LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1790 (15/1740) 21.04.2016 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) betr. Militärische, wehrtechnische, rüstungs- und sicherheitsrelevante Forschung und Lehre an den öffentlichen Hochschulen des Landes sowie an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen Vorbemerkung der Fragestellerin: „Über militärische bzw. sicherheitstechnische Forschungsprojekte gelangen nur wenige Informationen an die Öffentlichkeit. Staatliche Auftraggeber wie das Bundesministerium der Verteidigung sowie private Auftraggeber lassen an zivilen öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen forschen. Die Öffentlichkeit ist über diese Vorgänge nicht informiert , auch innerhalb der Wissenschaftseinrichtungen gibt es keine Transparenz in diesem Zusammenhang . Antworten der Bundesregierung auf entsprechende Kleine Anfragen werden regelmäßig unter Geheimschutz gestellt. Dabei wird in Bezug auf die Hochschulen unter Verweis auf die Zuständigkeit der Länder keine Auskunft erteilt (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/851, 17/3337).“ Vorbemerkung der Landesregierung: Ebenso wie die Bundesregierung strebt die Landesregierung Transparenz im Bereich der öffentlich finanzierten Forschung an. Mit der Bundesregierung ist sie aber der Auffassung , dass die Grenzen der Transparenz erreicht werden, wenn die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland einer Veröffentlichung entgegenstehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn aus der Summe der veröffentlichten Informationen Rückschlüsse auf wehrtechnische Interessenschwerpunkte und damit die Fähigkeits -lücken der Bundeswehr gezogen werden können. Die Landesregierung sieht sich deshalb generell nicht in der Lage, Auskünfte zu etwaigen Drittmittel- bzw. Forschungsaufträge zu er-teilen, sofern bereits die Bundesregierung wegen der damit verbundenen nachteiligen Auswirkungen auf die sicherheitsempfindlichen Belange der Bundeswehr entsprechende parlamentarische Anfragen wie etwa in der von der Fragestellerin zitierten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 18/851) nicht beantwortet hat. Ausgegeben: 21.04.2016 (15.03.2016) Drucksache 15/1790 (15/1740) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Im Übrigen weist die Landesregierung darauf hin, dass die Hochschulen im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit nur der Rechtsaufsicht des Landes unterliegen. Die Überwachung einzelner Forschungsprojekte fällt angesichts der nach Art. 5 Abs. 3 GG grundrechtlich verbrieften Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre grundsätzlich nicht in den Zuständigkeitsbereich einer Rechtsaufsichtsbehörde. Die Angaben zu den von der Fragestellerin im Einzelnen aufgeworfenen Fragen beruhen daher auf den von der Landesregierung eingeholten Auskünften bei den Hoch-schulen und hochschulnahen Forschungseinrichtungen. Welche Drittmittel- bzw. Forschungsaufträge bestehen seit 2010 zwischen Hochschulen des Landes und/oder hochschulnahen Forschungsinstituten (An-Instituten) und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist (insbesondere Max-Planck-Institute, Leibniz-Institute, Helmholtz- Institute und Fraunhofer-Institute) und a) dem Bundesministerium der Verteidigung, b) der Bundeswehr, c) wehrwissenschaftlichen Instituten (Ressortforschungseinrichtungen ) oder wehrtechnischen Dienststellen des Bundesministeriums für Verteidigung (bitte aufschlüsseln nach Forschungseinrichtung , Laufzeit und finanziellem Auftragsvolumen), d) der Europäischen Rüstungsagentur? (Bitte mit Angabe des Projektnamens, möglichst mit der Projekt- bzw. Identifizierungsnummer, dem Auftraggeber, dem finanziellen Umfang, der Forschungseinrichtung und der Fakultät bzw. dem Fachbereich.) Gibt es darüber hinaus Projekte, die als vertraulich eingestuft sind? Wenn ja, wie viele und welche? Zu den Fragen 1 und 2: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Außer einem als vertraulich zu behandelnden Projekt mit einer Wehrtechnischen Dienststelle wurde von der Universität des Saarlandes kein Auftrag gemeldet. Laut Hochschule für Technik und Wirtschaft wurden keine Drittmittel- und Forschungsaufträge im Sinne der Fragestellung durchgeführt. Die hochschulnahen Einrichtungen, die von der Landesregierung abgefragt wurden, meldeten bis auf eine Ausnahme ebenfalls Fehlanzeige. Eine Forschungseinrichtung hat fünf Projekte mit einem Gesamtvolumen von 2,196 Mio. € genannt. Aufgrund bestehender Vertraulichkeitsvereinbarungen wurden von der Forschungseinrichtung diese Angaben bereits gegenüber der Landesregierung anonymisiert. Darüber hinaus wurde von ihr ein weiteres Projekt mit einem Volumen von 2,552 Mio. €, das als vertraulich eingestuft ist, genannt. Drucksache 15/1790 (15/1740) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Welche Drittmittel- bzw. Forschungsaufträge bestehen seit 2010 zwischen Hochschulen des Landes und/oder hochschulnahen Forschungsinstituten (An-Instituten) und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist (insbesondere Max-Planck-Institute, Leibniz-Institute, Helmholtz- Institute und Fraunhofer-Institute) und a) privaten Rüstungsfirmen, b) privaten Firmen, die Tochterunternehmen von Konzernen mit Rüstungssparte sind, c) Konzernen, die im Bereich der Sicherheitsbzw . Rüstungsforschung, Rüstungsherstellung oder -proliferation tätig sind, d) Unternehmen zum Zweck der Rüstungsforschung , der Erforschung von Wehrtechnik oder Sicherheitstechnik, der verteidigungsbezogenen oder militärrelevanten Forschung? (Bitte mit Angabe des Projektnamens, möglichst mit der Projekt- bzw. Identifizierungsnummer, dem Auftraggeber, dem finanziellen Umfang, der Forschungseinrichtung und der Fakultät bzw. dem Fachbereich.) Gibt es darüber hinaus Projekte, die als vertraulich eingestuft sind? Wenn ja, wie viele und welche? Zu den Fragen 3 und 4: Es ist darauf hinzuweisen, dass weder die Hochschulen noch die hochschulnahen Forschungseinrichtungen stets alle Tätigkeitsfelder ihrer Kooperationspartner kennen. Erst recht gilt dies für die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Konzern und etwaige konzernverbundene Tochterunternehmen. Dies vorausgeschickt haben die beiden Hochschulen Drittmittel- und Forschungsaufträge im Sinne der Fragestellung verneint. Dies gilt bis auf drei Ausnahmen auch für die hochschulnahen Forschungseinrichtungen. Eine Forschungseinrichtung hat für den fraglichen Zeitraum einen Auftrag mit einer Rüstungsfirma im Umfang von 1.549 € sowie insgesamt 10 Aufträge von zwei privaten Firmen, die Tochterunternehmen eines Konzerns mit Rüstungssparte sind, im Gesamtumfang von 413.265 € gemeldet. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass diese Auftraggeber sowohl über zivile als auch militärische Unternehmenssparten verfügen. Eine eindeutige Zuordnung der von den Erkenntnissen profitierenden Unternehmenssparten war dabei nicht möglich. Die genannten Aufträge waren als vertraulich eingestuft . Eine weitere Forschungseinrichtung hat für den fraglichen Zeitraum insgesamt 25 Projekte mit einem Auftraggeber mit einem Gesamtvolumen von 1,658 Mio. € genannt, die aufgrund von Vertraulichkeitsvereinbarungen von ihr gegenüber der Landesregierung nicht weiter spezifiziert wurden. Eine dritte Einrichtung hat mitgeteilt, dass sie im Rahmen der Entwicklung und Umsetzung von Qualitätsprüfungsverfahren des in verschiedenen Bundesländern eingeführten behördlichen Digitalfunk 2010 bis 2012 für ein Unternehmen tätig gewesen ist, dessen Betätigungsfeld auch den Sicherheits- und Verteidigungsbereich umfasst. Drucksache 15/1790 (15/1740) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Welche Hochschulen des Landes und/oder hochschulnahen Forschungsinstituten (An-Instituten) und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen , an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist forschen im Rahmen des Forschungsprogramms des BMBF „Forschung für die zivile Sicherheit 2012 bis 2017“? Zu Frage 5: Laut den von der Landesregierung eingeholten Stellungnahmen haben sich beide Hochschulen hieran nicht beteiligt. Die gleiche Auskunft erhielt die Landesregierung von den hochschulnahen Einrichtungen. Welche Kooperationen (bspw. Veranstaltungen, Lehre, Stiftungsprofessur, etc.) oder andere Arten des Zusammenwirkens bestehen seit 2010 zwischen Hochschulen des Landes und/oder hochschulnahen Forschungsinstituten (An-Instituten) und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen , an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist (insbesondere Max-Planck- Institute, Leibniz-Institute, Helmholtz-Institute und Fraunhofer-Institute) und a) der Bundeswehr, b) anderen rüstungsnahen Institutionen und Organisationen im militärischen oder sicherheitspolitischen Bereich? Gibt es darüber hinaus Kooperationen, die als vertraulich eingestuft sind? Wenn ja, wie viele und welche? Zu den Fragen 6 und 7: Von den beiden Hochschulen wurde hierzu mitgeteilt: Eine Professorin der Universität des Saarlandes ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Psychotraumazentrums der Bundesswehr. Eine Professorin der htw saar ist für die Bundeswehr als Dozentin für Mathematik tätig. Von den hochschulnahen Einrichtungen wurden Kooperationen im Sinne der Fragestellung verneint. Gibt es an den Hochschulen des Landes Zivilklauseln vergleichbare Friedensklauseln oder auf den Bereich Rüstungsforschung anwendbare Ethikrichtlinien oder ähnliche Regelungen und wenn ja, wie sind diese ausgestaltet? Zu Frage 8: An der Universität des Saarlandes und der Hochschule für Technik und Wirtschaft existieren weder Zivilklauseln vergleichbare Friedensklauseln noch auf den Bereich Rüstungsforschung anwendbare Ethikrichtlinien.