LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1802 (15/1749) 09.05.2016 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne) betr.: Sanierung von Kunstrasenplätzen Vorbemerkung des Fragestellers: „Vereine oder Kommunen, die im Saarland einen Kunstrasensportplatz bauen wollen, können bei der Sportplanungskommission einen Antrag auf Förderung stellen. Bis zu 25% der Baukosten, höchstens jedoch 100.000 Euro können bezuschusst werden. Über das sogenannte Sportachtel stellt die saarländische Lotto &Toto-Gesellschaft die entsprechenden Gelder zur Verfügung. Um die Förderfähigkeit zu erreichen, muss der Platzbauer eine DIN-Norm-gerechte Bauweise [DIN 18035 Sportplätze (Blatt 1 – 8) in der jeweils gültigen Fassung] nachweisen. In diesem Zusammenhang fordert der SFV (Saarländische Fußballverband) explizit die Verwendung der verhältnismäßig teuren EPDM- oder TPE-Granulate. In der Broschüre der Sportplanungskommission „Merkblatt für Vereine und kommunale Gebietskörperschaften für die Förderung von Baumaßnahmen im Saarland durch die Sportplanungskommission “ hat diese Forderung unter III.) Antragsunterlagen 2. e) ihren Niederschlag in einer Anmerkung gefunden: „Bezüglich der Sportanlagen , auf denen Vereine des Saarländischen Fußballverbandes e.V. ihre Pflichtspiele austragen, hat der Verband beschlossen, dass es sich vorerst bei dem eingebrachten Füllstoff neben dem Quarzsand um reines EPDM-Neugummi-Material oder TPE-Neugummigranulat auf SEBS-Basis speziell für Kunststoffrasen (Anforderungen: B 1 nach DIN 4102, umweltverträglich nach Bodenschutzverordnung und DIN EN 15330-1 sowie DIN 18035-7 vom Oktober 2014, Nachweis der Anforderungen der DIN und der Kontaktdiffusion) handeln muss. Ausgegeben: 09.05.2016 (17.03.2016) Drucksache 15/1802 (15/1749) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Von den Platzherstellern wurde in der Vergangenheit immer wieder behauptet, die Lebensdauer eines Kunstrasenplatzes der 3. Generation betrage bis zu 15 Jahre. Mittlerweile hat sich jedoch herausgestellt , dass eine ganze Reihe von Plätzen auch im Saarland bereits nach 10 Jahren sanierungsbedürftig werden. Zeitungsberichten (SZ vom 11.01.2016) zufolge kommen derzeit zusätzlich noch Probleme hinzu, die aufgrund Verwendung der vom SFV verlangten Granulate bei diversen Kunstrasenplätzen entstanden sind. Im Ergebnis müssen diese Plätze somit selbst vor Ablauf der Frist von 10 Jahren erneuert werden.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Aufgrund § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AG GlüStV-Saar) fließen dem Landessportverband für das Saarland 12,5 % der Spieleinsätze („Sportachtel“) aus Sportwetten und Lotterien (mit Ausnahme der Losbrieflotterien und der Lotterie Glücksspirale) der Saarland-Sporttoto GmbH zur Förderung des Sports im Saarland direkt zu. Die dem Landessportverband für das Saarland gemäß AG GlüStV-Saar zustehenden Mittel sind für sportliche Zwecke im Sinne des § 2 des Gesetzes über den Landessportverband für das Saarland und der Satzung des Landessportverbandes für das Saarland zu verwenden. Gemäß Abschnitt 1 Nr. 3 der weiterhin geltenden Richtlinien der Landesregierung gemäß § 5 Abs. 2 Sportwettengesetz muss der „vom Landessportverband für das Saarland aufgestellte Haushaltsplan […] die für den Bau, die Unterhaltung und die Ausstattung von Sportanlagen vorgesehenen Mittel, mindestens 22,75 % des Sportachtels, gesondert ausweisen“. Über die Verwendung dieser Mittel entscheidet gemäß Abschnitt 1 Nr. 2 der vorgenannten Richtlinien die Sportplanungskommission. Die durchschnittliche Lebenserwartung der Kunststoffrasenplätze der zweiten Generation (Kunststoffrasenplätze mit Sandverfüllung) beträgt 13 bis 15 Jahre. Plätze der dritten Generation (Verfüllung mit Quarzsand und Gummigranulat), die eine bessere Spielqualität ermöglichen, besitzen nach derzeitigen Erfahrungswerten im Saarland eine durchschnittliche Lebenserwartung von 10 Jahren. Die Gründe für die unerwartet kurze Lebensdauer sind vielfältig. Ein wesentlicher Grund ist sicherlich, dass bei den Granulaten aus Wirtschaftlichkeitsgründen vielfach auf Billigprodukte (Altreifenrecyclate ) zurückgegriffen wurde. Vor diesem Hintergrund hat sich die Sportplanungskommission immer wieder mit der Frage beschäftigt, wie die Qualität des Gesamtsystems verbessert werden kann. In der Folge hat sie entsprechende Auflagen für die Gewährung von Zuwendungen gemacht . So ist z. B. bzgl. des zu verwendenden Granulats beim Neubau von Kunststoffrasenplätzen der dritten Generation der schriftliche Nachweis der bauausführenden Firma zu erbringen, dass es sich bei dem eingebrachten Füllstoff neben dem Quarzsand um reines EPDM-Material handelt. Das verwendete Granulat muss zudem im Eignungstest des angebotenen Kunststoffrasens zertifiziert sein. Drucksache 15/1802 (15/1749) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Auch hat der Verein als Bauherr für die Dauer des Projektes eine verantwortliche, fachkundige Bauleitung zu benennen, die die DIN-gerechte Planung, Bauausführung bzw. Bauüberwachung sicherstellt sowie eventuelle Mängelansprüche geltend macht. Die Landesregierung hält die Sportplanungskommission in ihrer Zusammensetzung aus Mitgliedern des Saarländischen Landtages sowie Vertreter(inne)n des Landessportverbandes für das Saarland und oberster Landesbehörden für das geeignete Gremium, um transparent und kompetent unterschiedliche Interessen in einen Meinungsbildungsprozess einzubringen und im Hinblick auf eine zum Wohle der allgemeinen Sportentwicklung optimale Entscheidung abzuwägen. Die Landesregierung ist überzeugt, dass die Sportplanungskommission auch in Zukunft die technischen Weiterentwicklungen im Sportstättenbau sehr genau hinsichtlich sportfachlicher, finanzieller , ökologischer und gesundheitsrelevanter Aspekte verfolgen und bei ihren Förderentscheidungen berücksichtigen wird. Welche Plätze müssen vor Ablauf einer Lebensdauer von 15 Jahren saniert werden? Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen hierzu keine vollständigen Informationen vor. Es kann lediglich zu solchen Sportplätzen eine Aussage getroffen werden, für die bereits ein Zuwendungsantrag bei der Sportplanungskommission vorliegt oder die Vereine sich über Fördermöglichkeiten informiert haben. Die Fragen 1 bis 3 werden im Zusammenhang beantwortet. Die der Sportplanungskommission bekannten Sportplätze, die vor Ablauf einer Lebensdauer von 15 Jahren saniert werden müssen, sind Anlage 1 zu entnehmen. Bei welchen dieser Plätze sind Granulat bedingte Probleme entstanden, die eine frühzeitige Instandsetzung nötig machen? Zu Frage 2: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Bei welchen dieser Plätze sind Granulat bedingte Probleme entstanden, obwohl die geforderten zertifizierten Granulate (EPDM, TPE) verbaut wurden ? (Bitte die Fragen 1 - 3 jeweils mit namentlicher Nennung des jeweiligen Trägers/Vereins inkl. des Alters des entsprechenden Platzes und den zu erwartenden Kosten der Wiederherstellung bei jedem Platz.) Zu Frage 3: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Drucksache 15/1802 (15/1749) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Wie wird den Trägern geholfen, die den Auflagen des SFV gefolgt sind und eines der geforderten Granulate verbaut haben, jetzt aber ohne eigenes Verschulden mit einer vorzeitigen Sanierung des eigenen Platzes konfrontiert sind? Zu Frage 4: Die Vereine werden von der Sportplanungskommission informiert, dass in entsprechenden Fällen ggf. Mängelansprüche geltend gemacht und zivilrechtliche Schritte geprüft werden sollten. Bei erforderlicher vorzeitiger Sanierung wird die Sportplanungskommission in jedem Einzelfall die Gewährung eines Zuschusses und dessen Höhe sorgfältig unter Würdigung der Gesamtumstände prüfen. In dem o.a. Zeitungsartikel wurde u.a. ein rechtlicher Beistand zugesichert. Wer stellt diesen Beistand sicher? Zu Frage 5: Den im angesprochenen Zeitungsartikel angesprochenen rechtlichen Beistand hat der Saarländische Fußballverband e.V. dem Verein über seinen Justiziar zugesichert. Nennen Sie uns die Bundesländer, in denen ebenfalls nur Fußballplätze gefördert werden, bei denen EPDM oder TPE verbaut wird? Zu Frage 6: Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Drucksache 15/1802 (15/1749) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Anlage Eigentümer Baujahr (und letzte Sanierung) SC Blieskastel-Lautzkirchen 2001 (2004 Erneuerung) SV Bübingen 2003 (2014 Erneuerung) SC Gresaubach 1997 (2010 Erneuerung) SC Heiligenwald 1 2001 (2014 Erneuerung mit SBR-Granulat) SF Köllerbach 1 2001 (2011 Erneuerung mit SBR-Granulat) FC Palatia Limbach 1 2001 (2004 Erneuerung) FC Marpingen 1992 (2006 Erneuerung) SV Merchweiler 2002 (2015 Erneuerung) SSV Pachten 2002 (2015 Erneuerung) VfR Otzenhausen 1 2004 (2015 Austausch Granulat) VfL Primstal 2000 (2012 Erneuerung) SV Thalexweiler 2000 (2010 Erneuerung) FC Wiesbach 2002 (2011 Erneuerung) VfB Hüttigweiler 1, 2 1993 (2008/2010/2012 Erneuerung) FC Niederkirchen 1, 2 2006 (2011 Erneuerung) SG Hoof-Osterbrücken 1, 2 2006 (2008 Austausch Granulat) SV Gersweiler-Ottenhausen 1, 2 2009 (voraussichtlich Erneuerung 2016) SVG Bebelsheim-Wittersheim 1, 2 2009 (voraussichtlich Erneuerung 2016) 1 Es sind granulatbedingte Probleme entstanden, die eine frühzeitige Instandsetzung nötig machten. 2 Es wurden zertifizierte Granulate (EPDM/TPE) verbaut.