LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1801 (15/1680) 09.05.2016 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne) betr.: PwC-Begutachtung zum Stellenabbau in den saarländischen Finanzämtern Vorbemerkung des Fragestellers: „Nachdem die schwarz-rote Landesregierung beschlossen hatte, die Finanzämter nicht länger von Personaleinsparungen auszunehmen, wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PwC) beauftragt, um ein Personalabbaupotential in den Finanzämtern zu berechnen. PwC hat eine Analyse der Personalausstattung in den einzelnen Bundesländern durchgeführt und das Land, das mit dem geringsten Personal auskommt , als Best-Practice-Land festgelegt. Die Personalausstattung dieses Landes wurde zum Maßstab der möglichen Personalreduktion gemacht . Auf Grundlage dieser Begutachtung wurde durch die Landesregierung ein Personalabbaupotential von 152 Stellen bis zum Jahr 2020 festgelegt .“ Laut PwC-Begutachtung aus dem Jahr 2013 weist das Saarland einen 13,2% höheren Personaleinsatz je 1.000 Kennbuchstaben als das sogenannte „Best-Practice“-Land mit dem geringsten Personaleinsatz je 1.000 Kennbuchstaben aus, weshalb laut PwC eine entsprechende Personalreduktion im Saarland möglich sei. Daraus ergeben sich folgende Fragen: a) Was ist unter „Kennbuchstaben“ zu verstehen ? Zu Frage 1 a: Kennbuchstaben sind Teil des Grundinformationsdienstes. Sie sind das zentrale Steuerungselement für alle maschinellen Verfahren in der Steuerverwaltung. Ein Kennbuchstabe bezieht sich auf eine bestimmte Steuerart (z.B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer ), unter der ein Steuerfall geführt wird. Ausgegeben: 09.05.2016 (21.01.2016) Drucksache 15/1801 (15/1680) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - b) Ist der Bundesländervergleich durch alleinige Bezugnahme auf das Kriterium Personal pro Kennbuchstaben aus Sicht der Landesregierung aussagekräftig, um den Erfolg einer Steuerverwaltung zu messen? Wenn ja, warum ? Zu Frage 1 b: Die Finanzämter haben die Aufgabe, die Steuergesetze zeitnah, gesetzmäßig und gleichmäßig zu vollziehen. Ein großer Anteil des in den Finanzämtern eingesetzten Personals ist dabei dafür verantwortlich, dass die Steuerfälle eines Veranlagungszeitraumes zeitnah bearbeitet werden. Insofern ist der Ländervergleich über das Kriterium Personal pro Kennbuchstabe in einem Grobvergleich sicherlich ein gewichtiges Kriterium , um die Personalausstattung im Bund-Länder-Vergleich zu bewerten. c) Wie bewertet die Landesregierung, dass keine Differenzierung der Kennbuchstaben erfolgt ist? Zu Frage 1 c: Für den von PWC vorgenommenen Vergleich der Bundesländer wurden die Grundkennbuchstaben E (Einkommensteuer), K (Körperschaftsteuer) und U (Umsatzsteuer) als Basiskennbuchstaben herangezogen. Die Kennbuchstabenblöcke E und K einerseits und U andererseits decken näherungsweise die Arbeitsbereiche „Allgemeine Veranlagung natürlicher und juristischer Personen “ sowie der Unternehmensbesteuerung ab, so dass es nach hiesiger Einschätzung zum Quervergleich mit dem Best-Practice-Land keiner weiteren Differenzierung bedurfte . d) Welche Bedeutung spielen aus Sicht der Landesregierung die erzielten Mehrergebnisse für den Erfolg einer Steuerverwaltung und warum haben diese keine Berücksichtigung bei der Begutachtung gefunden? Zu Frage 1 d: Die Höhe von erzielten Mehrergebnissen ist nicht in allen Bereichen und nicht per se ein Merkmal für den Erfolg einer Steuerverwaltung. Sie können beeinflusst werden durch Einzelfälle, Verschiebungen innerhalb von Veranlagungszeiträumen oder zwischen Bundesländern. Da zudem Verschiebungen und uneinbringliche Forderungen nicht gesondert ausgewiesen werden, wirken sich Mehrergebnisse nicht zwangsläufig auch im selben Umfang haushalterisch aus. Drucksache 15/1801 (15/1680) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - e) Welche strukturellen Unterschiede bestehen in der Organisation der Steuerverwaltung zwischen dem Best-Practice-Land und dem Saarland? Inwiefern wurden diese bei der Begutachtung berücksichtigt? Zu Frage 1 e: Die Organisationstrukturen des Best-Practice-Landes und des Saarlandes sind weitgehend identisch. Beide Länder setzen die Automationsverfahren des KONSENS- Verbundes ein. f) Was ist unter „Personaleinsatz“ zu verstehen: der Personaleinsatz laut Haushaltsplänen oder der tatsächliche Personaleinsatz in den Bundesländern? Zu Frage 1 f: Bei dem im Gutachten genannten Personaleinsatz handelt es sich um das in den Bundesländern eingesetzte Personal-Ist. g) Wenn der Personaleinsatz laut Haushaltsplänen gemeint ist: Würde sich an dem Ergebnis etwas ändern, wenn stattdessen der tatsächliche Personaleinsatz die Bezugsgröße wäre, d.h. die unbesetzten Stellen in den Steuerverwaltungen in jedem Land in Abzug gebracht würden? Zu Frage 1 g: Siehe Antwort zu Frage 1 f. Laut PwC-Begutachtung können allein aufgrund des Bevölkerungsrückgangs bis 2020 rund 28 Stellen gestrichen werden. Diese Erkenntnis wird durch Ableitung aus dem erwarteten Bevölkerungsrückgang gewonnen – unter der pauschalen Annahme, dass die Personalreduktion in den Finanzämtern nur halb so stark ausfallen kann. Drucksache 15/1801 (15/1680) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - a) Auf welcher Grundlage fußt die Annahme, dass das Personal in den Finanzämtern mit dem Faktor 0,5 des prozentualen Rückgangs der Bevölkerung eingespart werden kann? Zu Frage 2 a: Der Rückgang der Bevölkerung führt nicht zwingend zu einem entsprechend dimensionierten Rückgang der Steuerfälle. Durch Änderungen im Steuerrecht - insbesondere hinsichtlich der auch von PWC angeführten nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften - ist zunächst noch von einer weiteren Steigerung der Anzahl der Steuerfälle auszugehen, wohingegen ein Besteuerungsfall bspw. bei Zusammenveranlagung im Einkommensteuerbereich erst dann wegfällt, wenn beide Ehegatten verstorben sind. Ebenso ist die künftige Zahl der Unternehmen, die steuerlich geführt werden, nicht zwingend an die demografische Entwicklung gekoppelt. Diese, der demografischen Tendenz gegenläufigen Entwicklungen wurden von PWC durch einen entsprechenden Abschlag vom Demografiefaktor berücksichtigt. Wie hoch waren die Kosten der Begutachtung durch die PwC? Zu Frage 3: Für die Erstellung der Gutachten zur Reorganisation des Ministeriums für Finanzen und Europa, des Amtes für Bau und Liegenschaften sowie für eine Benchmarkanalyse für den Bereich der saarländischen Finanzämter durch PwC entstanden Kosten in Höhe von 176.596 €. Es handelt sich hierbei um einen Gesamtauftrag, der nicht weiter unterteilt werden kann.