist zunächst, wie im vorangehenden Absatz erläutert, eine definierte künftige Nutzung und somit eine abgestimmte Bedarfsplanung erforderlich. Erst dann kann die Planung einer möglichen Sanierungsmaßnahme einschließlich Variantenuntersuchung und damit verbundenem Wirtschaftlichkeitsvergleich weiterverfolgt werden. Diese künftige Nutzung wurde – auch seitens der Universität – von dem zunächst abzuschließenden Bibliothekskonzept abhängig gemacht. Erst wenn die Nutzungsbedarfe festgelegt und abgestimmt sind, kann der Sanierungs- und etwaige Umbaubedarf oder ein Abriss geplant und geprüft werden. Welche Gebäude und Infrastruktureinrichtungen an den saarländischen Hochschulen müssen saniert oder ersetzt werden? (Ich bitte um Vorlage der Prioritätenlisten der vier saarländischen Hochschulen für die Jahre 2011 bis 2016). Zu Frage 1: Bezüglich der htw saar wurden die konkreten Einzelmaßnahmen im Haushaltsplan benannt und in Angriff genommen, so z.B. die jüngst geltend gemachte „Gesamtsanierung Campus Alt-Saarbrücken – 1. Bauabschnitt: Geb. 1-3“, deren planerische Prüfung und Vorbereitung eingeleitet worden ist und für die ebenfalls ein neuer Titel im Haushaltsplan ausgebracht wurde. Gebäude der künstlerischen Hochschulen müssen nicht ersetzt werden. Sanierungen im Sinne von dringlichen Maßnahmen, für die weder ein Planungs- noch ein Bauauftrag vorliegen, gibt es nicht. Darüber hinaus gibt es keine über die dem Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen bereits vorgelegte Liste hinausgehende Maßnahmenaufstellung für den Gebäudebestand der Universität des Saarlandes. Vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Landesmittel wird mit allen Hochschulen regelmäßig abgestimmt, welche dringlichen Baumaßnahmen in welchem Zeitfenster umgesetzt werden. Welche Kosten werden durch die notwendigen Sanierungen voraussichtlich entstehen? (Bitte auflisten nach Hochschule, Standort und Art der zu beseitigenden Mängel). Zu Frage 2: Bereits aus der Vorbemerkung der Landesregierung als auch der Antwort zu Frage 1 ergibt sich, dass keine Kosten über die in den Haushaltsplänen bereits veranschlagten bzw. in den Erläuterungstexten angegebenen hinaus beziffert werden können. Weitere belastbare Zahlen erfordern zunächst im Einzelfall fundierte Kostenschätzungen zu genau definierten Bedarfen und Planungen.