LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1756 (15/1640) 24.03.2016 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Birgit Huonker (DIE LINKE.) betr.: Armutsgefährdungsquote im Saarland Vorbemerkung der Fragestellerin: „Medienberichten zufolge haben ältere Menschen in Rheinland-Pfalz und im Saarland bundesweit das größte Risiko, in Armut zu leben. Die Berichte beziehen sich dabei auf eine Studie der Bertelsmann -Stiftung. Die hohe Armutsgefährdung von älteren Frauen wird von den Autoren dieser Studie auf die niedrige Beschäftigungsquote zurückgeführt . Ende der 1990er Jahre waren das Saarland und Rheinland-Pfalz in Deutschland beispielsweise Schlusslichter, was den Anteil berufstätiger Frauen betrifft. Da diese Frauen vor allem geringfügig beschäftigt gewesen seien, haben sie deshalb auch nur geringe Rentenansprüche. Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die relative Einkommensarmut wird entsprechend den statistischen Konventionen auf internationaler Ebene daran gemessen, wie viel Prozent der Personen über ein Nettoäquivalenzeinkommen von weniger als 60 Prozent des medianen Nettoäquivalenzeinkommens verfügen. 50 Prozent einer Population liegen über und 50 Prozent einer Population unterhalb des Median. Diese Prozentzahl bezeichnet man als Armutsrisikooder Armutsgefährdungsquote. Der Einkommensbetrag an dieser 60-Prozent-Grenze ist die Armutsrisikoschwelle. Die Daten orientieren sich dabei durchgängig am Landesmedian, da dieser regionale Spezifika wie Unterschiede im Preisniveau stärker berücksichtigt als der Bundesmedian , der gänzlich abstrahiert. Die nachfolgend aufgeführten Tabellenwerte fußen auf Erhebungen der Bund-Länder- Arbeitsgruppe Sozialberichterstattung. Die statistischen Berechnungen enden mit dem Jahr 2014, da die Daten für das Jahr 2015, wie von der Fragestellerin gewünscht, erst Ende 2016 zur Verfügung stehen werden. Ausgegeben: 29.03.2016 (08.01.2016) Drucksache 15/1756 (15/1640) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wie hat sich die Armutsgefährdungsquote im Saarland insgesamt von 2009 bis 2015 entwickelt ? (Bitte auflisten pro Jahr) Wo steht dabei das Saarland im bundesweiten Vergleich? Zu Frage 1: Die Entwicklung der Armutsgefährdungsquote im Saarland sowie die Einordnung der saarländischen Ergebnisse im bundesweiten Vergleich können den folgenden beiden Tabellen entnommen werden: Armutsgefährdungsquote gesamt im Saarland in % 2009 2010 2011 2012 2013 2014 14,0 13,4 14,5 14,6 15,9 16,1 Armutsgefährdungsquote nach Bundesländern in % Land 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Baden-Württemberg 14,1 14,0 14,5 14,6 14,8 15,0 Bayern 13,7 13,8 14,0 14,1 14,6 14,8 Berlin 14,1 14,2 15,5 15,2 15,0 14,1 Brandenburg 13,8 13,6 13,8 14,4 14,3 13,4 Bremen 15,9 17,3 17,0 18,3 18,9 17,3 Hamburg 18,0 17,4 17,9 17,6 18,7 18,0 Hessen 14,8 14,6 15,1 15,9 15,9 15,9 Mecklenburg- Vorpommern 14,7 13,4 13,7 13,2 13,5 12,0 Niedersachsen 14,6 14,5 15,0 15,2 15,8 15,3 Nordrhein-Westfalen 14,9 14,7 15,6 15,4 16,0 16,2 Rheinland-Pfalz 15,2 15,7 16,0 15,8 16,7 16,7 Saarland 14,0 13,4 14,5 14,6 15,9 16,1 Sachsen 13,6 13,0 12,4 11,9 11,9 11,6 Sachsen-Anhalt 15,2 13,5 14,2 14,0 14,1 14,1 Schleswig-Holstein 15,8 15,2 15,2 15,4 15,6 15,4 Thüringen 13,0 12,5 11,0 10,8 11,7 11,6 Deutschland gesamt 14,6 14,5 15,0 15,0 15,5 15,4 Drucksache 15/1756 (15/1640) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Wie hoch ist jeweils die Armutsgefährdungsquote bei Männern und bei Frauen im Saarland von 2009 bis 2015? (Bitte auflisten nach Alterskohorten ) (bitte chronologisch anführen)? Zu Frage 2: Die Armutsgefährdungsquote bei Männern und Frauen im Saarland - nach Alterskohorten getrennt – lässt sich der nachfolgenden Tabelle entnehmen: Armutsgefährdungsquote nach Alterskohorten in % 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Alter Unter 18 17,3 15,3 18,4 18,0 18,5 20,0 18 bis unter 25 22,6 18,8 21,4 22,3 25,7 21,8 25 bis unter 50 12,9 11,2 12,5 12,5 13,0 12,7 50 bis unter 65 12,2 12,5 12,2 11,7 13,9 14,3 65 und älter 11,8 14,6 14,8 15,4 17,2 18,3 Geschlecht männlich 13,4 12,1 13,1 13,5 14,9 14,7 Weiblich 14,6 14,7 15,9 15,7 16,8 17,3 Alter und Geschlecht männlich 18 bis unter 25 (22,2) (19,0) (18,7) (22,1) (25,8) (21,6) 25 bis unter 50 13,2 11,0 12,0 11,6 12,0 11,8 50 bis unter 65 12,4 11,3 10,8 11,0 13,7 12,6 65 und älter (8,7) (11,5) (11,2) 13,2 13,8 14,6 weiblich 18 bis unter 25 (23,1) (18,6) (24,2) (22,6) (25,5) (22,0) 25 bis unter 50 12,7 11,3 13,1 13,5 14,0 13,5 50 bis unter 65 12,0 13,8 13,5 12,4 14,2 15,9 65 und älter 14,2 16,9 17,4 17,1 19,8 21,2 Wie hoch ist jeweils die Armutsgefährdungsquote von 2009 bis 2015 jeweils nach Haushaltstyp (Alleinerziehende , getrennt Erziehende, Haushalte ohne Kinder, usw.) Zu Frage 3: Über die Armutsgefährdungsquote nach Haushaltstypen gibt die nachfolgende Tabelle Auskunft: Drucksache 15/1756 (15/1640) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Armutsgefährdungsquote nach Haushaltstyp in % 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Einpersonenhaushalt 23,0 24,4 26,4 25,9 26,5 26,6 Zwei Erwachsene ohne Kind 7,7 9,6 8,7 9,7 9,8 11,1 Sonstiger Haushalt ohne Kind 10,3 6,7 7,4 7,6 11,6 9,1 Ein(e) Erwachsene(r) mit Kind(ern) 42,3 35,6 43,3 (33,5) 39,0 39,0 Zwei Erwachsene mit 1 Kind 10,5 (8,2) (9,3) 11,7 (9,6) (8,6) Zwei Erwachsene mit 2 Kindern (8,5) (10,1) 12,4 10,8 12,8 12,6 Zwei Erwachsene mit 3 oder mehr Kindern _ _ (23,3) (23,5) _ 29,5 Sonstiger Haushalt mit Kind(ern) 21,3 17,3 17,1 19,0 24,9 18,0 Quelle: Bund-Länder-Arbeitsgruppe Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik (BLAG SBE www.amtlichesozialberichterstattung .de/A1armutsgefaehrdungsquoten.html ( ) Aussagewert eingeschränkt, da der Wert Fehler aufweisen kann (zugrunde liegende Fallzahl hochgerechnet zwischen 5.000 und 10.000) - Keine Angabe, da der Zahlenwert nicht sicher genug ist (zugrunde liegende Fallzahl hochgerechnet kleiner als 5.000) Wie beurteilt die Landesregierung diese Entwicklungen ? Zu Frage 4: Soziale Gerechtigkeit und soziale Teilhabe sind für die Saarländische Landesregierung wichtige Grundlagen der gemeinsamen Arbeit. In den Zeiten der Globalisierung, des demografischen Wandels und der grundlegenden gesellschaftlichen Veränderungen kommt der Sozialpolitik als Bindeglied eine wachsende Bedeutung zu. Dabei sind Teilhabe und Eigenverantwortung, Subsidiarität und Solidarität maßgebliche Leitlinien der saarländischen Landesregierung. Vor diesem Hintergrund wurde der Erste Saarländische Armuts- und Reichtumsbericht in Auftrag gegeben. Der Bericht, der im Herbst 2015 fertiggestellt wurde, liefert erstmals wichtige, detaillierte Informationen über die Lebensbedingungen der Menschen im Saarland. Dabei bilden insbesondere die Lebenslage Älterer und diejenige von Kindern , Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Schwerpunkte der Berichterstattung. Die saarländischen Daten wurden dabei mit den (west-)deutschen Verhältnissen und insbesondere vier anderen Bundesländern (Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein- Westfalen und Schleswig-Holstein) verglichen. Die in den Übersichten zu den Fragen 1 bis 3 dargestellten Tabellenwerte spiegeln dabei im Wesentlichen die Ergebnisse des Ersten Armuts- und Reichtumsberichts wider . Der Bericht zeigt an mehreren Stellen, dass das Saarland die tiefe Strukturkrise gegen Ende des vergangenen Jahrhunderts recht gut überwunden hat und bei den meisten gängigen Arbeitsmarktindikatoren sogar vergleichsweise gut dasteht. Ausweislich des Berichts zeigt sich im Saarland im Vergleich zu Westdeutschland eine etwas moderatere Ungleichverteilung von Einkommen und Vermögen. Der Bericht belegt eine Tendenz zu einer zunehmenden Spreizung der Lebenslagen, zu zunehmender Ungleichheit in Deutschland. Als Armutsgefährdete gelten im Ersten Armuts- und Reichtumsbericht Personen mit einem bedarfsgewichteten Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 60 Prozent des mittleren Wertes in der jeweiligen Region. Die Armutsgefährdungsschwelle lag im Jahr 2013 im Saarland z.B. für einen Einpersonenhaushalt bei 869 Euro. Drucksache 15/1756 (15/1640) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Die Armutsrisikoquote für die gesamte Bevölkerung im Saarland beträgt 2014 - gemessen am Landesmedian - 16,1 Prozent. Damit liegt das Saarland leicht über der Quote für Deutschland insgesamt (15,4 Prozent) und bezogen auf die o.g. Vergleichsländer in etwa bei dem Wert von Hessen. In Nordrhein-Westfalen mit 16,2 Prozent und in Rheinland-Pfalz mit 16,7 Prozent sowie in den Stadtstaaten Bremen (17,3 Prozent) und Hamburg (18,0 Prozent) ist die Armutsgefährdungsquote zum Teil deutlich höher. Dass Frauen einen höheren Anteil von Einkommensarmen aufweisen als Männer, liegt - wie in anderen Ländern auch - nicht zuletzt im höheren Anteil alleinlebender älterer Frauen sowie in der geringeren Erwerbstätigkeit von Frauen begründet. Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahre) bzw. junge Erwachsene (18 bis unter 25 Jahre ) weisen im Saarland im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung höhere Armutsrisikoquoten auf. 2014 liegt die Quote für die unter 18-Jährigen im Saarland bei 20,0 Prozent, und bei den jungen Erwachsenen beläuft sich die am Landesmedian gemessene Armutsrisikoquote im Saarland auf 21,8 Prozent. 2013 waren es allerdings noch 25,7 Prozent. Die Armutsrisikoquote der ab 65-Jährigen lag laut Mikrozensus gemessen am Landesmedian im Jahr 2014 bei 18,3 Prozent (und damit um 2,2 Prozentpunkte höher als die allgemeine saarländische Armutsrisikoquote). Diese Quote ist etwas höher als in Westdeutschland (17,0 Prozent). Die betreffende saarländische Quote liegt auch oberhalb der anderen Vergleichsländer des Berichts – mit der markanten Ausnahme von Rheinland-Pfalz, wo die Armutsrisikoquote 2014 bei 19,9 Prozent liegt. Der Anstieg der Armutsrisikoquote Älterer im Saarland hängt eng mit der Entwicklung der Zahlbeträge der gesetzlichen Renten zusammen, auch wenn von einer niedrigen einzelnen Rente nicht unmittelbar auf die gesamten Alterseinkünfte bzw. letztlich nicht auf die Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen geschlossen werden kann. Es zeigt sich, dass weniger gut gebildete Menschen und Bezieher geringer Einkommen noch zu wenig zusätzlich für das Alter vorsorgen. Personen in Alleinerziehendenhaushalten weisen ein relativ hohes Armutsrisiko auf (2014: 39 Prozent im Saarland). Das ist unter den vorgenannten Vergleichsbundesländern des Armuts- und Reichtumsberichts der niedrigste Wert (Rheinland-Pfalz: 50,6 Prozent, Hessen: 42,7 Prozent, Nordrhein-Westfalen: 42,6 Prozent, Schleswig- Holstein: 46,9 Prozent) und deutlich weniger als in Westdeutschland (44,5 Prozent). In Paarhaushalten mit drei und mehr Kindern sind ebenfalls hohe, aber nicht so extrem hohe Armutsrisikoquoten wie für die Personen in Alleinerziehendenhaushalten zu beobachten . Eine verstärkte Erwerbsintegration von Alleinerziehenden ist wichtig, aber oft nicht ausreichend um das Armutsrisiko von diesen meist weiblichen Personen und ihren Kindern zu überwinden. Eine stärkere finanzielle Unterstützung bei den Kinderkosten wäre ebenso wichtig wie Verbesserungen bei den Unterhaltsvorschussleistungen. Etwa die Hälfte aller Alleinerziehenden erhält keinen Unterhalt für ihre Kinder. Von den Unterhaltszahlungen, die beobachtet werden können, reicht wiederum nur etwa die Hälfte aus, um den Mindestanspruch gemäß Düsseldorfer Tabelle zu decken. Ursache dafür ist vor allem, dass der frühere Partner die Unterhaltszahlungen verweigert oder zu den entsprechenden Zahlungen nicht in der Lage ist. Eine geringe Qualifikation der Eltern geht mit deren geringeren Arbeitsmarktchancen einher und erhöht so auch das Armutsrisiko ihrer Kinder. Im Saarland haben sich die diesbezüglichen Rahmenbedingungen deutlich gebessert: Der Anteil der Geringqualifizierten an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter hat deutlich abgenommen, gleiches gilt für den Anteil der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss. Drucksache 15/1756 (15/1640) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Welche Maßnahmen hat die Landesregierung durchgeführt bzw. plant sie, um diejenigen Bevölkerungsteile zu unterstützen, die stark von Armut bedroht sind? Zu Frage 5: Der von der Landesregierung für die laufende Legislaturperiode verabschiedete Aktionsplan zur Armutsbekämpfung im Saarland deckt im Grundsatz für die Landesebene die im Ersten Armuts- und Reichtumsbericht aufgezeigten Probleme ab, die die Armutsgefährdung verursachen. Dabei ist aber zu bedenken, dass viele Probleme - gerade im Zusammenhang mit der wachsenden Ungleichheit am oberen Ende der Einkommens - und Vermögensverteilung - insbesondere die Handlungsebene des Bundes und teils auch die der EU betreffen. Die Armutsbekämpfung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mindestlohn Das Votum der Landesregierung im Vorfeld und bei der Entscheidung für einen gesetzlichen Mindestlohn ist als ein Beitrag zur künftigen Reduzierung des Armutsrisikos - auch von Kindern - zu werten. Mit dem Mindestlohn werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insbesondere in tariflosen Branchen oder in Branchen, in denen die Tarifpartnerschaft nicht mehr funktioniert , vor Niedrigstlöhnen geschützt, die branchenübergreifend als generell unangemessen einzustufen sind. Zugleich trägt der Mindestlohn dazu bei, dass der Wettbewerb zwischen den Unternehmen nicht zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Vereinbarung immer niedrigerer Löhne, sondern um die besseren Produkte und Dienstleistungen stattfindet. Mit dem Mindestlohn sollen nicht zuletzt auch die Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen erhöht und ein besserer Übergang in eine reguläre und damit rentensichernde Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Der Mindestlohn kann somit auch einen Weg aus der Armutsfalle darstellen. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Ein bedeutsames Problem, das mit dem Armutsrisiko direkt einhergeht, ist die Langzeitarbeitslosigkeit . Dies wirkt sich auch auf die Armut im Alter aus. Eine aktive Arbeitsmarktpolitik mit einem öffentlich geförderten sozialen Arbeitsmarkt scheint daher weiterhin unverzichtbar. Zur Durchführung arbeitsmarktpolitischer Projekte für schwervermittelbare Langzeitarbeitslose werden im Jahr 2016 Haushaltsmittel des Landes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von insgesamt sechs Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit eingerichtete Landesprogramm „Arbeit für das Saarland – ASaar“ beinhaltet drei wesentliche Förderschwerpunkte: Dies sind sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse im Rahmen von § 16e SGB II, Arbeitsgelegenheiten im Rahmen von § 16d SGB II und Aktivierung /Qualifizierung im Rahmen von § 45 SGB III sowie die Flankierung des „ESF- Bundesprogramms für Langzeitarbeitslose“ und des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe “. Drucksache 15/1756 (15/1640) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 7 - Das 2013 gestartete Landesprogramm „ASaar“ ermöglicht im Rahmen einer anteiligen Finanzierung - auch unter Nutzung der finanziellen Mittel der Jobcenter sowie der Mittel des ESF und weiterer Landesmittel - den nachhaltigen Aufbau öffentlich geförderter Beschäftigung. Die zusätzliche Förderung des Landesprogramms ist darauf gerichtet, den betroffenen Langzeitarbeitslosen durch gezielte Arbeitsanleitung bzw. soziale Betreuung vertiefte fachpraktische und soziale Kompetenzen zu vermitteln. Darüber hinaus sollen insbesondere langzeitarbeitslose Erwachsene eine intensive und an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtete Begleitung im Rahmen eines „Case Managements“ erhalten. Des Weiteren soll durch die Zahlung einer Prämie an die Arbeitgeber die Motivation zur Einrichtung von Arbeitsplätzen für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse nach § 16e SGB II sowie der Bundesprogramme erhöht werden. Im Koalitionsvertrag hatte sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt, die Zahl der Plätze im Bereich öffentlich geförderter Beschäftigung um 1.000 von 1.350 auf 2.350 zu erhöhen. Dieses Ziel wurde Mitte 2014 erreicht und mit insgesamt 2.450 Plätzen sogar deutlich übertroffen. Dies ist ein großer Erfolg, den es gilt, trotz des vom Bund mittlerweile beendeten Modellprojekts „Bürgerarbeit“, fortzusetzen. Deshalb plant die Landesregierung, die Förderung sozialversicherungs-pflichtiger Arbeitsverhältnisse zu stabilisieren. Zudem beteiligt sich die Landesregierung an dem neuen ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose und an dem Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ mit einer Förderung von ca. 300 Plätzen. Insgesamt soll damit die ursprünglich geplante Zahl von 2.350 wieder erreicht werden. Die Tatsache, dass die Landesregierung trotz akuter Haushaltsnotlage ca. 80 Prozent der Gesamtheit der Landesmittel, die für die aktive Arbeitsmarktpolitik bereitgestellt werden, in die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit fließen lässt, verdeutlicht die besondere politische Bereitschaft, der Langzeitarbeitslosigkeit entschieden entgegenzuwirken und damit auch das Armutsrisiko zu verringern. Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung verringert sich das Risiko, von Arbeitslosigkeit und damit auch von Armut betroffen zu sein. Mit Hilfe des Moduls „Förderungsbedürftige Jugendliche“ des Landesprogramms „Ausbildung jetzt“ werden Jugendliche mit schulischen und/oder sozialen Defiziten bei der Ausbildungsplatzsuche unterstützt und während der gesamten Ausbildungszeit durch sieben saarländische Bildungsträger individuell und intensiv sozialpädagogisch betreut und bis zur Prüfung im notwendigen Umfang unterstützt, z.B. durch Stützunterricht. In der aktuellen Förderperiode wird das Programm aus ESF- und Landesmitteln finanziert. Verbesserungen in der Altersvorsorge und bei Erwerbsminderung Trotz einiger gradueller Verbesserungen durch die Rentenpolitik auf Bundesebene in jüngster Zeit (vor allem bei der Erwerbsminderung) steigt das Armutsrisiko bei Älteren an. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen Alterssicherung bildet die Private Altersvorsorge die „dritte Säule“ der Gesamtabsicherung im Alter. Drucksache 15/1756 (15/1640) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 8 - Die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die angebotenen staatlichen Fördermöglichkeiten können auch von Geringverdienern genutzt werden, um ergänzende Altersvorsorge zu betreiben. Gerade Personengruppen, die sonst keine Altersvorsorge abschließen können, hilft die Riester-Rente mit geringen Eigenbeträgen ab fünf Euro im Monat (60 Euro im Jahr); die staatliche Förderung beträgt dabei bis zu 90 Prozent. Die von der Bundesregierung angekündigte Überprüfung der Riester- Rentenprodukte ist dennoch ausdrücklich zu begrüßen, um bestehende Defizite abbauen und die Attraktivität steigern zu können. Im Übrigen sind Regelungen zur Verbesserung der rentenrechtlichen Absicherung von Geringverdienern im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 16. Dezember 2013 für die 18. Legislaturperiode verankert: Lebensleistung und langjährige Beitragszahlung in der Sozialversicherung sollen sich lohnen. So ist bis zum Jahr 2017 die Einführung der solidarischen Lebensleistungsrente vorgesehen. Grundsatz dabei ist: Wer langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, Beiträge gezahlt hat (40 Jahre) und dennoch im Alter weniger als 30 Rentenentgeltpunkte erreicht , soll durch eine Aufwertung der erworbenen Rentenentgeltpunkte besser gestellt werden. Ab dem Jahr 2024 soll die zusätzliche Altersvorsorge als Zugangsvoraussetzung erforderlich sein. Prävention im Kinderschutz Das Projekt „Frühe Hilfen" ist bundesweit unbestritten ein vorbildliches Projekt, das sowohl den Schutz und die Förderung der Gesundheit, als auch die Verhinderung von Armut fokussiert: Im Rahmen der aufsuchenden Betreuung durch Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen in der Familie, können auch Maßnahmen eingeleitet werden, die die Eltern dazu motivieren, eine Ausbildung aufzunehmen, den Wiedereinstieg in den Beruf zu organisieren und die Anbindung an Einrichtungen der Sozialhilfe begleitend zu unterstützen. Die Vielzahl der eingeleiteten Maßnahmen insgesamt und die „Lotsenfunktion " der aufsuchenden Fachkräfte können somit neben der gesundheitlichen Unterstützung der Familien auch zur Vermeidung und Abmilderung von Kinderarmut beitragen. Das Modellprojekt wurde zwischen 2008 und Mitte 2012 wissenschaftlich begleitet. Die Evaluation hat gezeigt, dass die Eltern einer niedrigeren Stressbelastung ausgesetzt sind und dass die Sozialkompetenz der Kinder besser ist. Darüber hinaus konnte nachgewiesen werden, dass Eltern, die eine Betreuung durch die „Frühen Hilfen“ hatten, ihre Kinder leichter in eine Kindertagesbetreuung geben; auch die Kooperationsbereitschaft mit der Kita ist ausgeprägter . Nahezu alle Eltern haben angegeben, dass sie mit der Betreuung sehr zufrieden waren und von der Maßnahme profitiert haben. Die „Frühen Hilfen“ betreuten von 2007 bis Ende 2014 ca. 2.020 Familien. Im Saarland wurden zur Ausgestaltung der „Frühen Hilfen“ in den Jahren 2007 bis 2014 Landesmittel in Höhe von insgesamt rund 2,17 Mio. Euro zur Verfügung gestellt; demgegenüber stehen Bundesmittel aus den Jahren 2012 bis 2014 in Höhe von rund 1,07 Mio. Euro. So ergeben sich Gesamtausgaben in Höhe von ca. 3,24 Mio. Euro. Die Landesregierung trägt durch das Landesprogramm „Frühe Hilfen“ und durch Angebote der Frühförderung erheblich dazu bei, Kinder aus belasteten Familien früh zu identifizieren, diese zu fördern und zu unterstützen und dabei auch den Familien zu helfen. Durch das Leistungsangebot der Frühförderung kann eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung bei Kindern bis zum Schuleintritt zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkannt und die Behinderung durch gezielte Förder- und Behandlungsmaßnahmen ausgeglichen oder gemildert werden . Eine kostenlose, niederschwellige Erstberatung in der Frühförderstelle garantiert einen unproblematischen Zugang zur ggf. notwendigen Förderung. Drucksache 15/1756 (15/1640) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 9 - Sollte die Frühförderstelle eine Behinderung feststellen bzw. eine drohende Behinderung vermuten, durchläuft das Kind ein umfassendes Diagnoseverfahren. Der interdisziplinäre Förder- und Behandlungsplan wird durch einen Fachausschuss beraten und von der Frühförderstelle im Wege der ganzheitlichen Entwicklungsförderung umgesetzt - Hilfe aus einer Hand zum Wohle des Kindes. Sowohl heilpädagogische a ls auch medizinischtherapeutische Leistungen in Kombination – die sogenannte Komplexleistung - werden von den Frühförderstellen und ihren Kooperationspartnern angeboten. Durch die bereits 2008 im Saarland eingeführte Komplexleistung kommen die Kinder in den Genuss einer aufeinander abgestimmten heilpädagogischen, ergo- und physiotherapeutischen und logopädischen Förderung . Die 1 4 Frühförderstellen fördern derzeit flächendeckend ca. 2000 Kinder . Die Arbeitsstellen für Integrationspädagogik (AFI) sichern die wohnortnahe Förderung und Integration von rund 400 Kindern mit Behinderung in Regelkindertageseinrichtungen . Durch Entwicklungsförderung und umfassende Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes mit Behinderung sowie die fachliche und personelle Unterstützung der Kita und der Eltern bei ihren Integrationsbemühungen wird das Kind pädagogisch gefördert und seine soziale Integration in die Regelkindertageseinrichtung (und auch im späteren Leben) wesentlich verbessert. Die Leistungen der AFI bestehen sowohl aus heilpädagogischen als auch aus integrationspädagogischen Maßnahmen. Durch die sich in Vorbereitung befindende Zusammenführung von Frühförderung und AFI in einen neuen, originären Leistungstyp (Arbeitstitel „Frühförderung plus") wird die angebotene Leistung noch ganzheitlicher und den aktuellen Lebenssituationen angepasster erbracht werden können . Förderung der Sprachkompetenz Es gibt zahlreiche Sprachförderprogramme in vielen Bereichen mit unterschiedlichsten Trägern und Anbietern. Die folgende Aufzählung gibt einen Überblick über die Förderangebote im Saarland: a) Im Rahmen der Eingliederungshilfe erhalten jährlich 2.000 Jungen und Mädchen im Alter von 3 bis 6 Jahren Frühförderung. Hierbei wird eine Komplexleistung aus Heilpädagogik sowie aus Logopädie und Sprachförderung sowie Ergotherapie und Physiotherapie angeboten. Die Kosten belaufen sich pro Jahr auf ca. 12,5 Mio. Euro . b) Auch an den saarländischen Schulen gibt es Kinder und Jugendliche, die dem Unterricht auf Grund mangelnder Deutschkenntnisse nicht ausreichend folgen können . Hierzu finden an den saarländischen Schulen verpflichtende Sprachfördermaßnahmen statt, die den regulären Unterricht ergänzen oder ganz oder teilweise an dessen Stelle treten. Vorschulische und schulische Sprachförderung werden im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ an Grundschulen und Gemeinschaftsschulen im Saarland durchgeführt, insbesondere: Das Sprachförderprogramm „Früh Deutsch lernen" findet an den 155 öffentlichen Grundschulen des Saarlandes statt. Dieses Programm beinhaltet Maßnahmen zur sprachlichen Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund, die bei der Anmeldung zur Grundschule nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Auch benachteiligte deutsche Kinder mit geringsten Ausdrucksmöglichkeiten können in diesen Maßnahmen gefördert werden. Ebenso werden diese Maßnahmen flexibel auf Seiteneinsteiger aus anderen Ländern in die Grundschule ausgedehnt. In diese laufenden Maßnahmen werden auch Kinder aus Flüchtlings- und Zuwandererfamilien aufgenommen. Drucksache 15/1756 (15/1640) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 10 - Das Sprachförderprogramm „Sprachförderung in der Sekundarstufe I'' zur sprachlichen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, die nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, wird an den öffentlichen Gemeinschaftsschulen im Saarland bedarfsabhängig in den Klassenstufen 5 bis 10 durchgeführt. Auch diese Maßnahmen werden flexibel auf Seiteneinsteiger aus anderen Ländern in die Sekundarstufe I ausgedehnt. In diese laufenden Maßnahmen werden ebenfalls die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen aus Flüchtlings - und Zuwandererfamilien aufgenommen. c) Nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Bibliotheks und Leseförderung werden ebenfalls „Maßnahmen zur Qualifizierung von Personen , die im Bereich Leseförderung arbeiten", sowie „Projekte zur Förderung von Lesefähigkeit und Medienkompetenz" gefördert. d) Auch in Schwerpunkt-Kitas ist es Aufgabe der Fachkräfte, eine alltagsintegrierte sprachliche Bildung und Begleitung der Kinder insbesondere in den ersten drei Lebensjahren in der Konzeption der Einrichtung zu verankern. Das Programm richtet sich an Kindertageseinrichtungen und damit Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren. Der Schwerpunkt liegt auf Kindern im Krippenalter sowie Kindern mit sprachlichen Problemen aufgrund ihres Migrationshintergrunds oder aus sozialen Gründen. Das Land gewährleistet die notwendigen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und die administrative Unterstützung. e) Eine Förderung gibt es ebenfalls über „Lesepaten". Ziel ist eine nachhaltige Leseförderung ab dem Kleinkindalter. Finanziert wird dieses Projekt aus Mitteln der Bibliotheks- und Leseförderung mit ca. 2.000 Euro pro Jahr. f) Das Saarland ist auch an dem Projekt „Lesestart“ der Stiftung Lesen beteiligt. g) In Kooperation mit dem LPM werden fachübergreifende Unterrichtsmaterialien entwickelt, sowie ein Beobachtungsraster zur Sprachstandserhebung. Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote Im Saarland werden 9.942 Kita-Plätze als Ganztagesplätze angeboten; mit der Definition einer Betreuungszeit von mehr als 7 Stunden täglich, was einem Anteil von 46,3% entspricht. Zum Stichtag der statistischen Erhebung, dem 01.03.2015, wurden 6.011 Kinder unter 3 Jahren betreut, dies entspricht einer Quote von 28,3%, davon 4.708 Krippenkinder in Ganztagesbetreuung. Die Freiwillige Ganztagsschule ist flächendeckend im Saarland ausgebaut. Gemäß aktuellem Koalitionsvertrag ist es Ziel der Landesregierung, das bestehende Programm der Freiwilligen Ganztagsschule zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Zurzeit gibt es 15 Gebundene Ganztagsschulen im Saarland (8 im Bereich der Grundschulen und 7 im Bereich der Gemeinschaftsschulen). Gemäß dem aktuellen Koalitionsvertrag will die Landesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode insgesamt 25 gebundene Ganztagsschulen einrichten und dabei - aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach Ganztagsbetreuung in frühkindlichen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen - den Schwerpunkt auf den Grundschulbereich legen. Drucksache 15/1756 (15/1640) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 11 - Förderung von kommunalen Projekten Im Rahmen des Aktionsplans Armutsbekämpfung hat das Land den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken als örtlich zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe das Angebot einer dreijährigen Anschubfinanzierung für Projekte zur Bekämpfung der Auswirkungen von Kinderarmut gemacht. Voraussetzung war, dass die Projekte den im Aktionsplan genannten Kriterien entsprechen: Niedrigschwelligkeit, Sozialraumorientierung, Arbeit mit Kindern und ihren Familien, Netzwerkarbeit, Einsatz hauptamtlicher Fachkräfte. Der angebotene Unterstützungsanteil des Landes orientiert sich dabei an den statistischen Daten des SGB II-Bezugs von Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren in den jeweiligen Gebietskörperschaften. Weitere Voraussetzung war, dass die Landkreise bzw. der Regionalverband ebenfalls einen mindestens gleichhohen Betrag einbringen. Der Regionalverband Saarbrücken und die Landkreise Saarlouis und St. Wendel haben das Angebot des Landes angenommen und entsprechende Projekte initiiert. Im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2013 haben die folgenden Projekte ihre Arbeit aufgenommen : Kinder- und Elternbildungszentrum (KIEZ) Burbach, Igels-S im Landkreis Saarlouis (Integration Grundschüler Eltern im Landkreis Saarlouis) und Aktionsprogramm Frühe Bildung im Landkreis St. Wendel. Für die drei Projekte lag der Finanzierungsanteil des Landes in 2014 und in 2015 bei rund 100.000 Euro. Für das Jahr 2016 erfolgt jeweils eine anteilsmäßige Förderung für ein halbes Jahr. Inklusion von Menschen mit Behinderung Unternehmen mit jahresdurchschnittlich 20 oder mehr Arbeitsplätzen unterliegen einer besonderen Beschäftigungspflicht nach dem SGB IX. Diese Unternehmen haben 5% der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Kommen Unternehmen dieser Verpflichtung nicht oder nur teilweise nach, müssen sie eine Ausgleichsabgabe entrichten , deren Höhe - jeweils nach dem Grad ihrer Erfüllung - im Jahr 2014 zwischen 115 und 260 Euro monatlich betrug. Das Aufkommen der Ausgleichsabgabe betrug im Jahr 2014 knapp 5 Mio. Euro, dies war nahezu identisch mit dem Aufkommen des Vorjahres . Die Landesregierung hat keinen Einfluss auf die Einstellungspraxis der Unternehmen, die ihren Behindertenanteil nicht erfüllen und damit auch keinen Einfluss auf die Beschäftigungsquote von behinderten bzw. schwerbehinderten Arbeitnehmern. Mit der Ausgleichsabgabe leistet die Landesregierung aber einen wichtigen Beitrag für die Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt. Zu weiteren Initiativen zählen ferner: Durchführung des Bundesprogramms „Initiative Inklusion“, das im Saarland in den Handlungsfeldern Berufsorientierung, neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen und neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen ab 50 Jahren erfolgreich umgesetzt wird; Eingliederungsoffensive zur Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere schwerbehinderte Menschen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements; die jährliche Ausschreibung des Saarländischen Inklusionspreises; die begleitenden Hilfen des Integrationsamtes für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben; die Bereitstellung von Integrationsfachdiensten, die u.a. Unternehmen, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, beraten und unterstützen; Schulungs- und Bildungsmaßnahmen des Integrationsamtes um Arbeitgeber über die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten bei der Einrichtung und Erhaltung eines Arbeitsplatzes zu informieren. Drucksache 15/1756 (15/1640) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 12 - Integration von Menschen mit Migrationshintergrund Die Gestaltung von Migration und Integration ist ein Zukunftsthema, das mitentscheidet über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Perspektiven und den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Saarland. Das Saarland fördert hierbei eine Willkommenskultur , in der Zugewanderte offen aufgenommen werden, in der Vielfalt als Bereicherung anerkannt wird und in der die unterschiedlichen Potenziale jedes Einzelnen bestmöglich eingebunden und gefördert werden. Viele Menschen mit Migrationshintergrund sind im Saarland bestens integriert und verfügen über eine gute Ausbildung bzw. stehen im Erwerbsleben. Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren viel getan, um Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern und zu unterstützen. Im Bildungsbereich ist festzustellen, dass sich die schulischen Leistungen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund jenen ohne Migrationshintergrund schrittweise annähern. Der Anteil ausländischer Absolventen ohne Schulabschluss sinkt. Mehr ausländische Schülerinnen und Schüler verlassen die Schule mit einem qualifizierten Schulabschluss. Für Menschen mit Migrationshintergrund, insbesondere für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, stellen die Integrationskurse und die sogenannten „ESF-BAMF- Kurse" (BAMF: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) die wichtigsten Sprachförderprogramme dar. Es handelt sich hierbei um Förderprogramme des Bundes. Integrationskurse werden seit 2005 angeboten. Sie sind ein staatliches Grundangebot zur Unterstützung der Eingliederungsbemühungen von Ausländerinnen und Ausländern. Ziel der Integrationskurse ist neben der Sprachförderung die Vermittlung der Rechtsordnung , der Kultur und der Geschichte Deutschlands. Angestrebt wird das Sprachniveau B 1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens. Zielgruppe der Integrationskurse sind in erster Linie Neuzuwanderer, im Rahmen der nachholenden Integration , aber auch Ausländer, die schon länger rechtmäßig in Deutschland leben. Seit November 2015 können auch Asylsuchende mit einer positiven Bleibeperspektive an den Integrationskursen teilnehmen. Für das Saarland entstehen hierbei keine Kosten, da diese Integrationskurse mit Bundesmitteln finanziert werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet die Kurse „Deutsch für den Beruf“ kostenlos für Menschen mit Migrationshintergrund im sogenannten „ESF BAMF-Programm" an. Diese Kurse verbinden den Deutschunterricht, die berufliche Qualifizierung und die Möglichkeit, einen Beruf durch ein Praktikum näher kennenzulernen . Die berufsbezogene Sprachförderung bietet auf allen Niveaustufen (A1 bis C1 GER) berufsbezogene Deutschförderung und zusätzlichen Fachunterricht unter Einsatz von authentischen Materialien an. Der Kurs umfasst 730 Unterrichtseinheiten. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MSGFF) hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, die das Ziel einer erfolgreichen Arbeitsmarktintegration von Migranten/-innen unterstützen: Drucksache 15/1756 (15/1640) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 13 - a) Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Nachdem der Bund bereits zum 01.04.2012 ein Anerkennungsgesetz in Kraft setzte, hat das Saarland als zweites Bundesland überhaupt seit dem 01. Dezember 2012 ein „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen". Somit kann auch für die landesrechtlich geregelten Berufe eine Gleichwertigkeitsprüfung angeboten werden . Damit erhöhen sich die Chancen von Menschen mit Migrationshintergrund, in ihrem erlernten Beruf auch bei uns zu arbeiten - entweder durch eine unmittelbare Anerkennung oder nach weiteren Qualifizierungsmaßnahmen. Dies ist eine besondere Form der Wertschätzung, der Anerkennung und des Willkommens. Durch die bereits im Jahr 2009 eingerichtete „Saarländische Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifi kationen" (saar.is/saarland.innovation&standort e.V.) steht im Saarland zusätzlich ein Beratungsangebot für das Anerkennungsverfahren zur Verfügung. Der Beratungsauftrag der Servicestelle umfasst sowohl Informationen darüber, für welche Berufe eine Anerkennung für die Berufsausübung unbedingt erforderlich ist, welche Stellen für die Anerkennung zuständig sind, als auch über das Verfahren nach dem Anerkennungsgesetz. b) Europäischer Sozialfonds (ESF) Das MSGFF hat mehrere integrationspolitische Projekte in die Planungen für die zukünftige ESF-Förderperiode 2014 - 2020 eingebracht und die notwendigen Fördermittel beantragt. „Welcome Center Saar“ (WCS) Menschen mit Migrationshintergrund sind für unseren Arbeitsmarkt unabkömmlich geworden. Die Nutzung vorhandener Potenziale und Kompetenzen und die Darstellung des Saarlandes als attraktives Zielland für Fachkräfte stellen wichtige Zukunftsaufgaben dar. Die integrationspolitischen Serviceangebote des WCS sind im operationellen Programm des Landes-ESF für die neue Förderperiode berücksichtigt . Die geplante Kostenbeteiligung des MSGFF bis zum Ende der ESF- Förderperiode im Jahr 2020 beträgt jährlich 35.000 bis 40.000 Euro. Das MSGFF hat deshalb zwei Projekte konzipiert und als Vorschläge in das operationelle Programm eingebracht. Beide Projekte stellen aus Sicht des MSGFF eine gute Möglichkeit dar, im Rahmen des Welcome Center Saar umgesetzt zu werden. Das WCS bietet hierzu eine erfolgversprechende Geschäftsgrundlage. Konzeptionell soll das Welcome-Center folgende integrationspolitische Angebote beinhalten: Integrationsmanagement: Das Welcome-Center soll Menschen mit Migrationshintergrund als erste Anlaufstelle im Rahmen eines Integrationsmanagements dienen , die zu Integrationsfragen beratend unterstützt und die Kontakte für den Einsatz weiterer migrationsfachspezifischer Dienste herstellt. Das Integrationsmanagement hat vorrangig die Aufgabe, die landesweit im Saarland vorhandenen und erfolgreich arbeitenden Migrationsfachberatungsstellen zu kontaktieren und mit diesen gemeinsam individuelle Integrationsprozesse zu planen und einzuleiten. Drucksache 15/1756 (15/1640) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 14 - Kompetenzfeststellung: Menschen mit Migrationshintergrund, bei denen aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen oder mangelnder Vergleichbarkeit keine Anerkennung im Rahmen des Anerkennungsgesetzes möglich ist, bietet das Welcome-Center fallbezogen eine Kompetenzfeststellung an. Das Kompetenzfeststellungsverfahren soll vorrangig für Berufe angeboten werden , in denen ein Mangel an Fachkräften zu verzeichnen bzw. zu erwarten ist. Ziel ist es, den Migranten den direkten Einsatz am Arbeitsmarkt zu ermöglichen bzw. den Zugang zu gezielten Nachqualifizierungsmaßnahmen zu eröffnen , die zu einem anerkannten Abschluss führen. c) Unterstützung einer kultursensiblen Altenpflegeausbildung im Saarland Gemeinsam mit der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz/Saarland der Bundesagentur für Arbeit will das MSGFF Menschen mit Migrationshintergrund, insbesondere auch muslimischen Frauen, für die Altenpflege gewinnen. Um mögliche Hindernisse oder auch Informationsdefizite, die einer Berufsausübung in der Pflege im Wege stehen könnten, auszuräumen, ist aus integrationspolitischer Sicht ein besonderer Förderbedarf gegeben. J unge Menschen mit Migrationshintergrund sollen deshalb gezielt über Pflegeberufe informiert und für die Möglichkeit dieser Berufswege sensibilisiert werden. Darüber hinaus sollen im Rahmen eines durch den ESF geförderten Projektes die jungen Menschen mit Migrationshintergrund während laufender Ausbildungsmaßnahmen in der Altenpflege bei etwaigen Schwierigkeiten unterstützt werden. Neben fachtheoretischen Hilfen soll auch eine beratende und begleitende Unterstützung bei persönlichen Problemen, Schwierigkeiten im sozialen Umfeld und/oder Spannungen im Betrieb angeboten werden, um einen drohenden Abbruch der Ausbildung zu verhindern. Die Akquise sowie die unterstützende Begleitung während der Ausbildung sollen durch eine Personalisierung aus dem Kulturkreis der Zielgruppe sichergestellt werden. d) Landesintegrationsbegleitung Durch einen flächendeckenden Fachdienst, die sog. Landesintegrationsbegleitung (LIB), soll die nachholende Integration sichergestellt werden. Aufgabenschwerpunkt dieses Dienstes ist es, zugewanderte Personen, die bisher keine Beratung erhalten haben, zu beraten und sie sozialpädagogisch zu begleiten, insbesondere mit dem Ziel der beruflichen Integration. Dazu dienen vor allem Sprachfördermaßnahmen sowie die Zusammenarbeit mit Bildungsträgern der Arbeitsverwaltung bzw. den SGB-II-Behörden, Arbeitgebern und Ausbildungsbetrieben. Das Angebot der Landesintegrationsbegleitung soll durch eine flächendeckende Anerkennungsberatung und ein Coaching ergänzt werden. Das Programm „Landesintegrationsbegleitung /Berufliche Integration von Zuwanderern" ist ebenfalls im operationellen Programm des Landes-ESF berücksichtigt und wird durch das MSGFF und teilweise durch Beiträge der Kommunen kofinanziert. Drucksache 15/1756 (15/1640) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 15 - e) Berufliche Integration zugewanderter Frauen Zugewanderte Frauen, die Probleme haben sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren , sollen dahingehend gefördert werden, dass sie in ihrer Persönlichkeit gestärkt werden, um so Selbstwertgefühl und Motivation zu entwickeln und sich selbstbewusst an den Arbeitsmarkt heranführen zu lassen. Damit Familie und Beruf sich nicht gegeneinander ausschließen, soll auch d i e Unterstützung bei der Auswahl der Kinderbetreuung gewährleistet werden. Durch berufliche und flankierende Eingliederungsmaßnahmen können Integrationsfortschritte erzielt, die Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhöht und die Unabhängigkeit von staatlichen Transferleistungen ermöglicht werden. Für die berufliche Integration zugewanderter Frauen arbeitet z.B. das Projekt „Köllertaler Integrationsstelle für Zugewanderte" des Vereins „Aussiedler im Köllertal e.V." in Püttlingen, und wird durch das MSGFF und durch Beiträge der Kommunen kofinanziert. Hierbei beteiligt sich das Land mit Mitteln in Höhe von 17.000,- Euro jährlich. f) Integrationslotsen Mit Hilfe des Integrationslotsen (ILO) soll die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den Landkreisen, dem Regionalverband Saarbrücken sowie der Landeshauptstadt eingeleitet und beschleunigt werden. Dies erfolgt insbesondere durch die Herstellung des Erstkontakts mit neuzugewanderten Menschen mit Migrationshintergrund im Wege der aufsuchenden Arbeit. Allgemeine Aufgabe des Integrationslotsen ist es, den Neuzuwanderern eine erste Orientierung in der für sie fremden Umgebung zu geben, sie in den ersten Tagen und Wochen bei wichtigen Behördengängen zu begleiten und zu beraten (z.B. Gemeinden, Landkreise, Arbeitsverwaltung) und sie an erste Integrationsangebote, wie z.B. Integrationskurse sowie Kindergarten und Schule, heranzuführen. Eine wichtige Aufgabe der Integrationslotsen besteht auch darin, erste Erkenntnisse bezüglich der Kom petenzen der betreuten Personen und die Erfahrungen der ersten Integrationsschritte an die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) und die Jugendmigrationsdienste (JMD) weiterzugeben. Sie sind somit auch „vorbereitende Stellen" für die weiteren Integrationsfachdienste, die den Integrationsprozess gemeinsam mit den Neuzuwanderern fortsetzen. Die Integrationslotsen in den Landkreisen sowie in der Landeshauptstadt und im Regionalverband Saarbrücken werden in Höhe von 210.000 Euro jährlich vom MSGFF gefördert. g) Migrationslotsen Migrationslotsen begleiten Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel nach der Wohnsitzaufnahme in den Kommunen im Anschluss an den Aufenthalt in der Landesaufnahmestelle (LAST). Im Rahmen einer aufsuchenden Arbeit und kontinuierlichen Orientierungsberatung unterstützen sie die Flüchtlinge und ermöglichen einen zügigen Zugang zu Erstintegrationsmaßnahmen vor Ort. Auf der Basis der vorhandenen saarlandweiten Integrationsstrukturen und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen sollen möglichst viele Personen aus der beschriebenen Zielgruppe erreicht werden um für sie den Weg in die gesellschaftliche Teilhabe zu eröffnen. Drucksache 15/1756 (15/1640) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 16 - Gesundheitsversorgung Die gute Qualität der Gesundheitsversorgung für alle zu gewährleisten und zu erhalten, ist ein wichtiger Aspekt des Regierungshandelns. Seit vielen Jahren bietet die Landesregierung deshalb zusammen mit Netzwerkpartnern Präventionsprogramme an, darunter die Kampagne „Das Saarland lebt gesund", aber auch Initiativen zur Krebsvorsorge und insbesondere Hilfs- und Unterstützungsangebote für Jung und Alt: Zu diesem umfassenden Gesundheitsschutz zählen auch folgende Maßnahmen: a) Mit dem Gemeinsamen Landesgremium nach § 90a SGB V wurde ein Sachverständigengremium auf Landesebene geschaffen, das sich vor allem mit der Schnittstellenproblematik zwischen ambulantem und (akut-)stationärem Bereich beschäftigt. Das gemeinsame Landesgremium hat die Aufgabe, Empfehlungen zur Optimierung der sektorenübergreifenden Versorgung abzugeben . Insbesondere sollen Schnittstellenprobleme beim Übergang zwischen dem ambulanten und dem stationären Versorgungsbereich identifiziert und Lösungsansätze erarbeitet werden. Mitglieder sind neben dem MSGFF die Krankenkassen, die Kassenärztliche Vereinigung und die Saarländische Krankenhausgesellschaft. Damit sind die wesentlichen Akteure des saarländischen Gesundheitswesens im Landesgremium mitbeteiligt, die derzeit die Versorgungslandschaft aktiv gestalten und finanzieren. b) Durch die Einladung zu den Kinderfrüherkennungsuntersuchungen und nachgehenden Interventionen bei Versäumnis konnte erreicht werden, dass über 98 % der saarländischen Kinder an allen Früherkennungsuntersuchungen von der Geburt bis zum Alter von fünfeinhalb Jahren teilgenommen haben und dabei viele vorbeugende Maßnahmen (u.a. Impfen, Ernährungsberatung, Beratung zur Entwicklung), aber auch notwendige Behandlungen und Fördermaßnahmen eingeleitet werden konnten. Insbesondere der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund konnte für einzelne Untersuchungen fast verdoppelt werden. Vorgesehen ist in diesem Zusammenhang auch, alle Jugendlichen zwischen 13 und 14 Jahren zur Jugendgesundheitsuntersuchung J1 einzuladen. c) Mit der gemeinsamen Verordnung zur Gesundheitsförderung und Gesundheitsvorsorge in Kindertageseinrichtungen des Gesundheits- und d e s Bildungsministeriums , die 2013 in Kraft getreten ist, wurden wichtige Aspekte der Gesundheitsfürsorge in Vorschuleinrichtungen festgeschrieben, die nun umgesetzt werden . d) Durch die vorgezogene Einschulungsuntersuchung seit 2011 werden Kinder früh im Hinblick auf Gesundheit und Entwicklung untersucht und Fördermaßnahmen und Therapien eingeleitet. e) Die Bemühungen der Landesregierung, Inklusion im Schulbereich voranzubringen (Schulrechtsänderung Juni 2014) und dabei auch die erforderlichen gesundheitlichen Rahmenbedingungen zu beachten und mitzugestalten, gehören ebenfalls zu den Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge. f) In der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege arbeiten Land, Kreise bzw. der Regionalverband, Zahnärztekammer und Krankenkassen seit Jahren erfolgreich daran, durch gruppenprophylaktische Maßnahmen in Kindergärten und Schulen die Zahngesundheit der Kinder im Saarland zu erhalten und stetig zu verbessern (Spitzenplätze im Bundesvergleich ). Drucksache 15/1756 (15/1640) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 17 - g) Die im Jahr 2011 begründete Kampagne „Das Saarland lebt gesund" (DSLG) hat sich unter Federführung des MSGFF zu einem Netzwerk vorwiegend kommunaler Akteure entwickelt, die sich primär in der aktiven Gesundheitsförderung und in der kommunalen Präventionsarbeit engagieren. Aufgrund der hohen Vernetzungsdichte und der flächendeckenden Verfügbarkeit hat das DSLG- Netzwerk saarlandweit einen hohen Bekanntheitsgrad erzielt. Mehr als 400 Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner gehören der Kampagne zur saarlandweiten Gesundheitsförderung an. Rund 1.200 Projekte laufen saarlandweit unter dem Dach der Gesundheitskampagne. h) Neben Förderung und Unterstützung körperlich und geistig behinderter Menschen hat die Landesregierung vor allem bei der Beratung und Fürsorge von Menschen mit psychischen bzw. seelischen Handicaps eine umfassende Unterstützungsstruktur aufgebaut, die Hilfe gewährleistet, Impulse setzt und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglicht. Insbesondere die „virtuelle Werkstatt" der Saarland Heilstätten GmbH (SHG) hat hier bundesweit als Vorbildprojekt Preise und Auszeichnungen erlangt.