LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1840 (15/1683) 09.06.2016 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Naturschutz-Offensive 2020 Vorbemerkung des Fragestellers: „Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beschreibt die Ziele der Bundesregierung für die Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie deren nachhaltige Nutzung. Die biologische Vielfalt ist in Deutschland weiter stark gefährdet . Im Februar 2015 verabschiedete das Kabinett einen Indikatorenbericht, der zeigt, dass die biologische Vielfalt in Deutschland weiter zurückgeht “, so aus der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Natur, Bau und Reaktorsicherheit (Nr. 261/15 | Berlin, 14.10.2015). Vor diesem Hintergrund hat die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks im Oktober 2015 das naturschutzpolitische Aktionsprogramm der Bundesregierung , die Naturschutz-Offensive 2020, vorgestellt. Diese enthält zehn Handlungsfelder und 40 konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt der Bundesregierung. Einen besonderen Stellenwert hat die Landnutzung, da diese nicht nur wegen ihrer Raumbedeutung, sondern auch wegen der Art der Nutzung in Bezug auf die Biodiversität sehr große Defizite aufweist. Die Landnutzung bietet aber zugleich ein sehr großes Entwicklungspotenzial für mehr Biodiversität, da durch naturnähere Bewirtschaftungsweise sehr zeitnah positive Effekte für die belebte und unbelebte Umwelt eintreten. Ausgegeben: 10.06.2016 (29.01.2016) Drucksache 15/1840 (15/1683) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - So stehen neben der landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft die Nutzungen von Küsten und Meeren, insbesondere die Fischerei, sowie von Auenlandschaften und Wäldern im Fokus. Aber auch Maßnahmen für Schutzgebiete, Biotopverbünde und Wildnisflächen sind Bestandteil der Naturschutz -Offensive. Von Umweltverbänden wird die Naturschutz- Offensive grundsätzlich begrüßt, auch wenn sie ihnen in einigen Punkten nicht weit genug geht. Wie die Bundesministerin zu Recht feststellt, ist „für die Umsetzung die politische Unterstützung auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene ebenso notwendig wie eine gemeinsame Kraftanstrengung aller gesellschaftlichen Akteure. Nur dann wird es gelingen, die Trendwende bei der Gefährdung der biologischen Vielfalt in Deutschland endlich einzuleiten“.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Der Ministerrat nahm am 6. Oktober 2015 das „Fachkonzept zur Erhaltung der biologischen Vielfalt im Saarland“ als wichtigen Bestandteil der Saarländischen Biodiversitätsstrategie zustimmend zur Kenntnis. Gleichzeitig wurde der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz mit der Erstellung eines darauf aufbauenden Umsetzungs- und Maßnahmenprogramms beauftragt. Die Bundesumweltministerin, Frau Dr. Hendricks, präsentierte die „Naturschutz- Offensive“ eine Woche danach (14.10.2015, Berlin). Der Fragesteller zielt auf die Zuordnung der Maßnahmen der saarländischen Biodiversitätsstrategie zu den Gliederungspunkten der Bundes-Naturschutz-Offensive ab. Eine solche Zuordnung erfolgte bereits in einem ersten Eckpunktepapier zum geplanten „Maßnahmenprogramm zur Erhaltung der biologischen Vielfalt im Saarland“, das in der Ende Januar erschienenen Ausgabe von Naturschutz im Saarland (Magazin des NA- BU Saarland e.V., Aktuell 1/2016) publiziert wurde. Die dort vorgestellten Eckpunkte werden aktuell mit Naturschutz- und Landnutzungsverbänden diskutiert. Es ist vorgesehen, ein mit der Öffentlichkeit abgestimmtes Maßnahmenprogramm nach der Sommerpause 2016 vorzulegen. Welche konkreten Vorhaben sind im Bereich der Handlungsfelder I (Äcker und Wiesen), III (Auen), IV (Wälder), V (Wildnis), VI (Schutzgebiete, Natura 2000 und Biotopverbund), VII (Grün in der Stadt erleben), VIII (Internationale Verantwortung), IX (Kennen und Verstehen) und X (Finanzierung) geplant , um die Ziele und Maßnahmen der Naturschutz -Offensive 2020 im Saarland umzusetzen? Zu Frage 1: Konkrete Vorhaben werden im „Umsetzungs- und Maßnahmenprogramm zum Schutz der biologischen Vielfalt im Saarland“ benannt werden (siehe Vorbemerkung). Drucksache 15/1840 (15/1683) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Zusammenfassend sind zu den einzelnen Handlungsfeldern inhaltlich folgende Ziele und Maßnahmen vorgesehen: - Handlungsfeld I: Äcker und Wiesen Das Saarland besitzt im Vergleich zu allen anderen Bundesländern einen noch sehr hohen Flächenanteil an naturschutzfachlich wertvollem Grünland, auch und gerade im Bereich des Wirtschaftsgrünlandes. Die Erhaltung der für den Naturschutz besonders wertvollen Grünlandbiotope stellt eine der größten Herausforderungen des saarländischen Naturschutzes dar. Dieses „Tafelsilber“ des Flächennaturschutzes soll mit gezielten Maßnahmen langfristig gesichert werden. Im Wesentlichen stehen dafür die Mittel des Vertragsnaturschutzes (gemäß ELER-VO, Art. 28: Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ) zur Verfügung. Sie werden durch EU- und Bundes und Landesmittel finanziert (ELER, GAK). Durch die gezielte Lenkung dieser Mittel (Kulissenförderung) auf die im Saarland erfassten naturschutzfachlich besonders bedeutsamen Grünlandflächen wird ein Teil dieses o.g. Tafelsilbers gesichert. Weiterhin werden wertvolle Grünlandflächen in NATURA 2000-Gebieten über Verordnung erhalten; dort stehen aus dem ELER-Fonds gemäß Art. 30 Mittel für Ausgleichszahlungen zur Verfügung. Besondere Anstrengungen werden auch unternommen, um Ackerflächen mit noch herausragender Ackerwildkrautflora zu sichern. In den letzten Jahren wurden im Rahmen eines DBU-Projektes („100 Äcker für Vielfalt“) auch im Saarland die Äcker mit noch herausragender Ackerwildkrautflora erfasst. Zur Sicherung wurde im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen eine Einzelmaßnahme so modifiziert, dass genau diese Äcker gefördert und mit ihrem wertvollen Artenbestand erhalten werden. Allerdings hängt die Realisierung davon ab, ob die betroffenen Landnutzer eine entsprechende Vertragsbindung eingehen wollen. - Handlungsfeld III: Auen Die gute und flächendeckende Ausstattung des Saarlandes mit Abwasseranlagen hat in den letzten Jahrzehnten dazu geführt, dass sich unser Fließgewässersystem ökologisch und chemisch deutlich verbessert hat. Die Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) durch Landesmaßnahmen mit dem Ziel, das gesamte Fließgewässernetz in einen guten ökologischen Zustand zu überführen, wird in den nächsten Jahren weiter dazu beitragen, die Gesamtsituation für Gewässer und Auen Schritt für Schritt zu verbessern. Die Umsetzung zahlreicher Renaturierungsprojekte unter Mitberücksichtigung der Auen und Einzugsgebiete hat zudem zur Verbesserung der Lebensraumqualitäten in unseren Auen beigetragen. Viele Aueabschnitte mit naturschutzfachlich herausragender Lebensraumausstattung sind darüber hinaus in den letzten Jahren als NATURA 2000-Gebiete ausgewiesen worden. Darüber hinaus werden auch in Zukunft Maßnahmen ergriffen werden, naturferne Fließgewässer- und Auenabschnitte zu renaturieren. Drucksache 15/1840 (15/1683) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - - Handlungsfeld IV: Wälder Das Saarland hat im Bereich des Waldes bereits sehr viel für den Naturschutz getan . So wurde das durch die NBS (= Nationale Biodiversitätsstrategie) vorgegebene Ziel, 5 % der Waldfläche (= ca. 10 % des Staatswaldes) aus der forstlichen Bewirtschaftung zu nehmen, bereits erreicht. Zum Vergleich: Bundesweit sind bislang erst 2 % des Waldes aus der Nutzung genommen. Der Anteil nutzungsfreier Wälder im Saarland setzt sich zusammen aus den Naturwaldzellen inkl. Urwaldgebiet „Vor den Toren der Stadt“, den Kernzonen des Biosphärenreservats (BR) „Bliesgau“, den nutzungsfreien arB (= außer regelmäßigem Betrieb) -Flächen sowie Teilflächen des Nationalparks Hunsrück-Hochwald, die bereits jetzt nicht mehr forstlich bewirtschaftet werden. In den nächsten 30 Jahren werden weitere bewirtschaftungsfreie Flächen im Nationalpark hinzukommen. Weiterhin setzt das Saarland im Wald (v.a. im Staatswald) seit Jahren bereits seine Biodiversitätsstrategie erfolgreich um. Darüber hinaus wirtschaftet der Saar Forst Landesbetrieb (SFL) seit annähernd 30 Jahren nach den Methoden der Naturnahen Waldwirtschaft, die im Rahmen einer ökologisch orientierten Waldbewirtschaftungsrichtlinie umgesetzt werden. Inbegriffen ist dort auch die schon frühe Einführung der kahlschlagfreien Bewirtschaftung im Staats- und Kommunalwald . Der SFL ist zudem FSC-zertifiziert (= Zertifizierung von bewirtschafteten Waldflächen gemäß Forest Stewardship Council). Für diese sehr umweltbewusste und ökologisch orientierte Waldbewirtschaftung wurde der SFL in den letzten Jahren mehrfach ausgezeichnet. Ziel ist es, auch im Privat- und Kommunalwald den ökologischen Standard zu verbessern . Für Kommunen und Privatwaldbesitzer besteht daher die Möglichkeit zur Gruppenzertifizierung, die durch den Staatsbetrieb unterstützt wird. - Handlungsfeld V: Wildnis Bereits jetzt sind im Saarland rund 10 Prozent der Waldfläche (Teile des Staatswaldes und des Kommunalwaldes) aus der forstlichen Bewirtschaftung herausgenommen . Damit hat das Saarland rund 3.800 ha „Wildnisgebiete“ zu verzeichnen und trägt so einen nicht unerheblichen Flächenpool zum 2 %-Wildnis-Ziel des Bundes bei. Aufgrund der dichten Besiedlung unseres Landes und des Fehlens größerer zusammenhängender unzerschnittener/ungestörter Räume wird es künftig jedoch voraussichtlich nicht mehr möglich sein, weitere Wildnisgebiete auszuweisen. - Handlungsfeld VI: Schutzgebiete, Natura 2000 und Biotopverbund Das Fachgutachten „Biodiversitätsschutzkonzept für das Saarland“ hat im Rahmen einer aufwändigen Analyse belegt, dass nach aktuellem Sachstand annähernd 90 % der für den Arten- und Biotopschutz besonders wertvollen Kernflächen innerhalb bestehender Schutzgebiete liegen. Das hat eindrucksvoll bestätigt, dass unser Schutzgebietssystem zur Erhaltung und Sicherung gefährdeter und seltener Arten/Lebensräume sehr effizient und wirksam ist. Das Saarland hat 126 NATURA 2000-Gebiete gemeldet. Für sie laufen aktuell die Ausweisungsverfahren zur Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet oder als Landschaftsschutzgebiet. Bis Ende des Jahres 2016 sollen sich alle NATURA 2000–Gebiete im Ausweisungsverfahren befinden und möglichst rechtsförmlich gesichert sein. Drucksache 15/1840 (15/1683) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Parallel werden für jedes Gebiet Managementpläne erarbeitet und mit den betroffenen Interessensgruppen, Kommunen und Behörden abgestimmt. Eine wichtige Daueraufgabe wird es in Zukunft sein, eine Schutzzielorientierte Nutzung und Pflege in den Gebieten zu organisieren und zu sichern, um die Erhaltungszustände der FFH (= EU –Flora-Fauna-Habitat - Richtlinie)- Lebensraumtypen und – arten langfristig zu sichern bzw. zu verbessern. Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch auch die gezielte Förderung von naturschutzfachlich besonders bedeutsamen Arten, insbesondere der FFH (s.o.) - und VSRL (= EU- Vogelschutz- Richtlinie)- Anhangarten. In dieses Handlungsfeld ist auch das Thema „Landschaftsstruktur und Biotopverbund“ mit aufgenommen worden. Das Saarland hat aufgrund seiner kleinteiligen und vielgestaltigen Landschaftsstruktur a priori einen hohen Anteil an „hochwertigen Ausgleichsflächen“, die auch als Lebensraum und Wanderroute für anspruchsvollere Arten geeignet sind. Im Biodiversitätsschutz- Fachkonzept wurden insgesamt 30 % der Landesfläche als Biotopverbundflächen mit Biotopflächen von überörtlicher bis regionaler Bedeutung ermittelt. Biotopverbundflächen müssen im reich strukturierten Saarland deshalb weniger aktiv angelegt werden als in anderen Regionen Deutschlands, in denen intensive und ausgeräumte Agrarlandschaften vorherrschen. Die Forderung der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS) nach Sicherung einer Fläche von 10 % Verbundflächen ist demnach im Saarland bereits erfüllt. Weitere lokal sinnvolle Biotopverbundmaßnahmen können auch in Zukunft realisiert werden . - Handlungsfeld VII: Grün in der Stadt erleben Nahezu 20 % der Landesfläche sind mit Siedlungen, Industrie und Gewerbe sowie Verkehrstrassen bedeckt. In den dort vorherrschenden urbanen und suburbanen Ökosystemen stellen sich ganz spezifische Biozönosen und Arten ein. Auch hier gibt es eine Fülle von seltenen und gefährdeten Arten. Darüber hinaus ist es für die Bevölkerung wichtig, dass insbesondere im dichter besiedelten Bereich auch Grün- und Ausgleichflächen vorhanden sind, die nicht nur als Lebensraum für die Tiere und Pflanzen, sondern auch als Erholungsräume für den Menschen selbst fungieren. Diese sollen auch in Zukunft erhalten werden. - Handlungsfeld VIII: Internationale Verantwortung Innerhalb dieses Handlungsfeldes hat das Saarland nur geringe Einflussmöglichkeiten . Es ist jedoch naturschutzpolitische Linie des Landes, in bundesweiten und in EU-weiten Gremien Strategien zu unterstützen, die die biologische Vielfalt und Nachhaltigkeit fördern. - Handlungsfeld IX: Kennen und Verstehen Seit Jahren weisen unterschiedlichste Stellen, Organisationen, Wissenschaftler und auch Fachpolitiker mit großer Besorgnis darauf hin, dass es bundesweit immer weniger Fachleute für die Artenkenntnis im Bereich der Tiere und Pflanzen gibt. Es besteht die Gefahr, dass schon in 10 bis 15 Jahren nur noch sehr begrenzt Experten zur Verfügung stehen, die qualitativ hochwertige Biodiversitätsdaten , welche wiederum für eine solide Naturschutzfachplanung, für Monitoring- Projekte, für Rote Listen sowie Biotopkartierungen dringend benötigt werden, erfassen können. Drucksache 15/1840 (15/1683) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Im Saarland wird dieses Fachwissen im Zentrum für Biodokumentation (ZfB) der Naturschutzabteilung des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sowie im Fachbereich „Natur- und Artenschutz“ des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) vorgehalten. In den letzten 10 Jahren wurde vom ZfB ein effizientes Beobachtungsnetzwerk mit ehrenamtlich und amtlich tätigen Freilandbiologen aufgebaut. Das ZfB stellt mittlerweile im Saarland, aber auch bundesweit, ein wichtiges Dialog- und Fachforum für die Erfassung und Dokumentation von Biodiversitätsdaten dar. - Handlungsfeld X: Finanzierung Auch künftig sollen die Fördermöglichkeiten, die EU und Bund bieten, optimal genutzt werden. Das Land stellt hierzu Kofinanzierungsmittel in erheblichem Umfang bereit. Die Realisierungschancen für weitere durch EU und Bund geförderte Naturschutz- Projekte hängen allerdings wesentlich davon ab, ob geeignete Träger zur Verfügung stehen. Die Naturschutzverbände und andere mögliche Projektträger sind hier aufgefordert , sich weiter und nachhaltig zu engagieren. Welche konkreten Maßnahmen sind auf Landes-, kommunaler und auf der Ebene der gesellschaftlichen Akteure (z.B. Umweltverbände und Vereine) geplant, um die Ziele und Maßnahmen der Naturschutz -Offensive im Saarland umzusetzen? Zu Frage 2: Mit dem Eckpunktepapier in der NiS (= Naturschutz im Saarland) wurde ein erster inhaltlicher Aufriss für ein saarländisches Maßnahmenprogramm vorgestellt. Die Inhalte wurden im Rahmen einer Auftaktveranstaltung im März 2016 einem breiteren Publikum , insbesondere den Naturschutz- sowie den betroffenen Landnutzungsverbänden, präsentiert und erstmals zur Diskussion gestellt. Im Nachgang zu der Auftaktveranstaltung werden die Maßnahmenschwerpunkte derzeit in Workshops intensiv diskutiert. Als Ergebnis soll aus den Workshops ein erster Entwurf eines vorabgestimmten Maßnahmenprogrammes hervorgehen. Im Zuge dieses intensiven Austauschs wird dafür geworben werden, dass sich die Verbände bei der Umsetzung der Maßnahmen aktiv beteiligen. Es wird eine gemeinsame und effiziente Umsetzung der Biodiversitätsstrategie angestrebt, bei der sich alle (Land, Kommunen, Verbände) möglichst vielfältig und umfangreich gemäß ihren speziellen Interessen und fachlichen Potentialen, aber auch nach ihren finanziellen Möglichkeiten beteiligen.