LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1789 (15/1723) 21.04.2016 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Birgit Huonker (DIE LINKE.) Astrid Schramm (DIE LINKE.) betr.: Nutzung und Kosten des Forsthaus Neuhaus Vorbemerkung der Fragestellerinnen: „Die Scheune Neuhaus – Zentrum für Waldkultur – liegt vor den Toren Riegelsbergs und ist Teil des Projekts „Urwald vor den Toren der Stadt“. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist für den Forst zuständig, die Scheune Neuhaus dient dem SaarForst als zentraler Veranstaltungsort zu den Themen Wald und Urwald. Der Umbau des denkmalgeschützten Ensembles soll bis 2004 etwa 1,7 Millionen Euro gekostet haben. Im Juli 2004 eröffnete die Gastronomie im Forsthaus Neuhaus, nachdem der historische Südflügel der Anlage des aus dem 17. Jahrhundert stammenden Schloss Philipsborn und der Gastronomieflügel auf dem historischen Gewölbekeller aufwändig umgebaut worden ist. Der Pachtvertrag zwischen dem Gastronomen und SaarForst solle von 2004 bis 2014 laufen. Nach juristischen Auseinandersetzungen zwischen SaarForst und dem Pächter wurde das Restaurant im Forsthaus im Januar 2013 geschlossen und steht seitdem leer.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Der „Urwald vor den Toren der Stadt“ ist das Herzstück des 6.000 Hektar umfassenden Saarkohlenwaldes, der wie eine grüne Insel inmitten des städtisch geprägten Raumes liegt. Der Saarkohlenwald ist eines der drei Schwerpunktgebiete im Rahmen des landesweiten Projekts „Regionalpark Saar“, das die Schaffung attraktiver Stadt- Landschafts-Räume zum Ziel hat. Der Urwald ist zudem eine der drei vom Land und der Tourismuszentrale gesetzten Destinationen des sanften Tourismus. Diese Waldlandschaft bestehend aus dem Urwald – als nicht bewirtschafteter Wald – und dem bewirtschaftetem Wald verzahnt sich mit der Stadtlandschaft und dem industriekulturellen Erbe in besonderer Weise. Ausgegeben: 21.04.2016 (09.03.2016) Drucksache 15/1789 (15/1723) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Sie leistet somit einen Beitrag zur Lebensqualität, Strukturpolitik und Regionalentwicklung und spannt einen Bogen zwischen regionaler Strategie und lokaler Umsetzung. Auf Initiative des NABU gibt es seit 1997 den über 1.000 Hektar großen „Urwald vor den Toren der Stadt“ als Naturschutzgebiet und Naturwaldzelle. Seit dieser Zeit wird im Urwald auf eine wirtschaftliche Nutzung des Rohstoffes Holz verzichten, dadurch kann sich die Natur dort in der ihr eigenen dynamischen Weise entfalten. Der Urwald ist auf einem guten Weg, bundesweit das größte Wildnisgebiet in einer städtisch geprägten Landschaft mit einem Bahnanschluss und Autobahnanschluss zu werden – ein spannender Gegensatz zu den klaren technischen Strukturen und Kräfte verbrauchenden Lebensgewohnheiten im städtischen Raum. Der SaarForst Landesbetrieb, das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und der NABU Saarland e.V. als Träger des Urwald-Projekts koordinieren das Projekt gemeinsam sehr erfolgreich und einvernehmlich auf der Grundlage einer Vereinbarung seit 2002. An dem jährlich durchgeführten Scheunen- und Ökopädagogikprogramm nehmen pro Jahr mehrere tausend Menschen teil. Ziel ist es, dieses Zentrum für Wildnis und Waldkultur mit neuem Infozentrum, attraktiver Gastronomie und Waldlandschaftspark fertigzustellen bzw. weiter zu entwickeln und den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Großraum Saarbrücken, aber auch den interessierten Besuchern aus einem überregionalen Einzugsgebiet zur Verfügung zu stellen. In nur 45 Minuten Autofahrt kann das Zentrum von 1,5 Millionen Menschen erreicht werden. Damit ist dem öffentlichen Gemeinwohl dieses außergewöhnlichen Ortes in vollem Umfang Rechnung getragen. Wie hoch waren die Investitionen der Landesregierung in den Umbau der landeseigenen Gebäude des Forsthauses Neuhaus? (bitte genaue Auflistung pro Projekt und Jahr sowie der entsprechenden Planungs-, Genehmigungs- Bau- und Baunebenkosten) Zu Frage 1: Jahr Maßnahme Betrag 2004 Hoftor 8.600 € 2004-2005 Gebäude 1.710.000 € 2004-2006 Fettabscheider 44.100 € 2005-2006 Biologische Kläranlage 10.200 € 2006 Herrichtung Kühlraum, Zu- Abfluft 5.700 € 2006 Wärmerückgewinnungsanlage 11.200 € 2008 Beseitigung Akustikprobleme 3.200 € 2008-2009 Herrichtung Anschluss Spülküchenabwasser 15.700 € 2011 Wasserversorgung 198.000 € Summe 2.006.700 € Drucksache 15/1789 (15/1723) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Wie hoch belaufen sich die jährlichen Unterhaltungskosten ? (bitte genaue Auflistung, jeweils pro Gebäude und Jahr). Zu Frage 2: Im Jahre 2015 wurden folgende Unterhaltungskosten/Nebenkosten gezahlt: Kostenart Betrag in € Kläranlage 1404,44 Schornsteinfeger 393,88 Heizung 4.381,56 ZKE 3.077,66 Gas 14.620,74 Wasser 3.949,44 Strom 6.741,11 Fettabscheider 208,25 Instandhaltung 4.038,32 Summe 38.815,40 Warum wurde das Restaurant im Jahr 2013 vor Ablauf des Pachtvertrages geschlossen? Zu Frage 3: Nach einem zweijährigen Leerstand und aufwändigen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen wurde das ehemalige Forsthaus Neuhaus am 01.04.2004 an Frau Annette Krautkremer und Herrn Khalid Arabe verpachtet. Bereits nach kurzer Zeit führten die Pächter Beschwerde über diverse Baumängel und zu hohe Nebenkosten. Seitens der Pächter wurden daraufhin in den vergangenen Jahren immer wieder verminderte Pacht- und Nebenkostenzahlungen geleistet. Trotz vielfacher Ausbesserungs- bzw. Reparaturmaßnahmen seitens des SaarForst Landesbetriebes sowie des Amtes für Bau und Liegenschaften kam es immer wieder zu Pachtminderungen sowie Kürzungen bei der Zahlung der Nebenkosten. Aufgrund ausstehender Zahlungen der Pächter des Forsthauses Neuhaus wurde dann am 02.02.2012 eine Klage vor dem Landgericht Saarbrücken eingereicht. Als vorläufiger Streitwert wurden 10.747,61 Euro als unstrittiger Teilbetrag der bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Gesamtforderungen von 97.454 Euro angegeben. Mit Schreiben vom 08.05.2012 kündigten die Pächter den Pachtvertrag außerordentlich zum 31.01.2013 wegen erheblicher Baumängel. Der Auszug der Pächter erfolgte zum Kündigungstermin. Das Pachtverhältnis endete zum 31.01.2013. Bereits vor dem vertraglichen Ende des Pachtvertrages wurde der Gastronomiebetrieb von Seiten der Pächter eingestellt. Drucksache 15/1789 (15/1723) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - In welcher Höhe beläuft sich die Summe der entgangenen Pacht in welchem Zeitraum bis heute? Zu Frage 4: Das Pachtverhältnis endete zum 31.01.2013. Danach wurde kein Pachtvertrag mehr abgeschlossen. Insofern ist auch die Höhe einer evtl. entgangenen Pacht nicht bezifferbar. Im Jahr 2013 kündigte das Umweltministerium an, es sei eine Präsentation für ein neues Konzept für die Scheune denkbar. Gibt es zum Stand Februar 2016 ein neues Konzept? Wenn ja, wie sieht dieses aus? Falls nicht, hält die Landesregierung den Zeitraum von mehr als 3 Jahren als angemessene Zeit für die Erstellung einer Neukonzeption? Wann wird ein neues Konzept vorgelegt? Zu Frage 5: Das Zentrum für Wildnis und Waldkultur ist im Kontext dieser Waldlandschaft ein Leuchtturmprojekt des Saarlandes und ein Aushängeschild für die Waldpolitik und Umweltpädagogik im Saarland. Gleichzeitig dient das Areal in hohem Maße der Naherholung und als ökologischer Ausgleichsraum für den Ballungsraum Saarbrücken mit seinen rund 300.000 Einwohnern. Da das Land seinen öffentlichen Aufgaben auf möglichst kostengünstigem Wege nachkommen muss und der Rechnungshof in seinem Bericht vom 09.10.2015 „Liegenschaftsverwaltung des Landes“ dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz dringend empfiehlt, keine eigene Vermietung der Gastronomie vorzunehmen und sich von nicht mehr forstlich genutzten Liegenschaften zu trennen, ist die geplante Optimierung einer neuen Trägerstruktur durch eine öffentliche GmbH in Kooperation mit dem größten Naturschutzverband des Landes eine langfristige, sinnvolle und wegweisende Entscheidung. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wird die bewährte Zusammenarbeit mit dem NABU Saarland an dieser Stelle fortführen. Als möglicher Erwerber des Ensembles „Forsthaus Neuhaus mit der Scheune Neuhaus“ wird die Naturlandstiftung Saar unter Beachtung folgender Auflagen das Naturschutz- und Ökopädagogikprojekt weiterentwickeln. Der Erwerber hat sich zu verpflichten, dass er: 1. den Gebäudekomplex „Forsthaus Neuhaus“ im heutigen denkmalgeschützten Zustand erhält, durch die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen dauerhaft sichert und sich verpflichtet, die anstehenden Investitionen zu tragen, 2. die Scheune Neuhaus als „Zentrum für Wildnis und Waldkultur“ dauerhaft erhält und weiterentwickelt, 3. den dauerhaften Betrieb des neu entstehenden NABU-Informationszentrums unterstützt , 4. die bestehende Infrastruktur dauerhaft erhält und weiterentwickelt, Drucksache 15/1789 (15/1723) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - 5. das Urwaldprojekt der Kooperationspartner Umweltministerium, NABU Saarland und SaarForst Landesbetrieb durch seine Aktivitäten und Handlungen unterstützt und mit den Kooperationspartnern bei der Projektweiterentwicklung kooperiert, 6. grundsätzlich nur umweltverträgliche und nachhaltige Nutzungs- und Wirtschaftskonzepte in der Immobilie realisiert, 7. künftig ein gastronomisches Angebot vorhält, welches sich insbesondere auch an Wanderer, Gruppen und Besucher des Urwaldprojektes richtet, das heißt auch ein Angebot gutbürgerlicher, regionaler, familienfreundlicher Speisen und Getränke zu moderaten Preisen anbietet, 8. das Vermietungsmanagement der Scheune Neuhaus dauerhaft übernimmt und hierbei die besondere Lage inmitten bzw. am Rande eines Wald- und Naturschutzgebietes berücksichtigt (vgl. hierzu die bestehenden Nutzungsbedingungen des SaarForst-Landesbetriebes an die Scheunenvermietungen), 9. sich an der Realisierung des jährlichen Veranstaltungsprogramms im Urwald und an der Scheune Neuhaus im Rahmen seiner Möglichkeiten (z.B. Catering, eigene Veranstaltungen, Themen – und Jahreszeitenfeste u. ä.) einbringt, 10. das Umfeld der Immobilie naturnah erhält und naturnah weiterentwickelt, 11. Möglichkeiten prüft, den historischen Gewölbekeller im ehemaligen Forsthaus in die Nutzung des Gebäude zu integrieren und der Öffentlichkeit als Zeitzeugnis zur Verfügung zu stellen, 12. gemeinsam mit den Kooperationspartnern für das Umfeld des Forsthauses Neuhaus nach historischem Vorbild und auf der Grundlage bestehender Überlegungen und Planungen einen Wald-Landschafts-Park entwickelt, 13. einem Rückkaufsrecht durch das Land im Falle einer Veräußerung / Insolvenz zustimmt. Die Naturlandstiftung Saar (NLS) und deren 100-prozentige Tochter Ökoflächenmanagement (ÖFM) GmbH ist eine privatrechtliche Stiftung für den Naturschutz und satzungsgemäß für die Erhaltung von Natur, Kulturlandschaft und mit der Landschaft verbundener Denkmäler in Verbindung mit einer öffentlichen Nutzung und Umweltbildung zuständig. Die NLS nimmt öffentliche Aufgaben im Auftrag des Landes wahr. In der NLS sind fast alle saarländischen Naturschutzverbände vertreten. Die NLS ist Träger der Naturwacht und organisiert die Pflege der saarländischen Naturschutzgebiete. Die Stiftung besitzt aufgrund ihrer inzwischen fast 40-jährigen Tätigkeit große Erfahrung in der erfolgreichen Umsetzung solcher Projekte. In diesem Zusammenhang wird auch auf die positiven Erfahrungen aus der Übernahme der zum Übernahmezeitpunkt in Insolvenz befindlichen Stiftung „Hofgut Imsbach “ verwiesen, in der die NLS / ÖfM ihre Kompetenz bewiesen hat und sich sowohl bei der Neuausrichtung der Gastronomie, als auch bei der Umsetzung der ökopädagogischen Konzepte bewährt hat. Drucksache 15/1789 (15/1723) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Im Juni 2014 zeigte sich das Umweltministerium laut Medienberichten optimistisch, dass Karlsberg sowohl an einer Zwischennutzung als auch an einem längerfristigen Konzept „dran sei“. Auch der NABU wolle die Räumlichkeiten nutzen, um neben der Gastronomie ein Informationszentrum einzurichten. Interesse habe auch eine Gruppe um einen Schauspieler gezeigt, die schriftlich dem saarländischen Umweltminister per offenen Brief angeboten haben, das Gebäude nutzen zu wollten, um ein Konzept für ein „Biosphärenmodelldorf“ zu entwickeln bzw. schlichte Gerichte anzubieten. Was ist aus diesen Ankündigungen geworden? Zu Frage 6: Hinsichtlich der Nutzung des Ensembles gab es verschiedene Interessenten. Hierzu gehörte auch der NABU Saarland, der ein Informationszentrum am Standort errichten wird. In der Abwägung der verschiedenen Interessenten erweist sich das oben dargestellte Konzept als die am besten geeignete Lösung. Gibt es ein Gutachten über den Wert der Scheune Neuhaus? Wenn ja, von welchem Sachverständigen wurde dieses Gutachten erstellt und welcher Wert wurde ermittelt? Zu Frage 7: zu Frage 1) Ja zu Frage 2) Gutachterausschuss für Grundstückswerte für die Landeshauptstadt Saarbrücken; Ertragswert bei gemeinnütziger Nutzung: 695.000 EUR Gibt es Bestrebungen, das Projekt Scheune Neuhaus zu veräußern? Wenn ja, erfolgt eine öffentliche Ausschreibung? Zu Frage 8: zu Frage 1) Ja zu Frage 2) Nein. Die Veräußerung von Grundstücken ist in § 64 LHO geregelt. Dort heißt es: (1) Grundstücke dürfen nur mit Einwilligung des Ministeriums der Finanzen erworben oder veräußert werden; es kann auf seine Mitwirkung verzichten. (2) Haben Grundstücke erheblichen Wert oder besondere Bedeutung (ab 500.000 EUR) und ist ihre Veräußerung im Haushaltsplan nicht vorgesehen, so dürfen sie nur mit Einwilligung des Landtages veräußert werden, soweit nicht aus zwingenden Gründen eine Ausnahme hiervon geboten ist. Ist die Zustimmung nicht eingeholt worden, so ist der Landtag alsbald von der Veräußerung zu unterrichten. Das Gleiche gilt für den Erwerb von Grundstücken aus Mitteln des Grundstocks (Absatz 6). Drucksache 15/1789 (15/1723) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 7 - (3) Für zu erwerbende oder zu veräußernde Grundstücke ist eine Wertermittlung aufzustellen . Nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen ist insoweit bzgl. der Veräußerung keine öffentliche Ausschreibung erforderlich. Auch nach dem Vergaberecht besteht für reine Grundstücksveräußerungen keine Ausschreibungspflicht.