LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1757 (15/1684) 24.03.2016 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne) betr.: Einstellungsverfahren für Lehrkräfte Vorbemerkung des Fragestellers: „Zur dauerhaften Sicherstellung einer qualitätsvollen Unterrichtsversorgung und ebenso zur Gewährleistung einer möglichst ausgewogenen Altersdurchmischung in den Kollegien der Schulen sind kontinuierliche Neueinstellungen junger Lehrkräfte unabdingbar. Die Lehrereinstellungen erfolgen in den einzelnen Schulformen auf der Grundlage der jeweils zur Verfügung stehenden Planstellen und dem gegebenen Fachlehrerbedarf. Die Bewerbungen um eine Einstellung in den saarländischen Schuldienst werden im Bildungsministerium zentral - getrennt nach Grundschulen, allgemeinbildende und berufliche Schulen - erfasst und in eine Rangliste auf der Basis der erreichten Examensnoten bzw. -punkten (1.und 2. Staatsexamen oder vergleichbare anerkannte Lehramtsabschlüsse ) eingeordnet. Das Einstellungsverfahren selbst, an dem auch die zuständigen Hauptpersonalräte beteiligt sind, richtet sich nach den Einstellungsrichtlinien des Bildungsministeriums.“ Ausgegeben: 29.03.2016 (29.01.2016) Drucksache 15/1757 (15/1648) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Beim Einstellungsverfahren sind die im ersten und zweiten Staatsexamen erreichten Noten oder Punkte neben dem Fächerbedarf die entscheidenden Kriterien. Wie errechnet sich die so genannte gewichtete Mittelnote, die für eine Einstellung maßgeblich ist und welche Gewichtungen, Bonusregelungen, Anrechnungen bzw. sonstigen Gesichtspunkte spielen bei der Festlegung der Einstellungsnote eine Rolle? Zu Frage 1: Es gelten die Regelungen der Auswahlkriterien für Lehramtsbewerber und Lehramtsbewerberinnen mit Zweiter Staatsprüfung in der Fassung vom 9. Mai 2010 (Amtsbl. II S. 328). Für jeden Bewerber und jede Bewerberin wird ein Notendurchschnittswert entsprechend Nr. A.I.2 errechnet. Dieser errechnete Notendurchschnittswert verbessert sich für bestimmte Bewerbergruppen gemäß den Bestimmungen der Nrn. 2.1 bis 2.5. Die Bestimmungen sind als Anlage 1 beigefügt. Nach welchen Kriterien werden so genannte Rankinglisten erstellt und welche Rolle spielen dabei die einzelnen Fächer und die Fächerkombinationen in den Lehramtsfächern? Zu Frage 2: Im Bereich der allgemein bildenden Schulen gibt es schulformabhängig Fächer und Fächerkombinationen/Fachrichtungen mit Bewerberüberhang und solche mit Bewerbermangel . Sofern nicht allen Bewerbern und Bewerberinnen ein Stellenangebot gemacht werden kann, werden für jede Fächerkombination und für jedes Lehramt je nach den Bedarfen, die die zuständigen Schulaufsichtsbeamten und -beamtinnen in Absprache mit den Schulen ermitteln, Listen von Bewerberinnen und Bewerbern in der Rangfolge ihrer Einstellungsnote erstellt. Bei der Einstellung werden – in der Rangfolge der Einstellungsnote - zunächst alle Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt, deren Bewerbungsunterlagen zum Bewerbungsstichtag vollständig vorliegen. Falls es in bestimmten Fächerkombinationen Einstellungsbedarf gibt, der über diese Liste nicht gedeckt werden kann (Mangelfächer), werden in der Rangfolge ihrer Einstellungsnote auch Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt, deren Bewerbungsunterlagen erst nach dem Bewerbungsstichtag eingegangen sind und bis zum Auswahlzeitpunkt vollständig vorliegen. Drucksache 15/1757 (15/1648) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Im Bereich der beruflichen Schulen finden darüber hinaus Bewerbergespräche statt. Dies ist vor allem wegen der in diesem Bereich häufig vertretenen Quereinsteiger (z. B. Bewerberinnen und Bewerber mit der 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) notwendig. Außerdem ist hier in jeder halbjährlichen Stellenausschreibung genauer definiert, welche besonderen Qualifikationen Bewerberinnen und Bewerber mitbringen sollten, um den aktuellen Bedarf passgenau decken zu können (z. B. auch je nach Bedarf Einstellung von Absolventen mit 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen in bestimmten Fächerkombinationen , Bevorzugung von einschlägiger beruflicher Erfahrung). Erfolgen Neueinstellungen in den saarländischen Schuldienst grundsätzlich unter Berücksichtigung der erstellten Rankinglisten oder gibt es auch Abweichungen davon? Falls ja, aus welchen Gründen ? Zu Frage 3: Neueinstellungen erfolgen grundsätzlich unter Berücksichtigung der erstellten Ranglisten . Abweichungen ergeben sich gegebenenfalls aus Nr. A.I.6 der Auswahlkriterien, nach der bis zu 10 v. H. der für Einstellungen zur Verfügung stehenden Stellen für Bewerber und Bewerberinnen vorgesehen werden können, die im allgemeinen Auswahlverfahren nicht eingestellt werden können und die über förderliche Zusatzqualifikationen verfügen (dies bei schulscharfen Ausschreibungen) oder sich insgesamt mindestens drei Jahre mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit in befristeten Verträgen im saarländischen Schuldienst bewährt haben. An beruflichen Schulen ist aufgrund der sehr speziellen und sich regelmäßig ändernden Bedarfssituationen in den Stellenausschreibungen oftmals ein Schwerpunkt für die Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber definiert (siehe Antwort zu Frage 2). Welche Informationen haben die Bewerberinnen und Bewerber über das Einstellungsverfahren, insbesondere über die Berechnung der Einstellungsnote bzw. die Einstellungspunkte und die sich daraus ergebende Platzierung auf der Bewerberliste ? Zu Frage 4: Die Grundzüge des Einstellungsverfahrens wurden durch die Veröffentlichung der Auswahlkriterien im Amtsblatt des Saarlandes öffentlich bekannt gemacht und sind allgemein zugänglich. Zudem werden die Bewerberinnen und Bewerber über die Stellenausschreibung sowie zusätzlich über die Studienseminare über das Einstellungsverfahren sowie die rechtlichen Grundlagen informiert. Die Information in den Studienseminaren erfolgt zum Teil direkt durch die zuständigen Schulaufsichtsbeamten. Darüber hinaus erteilen die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter individuelle Auskünfte. Drucksache 15/1757 (15/1648) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Haben abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber einen Rechtsanspruch darauf, eine Begründung ihrer Ablehnung zu erhalten oder Auskunft über den in der Bewerberliste erreichten Rangplatz zu bekommen? Falls ja, wie wird diesem Anspruch nachgekommen? Zu Frage 5: Einstellungen erfolgen nicht nur zum Schuljahresbeginn und Halbjahresbeginn, sondern darüber hinaus auch während des ganzen Schuljahres. Bewerbungen zum Einstellungstermin Schuljahresbeginn werden in der oben beschriebenen Rangfolge auch bei Einstellungen während des ersten Schulhalbjahres berücksichtigt, Bewerbungen zum Einstellungstermin Halbjahresbeginn während des zweiten Schulhalbjahres. Bewerberinnen und Bewerber, die zum Schul- oder Halbjahresbeginn keine unbefristete Stelle erhalten, bekommen eine schriftliche Information darüber. Sie werden bis zum Ende des jeweiligen Halbjahres weiter als Bewerber für Einstellungen während des Schuljahres geführt. Die Begründung für die Nichtberücksichtigung ergibt sich aus den Auswahlkriterien, die den Bewerbern bekannt sind. Auf Nachfrage erhalten Bewerberinnen und Bewerber zusätzlich individuelle Erläuterungen und Auskunft über ihren jeweiligen Rangplatz. Wird das Einstellungsverfahren für die Lehrkräfte in den saarländischen Schuldienst für alle Schulformen gleich angewandt oder gibt es Unterschiede ? Falls ja, wo und welche? Zu Frage 6: In allen Schulformen wird entsprechend der Auswahlkriterien verfahren. An den beruflichen Schulen des Saarlandes kommen die in Antwort zu Frage 2 beschriebenen Punkte zusätzlich zum Tragen. Welches Einstellungsverfahren mit welchen Kriterien wird bei befristeten Einstellungen angewandt? Zu Frage 7: Für befristete Einstellungen gelten die Regelungen der Nr. B. der Einstellungskriterien. Demnach ist – mit Ausnahme von Verlängerungen von befristeten Arbeitsverträgen, soweit nicht mehr befristete Arbeitsverträge enden als verlängert werden können – wie bei unbefristeten Einstellungen zu verfahren. Drucksache 15/1757 (15/1648) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Wie haben sich in den letzten zehn Jahren in den Studienseminaren des Saarlandes die durchschnittlichen Examensnoten des zweiten Staatsexamens der Studienreferendarinnen und Studienreferendare bzw. Anwärterinnen und Anwärter entwickelt? Bitte um Angabe des Notendurchschnitts eines Abschlussjahrganges getrennt jeweils in erstes und zweites Halbjahr für die jeweilige Schulform! Zu Frage 8: Der „Überblick über die Notenentwicklung im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung für die Lehrämter an allgemein bildenden Schulen ab 2005/06“ ist als Anlage 2 beigefügt. Die Übersicht über die „Lehramtsausbildung an beruflichen Schulen – Zusammenstellung der Prüfungsergebnisse 2006-2016“ ist als Anlage 3 beigefügt. Drucksache 15/1757 (15/1648) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Anlage 1: Auswahlkriterien für Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerber mit Zweiter Staatsprüfung Vom 9. Mai 2010 (Amtsbl. II S. 328) Stehen mehr Bewerber und Bewerberinnen, die die Voraussetzungen für eine Einstellung in den Schuldienst für das betreffende Lehramt erfüllen, zur Verfügung, als eingestellt werden können, so sind für die Auswahl folgende Kriterien zu beachten: A. Einstellung von Beamten und Beamtinnen I. Bewerber und Bewerberinnen mit Zweiter Staatsprüfung 1. Unberücksichtigt bleiben Bewerber und Bewerberinnen, die sich in einer Beschäftigung als Lehrkraft im Arbeitsverhältnis nicht bewährt haben. 2. Für jeden Bewerber und jede Bewerberin wird ein Notendurchschnittswert aus den gewichteten Punktzahlen, die den Gesamtnoten der das Studium abschließenden (Ersten Staats- oder Diplom-)Prüfung (zweifaches Gewicht) und der Zweiten Staatsprüfung (dreifaches Gewicht) zugeordnet sind, errechnet. Gesamtnoten, die nicht der 15-Punkte-Skala entsprechen, sind nach der Formel P15 = 17 - 3xN (N = Gesamtnote im Sechser-Notensystem) umzurechnen. 2.1 Bei Bewerbern und Bewerberinnen, die die Befähigung für mehr als zwei Lehramtsfächer bzw. eine über die berufliche Fachrichtung und das allgemeinbildende Unterrichtsfach der beruflichen Schulen (Sekundarstufe II) hinausgehende Lehrbefähigung erworben haben, verbessert sich der Notendurchschnittswert um 1,5 für jedes weitere Lehramtsfach bzw. für jede weitere berufliche Fachrichtung. Der Notendurchschnittswert verbessert sich um 1,5 bei Bewerbern und Bewerberinnen, die den erfolgreichen Abschluss eines integrierten deutsch-französischen oder deutsch-englischen Studiums und den erfolgreichen Abschluss einer im Vorbereitungsdienst absolvierten Zusatzausbildung für den bilingualen deutsch-französischen bzw. deutsch-englischen Unterricht in einem Sachfach nachweisen. Das Gleiche gilt bei Bewerbern und Bewerberinnen , die durch den erfolgreichen Abschluss eines geeigneten Studiengangs ihre Qualifikation nachweisen, Deutsch als Fremdsprache zu unterrichten. 2.2 Bei Bewerbern und Bewerberinnen für das Lehramt an beruflichen Schulen verbessert sich der Notendurchschnitt um 1,5, wenn sie eine ihrer beruflichen Fachrichtung entsprechende berufliche Erstausbildung (vollschulische oder duale berufliche Erstausbildung) in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nachweisen. 2.3 Werden nach Ablegung der Zweiten Staatsprüfung Unterrichtstätigkeiten mit zusammen mindestens der halben Pflichtstundenzahl an öffentlichen Schulen oder staatlich anerkannten Ersatzschulen oder gleichwertige Unterrichtstätigkeiten (z. B. an einer Einrichtung der Erwachsenenbildung oder an einer privaten Ergänzungsschule) nachgewiesen , verbessert sich bei Bewährung in diesen Tätigkeiten der Notendurchschnittswert um jeweils 0,1 pro vollem Monat der Beschäftigungsdauer, höchstens jedoch um 3,0. Die Bewährung ist durch eine Beurteilung oder ein entsprechendes Zeugnis nachzuweisen . Drucksache 15/1757 (15/1648) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 7 - 2.4 Wird nach Ablegung der Zweiten Staatsprüfung eine berufspraktische Tätigkeit mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nachgewiesen, so kann der Notendurchschnittswert um 1,2 verbessert werden, wenn die Tätigkeit mindestens zwölf Monate gedauert hat und zu erwarten ist, dass sie die pädagogische Befähigung des Bewerbers oder der Bewerberin gesteigert hat. 2.5 Die Verbesserung des Notendurchschnittswertes nach Nrn. 2.1 bis 2.4 beträgt höchstens 4,5. 3. Mit den Bewerbern und Bewerberinnen, die für eine Einstellung in Betracht kommen , werden Vorstellungsgespräche geführt. Auf Vorstellungsgespräche kann verzichtet werden, wenn dies zur Feststellung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung nicht erforderlich erscheint. An den Vorstellungsgesprächen können ein Mitglied der zuständigen Personalvertretung, die zuständige Frauenbeauftragte sowie in den Fällen des § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX die jeweilige Schwerbehindertenvertretung teilnehmen . Die Dienststelle unterrichtet die Teilnahmeberechtigten rechtzeitig über die Termine der Vorstellungsgespräche. Bewerber und Bewerberinnen, die nach dem Ergebnis des Vorstellungsgesprächs nicht für eine Einstellung in Betracht kommen, bleiben im laufenden Verfahren unberücksichtigt . 4. Die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern und Bewerberinnen erfolgt nach dem Notendurchschnittswert. 5. Die Regelungen des Arbeitsplatzschutzgesetzes , des Soldatenversorgungsgesetzes , des Beamtenrechts und des Schwerbehindertenrechts über den Vorrang von Bewerbern und Bewerberinnen bleiben unberührt. 6. Bis zu 10 v. H. der für Einstellungen zur Verfügung stehenden Stellen können für Bewerber und Bewerberinnen vorgesehen werden, die im allgemeinen Auswahlverfahren nicht eingestellt werden und die über förderliche Zusatzqualifikationen verfügen oder sich insgesamt mindestens drei Jahre mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit in befristeten Verträgen im saarländischen Schuldienst bewährt haben. Die Auswahl unter den Bewerbern und Bewerberinnen erfolgt entsprechend dem Bedarf einschließlich des Bedarfs für die jeweilige Zusatzqualifikation unter Gesamtwürdigung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zunächst aus dem Kreis von Lehrkräften, die eine Beschäftigungszeit von mindestens fünf Jahren aufweisen können . Auswahlgespräche sind zu führen; Nr. 3 Sätze 3 und 4 gelten entsprechend. Die Auswahlentscheidungen sind nachvollziehbar zu begründen und zu dokumentieren. II. Sonstige Bewerber/innen Für die Auswahl von Bewerbern und Bewerberinnen, die eine andere als die der Einsatzschulform entsprechende Lehramtsbefähigung besitzen, gelten die allgemeinen Grundsätze für die Einstellung in den öffentlichen Dienst. Für Bewerber/innen nach der EG-RL-VO-Lehrer vom 2. Juni 2008 (Amtsbl. S. 1002) wird die Qualifikation im Einzelfall durch die Einstellungsbehörde ermittelt. Drucksache 15/1757 (15/1648) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 8 - B. Einstellung im Arbeitsverhältnis Bei der Einstellung in ein Arbeitsverhältnis auf der Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist Abschnitt A entsprechend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen von Lehrkräften, die sich in ihrer Tätigkeit bewährt haben, es sei denn, es enden mehr befristete Arbeitsverträge , als verlängert werden können; in diesem Fall gilt Satz 1. C. Dieser Erlass tritt am 9. Mai 2010 in Kraft. Gleichzeitig werden die Auswahlkriterien vom 22. Juni 1987 aufgehoben. Drucksache 15/1757 (15/1648) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 9 - Anlage 2: Überblick über die Notenentwicklung im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung für die Lehrämter an allgemein bildenden Schulen ab 2005/06 Termin Durchschnittsnote (Punkte) für das Lehramt für die/an Primarstufe und Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 9) Hauptschulen und Gesamtschulen Realschulen und Gesamtschulen Gymnasien und Gesamtschulen (Klassenstufen 5 bis 13) Winter 2005/06 09,80 11,81 11,04 10,29 Sommer 2006 10,01 12,27 11,23 09,74 Winter 2006/07 09,12 09,82 10,70 10,06 Sommer 2007 09,83 09,77 10,81 09,72 Winter 2007/08 09,77 09,75 10,87 10,08 Sommer 2008 09,79 09,41 10,51 09,36 Winter 2008/09 10,15 10,42 10,43 09,14 Sommer 2009 10,52 11,40 10,46 09,96 Winter 2009/10 10,01 08,60 10,65 10,06 Sommer 2010 10,61 10,41 10,77 10,16 Drucksache 15/1757 (15/1648) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 10 - Durchschnittsnote (Punkte) für das Lehramt für die/an Termin Primarstufe Primarstufe und Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 9) Hauptschulen und Gesamtschulen Realschulen und Gesamtschulen Gymnasien und Gesamtschulen (Klassenstufen 5 bis 13) * Sonderpädagogik Sommer 2013 11,17 10,36 09,14 10,39 09,10 11,87 Winter 2013/14 10,39 10,67 keine Abschlüsse 10,95 09,07 10,88 Sommer 2014 10,56 10,29 10,99 10,46 09,22 10,42 * und für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen ) Termin Durchschnittsnote (Punkte) für das Lehramt für die/an Primarstufe und Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 9) Hauptschulen und Gesamtschulen Realschulen und Gesamtschulen Gymnasien und Gesamtschulen (Klassenstufen 5 bis 13) Sonderpädagogik Winter 2010/11 10,16 11,00 10,21 09,96 11,74 Sommer 2011 09,78 10,95 10,92 10,15 10,98 Winter 2011/12 10,60 09,56 10,90 09,35 11,33 Sommer 2012 10,14 10,40 10,84 09,42 12,54 Winter 2012/13 10,61 10,40 11,03 09,70 11,96 Drucksache 15/1757 (15/1648) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 11 - Anlage 3: Lehramtsausbildung an beruflichen Schulen Zusammenstellung der Prüfungsergebnisse 2006-2016 Durchschnittsnote (Punkte) für das Lehramt für die/an Termin Primarstufe Primarstufe und Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 9) Hauptschulen und Gesamtschulen Realschulen und Gesamtschulen Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen Sonderpädago - gik Winter 2014/15 10,64 08,42 10,39 10,90 09,39 11,00 Sommer 2015 11,09 11,31 10,39 10,88 09,60 10,40 Drucksache 15/1757 (15/1648) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 12 - TGS-Bereich Kaufm. Bereich Jahr Anzahl der Referendare Mittelwert Anzahl der Referendare Mittelwert Wi 2005/2006 9 12,01 7 12,09 So 2006 9 11,58 8 12,23 Wi 2006/2007 10 11,93 7 13,13 So 2007 14 12,20 11 11,65 Wi 2007/2008 11 11,08 12 12,58 So 2008 7 10,01 15 12,54 Wi 2008/2009 11 12,75 11 12,01 So 2009 12 12,30 14 12,13 Wi 2009/2010 14 12,46 12 12,01 So 2010 20 12,59 11 12,10 Wi 2010/2011 13 12,25 So 2011 20 12,80 22 11,87 Wi 2011/2012 17 12,16 13 12,29 So 2012 17 12 12,12 Wi 2012/2013 17 12,01 20 12,13 Zusammenlegung der beiden Seminare So 2013 33 11,84 Wi 2013/2014 30 11,90 So 2014 33 12,21 Wi 2014/2015 27 11,89 So 2015 22 11,82 Wi 2015/2016 21 11,62