LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1839 (15/1646) 09.06.2016 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Dagmar Ensch-Engel (DIE LINKE.) betr.: Windenergie im Saarland Vorbemerkung der Fragestellerin: „Im Hinblick auf die Drucksache 15/249 besteht Interesse an einer aktualisierten und ergänzten Übersicht in Bezug auf Windenergie in Saarland sowie mögliche Alternativen.“ Windkraftanlagen an welchen Standorten im Saarland sind bislang genehmigt, im laufenden Genehmigungsverfahren , im laufenden UVP-Vorprüfungsverfahren sowie in der Planung? Zu Frage 1: Mit Stand vom 18.05.2016 sind vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA), der zuständigen Genehmigungsbehörde im Saarland, seit 1995 54 Windparks mit insgesamt 164 Windenergieanlagen (WEA) und einer Gesamtleistung von 351 MW genehmigt worden. Davon wurden alleine 27 Windparks mit 82 WEA (240 MW) in den letzten dreieinhalb Jahren genehmigt (siehe Tabelle 1: Genehmigte Anlagen). Tab. 1: Genehmigte Anlagen Nr. Namen Anzahl Bescheiddatum 1 Windpark Schaumberg 1 01-Jan-95 2 Windpark Wolfersweiler 4 01-Jan-95 3 Windpark Bubach 4 11-Jun-99 4 Windpark Eitzweiler 3 04-Nov-01 5 Windpark Sitzerath 3 01-Jan-03 6 Windpark Niederkirchen 4 15-Jul-03 7 Windpark Wahlener Platte 7 15-Dez-03 8 Windpark Dirmingen 3 01-Jun-04 9 Windpark Ottweiler-Hungerberg 3 05-Jan-05 10 Windpark Oberleuken (Erweiterung Renglischberg) 2 23-Nov-05 11 Windpark Primstal 4 22-Feb-06 Ausgegeben: 10.06.2016 (13.01.2016) Drucksache 15/1839 (15/1646) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Tab. 1: Genehmigte Anlagen Nr. Namen Anzahl Bescheiddatum 12 Windpark Mosberg-Richweiler I 4 13-Sep-06 13 Markushof 1 01-Dez-06 14 Windpark Schwarzerden 2 19-Mrz-09 15 Windpark Wehingen 5 13-Jul-09 16 Windpark Merchingen 3 26-Aug-09 17 Windpark Niederkirchen (Schleifstein) 3 10-Sep-09 18 Windpark Haupersweiler 6 20-Jan-10 19 Windpark Namborn (Mosberg-Richweiler II) 1 11-Mrz-10 20 Windpark Wehingen 4 29-Jul-10 21 Windpark Primstal 1 02-Sep-10 22 Windpark Eppelborn Kleeberg 2 17-Feb-11 23 Windpark Freisen 6 04-Nov-11 24 Windpark Nalbach Hoxberg 3 10-Nov-11 25 Windpark Eppelborn Kleeberg 1 22-Dez-11 26 Windpark Tholey 1 06-Sep-12 27 Windpark Niederkirchen (Schleifstein) 1 09-Nov-12 28 Windpark Dirmingen (Auf Breckert) 2 21-Jan-13 29 Windpark Eppelborn - Elmersberg 1 05-Apr-13 30 Windpark Leißberg 4 28-Mai-13 31 Windpark Perl Borg/Wochern 5 28-Mai-13 32 Windpark Britten 5 29-Mai-13 33 Windpark Perl (Rödchen) 2 29-Mai-13 34 Windpark Losheim Galgenberg 4 28-Aug-13 35 Windpark Schmelz 2 08-Okt-13 36 Windpark Webenheim 4 26-Feb-14 37 Windpark Schiffweiler_Wiebelskirchen I 3 08-Apr-14 38 Windpark Weiskirchen Schimmelkopf 4 08-Apr-14 39 Windpark Kleeberg (Erweiterung) 2 06-Aug-14 40 Windpark Silwingen 3 15-Okt-14 41 Windpark Merchingen II 3 15-Okt-14 42 Windpark Niederlinxweiler Hungerberg 3 09-Dez-14 43 Windpark Ottweiler -Jungenwald 2 22-Jan-15 44 Windpark Schiffweiler-Wiebelskirchen II 2 23-Feb-15 45 Windpark Epplerswald, Lindenstein, Wittumberg 6 03-Mrz-15 46 Windpark OTW/WND - Himmelwald 5 29-Apr-15 47 Windpark Nohfelden - Eisen 3 15-Jul-15 48 Windpark Mettlach - Schwarzbruch 2 07-Aug-15 49 Windpark Nonnweiler – Hascheid 2 26-Nov-2015 50 Windpark Priesberg 5 10-Dez-15 51 Windpark Freisen-Mühlenberg 2 13-Jan-16 Drucksache 15/1839 (15/1646) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Tab. 1: Genehmigte Anlagen Nr. Namen Anzahl Bescheiddatum 52 Windpark Freisen-Eitzweiler 1 14-Jan-16 53 Windpark Kirrberg 4 22-Feb-16 54 Windpark Freisen-Eitzweiler II 1 2016 Summe WEA 164 Summe MW 350,9 Im laufenden Genehmigungsverfahren befinden sich beim LUA mit Stand vom 18.05.2016 16 Windparks mit insgesamt 49 Windenergieanlagen und einer Gesamtleistung von 145 MW (siehe Tabelle 2: Laufende Genehmigungsverfahren). Tab.2: Laufende Genehmigungsverfahren Nr. Namen Anzahl 1 Windpark Freisen Heinzelberg 1 2 Windpark Sitzerath 4 3 Windpark Perl Renglischberg 8 4 Windpark Gohlocher Wald 2 5 Windpark Haupersweiler (Erweiterung) 1 6 Windpark Wolfersweiler (Repowering) 2 7 Windpark Mettlach - Faha 2 8 Windpark Ottweiler - Bexbach 5 9 Windpark Bruchwald 3 10 Windpark Spechenwald 3 11 Windpark Marpingen 3 12 Windpark Tholey Ost 5 13 Windpark Schmelz Gischberg 2 14 Windpark Schmelz Bettingen 2 15 Windpark Überherrn 5 16 Windpark Wadgassen 1 Summe WEA 49 Summe MW 145 Im laufenden UVP-Genehmigungsverfahren befinden sich beim LUA mit Stand vom 18.01.2016 insgesamt 11 Windparks mit einer Anzahl von maximal 44 Windenergieanlagen und etwa 130 MW Leistung. Drucksache 15/1839 (15/1646) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Tab.3: UVP-Vorprüfungsverfahren Nr. Namen Anzahl 1 Windpark Weiten 5 2 Windpark Perl Renglischberg 5 3 Windpark Pfaffenkopf 7 4 Windpark Schwalbach Bous 7 5 Windpark Tholey-West 3 6 Windpark Merzig Silwingen 2 7 Windpark Stiftswald St. Arnual 3 8 Windpark Eppelborn 3 9 Windpark Bous 3 10 Windpark Fröhn 3 11 Windpark Erkershöhe 3 Summe WEA 44 Summe MW 130 Dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz sind an 18 Standorten Planungen von etwa 70 Windenergieanlagen bekannt. Welches Nennleistungspotenzial war im Saarland in den Jahren 2012, 2013 und 2014 jeweils zu verzeichnen und wie stellten sich in jenen Jahren die tatsächlich in das Stromnetz eingespeisten Leistungen/realen Produktionsdaten dar? Zu Frage 2: . Wie bereits in den Antworten der Landesregierung zu den Anfragen der Drucksachen 15/249 sowie 15/643 dargelegt wurde, ist zusammengefasst festzustellen, dass es keine Meldeverpflichtung gegenüber der Landesregierung gibt bzw. die Meldung der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gegenüber der Bundesnetzagentur (BNA) gerade für das Saarland fehlerhaft ist. Demgegenüber dürften die Erhebungen des Deutschen Windinstituts (DEWI) in seiner halbjährlich erhobenen Statistik der Realität deutlich näher kommen. Das DEWI hat zudem im Jahr 2015 eine gründliche Überprüfung aller Windkraftstandorte durchgeführt und daraufhin seine Zahlen seit 2010 angepasst. Hierauf wird in Bezug auf die realisierten Anlagenzahl und -leistungen für Windenergie zurückgegriffen. Die in diesen Jahren tatsächlich produzierten Strommengen aus der Windkraftnutzung wurden durch das Statistische Landesamt zugeliefert; sie liegen jedoch derzeit nur bis 2014 vor. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Windenergie die Stromproduktion aus den gleichen Anlagen durchaus größeren jährlichen Schwankungen unterworfen ist, je nachdem ob es sich um ein windschwaches oder –starkes Jahr handelt . Auch variieren die Strombeiträge neuer Anlagen deutlich in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme (Anfang oder Ende eines Jahres). Insofern können aus den Ertragszahlen keine seriösen Rückschlüsse auf die Qualität der neu errichteten Anlagen (z.B. Vollbenutzungsstunden) bzw. deren Standorte getätigt werden. Drucksache 15/1839 (15/1646) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Windkraftanlagen im SL 2010 – 2015 Jahr Anlagenzahl Leistung erzeugter Strom MW GWh/a 2010 84 115 176 2011 93 130 225 2012 94 138 263 2013 98 167 282 2014 110 203 367 2015 133 267 Hinweis: In den Jahren 2012, 2013 und 2014 gab es einen größeren Bruttozubau, der jedoch im Saldo durch den Abbau von 22 Anlagen im Zuge von Repowering relativiert wird. Welchen prozentualen Anteil am Bruttostromverbrauch sowie am Primärenergieverbrauch im Saarland machten im Jahr 2014 die saarländischen Windkraftanlagen aus (bitte Differenzierung nach Nennleistung sowie realen Produktionsdaten )? Wie stellt sich die Situation jeweils in den anderen Bundesländern dar? Zu Frage 3: Die letzte vollständige, offizielle Energiebilanz für das Saarland und der übrigen Bundesländer datiert ins Jahr 2013. Insofern fehlt z.B. die Angabe des Primärenergieverbrauchs für 2014. Das Statistische Landesamt konnte jedoch die Bruttostromerzeugung und den Bruttostromverbrauch für die Jahre 2010 bis 2014 ermitteln. Jahr Strom aus Windkraft Bruttostromerzeugung Anteil Windkraft/Brutto stromerzeugung in % Bruttostromverbrauch Anteil Windkraft/ Bruttostromverbrauch in % 2010 176 7 302 2,4 7 920 2,2 2011 225 8 276 2,7 8 710 2,6 2012 263 10 189 2,6 10 337 2,5 2013 282 11 930 2,4 11 455 2,5 2014 367 10145 3,6 10 084 3,6 Quelle: Energiebilanz des Saarlandes Anteil der Windenergie an der Bruttostromerzeugung und dem Bruttostromverbrauch im Saarland 2010 bis 2014 in GWh/a Es wird deutlich, dass die zusätzliche Windstromproduktion von 85 GWh in 2014 gegenüber 2013 (vgl. Antwort zu Frage 2) einen Anstieg von ca. 1 % in Bezug sowohl auf Verbrauch als auch Erzeugung bewirkt. Drucksache 15/1839 (15/1646) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Land insgesamt davon aus Windkraft Baden-Württemberg 23,9 1,1 Bayern 34,8 1,5 Berlin 3,1 0,1 Brandenburg 23,2 13,7 Bremen 9,7 3,3 Hamburg 15,3 3,1 Hessen 26,7 6,3 Mecklenburg-Vorpommern 61,1 33,0 Niedersachsen 34,6 18,4 Nordrhein-Westfalen 8,4 2,7 Rheinland-Pfalz 35,3 15,7 Saarland 6,4 2,4 Sachsen 11,1 3,6 Sachsen-Anhalt 41,7 26,0 Schleswig-Holstein 39,3 25,1 Thüringen 53,8 18,3 Quelle: Länderarbeitskreis Energiebilanz Anteil der Erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung 2013 in % nach Bundesländern Um möglichen Irritationen vorzubeugen sei erwähnt, dass sich das Ausbauziel der saarländischen Landesregierung auf den „regionalen Stromverbrauch“ bezieht. Dieser wird aus dem Bruttostromverbrauch errechnet, der sich wiederum aus der Bruttostromerzeugung nach Abzug des Export-Saldos und des Eigenverbrauchs der Kraftwerke ergibt. Dieser Wert ist wegen des hohen Industriebesatzes im Saarland besonders konjunkturabhängig und würde daher viel stärker auf die prozentualen Anteile an der regenerativen Stromerzeugung durchschlagen als es die nominalen Anstrengungen tatsächlich ergeben. Daher haben sich die Experten im Energiebeirat der Saarländischen Landesregierung im Rahmen der Erstellung des Themenpapiers „Ausbau Erneuerbare Energien und Speicher“ bereits 2013 auf ein langjähriges Mittel von rund 8.000 GWh jährlich verständigt (Themenpapier als Download zu finden unter: http://www.saarland.de/108323.htm). Auf dieses langjährige Verbrauchsmittel bezogen , produzierten die saarländischen Erneuerbaren-Energien-Anlagen im Jahr 2015 einen Anteil von 12 bis 13 % am regionalen Stromverbrauch. Drucksache 15/1839 (15/1646) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 7 - Konzentrationsflächen in welcher Gesamtgröße sind bislang im Saarland genehmigt und befinden sich aktuell noch im Genehmigungsverfahren und wie ist das Verhältnis dieser Flächen zu der Gesamtgröße der Potenzialflächen (insbesondere nach Abzug der harten Tabuzonen) im Saarland? Wie beurteilt die Landesregierung in Bezug auf den Teilaspekt des vorerwähnten Flächenverhältnisses die Frage, ob der Windenergie im Saarland zwischenzeitlich substanziell Raum verschafft wurde? Zu Frage 4: Die Gesamtgröße der genehmigten Konzentrationsflächen im Saarland (Stand: 31.05.2016) umfasst 22 Flächennutzungsplanteiländerungen in insgesamt 30 Städten und Gemeinden mit 3.642,9 ha. Die Gesamtgröße der im Verfahren befindlichen Konzentrationsflächen im Saarland (Stand: 31.05.2016) umfasst 11 Flächennutzungsplanteiländerungen in 11 Städten und Gemeinden mit 1.843,9 ha. Aufgrund nicht flächendeckend vorliegender Größenangaben zu den Potenzialflächen in den Flächennutzungsplänen wird auf die Flächenkulisse der Windpotenzialstudie des Saarlandes des damaligen Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr und jetzigen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr aus dem Jahre 2011 verwiesen. Darin wurden die harten Tabuzonen bereits abgezogen. Die Gesamtgröße der nutzbaren Windpotenzialflächen (Windklasse 1 in 100 m bzw. 150 m Höhe für Windenergieanlagen der 2MW- und 3MW Leistungsklasse zusammengefasst ), auf das Gebiet der Gemeinden mit bereits genehmigten Teiländerungen des Flächennutzungsplans bezogen, beträgt: 19.281,7 ha. Das Verhältnis der Summe der genehmigten Konzentrationsflächen zu der Gesamtgröße der auf die entsprechenden Gemeinden bezogenen Windpotenzialstudie beträgt demnach 18,9 %. Die Gesamtgröße der nutzbaren Windpotenzialflächen (Windklasse 1 in 100 m bzw. 150 m Höhe für Windenergieanlagen der 2MW- und 3MW Leistungsklasse zusammengefasst ), auf das Gebiet der Gemeinden mit im Verfahren befindlichen Teiländerungen des Flächennutzungsplans bezogen, beträgt: 10.795,2 ha. Das Verhältnis der Summe der im Verfahren befindlichen Konzentrationsflächen zu der Gesamtgröße der auf die entsprechenden Gemeinden bezogenen Windpotenzialstudie beträgt demnach 17,1%. Bei der Genehmigung der Flächennutzungspläne wird geprüft, ob der gemeindlichen Planung ein schlüssiges, auf die Nutzung der Windenergie bezogenes gesamträumliches Planungskonzept zugrunde liegt. Ist dies der Fall, ist davon auszugehen, dass der Windenergie durch das Planungskonzept substanziell Raum eingeräumt wurde. Inwieweit bestünde nach Auffassung der Landesregierung die Möglichkeit, beim künftigen Ausbau der Erneuerbaren Energien im Saarland auf den Zubau weiterer Windkraftanlagen zu verzichten, und welcher Anteil der Erneuerbaren Energien am regionalen Stromverbrauch ließe sich bis 2020 ohne den weiteren Ausbau der Windenergie - insbesondere bei gleichzeitiger Ausweitung der Förderung anderer Erneuerbarer Energien und einem gezielten Repowering älterer Windkraftanlagen - erreichen? Drucksache 15/1839 (15/1646) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 8 - Wie verhält sich aus Sicht der Landesregierung die Situation in Bayern im Zuge der dortigen 10H- Regelung? Zu Frage 5: Um die Bedeutung der Windenergie für den Ausbau der regenerativen Stromerzeugung im Saarland zu erfassen, wird der bisher erreichte Ausbaustand der erneuerbaren Stromerzeugung wie folgt abgeschätzt: Leistung Vollbenutzungsstunden Arbeit Arbeit MW h/a GWh/a % Wind 267 1800 480 48% PV 400 950 380 38% Wasser 17 5000 85 8% Biomasse 10 6500 65 6% Summe 694 1010 100% Die Leistungsdaten entsprechen dem Ausbaustand Ende 2015; die Vollbenutzungsstunden sind gerade bei den jährlich stark schwankenden Erträgen aus Wind- und Wasserkraft an langjährigen Mittelwerten orientiert. Mit Bezug auf den jährlichen Durchschnittsstromverbrauch von rund 8.000 GWh (vgl. Antwort zu Frage 3) ergibt sich ein prozentualer Wert von 12 bis 13% für den Anteil aller erneuerbarer Energien am Stromverbrauch. Dazu trägt die Windenergie bereits heute fast die Hälfte bei. Die Potenziale der Wasserkraft sind weitestgehend ausgeschöpft. Zur verstärkten Biomassenutzung wäre theoretisch maximal eine Verdopplung vorstellbar; in Anbetracht der wenig günstigen Rahmenbedingungen seit dem EEG 2012, die sich im EEG 2016 fortsetzen dürften, kann ein maximaler Zubau von weiteren 20 GWh im günstigsten Fall kalkuliert werden. Für PV erwarteten die Experten im Energiebeirat in 2015 einen Zubau zwischen 10 und 25 MW jährlich. Bis Ende 2020 erscheint somit ein maximaler Ausbau der PV von heute 380 auf bis zu 500 GWh möglich. Ohne einen weiteren Ausbau der Windenergie ergäben sich somit ca. 1150 GWh an jährlicher Stromproduktion, was einem Anteil von etwas über 14 % am regionalen Stromverbrauch entspräche. Für den gezielten Ausbau an Repowering stehen in den nächsten vier Jahren maximal 9 Anlagen unter 1 MW mit einer bisherigen Leistung von 6,1 MW an. Sollten alle ersetzt werden z.B. durch 3 MW-Anlagen ergäbe dies einen Nettozuwachs von rund 21 MW oder eine zusätzliche Stromproduktion von bis zu 40 GWh. Dies würde dann bis Ende 2020 im optimalen Fall eine Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien von knapp unter 15 % Stromverbrauch bedeuten. Zum Erreichen der 20 %-Quote werden weitere rund 400 GWh benötigt, die realistisch nur aus der Windkraftnutzung gewonnen werden können. Da diese grundsätzlichen Ergebnisbeiträge der im Saarland nutzbaren Regenerativtechnologien tendenziell spätestens seit den Kalkulationen des Energiebeirats in 2013 bekannt sind, hat die Saarländische Landesregierung die Bedeutung der Windenergie für den Ausbau der regenerativen Stromerzeugung im Saarland immer wieder herausgestellt . Drucksache 15/1839 (15/1646) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 9 - In Bezug auf die 10H-Regelung in Bayern hat die saarländische Landesregierung von der Länderöffnungsklausel keinen Gebrauch gemacht, weil mit einem Mindestabstand vom 10-fachen der Nabenhöhe der Ausbau der Windkraft im Saarland gänzlich zum Erliegen käme. Derartige Regelungen stoßen wegen des Verhältnismäßigkeitsgebots und des Schutzes der kommunalen Planungshoheit im Grundgesetz zudem auf starke verfassungsrechtliche Bedenken. Mehr Möglichkeiten bieten dagegen die bewährten Instrumente in der Flächennutzungsplanung und im Genehmigungsverfahren, um zu verträglichen Standorten zu kommen. Im Zuge der Offenlegung der geänderten Flächennutzungspläne haben alle Betroffenen das Recht, ihre Beeinträchtigungen vorzubringen . Welche konkreten Potentiale sieht die Landesregierung im Saarland in Bezug auf die Erhöhung der Energieeffizienz und die Reduzierung des Energiebedarfs? Zu Frage 6: Die saarländische Landesregierung sieht durchaus zahlreiche Ansätze, neben dem Wärme- auch im Strombereich den Energiebedarf zu verringern. Systematisch werden diese Potenziale mit der Erstellung einer saarländischen Effizienzstrategie durch den Energiebeirat erarbeitet, der beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr angesiedelt ist. Entlang dieser Strategie wird sich der Gesamtenergiebedarf mittel- und langfristig reduzieren lassen. Einschränkend ist jedoch darauf hinzuweisen, dass dies nicht unbedingt am Gesamtstromverbrauch des Saarlands nachweisbar sein wird. Zum einen wird hierzu auf die Antwort zu Frage 3 zum Stromverbrauch verwiesen (hohe Abhängigkeit von den Schwankungen in der industriellen Produktion). Zum anderen ist deutschlandweit festzustellen, dass die sog. Sektorkopplung mittelfristig stark zunehmen wird. Tendenziell finden hierbei vermehrt Verlagerungen des Energiebedarfs aus dem Wärme- und Verkehrsbereich hin zu Stromanwendungen statt. Stichworte sind hier Wärmepumpen, Power-to-Heat sowie E-Mobilität. Inwieweit existieren im Saarland landeseigene Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Gebäuden, zum Einsatz von Blockheizkraftwerken , zur Speicherung nebst Management von Energie sowie zur Errichtung von Solarzellen und Solarthermie auf Gebäudedächern bzw. welche neuen Förderprogramme sind seitens der Landesregierung geplant? Zu Frage 7: Für die energetische Sanierung von Gebäuden (sowohl privat als auch kommunal), den Einsatz von Blockheizkraftwerken, sowie die Unterstützung von Solarthermie gab es in der Zeit von April 2011 bis Juli 2014 das Förderprogramm Klima Plus Saar (KPS). Zudem gab es weitere Fördertatbestände im Bereich Klimaschutz für Kommunen , Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben, Förderung kleiner Windkraftanlagen und Modernisierung von Straßenbeleuchtung. Das Programm wurde finanziell aufgestockt, so dass anstatt 7 Mio. € insgesamt 9,5 Mio. € aus dem Sondervermögen „Zukunftsinitiative II / Klimaschutz“ zur Verfügung gestellt wurden. Wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel musste das „Breitenprogramm“ im Sommer 2014 „vorzeitig“ beendet werden, geplant war eine Laufzeit bis Ende 2014. Drucksache 15/1839 (15/1646) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 10 - Für den Bereich der privaten Haushalte wurden nahezu zeitgleich auf Bundesebene die Angebote von KfW und Bafa ausgebaut bzw. verbessert. Die Beratungskampagne „Energieberatung Saar“ berät weiterhin Saarländer zu allen Fragen in diesem Bereich um die Bundesangebote bestmöglich in Anspruch zu nehmen und möglichst viele Bundesmittel ins Saarland zu leiten. Von Seiten des Bundes gibt es die Kredit- und Zuschussprogramme der KfW, die schwerpunktmäßig den Bereich der energetischen Gebäudesanierung bzw. Energieeffizienz abdecken. Parallel wird über die Bafa- Programme der Einsatz erneuerbarer Energien (z.B. Heizung mit Holz, Solarthermie, effiziente Wärmepumpen) gefördert. Zur energetischen Verbesserung kommunaler Gebäude wurden in der Programmperiode 2006-2013 über das „ZukunftsEnergieProgramm (ZEP) kommunal“ Fördergelder in Höhe von 14,7 Millionen € im Saarland zugewiesen. In der neuen Programmperiode 2014-2020 sind im Saarland über 18 Mio. € EFRE-Mittel für das neue Programm ZEP kommunal reserviert, welches vorrangig Mittel für energetische Gebäudesanierungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verfügung stellt (Förderquote 40 %). Zudem können diese Antragsteller Förderung erhalten für den Einsatz von Solarthermie -Anlagen, Heizungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien (z.B. Holzhackschnitzel ), die Durchführung von Entwicklungs-, Pilot- oder Demonstrationsvorhaben, sowie die Erstellung von Energiekonzepten und Machbarkeitsstudien im Bereich „Erneuerbare Energie und Energieeffizienz“. Der Fördertatbestand „Modernisierung von Straßenbeleuchtung“, der in KPS sehr gut angenommen wurde, konnte in das neue EFRE-Programm implementiert werden, so dass die Kommunen darin weiterhin unterstützt werden können. In ZEP kommunal wurden seit Juni 2015 mehr als 60 Anträge gestellt und mehr als 2,5 Mio. € Förderung beantragt. Seit 15.10.2015 werden im Rahmen der Förderrichtlinie „Intelligente Energiespeicher“ kleine Stromspeicher bis 30 kWh als Ergänzung von EE-Erzeugungsanlagen gefördert . Bisher wurden 80 Anträge eingereicht. Davon sind aktuell knapp 70 bereits beschieden mit einer durchschnittlichen Fördersumme von 2.500 €. Zudem können die Antragsteller bei besonders effizienten Anwendungen (Erreichen eines Autarkiegrades von mehr als 60 % bzw. 68 %) noch eine Bonusförderung erhalten. Hierfür sind bereits rund 150.000 € für die beschiedenen Anträge „reserviert“. Wie gedenkt die Landesregierung, den erheblichen Mittelabfluss aus dem Saarland und die Kostenbelastung der Saarländerinnen und Saarländer aufgrund eines negativen EEG-Saldos zu korrigieren ? Zu Frage 8: Ob es saarlandweit zu einem positiven oder negativen EEG-Saldo kommt, hängt essentiell von der Bereitschaft von Investoren ab, in Anlagen auf saarländischem Boden zu investieren. Die Investitionsfreude wiederum basiert auf dem zur Verfügung stehenden Angebotsportfolio, einem positiven gesellschaftlichen Klima für erneuerbare Energien sowie günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Bau von Regenerativanlagen . Drucksache 15/1839 (15/1646) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 11 - In den aktuellen Verhandlungen zum EEG 2016 setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass auch nach der Umstellung der EEG-Systematik von Einspeisevergütungen auf Ausschreibungen ab 2017 saarländische Standorte eine faire Chance im Wettbewerb haben. Bei der Windkraft geht es vor allem darum, dass der Zubau in den kommenden Jahren nicht nur in den windertragsstarken Regionen des Nordens, sondern auch im Süden der Republik stattfindet. Während für Windkraftanlagen im Norden noch nicht genügend Netzkapazitäten existieren, um den Strom in den verbrauchsstarken Süden zu transportieren, entstehen saarländische Windkraftanlagen nah am Verbrauch und in einem leistungsfähigen Stromnetz. Die in den jüngsten Bund-Länder- Gesprächen zum EEG 2016 vereinbarte Drosselung des Windkraftzubaus in Netzengpassgebieten trägt diesem Gedanken Rechnung. Die ebenfalls vereinbarte Sonderdegression für Windkraftanlagen, die ab 01.06.2017 ans Netz gehen, kann dagegen bereits Auswirkungen auf in Planung befindliche saarländische Windkraftprojekte haben. Für eine abschließende Bewertung der Zukunftsperspektiven der Windkraft im Saarland ist das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten, in dessen Rahmen sich die saarländische Landesregierung weiter für faire Wettbewerbsbedingungen und für eine Akteursvielfalt bei den Investoren einsetzt. Bei PV-Freiflächenanlagen haben die dritte und vierte Ausschreibungsrunde für PV- Freiflächenanlagen gezeigt, dass saarländische Projekte in dieser Kategorie grundsätzlich wettbewerbsfähig sind, auch wenn das Saarland als kleines und dicht besiedeltes Flächenland nur über eine begrenzte Anzahl an geeigneten Flächen verfügt. Gespräche mit deutschlandweit aktiven Projektentwicklern belegen günstige Sonneneinstrahlungswerte sowie ein positives Investitionsklima in den meisten saarländischen Kommunen. Darüber hinaus profitieren Erneuerbare-Energien-Projekte im Saarland generell von der sehr guten Netzinfrastruktur, die bei Bedarf zeitnah ergänzt wird. Auch bestehen im Übertragungsnetzbereich keine Einschränkungen für den Weitertransport in die Lastzentren im Westen und Süden der Republik. Die Landesregierung achtet – auch aus Gründen der damit verbundenen regionalen Wertschöpfung – außerdem darauf, dass weiterhin die Förderung von Strom aus Grubengas über das EEG ermöglicht wird.