LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1758 (15/1695) 24.03.2016 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum (DIE LINKE.) betr.: Luxemburger Steuerbehörden Vorbemerkung des Fragestellers: Gegenüber dem Hamburger Abgeordneten des Sonderausschusses TAXE des Europäischen Parlaments , Fabio De Masi, führte der Luxemburger Finanzminister Pierre Gramegna im Rahmen einer Delegation von TAXE nach Luxemburg am 18. Mai 2015 aus, dass Steuerbehörden der Bundesrepublik Deutschland durch Luxemburg mehrfach auf ungewöhnlich hoch ausgewiesene Profite von grenzüberschreitend aktiven Konzernen in Luxemburg aufmerksam gemacht wurden. Dies wurde mit dem Verdacht begründet, dass die in Luxemburg ausgewiesenen Gewinne nicht mit der realen ökonomischen Substanz der Konzerne in Übereinstimmung zu bringen seien und daher gegebenenfalls der Bundesrepublik Deutschland Steuern, im Wege der Gewinnverlagerung und entgegen des „arm’s length“ Prinzip (Fremdvergleichsgrundsatz ) bei der Bewilligung konzerninterner Transferpreise der OECD, entzogen würden . Vorbemerkung der Landesregierung: Der internationale Informationsaustausch mit ausländischen Finanzbehörden erfolgt über das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bzw. das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die übermittelten Informationen werden dem zuständigen Finanzamt auf dem Dienstwege über das Ministerium für Finanzen und Europa (MFE) zugeleitet. Das örtlich zuständige Finanzamt ordnet die Informationen grundsätzlich dem jeweiligen Steuerfall zu und wertet diese unter steuerfachlichen Gesichtspunkten nach den jeweiligen Anforderungen und konkreten Bedingungen des Einzelfalls aus. Ausgegeben: 29.03.2016 (16.02.2016) bitte wenden Drucksache 15/1758 (15/1695) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wie viele entsprechende Hinweise von Luxemburg bzw. Luxemburger Steuerbehörden an das Saarland bzw. saarländische Steuerbehörden gab es seit 1990? Zu Frage 1: Eine gesonderte statistische Erfassung der Informationen im Bereich des internationalen Informationsaustausches erfolgt im MFE erst ab dem Jahr 2010. Seitdem sind bis heute keine Informationen, wie sie in der Anfrage beschrieben werden, von den luxemburgischen Steuerbehörden übermittelt worden. Wie wurde seitens der saarländischen Steuerbehörden mit diesen Hinweisen umgegangen? Zu Frage 2: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.