LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1799 (15/1408) 28.04.2016 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Giftstoffe unter Tage und Gefährdung des Oberflächen- und Grundwassers durch die Pläne der RAG AG zur Flutung [Drucksache 15/1351 (15/888)] Vorbemerkung des Fragestellers: „In der Antwort zu Frage 7 wird ausgeführt, dass zwingend sicherzustellen ist, dass mögliche Gefährdungen von oberflächennahen Grund- und Trinkwasservorkommen ausgeschlossen werden.“ Welche eigenen Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um dies sicherzustellen? Zu Frage 1: In den Genehmigungsverfahren ist zu prüfen, ob eine Gefährdung von Grund- und Trinkwasservorkommen sicher ausgeschlossen werden kann. Es wird sich erst aus dem angelaufenen Verfahren ergeben, ob es auch unter den gegebenen Umständen tatsächlich möglich ist, den gesetzlichen Auftrag, dass Gefährdungen von oberflächennahem Grund- und Trinkwasser auszuschließen sind, beim Grundwasserwiederanstieg sicherzustellen. Gelingt dies nicht, wird es keinen solchen geben. Alle erforderlichen Maßnahmen werden im Rahmen der Genehmigungsverfahren gefordert und gehen zu Lasten des Antragstellers. Wird es aus Sicht der Landesregierung möglich sein, über die Existenz, Lage und Beschaffenheit aller alten Schächte und Stollen im Saarland abschließende Kenntnis zu erlangen? Zu Frage 2: Nach Überprüfung aller vorhandenen Unterlagen sind alle Schächte und Stollen in diesem Sinne bekannt. Ausgegeben: 29.04.2016 (29.05.2015) Drucksache 15/1799 (15/1408) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wird es aus Sicht der Landesregierung möglich sein, über die Existenz, Mengen, Orte und Zusammensetzung von unter Tage befindlichen Stoffen (Abfall, Bau-Reststoffe, Betriebsstoffe etc.) abschließende Kenntnis zu erlangen? Zu Frage 3: Nein. Wie viel Prozent der Schächte im Saarland sind nicht mehr zugänglich, so dass eine nachträgliche Entsorgung der dort befindlichen Stoffe nicht mehr möglich ist? Zu Frage 4: Es sind noch vier Schächte und ein Schrägschacht offen. Eine nachträgliche Entsorgung bereits vor Ort befindlicher Stoffe ist dort aus explosionsschutztechnischen Gründen nicht mehr möglich. Wie beurteilt die Landesregierung vor diesem Hintergrund die prinzipielle Möglichkeit, mögliche Gefährdungen von oberflächennahem Grund- und Trinkwasser überhaupt ausschließen zu können? Zu Frage 5: Die prinzipielle Möglichkeit, eventuelle Gefährdungen von oberflächennahem Grundund Trinkwasser auszuschließen, ist gegeben. Andernfalls wäre das Verfahren unnötig . Es würde zwingend schon am Einvernehmen der Wasserbehörde scheitern. Allerdings wird sich erst aus dem angelaufenen Verfahren ergeben, ob es auch unter den gegebenen Umständen tatsächlich möglich ist, den gesetzlichen Auftrag, dass Gefährdungen von oberflächennahem Grund- und Trinkwasser auszuschließen sind, beim Grundwasserwiederanstieg sicherzustellen. Gelingt dies nicht, wird es keinen solchen geben. Während bei einem Grundwasserwiederanstieg bis -320 m NN eine Gefährdung des Trinkwassers sicher auszuschließen ist, muss dies bezüglich des Grundwassers noch nachgewiesen werden. Impliziert die Forderung der Landesregierung nach Ausschluss einer Gefährdung von oberflächennahmen Grund- und Trinkwasservorkommen, dass die Landesregierung eine Verunreinigung des nicht-oberflächennahen Grundwassers durch die Flutung in Kauf nehmen würde? Zu Frage 6: Nein. Drucksache 15/1799 (15/1408) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Wenn ja, bis zu welchem Ausmaß und bis auf welchen Grundwasserstand? Zu Frage 7: Siehe Antwort zu Frage 6.