LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1825 (15/1679) 23.05.2016 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne) betr.: Aktuelle Personalsituation und geplanter Stellenabbau in der saarländischen Steuerverwaltung Vorbemerkung des Fragestellers: „Die schwarz-rote Landesregierung hat nach ihrer Regierungsübernahme beschlossen, auch in den Bereichen der Landesverwaltung Stellen zu streichen , die die Vorgängerregierung von Personaleinsparungen ausgenommen hatte. Hierzu gehören unter anderem die Finanzämter. Auf Grundlage eines Gutachtens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PwC) wurde hierfür beschlossen, bis zum Jahr 2020 insgesamt 152 Vollzeitäquivalente einzusparen. Das sogenannte Konzept ‚Finanzamt 2020‘ sieht für die unterschiedlichen Bereiche der Steuerverwaltung unterschiedlich starke Personalreduktionen vor.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Auf der Grundlage des Koalitionsvertrags verfolgt die Landesregierung im Saarland das Ziel, unter Nutzung der jährlichen Konsolidierungshilfen des Bundes in Höhe von 260 Millionen Euro die jährliche Neuverschuldung des Saarlandes bis zum Jahr 2020 vollständig abzubauen. Damit sollen die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten, die Neuverschuldung Schritt für Schritt zurückgefahren und so die Handlungsspielräume für die nachfolgenden Generationen gesichert werden. Notwendige Sparmaßnahmen sollen möglichst gerecht erfolgen und nicht von einzelnen Bereichen allein erbracht werden. Als ein Beitrag zur Erreichung dieses Ziels wird auch auf der Grundlage von Benchmark-Analysen in verschiedenen Aufgabenbereichen bis 2020 ein Abbau von insgesamt 2.400 Stellen angestrebt. Für die Organisation des Stellenabbaus auch im Bereich der Finanzverwaltung wurde in Gesprächen mit den Personalvertretungen und Gewerkschaften ein Konzept entwickelt, das hier unter der Bezeichnung „Finanzamt 2020“ schrittweise umgesetzt wird. Ausgegeben: 23.05.2016 (21.01.2016) Drucksache 15/1825 (15/1679) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wie gestaltet sich das aktuelle Personal-Ist, d.h. die Zahl der tatsächlich besetzten Stellen, in der saarländischen Steuerverwaltung? (Bitte gesamt und differenziert nach Innen- und Außendienst sowie innerhalb des Innen- und Außendienstes aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bereichen darstellen! Außerdem bitte jeweils angeben , wie viele der besetzten Stellen lediglich mit Teilzeitbeschäftigten besetzt sind.) Wie hoch ist der Personalbedarf laut aktueller Personalbedarfsberechnung? Wie gestaltet sich diese Zahl im Vergleich zu dem Personal-Ist? (Bitte gesamt und differenziert nach Innen- und Außendienst sowie innerhalb des Innen- und Außendienstes aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bereichen darstellen! Bei Vergleich mit dem Personal -Ist bitte unter Berücksichtigung, dass einige Stellen nur mit Teilzeitbeschäftigten besetzt sind.) Zu den Fragen 1 und 2: Wegen der noch ausstehenden Personalbedarfsberechnung (PersBB) auf den 01.01.2016 (liegt voraussichtlich Ende Mai vor) basiert die Antwort auf dem Zahlenwerk der PersBB und dem Personal-Ist zum 01.01.2015. Die Personalausstattung beträgt insgesamt: 95,6% Gesamtpersonal Außendienst und Innendienst nur Innendienst nur Außendienst PersBB Soll Personal- Ist Ausstattungs - faktor PersBB Soll Personal -Ist Ausstattungs - faktor PersBB Soll Personal - Ist Ausstat stattungs - faktor 1219,48 1165,43 95,57% 988,95 962,43 97,32% 230,53 203 88,06% Insgesamt werden 327 Teilzeitbeschäftigte auf 241 Stellen geführt. Drucksache 15/1825 (15/1679) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Arbeitsgebiet Soll Ist Differenz %-Satz 01.01.2015 01.01.2015 Veranlagung Körperschaften 59,4 51,25 -8,15 86,28% Veranlagung natürliche Personen (V-Bezirk, Arbeitnehmerstelle und Personengesellschaften) 403,25 401,93 -1,32 99,67% Betriebsprüfung 131,88 118,25 -13,63 89,66% Lohnsteueraußenprüfung 33,02 27,25 -5,77 82,53% Umsatzsteuer-Sonderprüfungsstelle 29,75 27,85 -1,9 93,61% Steuerfahndung 35,88 29,65 1 -6,23 82,64% Straf- und Bußgeldsachenstelle 16,06 9,1 1 -6,96 56,66% Sonstige Innendienstaufgaben 510,24 500,15 -10,09 98,02% Summe 1.219,48 1.165,43 -54,05 95,57% Wie soll sich die Personalausstattung im Jahr 2020 nach Abschluss des Personalabbaupfades gestalten? (Bitte differenziert nach Innen- und Außendienst sowie innerhalb des Innen- und Außendienstes aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bereichen darstellen!) Zu Frage 3: Das Einsparziel von 152 Vollzeitäquivalenten soll in den nachfolgend aufgeführten Arbeitsbereichen im Einzelnen wie folgt erreicht werden: Arbeitsbereich Zielgröße Geplante Einsparung Innendienst/ Außendienst Betriebsprüfung 110 21,25 AD Bewertung 44 10,85 ID Finanzkasse 51 4,23 ID Geschäftsstelle 76 6,45 ID Lohnsteuer-Außenprüfung 20 14,4 AD Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle 12 6,21 ID Rechtsbehelfstelle 20 11,45 ID Umsatzsteuer-Sonderprüfung 23 5,2 AD Umsatzsteuer Voranmeldungsstelle 20 11,35 ID 1 Bei der Steuerfahndung und der Straf- und Bußgeldsachenstelle ist es nach Auffassung der Bundesarbeitsgruppe Personalbemessung nicht möglich, eine analytische Berechnungsmethode „Fallzahl x Arbeitszeit je Fall“ durchzuführen. Die PersBB arbeitet in diesen Bereichen deshalb mit pauschal fortgeschriebenen Setzungen, die auf das Basisjahr 1992 zurückreichen. Aus Sicht des MFE ist der so ermittelte Personalbedarfsansatz wenig belastbar. Zum 01.04.2016 wurde die Steuerfahndung vorübergehend auf 36,10 VZÄ (Ausstattungsfaktor 100,61 %), die Straf- und Bußgeldsachenstelle dauerhaft auf 11,8 VZÄ (Ausstattungsfaktor 73,47 %) aufgestockt. Drucksache 15/1825 (15/1679) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Arbeitsbereich Zielgröße Geplante Einsparung Innendienst/ Außendienst Veranlagung Körperschaften 44 14,07 ID Vollstreckung 57 15,63 ID Zwischensumme 121,09 Wegfall Kraftfahrzeugsteuerstelle 6,75 ID Demografiefaktor 24,00 AD/ ID 2 Gesamt 151,84 Mit welchem Personalbedarf wird im Jahr 2020 laut Personalbedarfsberechnung gerechnet? Wie gestaltet sich diese Zahl im Vergleich zu der geplanten Personalausstattung im Jahr 2020? (Bitte gesamt und differenziert nach Innen- und Außendienst sowie innerhalb des Innen- und Außendienstes aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bereichen darstellen! Wenn keine Personalbedarfsberechnung für das Jahr 2020 vorliegt, bitte um Darstellung der Prognose der Landesregierung über den Personalbedarf in diesem Jahr.) Zu Frage 4: Der Personalbedarf der Steuerverwaltung im Jahre 2020 lässt sich seriöser weise derzeit noch nicht prognostizieren, da dieser von vielen zur Zeit noch nicht abschätzbaren Parametern abhängig ist wie bspw. der Entwicklung der Steuergesetzgebung. Einerseits sollen Verfahren wie z.B. das Scannen von Steuererklärungen den Eingabeaufwand reduzieren und Risikomanagement-systeme den Zeitaufwand für die Bearbeitung risikoloser Fälle reduzieren und auf risikoträchtige Sachverhalte fokussieren, andererseits wird das Besteuerungsverfahren zunehmend komplexer und stellt höhere Anforderungen an das Personal. Wie gestaltet sich die Personalausstattung im Ländervergleich auf aktuellster Datenbasis in folgenden Bereichen: a) Personal zu Einwohnerzahl b) Personal zu Einkommen- /Körperschaftsteuerfällen c) Betriebsprüfer zu Zahl der Betriebe d) Umsatzsteuersonderprüfer zu Unternehmen e) Personalbedarf (PersBB) zu Ist-Besetzung in der Steuerfahndung? 2 Der Demografieansatz betrifft sowohl Außen- als auch Innendienst. Derzeit kann noch keine feste Zuordnung zu Außen- und Innendienstbereichen bzw. auf die jeweiligen Arbeitsgebiete hin erfolgen. Drucksache 15/1825 (15/1679) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Zu Frage 5: Für das Saarland ergeben sich auf Basis des aktuell verfügbaren Zahlenwerks aus dem Jahre 2014 folgende Rangplätze im Bundesvergleich: Vergleichsgröße Rang 5a) Personal zu Einwohner 13 5b) Personal zu Einkommen- /Körperschaftsteuerfällen 12 5c) Betriebsprüfer zu Zahl der Betriebe 10 5d) Umsatzsteuersonderprüfer zu Unternehmen 8 5e) Soll zu Ist-Besetzung in der Steuerfahndung 10 Wie gestaltet sich im Ländervergleich auf Grundlage aktuellster Datenbasis: a) der durchschnittliche Prüfungszyklus von Betriebsprüfungen ? b) die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Einkommensteuererklärungen und die Veranlagung von Gewerbeeinkünften? c) die durchschnittliche Dauer des Vollzugs von Vollstreckungsbescheiden? Zu Frage 6: Entsprechend der Beantwortung der Frage 5 ergibt sich auf Basis des Zahlenwerks aus dem Jahr 2014 folgender Rangplatz im Ländervergleich. Vergleichsgröße 6a) der durchschnittliche Prüfungszyklus von Betriebsprüfungen? Betriebsgrößenklasse G-Betriebe M-Betriebe K-Betriebe Kst-Betriebe Rang 4 10 6 4 6b) die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Einkommensteuererklärungen und die Veranlagung von Gewerbeeinkünften ? Arbeitsgebiet Arbeitnehmer Allgem. Veranlagung Rang 5 6 6c) die durchschnittliche Dauer des Vollzugs von Vollstreckungsbescheiden? Entsprechende Daten werden nicht erhoben , Vergleichszahlen liegen nicht vor. Drucksache 15/1825 (15/1679) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Laut Konzept „Finanzamt 2020“ gab es für 2013 und 2014 keine Personaleinsparmöglichkeiten, für 2015 eine Personaleinsparmöglichkeit von 16 Bediensteten . Wie viel Personal wurde in den Jahren tatsächlich eingespart und wie begründen sich etwaige Differenzen? Zu Frage 7: Tatsächlich wurde in den Jahren 2013, 2014 und 2015 folgende Personaleinsparung realisiert: Stichtag Personal-Ist Differenz zu Vorjahr Einsparung von Planstellen im Rahmen des Personalabbaupfades 01.01.2013 1.193,49 - 01.01.2014 1.194,66 +1,17 -2 01.01.2015 1.165,43 -29,23 -24 01.01.2016 1.157,49 -7,94 -25 Summe -36,00 -51 Die Differenz zur geplanten Einsparung ist begründet durch unvorhersehbare Personalabgänge (z.B. weniger erfolgreiche Laufbahnabsolventen, Dienstunfähigkeit, Anträge auf vorzeitige Ruhestandsversetzung, Tod). Insbesondere hat sich auch durch die geänderte Rechtslage bezüglich der abschlagsfreien Rentenregelung mit Vollendung des 63. Lebensjahres eine Abweichung zu den Planzahlen ergeben. Durch die o.g. unvorhersehbaren Personalabgänge wurden in den Jahren 2013 und 2014 insgesamt 28,06 VZÄ abgebaut. Im Jahr 2015 steht der geplanten Einsparung von 16 VZÄ die tatsächliche Einsparung von 7,94 VZÄ gegenüber. Im Betrachtungszeitraum 2013 – 2015 wurde statt der geplanten Reduzierung um 16 VZÄ insgesamt eine Reduzierung um 36 VZÄ realisiert. Laut Konzept „Finanzamt 2020“ sollten in 2013 29, in 2014 und 2015 jeweils 18 Anwärter eingestellt werden. Wie viele Anwärter wurden in diesen Jahren tatsächlich eingestellt und wie begründen sich etwaige Differenzen? Zu Frage 8: Die Beantwortung bezieht sich auf Anwärter des gehobenen Dienstes. a) 2013: 30 Einstellungen b) 2014 18 Einstellungen c) 2015 19 Einstellungen Die Differenzen erklären sich aus der zeitnäheren Planung. Drucksache 15/1825 (15/1679) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 7 - Laut Aussage der Landesregierung wird erwartet, dass durch die geplanten Organisationsveränderungen im Rahmen des Konzeptes „Finanzamt 2020“ eine Effizienzrendite erwirtschaftet wird, die die Personaleinsparungen kompensieren kann, so dass eine höhere Belastung der Mitarbeiter infolge der Personaleinsparungen vermieden wird. Wie errechnet sich diese Effizienzrendite? Zu Frage 9: Eine exakte Berechnung dieser erwartbaren Synergieeffekte ist nicht möglich. Die derzeitige Organisationsstruktur in den Finanzämtern zeichnet sich durch teilweise kleinteilige Arbeitsbereiche aus, die einen Personalausfall kaum aufzufangen in der Lage sind. Durch die im Rahmen des Projektes Finanzamt 2020 geplanten Umorganisationen und Zentralisierungen sollen größere Arbeitseinheiten geschaffen werden. Größere Arbeitseinheiten können Ausfälle leichter kompensieren und ermöglichen auch die Bildung von fachspezifischen Schwerpunktbereichen. Dies soll einerseits die Arbeitserledigung erleichtern, andererseits der Vereinheitlichung der Rechtsanwendung dienen.