LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1781 (15/1637) 18.04.2016 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Astrid Schramm (DIE LINKE.) Barbara Spaniol (DIE LINKE.) betr.: Situation an der Grundschule „Altes Rathaus“ in Wallerfangen Vorbemerkung der Fragestellerinnen: „Die Raumsituation an der unter Denkmalschutz stehenden Grundschule „Altes Rathaus“ in Wallerfangen sowie der Freiwilligen Ganztagsschule (FGTS) war bereits Gegenstand u.a. der Drucksachen 15/1359 und 15/1185.“ Welche behördlichen Entscheidungen von welchem Datum und mit welchem Inhalt liegen hinsichtlich der Bewerkstelligung des Brandschutzes an der FGTS zwischenzeitlich vor (bitte Bescheide als Anlage der Antwort beifügen)? Zu Frage 1: Die Zuständigkeit für die behördliche Genehmigung liegt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde . Nach Auskunft der Unteren Bauaufsichtsbehörde wurde der Gemeinde Wallerfangen nach Vervollständigung der Antragsunterlagen (15.12.2015) ein Vorbescheid am 28.12.2015 zur Vorabfrage betreffend die brandschutztechnische Ertüchtigung des „Alten Schulhauses“ (Nachmittagsbetreuung) der Freiwilligen Ganztagsschule Wallerfangen zur Sicherstellung des 1. und 2. Rettungsweges (hier: Innentreppe ) erteilt. Der Vorbescheid bezieht sich auf eine mehrläufige „Innentreppe“ in einem neuen, innenliegenden Treppenraum als erster baulicher Rettungsweg unter Beibehaltung der vorhandenen Treppe als zweiter baulicher Rettungsweg (Bescheid s. Anlage 1). Mit welchen Kosten wäre bei der Errichtung einer Außentreppe zu rechnen? Zu Frage 2: Diese Frage kann durch die Landesregierung nicht beantwortet werden. Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Informationen vor. Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Wallerfangen als Sachkostenträger. Ausgegeben: 18.04.2016 (17.12.2015) Drucksache 15/1781 (15/1637) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wie ist der Stand der behördlichen Genehmigungen in Bezug auf die Umnutzung der dortigen Gebäude als FGTS? Zu Frage 3: Die Zuständigkeit für die behördliche Genehmigung liegt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde . Nach Auskunft der Unteren Bauaufsichtsbehörde liegt kein Bauantrag betreffend die brandschutztechnische Ertüchtigung des „Alten Schulhauses“ (Nachmittagsbetreuung ) der Freiwilligen Ganztagsschule Wallerfangen zur Sicherstellung des 1. und 2. Rettungsweges vor. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle sowie mittelfristige räumliche Situation der FGTS? Zu Frage 4: Zum Schuljahr 2015/16 wurden an der Grundschule „Altes Rathaus“ in Wallerfangen im Rahmen der Freiwilligen Ganztagsschule zwei Gruppen mit kurzem Angebot (47 Schülerinnen/Schüler) und zwei Gruppen mit langem Angebot (30 Schülerinnen /Schüler) eingerichtet. Die kurzfristig entstandene Raumnot auf Grund der Stilllegung (Brandschutzmängel) des Betreuungsbereichs im Obergeschoss des „Alten Schulgebäudes“ durch die Untere Bauaufsichtsbehörde wurde zwischenzeitlich vom Schulträger durch die Anmietung von Raumcontainern behoben. In diesen Raumcontainern steht ausreichend Betreuungsfläche für die vorhandenen Betreuungsgruppen der Freiwilligen Ganztagsschule zur Verfügung. Nach Abschluss der Baumaßnahme zur brandschutztechnischen Ertüchtigung ist ein Rückzug der Freiwilligen Ganztagsschule in das „Alte Schulgebäude“ vorgesehen. Die Raumkapazität im „Alten Schulgebäude“ ist auch nach der brandschutztechnischen Ertüchtigung ausreichend, um das aktuelle Betreuungsangebot mit zwei Gruppen mit kurzem Angebot und zwei Gruppen mit langem Angebot aufrechterhalten zu können. In welchen Räumlichkeiten wird aktuell sowie mittel - und langfristig für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule der Sportunterricht durchgeführt und wie wird dies von der Landesregierung rechtlich sowie politisch bewertet? Zu Frage 5: Die Gemeinde Wallerfangen stellt der Grundschule derzeit die Sporthalle im Ortsteil Gisingen für die Erteilung des lehrplangerechten Sportunterrichts zur Verfügung. Die Schülerinnen und Schüler werden regelmäßig mit Bussen zu der Sportstätte gefahren. Um Beeinträchtigungen durch die erforderlichen Anfahrten zu vermeiden, sind entsprechende Änderungen in der Stundenplangestaltung und der Unterrichtsstruktur vorgenommen worden. Drucksache 15/1781 (15/1637) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Gehört nach Auffassung der Landesregierung eine Turnhalle zu den nach § 46 Abs. 1 Schulordnungsgesetz erforderlichen Schulgebäuden einer Grundschule? Zu Frage 6: Der Schulträger ist als Sachkostenträger dazu verpflichtet der Grundschule geeignete Räumlichkeiten für die Durchführung eines lehrplangerechten Sportunterrichts zur Verfügung zu stellen (§§ 45 ff Schulordnungsgesetz). Gibt es Grundschulen im Saarland, die über keine „eigene“ Turnhalle verfügen? Bejahendenfalls , in welchen Örtlichkeiten und in welcher Entfernung von der Schule findet für die Schülerinnen und Schüler betroffener Grundschulen der Sportunterricht statt und wie bzw. mit welchen Verkehrsmitteln wird jeweils die Entfernung Schule-Turnhalle bewältigt? Zu Frage 7: Folgende Grundschulstandorte verfügen über keine eigene Schulturnhalle: - GS Wallerfangen Die Schule nutzt die Sporthalle in Gisingen. Die Strecke von ca. 6 Kilometern wird mit dem Bus zurückgelegt. - Am Homburg (Ständige Dependance der GS SB-Max-Ophüls) Die Schule nutzt die Sporthalle in Jägersfreude. Die Strecke von ca. 2,5 Kilometern wird mit dem Bus zurückgelegt - Limbach (Ständige Dependance der GS Schmelz) Die Schulturnhalle musste geschlossen werden. In unmittelbarer Nachbarschaft (gegenüber) befindet sich eine Mehrzweckhalle, die für den Sportunterricht genutzt wird. - GS Medelsheim Die Schule nutzt die Sporthalle in Böckweiler. Die Strecke von ca. 6,5 Kilometern wird mit dem Bus zurückgelegt. Mit welchem prozentualen Anteil von Fremdmitteln (z.B. Bedarfszuweisungen) im Verhältnis zu den Gesamtkosten könnte die Gemeinde Wallerfangen im Falle der Errichtung einer neuen Turnhalle für die Grundschule „Altes Rathaus“ maximal rechnen? Inwieweit würde sich die Einbindung der Errichtung einer neuen Turnhalle in das Gemeindeentwicklungskonzept auf die Höhe der Fremdmittel auswirken? Zu Frage 8: Bedarfszuweisungen sind nicht den Fremdmitteln, sondern den kommunalen Mitteln zuzuordnen. Sie entstammen dem Ausgleichsstock nach § 16 KFAG, der aus der Finanzausgleichsmasse gespeist wird. Vom Ministerium für Inneres und Sport werden die Mittel zur Erfüllung kommunaler Aufgaben zugewiesen. Drucksache 15/1781 (15/1637) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Generell gilt, dass Bedarfszuweisungen gegenüber sonstigen Fördermitteln nachrangig sind. Aus diesem Grund wäre der verbleibende förderfähige Eigenanteil der Gemeinde Wallerfangen an den Kosten des Neubaus einer Schulturnhalle Bemessungsgrundlage für eine mögliche Bedarfszuweisung. Ohne Kenntnis der zuweisungsfähigen Gesamtkosten sowie der Höhe der sonstigen Fördermittel ist demnach keine Aussage über eine eventuelle Bedarfszuweisung möglich. Mittel der Städtebauförderung kommen für Grundschulen und zugehörige Funktionsgebäude nur in Betracht, wenn es sich um die Beseitigung des Leerstandes eines Bestandsgebäudes handelt, das multifunktional nachgenutzt werden soll. Eine neue Schulturnhalle erfüllt diese Fördervoraussetzungen nicht. Die Einbindung der Halle in das Gemeindeentwicklungskonzept hat somit keine Auswirkungen auf die Höhe der Fremdmittel, soweit Städtebaufördermittel in Rede stehen sollten. Ist der Landesregierung bekannt, dass seitens der Schüler- und Elternschaft der Grundschule „Altes Rathaus“ in Bezug auf die geplante Errichtung der Innentreppe, die Räumlichkeiten des Sportunterrichts sowie die räumliche Situation an der FGTS erhebliche Unzufriedenheit herrscht? Ist die Unzufriedenheit aus Sicht der Landesregierung - insbesondere im Hinblick auf die Situation an anderen Grundschulen - berechtigt? Zu Frage 9: Dem Ministerium für Bildung und Kultur wurden hierzu bisher keine Beschwerden von Seiten der Schüler- und Elternschaft vorgetragen. Existiert nach Auffassung der Landesregierung seitens der politischen Entscheidungsträger vor Ort überhaupt ein nachhaltiges Gesamtkonzept in Bezug auf die räumliche Situation an der Grundschule „Altes Rathaus“ nebst FGTS sowie die Kinderbetreuung insgesamt? Wie wird dies bejahendenfalls von der Landesregierung bewertet? Zu Frage 10: Der Landesregierung liegen über die bereits vorgetragene Absicht des Schulträgers zur brandschutztechnischen Ertüchtigung (Sicherstellung des 1. und 2. Rettungswegs) hinaus keine Informationen vor. Drucksache 15/1781 (15/1637) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 -