LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1842 (15/1722) 09.06.2016 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Wert der saarländischen Beteiligung an der VSE AG Vorbemerkung des Fragestellers: „Im Jahr 2012 hat das Land seinen Anteil an der VSE AG von 2,5 auf 6,5 Prozent für einen Kaufpreis von 17,2 Mio. Euro erhöht. Begründet wurde dieser Schritt mit der Wahrung der Interessen des Saarlandes. Darüber hinaus haben damals auch 15 kommunale Unternehmen in Form der neu gegründeten Kommunalen Beteiligungsgesellschaft mbH einen Anteil von 15,33 Prozent erworben. Der Kaufpreis hierfür betrug rund 65,9 Mio. Euro. Zusammen mit dem Regionalverband Saarbrücken (8,95 Prozent ), dem Landkreis Saarlouis (7,2 Prozent), dem Landkreis St. Wendel (1,74 Prozent), dem Landkreis Neunkirchen (1,44 Prozent) und der Gesellschaft für Straßenbahnen im Saartal AG (6,17 Prozent) halten saarländische Aktionäre damit insgesamt 47,33 Prozent an der VSE AG. Mehrheitseigner blieb die RWE Beteiligungsgesellschaft mbH mit einem Anteil von 50 Prozent + 1 Aktie. Die aktuelle Situation der RWE AG sowie die jüngste Entscheidung des RWE-Aufsichtsrat, die Dividende auf Stammaktien vollständig zu streichen , werfen Fragen über die weitere Entwicklung der VSE AG sowie die Wertigkeit der saarländischen Beteiligung auf.“ Ausgegeben: 10.06.2016 (09.03.2016) Drucksache 15/1842 (15/1722) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wie begründete sich der damals zugrunde gelegte Unternehmenswert zur Ermittlung des Kaufpreises ? Zu Frage 1: Nach den am 29.06.2012 unterzeichneten Vertragswerken betrug der von der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Saar mbH für den von der RWE AG erworbenen Anteil von 15,33% am Grundkapital der VSE AG gezahlte Kaufpreis 65.929.592,25 Euro. Der vom Saarland für den von der RWE AG erworbenen Anteil von 4,00% am Grundkapital der VSE AG gezahlte Kaufpreis betrug 17.199.257,75 Euro. Die jeweiligen Kaufpreise wurden in Höhe von 6,6% p.a. für den Zeitraum vom 01.01.2012 (einschließlich ) bis zum Vollzugstag am 29.06.2012 (diesen ausgenommen) verzinst. Die Alt- und Neuaktionäre der VSE AG haben im Rahmen ihrer damaligen Verhandlungen gemeinsam eine Investmentbanking-Gesellschaft mit der Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung des Unternehmenswertes der VSE AG beauftragt. Die Ergebnisse des Gutachtens bildeten die Grundlage für die Kaufpreisfestlegung zwischen den Verhandlungspartnern. Wie hat sich der Wert der im Jahr 2012 erworbenen Anteile an der VSE AG bis heute entwickelt? Zu Frage 2: Eine erneute Unternehmensbewertung der VSE AG wurde von der Landesregierung wegen des relativ kurzen zeitlichen Abstands bislang nicht in Auftrag gegeben. Die VSE-Aktien dürften in der Tendenz eine Wertsteigerung erfahren haben, da die Jahresüberschüsse der Jahre 2012, 2013, 2014 und 2015 über den damaligen Annahmen liegen. Insofern steht die Dividende dieser Jahre in Höhe von jeweils 22 Mio. Euro für eine überdurchschnittliche Verzinsung des Kaufpreises. Wie hoch waren die Einnahmen aus der Beteiligung an der VSE AG seit 2012? (Bitte um jährlich Angabe, jeweils aufgeschlüsselt auf das Land, die Kommunale Beteiligungsgesellschaft sowie die beteiligten saarländischen Gemeindeverbände.) Zu Frage 3: Die Einnahmen der saarländischen Anteilseigner aus der Beteiligung an der VSE AG stellten sich im Zeitraum 2012 bis 2015 wie folgt dar: Dividenden an saarländische Aktionäre je Jahr in Summe in Euro seit 2012 2012 bis 2015 Regionalverband Saarbrücken 1.968.340,00 7.873.360,00 Landkreis Saarlouis 1.583.587,50 6.334.350,00 Gesellschaft für Straßenbahnen im Saartal AG 1.358.527,50 5.434.110,00 Saarland 1.430.000,00 5.720.000,00 Landkreis St. Wendel 383.597,50 1.534.390,00 Landkreis Neunkirchen 315.947,50 1.263.790,00 Kommunale Beteiligungsgesellschaft Saar mbH 3.373.287,50 13.493.150,00 10.413.287,50 41.653.150,00 Drucksache 15/1842 (15/1722) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Inwiefern wurde durch die Aufstockung der Beteiligung an der VSE AG im Jahr 2012 ein konkreter Mehrwert im Sinne einer „Wahrung der Interessen des Saarlandes“ erzielt? Zu Frage 4: Die Aktionärsstruktur der VSE AG sowie die im Jahr 2012 zwischen den Anteilseignern abgeschlossenen Vereinbarungen eröffnen die Möglichkeit, saarländische Interessen in maßgeblicher Weise zu vertreten. In diesem Zusammenhang sind folgende Punkte besonders hervorzuheben: 1. Der Aufsichtsrat der VSE AG besteht aus 21 Mitgliedern. 7 Mitglieder werden durch saarländische Aktionäre gestellt. Weitere 7 Mitglieder stellen die Arbeitnehmervertreter der VSE AG. Außerdem steht den saarländischen Aktionären das Recht zu, eine weitere achte Person zur Wahl in den Aufsichtsrat in Anrechnung auf die RWE zustehenden Mandate vorzuschlagen. Darüber hinaus haben die saarländischen Aktionäre das Recht, eine weitere neunte Person zur Entsendung in den Aufsichtsrat der VSE AG in Anrechnung auf die RWE zustehenden Mandate vorzuschlagen . Als Folge dieser Regelungen besteht der Aufsichtsrat der VSE AG derzeit aus 9 Vertretern saarländischer Aktionäre, 7 Arbeitnehmervertretern und 5 Vertretern von RWE. Damit ist eine Wahrung der Interessen des Saarlandes gewährleistet . Neben den regulären Aufgaben des Aufsichtsrats, wie z.B. der Festlegung der Strategie und der Besetzung des Vorstands, bedürfen u.a. folgende Geschäfte und Maßnahmen der Zustimmung des Aufsichtsrats: - die Festlegung des jährlichen Ergebnis-, Bilanz-, Investitions-, Instandhaltungsund Finanzplans sowie des Personalplans, - der Erwerb und die Aufgabe von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Aufstockung und Reduzierung von Beteiligungsanteilen an anderen Unternehmen , - die Führung von Aktivprozessen mit einem Streitwert von mehr als 1.000.000 Euro und die vergleichsweise Erledigung von Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert von mehr als 1.000.000 Euro, - die Aufnahme neuer Betriebszweige. Der Aufsichtsrat der VSE AG und seine Mitglieder sind dem Wohl des Unternehmens verpflichtet. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Die regionalen Interessen können daher mit den Stimmen der saarländischen Aktionäre und der saarländischen Arbeitnehmervertreter gewahrt werden. 2. Sollte die EdF ihre Beteiligung an der VSE AG aufgeben wollen, so steht den übrigen Aktionären ein Vorrecht auf den Erwerb dieser Aktien im Verhältnis ihrer Anteile untereinander zu. 3. Entsprechend der Satzung der VSE AG ist die Verfügung über Aktien, insbesondere die Übertragung oder Verpfändung, an die Zustimmung der Hauptversammlung gebunden. Der diese Zustimmung aussprechende Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln des vertretenen Grundkapitals. Die saarländischen Aktionäre halten 47,33% an der VSE AG. Insofern ist die Verfügung über Aktien gegen den Willen der saarländischen Aktionäre nicht möglich. Drucksache 15/1842 (15/1722) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - 4. Die Vereinbarung, die die oben genannten Rechte sichert, hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2032. Sie verlängert sich jeweils um weitere fünf Jahre, wenn sie nicht sechs Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Bei einer ganzheitlichen Würdigung aus saarländischer Sicht stellen die Vertragswerke vom 29.06.2012 eine deutliche Verbesserung gegenüber den früheren rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Die saarländischen Aktionäre und RWE haben das gemeinsame Ziel, im Interesse des Energie- und Industriestandortes Saarland, der saarländischen Wirtschaft und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch den Erwerb der Aktien den saarländischen Einfluss auf die VSE-Gruppe zu erhalten und nachhaltig zu stärken sowie dem Unternehmen gemeinsam mit RWE als Mehrheitsanteilseigner eine langfristige Entwicklungsperspektive zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit sowie eine aktive Rolle bei der Gestaltung der Energiewende im Saarland zu geben. Zugleich wurden durch den Erwerb der Aktien die bisherige Basis für die gemeinsame Gestaltung der Energiewirtschaft an der Saar weiter gefestigt, die Zukunftsperspektive der VSE-Gruppe sowie deren Beteiligungen in Gänze gesichert, der regionalwirtschaftliche Einfluss auf die Unternehmenspolitik intensiviert und nachhaltige Investitionen zur Umsetzung der Energiewende ermöglicht. Die Wertschöpfungskette der VSE AG und die Beschäftigung werden erhalten und nach Möglichkeit ausgebaut. Auf dieser Grundlage ist es gemeinsame Zielsetzung der Aktionäre zur Gestaltung der Energiewende im Saarland, dass die VSE AG zukünftig konsequent in den Ausbau regenerativer Energien und sonstiger energiewirtschaftlicher Zukunftstechnologien im Saarland in Kooperation mit den kommunalen Gebietskörperschaften und Stadtwerken investiert. Durch die Aufstockung der Beteiligung saarländischer Aktionäre agiert die VSE- Gruppe verstärkt als Dienstleister für saarländische Energieversorgungsunternehmen . Des Weiteren werden die Partnerschaften zwischen den Unternehmen der VSE-Gruppe und den kommunalen Energieversorgungsunternehmen im Saarland ausgebaut. Diese Ziele konnten seit Mitte 2012 erreicht werden. Die VSE AG hat Windparks im Saarland mit einem Investitionsvolumen von über 100 Mio. Euro errichtet, die nach Fertigstellung den saarländischen Energieversorgungsunternehmen angeboten wurden. Des Weiteren hat sich die VSE AG als Dienstleister in den Aufgabenbereichen „Bilanzkreismanagement Strom/Gas“ und „Portfoliomanagement Strom/Gas“ positioniert. Diese Dienstleistungen werden von fast allen saarländischen Energieversorgungsunternehmen , die mittelbar über die Kommunale Beteiligungsgesellschaft Saar mbH Anteilseigner der VSE AG sind, intensiv nachgefragt.