LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1782 (15/1692) 18.04.2016 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Birgit Huonker (DIE LINKE.) betr.: Hasskriminalität in sozialen Netzwerken Vorbemerkung der Fragestellerin: „Hetzerische, rassistische, verleumderische, diskriminierende, menschenverachtende und hasserfüllte Beiträge im Netz, vor allem in sozialen Netzwerken, haben einen Umfang erreicht, der kaum noch erträglich ist. In den sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter wird gegen Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten und deren Helferinnen und Helfer bzw. Unterstützerinnen und Unterstützer aus dem Saarland auf übelste Weise gehetzt. Bewusste, teilweise selbst ausgedachte Falschmeldungen über Flüchtlinge werden lanciert, die natürlich die Hetze noch verstärken. In den sozialen Netzwerken wird offen zu Gewalt gegen Asylbewerberinnen und Asylbewerber aufgerufen. Auch "Hate Speech" gegen Medien und Medienschaffende ist nicht zu akzeptieren.“ Vorbemerkung Landesregierung: Hasskriminalität bezeichnet „politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person gerichtet sind, wegen ihrer/ihres Nationalität, Volkszugehörigkeit , Rasse, Hautfarbe, Religion, Herkunft, äußeren Erscheinungsbildes, Behinderung , sexuellen Orientierung, gesellschaftlichen Status und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution /Sache oder ein Objekt richtet.“ 1 Der Begriff Hasskriminalität ist an den international eingeführten Begriff „Hate Crime“ angelehnt. Straftaten der Hasskriminalität sind vorurteilsgeleitete Straftaten. Antisemitische und fremdenfeindliche Straftaten sind Teilmengen der Hasskriminalität. Eine statistische Auflistung der unter Hasskriminalität begangenen Straftaten im Internet existiert nicht. Für das Saarland wurden die nachfolgend dargestellten Fälle händig ausgewertet. Ausgegeben: 18.04.2016 (05.02.2016) 1 Vgl. Bundeskriminalamt: Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität, Stand: 12.11.2015; Vgl. Deutscher Bundestag , 18. Wahlperiode, Drucksache 18/7000, Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Lazar, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Drucksache 15/1782 (15/1692) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Ermittelte die saarländische Staatsanwaltschaft und Polizei in den Jahren 2013 bis 2015 gegen Personen, die in sozialen Netzwerken hetzerische, rassistische, diskriminierende, menschenverachtende und hasserfüllte Beiträge gegen Asylbewerber , Flüchtlinge bzw. Migranten, deren Helfer und Medienschaffende veröffentlichten? Wenn ja: a) Wie viele Anzeigen wurden in 2013 bis 2015 jeweils erstattet? [Bitte auflisten nach Anzeigen wegen Beleidigung (§ 185 StGB), Volksverhetzung (§ 130 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), Anleitung zu Straftaten (§ 130a StGB), Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB) u.ä.]. b) Wie viele Tatverdächtige wurden ermittelt, wie viele davon angeklagt und wie viele verurteilt? Falls diese Frage nicht beantwortet werden kann: Wie wird die Landesregierung künftig eine bessere statistische Erfassung gewährleisten? Zu Frage 1: Aufgrund des Sachzusammenhangs wird die Frage 1a) gemeinsam mit der Frage 1b) beantwortet. Das Landespolizeipräsidium konnte in den Ermittlungsverfahren zu den u. a. Straftaten insgesamt 25 Tatverdächtige ermitteln. In welchen dieser Fälle es zu einer Anklage, Verurteilung o. ä. kam, ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht. Jahr Tatbestand Anzahl der Fälle Abschluss 2013 § 130 StGB (Volksverhetzung) 3 In einem Fall wurde das Verfahren gegen zwei Beschuldigte mangels Tatnachweises gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Gegen einen Täter erging ein Strafbefehl mit Geldstrafe (30 Tagessätze). In einem Fall wurde ein Beschuldigter zu einer Freiheitstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten (auf Bewährung) verurteilt. In einem Fall wurde das Verfahren mangels Täterermittlung gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt . 2014 § 130 StGB (Volksverhetzung) 2 In beiden Fällen wurde das Verfahren mangels Tatnachweises gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. 2015 § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten) 2 In einem Fall ist der Strafbefehlsantrag noch nicht abgeschlossen. Im zweiten Fall befindet sich das Verfahren noch im Ermittlungsstadium. § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) 1 In dem Fall wurde eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen verhängt. Drucksache 15/1782 (15/1692) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - § 130 StGB (Volksverhetzung) 18 In drei Verfahren sind rechtskräftig Geldstrafen (75, 90, 120 Tagessätze) verhängt worden . Drei Verfahren befinden sich noch im Ermittlungsstadium . Ein Verfahren ist nach § 153 StPO und ein Verfahren nach § 45 JGG wegen geringer Schuld eingestellt worden. Ein Verfahren ist mangels Täterermittlung, ein Verfahren wegen unbekannten Aufenthalts des Täters eingestellt worden. In drei Verfahren ist ein Strafbefehl beantragt aber noch nicht erlassen worden. In zwei Verfahren ist Anklage erhoben worden , Hauptverhandlungstermine stehen an. Drei Fälle sind erst kürzlich polizeilich abgeschlossen worden und bei der Staatsanwaltschaft noch nicht registriert. Gibt es entsprechende anlassunabhängige Recherchen bei Beiträgen wegen o.g. Delikten in sozialen Netzwerken, die einen saarländischen Bezug haben? (Beispielsweise geschlossene / offene Gruppen / Personen ohne Nicknamen aus dem Saarland usw.) Falls nein: Warum nicht? Falls ja: a) Welches Dezernat wurde mit dieser Aufgabe betreut? Wie viele Beamte kommen dabei zum Einsatz? b) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden 2013 - 2015 aufgrund anlassunabhängiger Recherchen eingeleitet? Zu Frage 2: Aufgrund des Sachzusammenhangs wird die Frage 2a) gemeinsam mit der Frage 2b) beantwortet. Durch Beschlussfassung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) ist das Bundeskriminalamt (BKA) seit 1999 Zentralstelle für anlassunabhängige Recherchen in Datennetzen. Die Rechercheaktivitäten beziehen sich dabei auf alle Deliktsfelder, Zielgruppen und Gefahrenabwehrbelange innerhalb des weltweiten Datennetzes. Trotz dieses IMK-Beschlusses haben einzelne Länder in den Folgejahren auf Grund ministerieller Entscheidungen Dienststellen eingerichtet, die eigenständig anlassunabhängige Recherchen im Internet durchführen. Daraufhin haben sich Bund-Länder- Fachgremien mit der Frage beschäftigt, ob und inwieweit die anlassunabhängigen Recherchen im Internet auf weitere Landeskriminalämter ausgeweitet werden sollten. Die fachliche Prüfung hat dabei ergeben, dass dem Grundsatz Geltung zu verschaffen ist, wonach anlassunabhängige Internetrecherchen so zentral und konzentriert wie möglich durchzuführen sind und dabei wenigen personalstarken Einrichtungen der Vorzug gegenüber einer Vielzahl von kleineren Einheiten zu geben ist. Gegen eine Vielzahl von kleineren Einheiten spricht vor allem der hohe Koordinierungsaufwand im Zusammenwirken dieser Einheiten. Vor diesem Hintergrund haben die Landeskriminalämter und das BKA im Jahre 2005 die „Koordinierungsgruppe für anlassunabhängige Recherchen im Internet“ eingerichtet. Drucksache 15/1782 (15/1692) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Sie soll die Koordinierung und ggf. Initiierung von Schwerpunktsetzungen im Rahmen der anlassunabhängigen Recherchen in Datennetzen gewährleisten. Die Vollzugspolizei des Saarlandes führt, wie die Polizeibehörden anderer kleiner Länder , keine anlassunabhängigen Recherchen im Internet durch. Welchen Herausforderungen sieht sich die Landesregierung bei der Verfolgung und Ahndung entsprechender Straftaten gegenüber? Zu Frage 3: Eine große Herausforderung stellt das kaum zu überblickende Massendatenaufkommen im Internet und vor allem in den sozialen Netzwerken dar. Medienwirksame Ereignisse, wie zum Beispiel die Anschläge 2015 in Frankreich, die Ereignisse an Silvester 2015 in Köln und anderen Großstädten oder die anhaltend kontrovers geführte Diskussion über die Zuwanderungspolitik dürften mit ursächlich sein für die Zunahme von Hasskriminalität im Internet. Die sozialen Netzwerke dienen in diesen Fällen als Plattform für rechtsorientierte Hetzparolen, die sich dann auch über die Grenzen der Legalität hinaus in Form von Straftaten (z. B. Volksverhetzungen ) darstellen. Die Überprüfung aller eingestellten Inhalte ist aufgrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht möglich. Zudem gestaltet sich die Täteridentifizierung aufgrund der Verschlüsselungstechniken oder der schwierigen Zugangsmöglichkeiten in abgeschottete Internetplattformen oft schwierig. Darüber hinaus werden Straftaten in diesem Zusammenhang oftmals mehrfach erfasst, da sie auf unterschiedlichen Wegen , bei verschiedenen Dienststellen und in verschiedenen Ländern beanzeigt werden. Die kriminalpolizeilichen Bund-Länder-Gremien befassen sich aktuell mit der Thematik „Bekämpfung von Hasspostings – Erhebung möglicher Koordinierungsbedarfe“. Ziel der Befassung ist es, ein koordiniertes Vorgehen aller Polizeibehörden gegen Hasspostings im Internet zu beschreiben, um damit zukünftig eine effektive Vorgehensweise zu gewährleisten und gleichzeitig Doppelarbeit zu vermeiden. Zudem befassen sich die v. g. Gremien derzeit mit dem Thema „Einrichtung einer länderübergreifenden IT-Plattform ‘Cybercrime‘ für Polizei und Justiz“. Das übergeordnete Ziel der Plattform besteht darin, eine Beschleunigung, Effektivierung und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz im Bereich Cybercrime zu erreichen . Gibt es Broschüren oder andere Informationsmöglichkeiten für die saarländische Bevölkerung mit Beschreibungen, woran o.g. strafrechtlich relevante Beiträge in sozialen Netzwerken zu erkennen sind und welche – auch rechtliche - Schritte gegen diese Beiträge unternommen werden können? Zu Frage 4: Eine Entscheidung über die strafrechtliche Relevanz von Beiträgen in sozialen Netzwerken ist grundsätzlich Aufgabe von Staatsanwaltschaften bzw. der Justiz. Drucksache 15/1782 (15/1692) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Damit ein rechtsstaatliches Verfahren eingeleitet werden kann, steht jedem Bürger und jeder Bürgerin das Recht zu, bei einem Verdacht auf Verstoß gegen strafrechtliche Bestimmungen Anzeige zu erstatten und dadurch eine juristische Prüfung bzw. ein rechtsstaatliches Verfahren einzuleiten. Im Saarland besteht das „Netzwerk gegen Rechtsextremismus – für Demokratie“, das interdisziplinär und multiprofessionell aus staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren zusammengesetzt ist. Die Informations- und Beratungsangebote, die dieses Netzwerk für die saarländische Bevölkerung bereithält, umfassen auch die Beratung zu aktuellen Erscheinungsformen der Hasskriminalität in sozialen Netzwerken. Mit der seit August 2009 im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Sport eingerichteten Beratungsstelle für Opfer von Diskriminierung und rechter Gewalt wird das Ziel umgesetzt, den Auswirkungen rechtsextremistischer Taten und Tendenzen nicht nur mit Blick auf die Täter und ihr Umfeld zu begegnen, sondern verstärkt im Interesse und zum Schutz der Opfer (Opferperspektive). Die Opferberaterin, eine Juristin, bietet Beratung zur persönlichen Situation und zu den rechtlichen Möglichkeiten an. Sie erkennt strafrechtlich (oder ggf. zivilrechtlich) relevante Beiträge in sozialen Netzwerken und bietet Hinweise und Hilfestellung zu möglichen rechtlichen Schritten an. Sie greift dabei auf die neuesten fachlichen Erkenntnisse zu Diskriminierung und Hasskriminalität zurück und ist bundesweit vernetzt. So werden einschlägige Informationsmaterialien und Broschüren aus anderen Bundesländern und von bundesweiten Trägern den Beratungsnehmenden im Saarland zugänglich gemacht. Die Beratungsstelle für Opfer von Diskriminierung und rechter Gewalt hat am 16.11.2015 in Kooperation mit dem Deutschen Juristinnenbund, Landesverband Saarland , eine Fachtagung mit dem Titel: „Mit Fug und Recht für Respekt – Grenzen der Meinungsfreiheit. Schutz vor diskriminierenden, beleidigenden und volksverhetzenden Meinungsäußerungen“ durchgeführt. Zudem kann u. a. auf weiterführende (bundesweite) Informationen und Veröffentlichungen zurückgegriffen werden: Beitrag in der Zeitschrift Migration und Soziale Arbeit, Heft 2, 2015 - Sturm im Wasserglas? - Die Kontroverse um das Saarbrücker Frauenschwimmen (Christina Giannoulis, Veronika Kabis) „Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Internet - Ein Blick ins Saarland “, Homepage des Adolf-Bender-Zentrums http://www.netz-gegen-nazis.de/artikel/brandstiftung-beginnt-im-netz-neuehandreichung -zu-hate-speech-im-netz-10226. Mit jugendschutz.net haben die Obersten Landesjugendbehörden bereits 1997 eine Einrichtung geschaffen, deren zentrale Aufgabe darin besteht, das Netz kontinuierlich auf rechtlich problematische Inhalte zu überprüfen, Hinweisen nachzugehen, Berichte zu speziellen Themen zu erstellen, Verstöße den Netzwerkbetreibern sowie der Kommission für Jugendmedienschutz zu melden und eng mit den Strafverfolgungsbehörden in Deutschland sowie entsprechenden Institutionen im Ausland zusammenzuarbeiten . Dank der Unterstützung von Bund, Ländern und Landesmedienanstalten konnte die Arbeit von jugendschutz.net in mehr als 15 Jahren stetig ausgeweitet werden. Im Herbst 2015 wurde u. a. ein Bericht zu „Rechtsextremismus online“ und das Themenpapier „Rassistische Hetze gegen Flüchtlinge“ zu problematischen Inhalten um das Social Web veröffentlicht. Drucksache 15/1782 (15/1692) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Im Februar 2016 hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) einen Flyer „Gegen Hass, Hetze und Gewalt“ herausgegeben, um in der Öffentlichkeit auf Indizierungsmöglichkeiten von Medien im Bereich „Extremismus“ hinzuweisen. Gemäß § 21 Abs. 2 Jugendschutzgesetz (JuSchG) sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die obersten Landesjugendbehörden, die zentrale Aufsichtsstelle der Länder für den Jugendmedienschutz, die Landesjugendämter sowie die Jugendämter berechtigt, Indizierungsanträge einzureichen und dadurch im Ergebnis ggf. auch eine strafrechtliche Verfolgung auszulösen. Neben o.g. Institutionen sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, Polizeibehörden, Schulen u.a. berechtigt, Indizierungsverfahren anzuregen (§ 21 Abs. 4 JuSchG). Nähere Informationen sind unter http://www.bundespruefstelle.de auf der Homepage der BPjM zu finden. Darüber hinaus werden die Themenfelder Nationalität, Rasse, Herkunft, äußeres Erscheinungsbild , sexuelle Orientierung, gesellschaftlicher Status, Umgang mit elektronischen Medien aus unterschiedlichen Perspektiven in überwiegend polizeilichen Medien abgehandelt. Beispielhaft können folgende Produkte mit den aktuellen Fundstellen im Internet genannt werden: „KLICKS-MOMENTE“ Sicherheit im Medienalltag (Sammelmappe mit Faltblättern für Eltern und Erziehungsverantwortliche) http://www.polizei-beratung.de/presse/presse-archiv/detail/59-ein-klick-abertausend -risiken.html „Wölfe im Schafspelz“ die besten Spots gegen Rechts! (Medienpaket) http://www.polizei-beratung.de/themen-undtipps /rechtsextremismus/kampagne-woelfe-im-schafspelz.html „Christian & Co“, Broschüre für Schüler zur Verhinderung rechtsradikalen Verhaltens https://www.polizei.sachsen.de/de/4414.htm „Mitreden“, Medienpaket zur Steigerung der Kompetenz gegen Islamfeindlichkeit , Islamismus und dschihadistische Internetpropaganda http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/medienangebotdetails /detail/200.html Handbuch „Herausforderung Gewalt“ von körperlicher Aggression bis Cybermobbing : Erkennen – Vorbeugen – Intervenieren http://www.polizei-eratung.de/medienangebot/medienangebotdetails /detail/35.html Flyerserie „Rechtsextremismus“ - Saarland gegen Extremismus - des Ministeriums für Inneres und Sport http://www.saarland.de/suche.htm?search_text=extremismus&search_area=59 738&search=1&area_url=%2F59775.htm&area_title=Publikationen&x=16&y=9 Drucksache 15/1782 (15/1692) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 7 - Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Entwicklung in diesem Kriminalitätsbereich und welche Strategie zur Bekämpfung liegt vor? Welche unterstützende Rolle spielt dabei evtl. das Dezernat LPP 222 Cybercrime? Zu Frage 5: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Für die Vollzugspolizei des Saarlandes nimmt das Dezernat LPP 222 (Cybercrime) des Landespolizeipräsidiums die Zentralstellenfunktion im Sinne des BKA-Gesetzes wahr (Koordination der Zusammenarbeit mit anderen Landeskriminalämtern und dem BKA) und steht als Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) für die Belange der Wirtschaft , sonstiger öffentlicher sowie nichtöffentlicher Institutionen als Informationsstelle und Kooperationspartner zur Verfügung. Das Dezernat LPP 222 ist zugleich Fachdienststelle zur Bekämpfung herausragender Fälle der Cybercrime und steht allen Dienststellen der Polizei des Saarlandes zur IT- Ermittlungsunterstützung zur Verfügung. So unterstützt das Dezernat LPP 222 andere Dienststellen im Kontext mit Straftaten in sozialen Netzwerken insbesondere durch: Maßnahmen zur Identifikation von Tatverdächtigen Beweissicherung/Dokumentation inkriminierter Internetseiten (z.B. Facebook- Kommentare) IT-fachliche Beratung durch Informatiker und Polizeivollzugsbeamte mit einer hohen IT- und Ermittlungskompetenz. Gibt es eine spezielle Konzeption für die Prävention von Hasskriminalität? Zu Frage 6: Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2a, 2b und 3 verwiesen. Die Hemmschwelle für menschenverachtende Äußerungen scheint über die Jahre hinweg gesunken zu sein. Festzumachen ist dies z. B. an Kommentaren über Flüchtlinge in sozialen Netzwerken wie z. B. Facebook. Neben den einschlägig bekannten Rechtsextremisten, tätigen auch Personen menschenverachtende Aussagen, deren Profil nicht auf eine Szenezugehörigkeit schließen lässt. Immer offener wird, zum Teil auch unter Klarnamen, dem Rassismus freien Lauf gelassen. Auch wenn grundsätzlich Hasskriminalität im Internet auf andere Phänomenbereiche der Politisch motivierten Kriminalität übertragbar ist, so ist derzeit überwiegend der Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität-rechts- davon betroffen. So hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend z. B. – in enger Zusammenarbeit mit den Länderministerien – beginnend ab 2007 den Aufbau von landesweiten Beratungsnetzwerken gegen Rechtsextremismus gefördert. Die Grundstruktur des „Netzwerks gegen Rechtsextremismus – für Demokratie“ im Saarland wurde bereits mit der Förderphase des Bundesprogramms „kompetent für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus angelegt. Drucksache 15/1782 (15/1692) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 8 - Seit dem 01.01.2015 nimmt das Saarland am Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ teil. Das im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ geförderte „Netzwerk gegen Rechtsextremismus - für Demokratie“ besteht in der operativen Ebene aus dem Landesdemokratiezentrum (Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie), der Fachstelle gegen Rechtsextremismus – für Demokratie (Adolf-Bender-Zentrum), der Beratungsstelle für Opfer von Diskriminierung und rechter Gewalt (Ministerium für Soziales , Gesundheit, Frauen und Familie) und der Fach- und Vernetzungsstelle gegen gewaltbereiten Islamismus (FITT). Das „Netzwerk gegen Rechtsextremismus – für Demokratie“ unterstützt kostenlos, unbürokratisch und zeitnah bei Problemen, Vorfällen und Fragen zum Umgang mit menschenfeindlichen und rechtsextremen Einstellungen sowie Verhaltensweisen. Es berät, klärt auf, informiert und fördert Kompetenzen. Konkrete Angebote sind: Beratung bei menschenfeindlichen und rechtsextremen Vorfällen Beratung von Betroffenen von Diskriminierung und rechter Gewalt Moderation und Förderung von zivilgesellschaftlichem Engagement (z. B. Unterstützung und Etablierung von Bündnissen) Fach- und Informationsveranstaltungen (u. a. zu den Themen Rechtsextremismus, Antidiskriminierung, Opferperspektive) Workshops und Trainings (zu den Themen Rechtsextremismus, Vorurteile, Antidiskriminierung , Umgang mit Vielfalt, demokratische Konfliktregelung).