LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1748 (15/1696) 17.03.2016 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum (DIE LINKE.) betr.: Auswirkungen der Lux-Leaks auf das Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Als Luxemburg-Leaks (Lux-Leaks) bezeichnet man die Veröffentlichung verbindlicher Vorbescheide , die Konzernen durch Luxemburger Steuerbehörden mit dem Ziel der Senkung der Unternehmenssteuerbelastung ausgestellt wurden. In einer Unterrichtung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags vom 2. April 2015 in Ausschussdrucksache 18(7)162 hat Finanzstaatssekretär Dr. Michael Meister die Ergebnisse der Auswertung der Lux-Leaks-Daten für Deutschland dargelegt. Die Bundesländer seien über das Gesamtbild der Auswertungen unterrichtet und angeregt worden, im Rahmen von Betriebsprüfungen ggf. noch offenen Fragen nachzugehen bzw. bestehende Verdachtsmomente im Rahmen einer Prüfung gezielt aufzugreifen. Zum Zeitpunkt der Unterrichtung könnten keine genauen Aussagen über die steuerlichen Auswirkungen der öffentlich gewordenen Tatbestände gemacht werden.“ Wie viele der durch die LuxLeaks Daten betroffenen Fälle (laut BMF ca. 150 mit Bezug zu Deutschland) befanden sich zum Zeitpunkt der Unterrichtung im Saarland in einer Betriebsprüfung bzw. waren in den vergangenen zwei Jahren einer Betriebsprüfung unterzogen worden? Zu Frage 1: Aus den LuxLeaks-Daten wurden mehr als 140 Fälle mit steuerlichem Bezug zur Bundesrepublik Deutschland herausgefiltert. Keiner dieser Fälle unterliegt dem Zuständigkeitsbereich der saarländischen Finanzverwaltung. Ausgegeben: 17.03.2016 (16.02.2016) bitte wenden Drucksache 15/1748 (15/1696) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wegen der Verteilung der Fälle auf die einzelnen Bundesländer verweist die Landesregierung auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/5776 vom 17.08.2015). Wie viele zusätzliche Fälle wurden nach der Übermittlung der Daten sowie der Unterrichtung durch das BMF im Saarland einer Betriebsprüfung unterzogen? Zu Frage 2: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. In wie vielen Fällen wurden im Saarland für Unternehmen Steuergestaltungen festgestellt, die entweder den geltenden Steuergesetzen oder den gängigen Prinzipien internationaler Transferpreise, wie dem Fremdvergleichsgrundsatz, widersprechen ? Zu Frage 3: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. In welcher Höhe haben die Steuerbehörden des Saarlandes insgesamt Steuernachzahlungen basierend auf obigen Fällen festgesetzt? Zu Frage 4: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.