LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1843 (15/1788-NEU) 09.06.2016 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Anfrage „Projekt Saarpark Merzig“ [Drucksache 15/1719 (15/1682)] Vorbemerkung des Fragestellers: „Die Antwort der Landesregierung wirft noch Nachfragen bezüglich des Projektes Saarpark Merzig auf. In der Antwort vom 07.03.2016 führt die Landesregierung Folgendes aus: „Da jedoch noch keine detaillierten Planungen und auch kein Förderantrag vorliegen, ist eine Aussage des Landes über die Förderfähigkeit des Projektes derzeit nicht möglich.“ Die Landesregierung verweist in ihrer Antwort auf laufende Gespräche mit der Stadt Merzig bezüglich des Brückenbauwerks. Mit Schreiben vom 15.12.2015 teilte die Landesregierung dem Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat Merzig allerdings mit, dass die Förderung der Brückenbaukosten vom Ministerium für Inneres und Sport nicht in Aussicht gestellt werde.“ Ausgegeben: 10.06.2016 (26.04.2016) bitte wenden Drucksache 15/1843 (15/1788-NEU) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wie erklärt die Landesregierung die Antwort im Vergleich zur schriftlichen Stellungnahme vom 15.12.2015 vor dem Hintergrund, dass angenommen werden kann, dass auch im Dezember 2015 keine prüffähigen Antragsunterlagen von der Stadt Merzig vorlagen? Zu Frage 1: Die schriftliche Stellungnahme des Ministeriums für Inneres und Sport vom 15.12.2015 bezog sich ausdrücklich nur auf den Förderbereich Städtebauförderung, konkret den Programmbereich „Stadtumbau West“. Die in diesem Zusammenhang getätigte Aussage , dass die Förderung der Brückenbaukosten vom Ministerium für Inneres und Sport nicht in Aussicht gestellt wurde, betraf ausschließlich diesen Förderbereich und konnte aufgrund der programmspezifischen Gegebenheiten (Fördergebiet, Programmvoraussetzungen ) auch ohne konkrete Antragsunterlagen getroffen werden (Bezug: Drucksache 15/1719). Welche Ministerien wären für die Förderung einer Fußgängerbrücke neben der vorhandenen Saarbrücke zuständig? Mit welcher Förderquote (= Anteil der Herrichtungskosten ) ist unabhängig von Detailplanungen für ein solches Brückenbauwerk zu rechnen? Stellt die Landesregierung für den Fall, dass der Bau der Fußgängerbrücke über Fördermittel des Landes realisiert werden sollte, auch die Förderung der anfallenden jährlichen Folgekosten in Aussicht und wie hoch beliefe sich die Förderquote (% der jährlichen Kosten)? Zu den Fragen 2, 3 und 4: Das MWAEV und das MfIS befinden sich in einem Dialog mit der Stadt Merzig bezüglich der Fußgänger- und Radfahrerbrücke. Erst wenn prüffähige Unterlagen vorliegen, kann über die grundsätzliche Förderfähigkeit, ggf. den Einsatz potenzieller Förderinstrumentarien , die Förderquote und die Folgekosten entschieden werden. Hat die Landesregierung Kenntnisse darüber, wann die Stadt Merzig Antragsunterlagen zum Bau der Fußgängerbrücke vorlegen will bzw. hat sie mit der Stadt Merzig darüber eine Vereinbarung getroffen? Zu Frage 5: Nein.