LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1865 (15/1792) 14.06.2016 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Anwendung von Glyphosat und Kontrollen auf Rückstände Vorbemerkung des Fragestellers: „Der Streit um das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat geht weiter. Schon seit geraumer Zeit steht es im Verdacht, krebserregend zu sein. Die aktuelle Zulassung für Glyphosat auf EU-Ebene läuft im Juni 2016 aus, über die Neuzulassung wird voraussichtlich in den kommenden Wochen entschieden . Derweil hat sich das EU-Parlament in einer Resolution bereits gegen eine Blanko-Verlängerung der Zulassung um 15 Jahre und für eine Verkürzung auf sieben Jahre ausgesprochen sowie zahlreiche Beschränkungen der Anwendung gefordert. Rechtlich ist dieser Einspruch für die EU- Kommission nicht verbindlich. Sie hat sich in ihrem Vorschlag dafür ausgesprochen, die Zulassung um 15 Jahre zu verlängern. Jedoch sind die Forderungen des EU-Parlaments ein starkes Signal an die Kommission und auch an die Mitgliedstaaten der EU, Gebrauch von ihrem Handlungsspielraum zur Reduzierung des Einsatzes von Glyphosat zu machen. Auch die Bundesländer haben dazu Möglichkeiten, wie in der Anhörung im Umweltausschuss des saarländischen Landtags am 22. Januar 2016 ausführlich diskutiert wurde. Ausgegeben: 14.06.2016 (27.04.2016) Drucksache 15/1865 (15/1792) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Vor dem Hintergrund der Stellungnahmen ist allerdings auch deutlich geworden, dass viele Fragen zur Ausbringungsmenge, der öffentlichen Förderung und der Kontrollen noch nicht beantwortet sind. Eine der durch den BUND geäußerten Bedenken war die öffentliche Förderung der konservierenden Bodenbearbeitung beziehungsweise Direktsaat, die auf den Pflugeinsatz verzichtet. Auch das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass die pfluglose Bodenbearbeitung zwar eine Reihe von Vorteilen wie stabiles, gut befahrbares Bodengefüge und eine höhere Wasseraufnahme mit sich bringt, jedoch häufig Totalherbizide angewendet werden, um den Unkrautdruck zu mindern .“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung verfolgt die Diskussionen über die Verlängerung der Zulassung des Wirkstoffes Glyphosat seit Jahren mit hoher Aufmerksamkeit. Auf bereits abgegebene Stellungnahmen zu Landtagsanfragen in der gleichen Thematik dürfen wir hinweisen . Fördert die Landesregierung direkt oder indirekt die konservierende Bodenbearbeitung durch Haushaltsmittel? a) Falls ja, wie hoch waren die Landes-, Bundesund EU-Mittel, die seit 2012 pro Jahr in die Förderung im Saarland flossen? b) Welche Gesamtgröße (in Hektar) hatten die geförderten Flächen? c) Wie viele landwirtschaftliche Betriebe erhielten eine Förderung? Wie hoch war die Zahl anteilig gemessen an der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Betriebe im Saarland? d) Wie begründet die Landesregierung die Förderung vor dem Hintergrund, dass damit direkt oder indirekt der Einsatz von Glyphosat erhöht wird? Zu Frage 1: Ja, die Landesregierung fördert die konservierende Bodenbearbeitung durch Haushaltsmittel . Drucksache 15/1865 (15/1792) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - a) Für die Antragsjahre 2012 – 2014 sind die im Folgenden aufgeführten Mittel ausgezahlt worden: 2012: 372.500,85 € 2013: 337.388,27 € 2014: 248.106,78 € Die Finanzierung erfolgte anteilig zu 50 % durch die EU, zu 30% durch den Bund und zu 20% durch das Land. b) Die geförderte Flächen betrugen: 2012: 6.844,21 ha 2013: 6.391,52 ha 2014: 4.516,80 ha c) Jahr Anzahl Betriebe Anteil der Antragsteller 2012 163 12 % 2013 150 11,4 % 2014 100 8 % d) Konservierende Bodenbearbeitung ist auf den im Saarland naturbedingt vielerorts anzutreffenden erosionsgefährdeten Standorten unerlässlich. Dies führt aber nicht zwangsläufig zu einem erhöhten Einsatz von Glyphosat. Vielmehr ist der Einsatz von Totalherbiziden immer das Ergebnis einer Abwägung in Abhängigkeit von Hangneigung und Hanglänge einerseits (Erosionsgefahr) und Unkrautdruck andererseits . Die bei den Landwirten vorhandene Sachkunde sowie die Beratung durch die Landwirtschaftskammer lassen eher die Annahme zu, dass im Hinblick auf die Kosten-Nutzen-Analyse der Einsatz von Glyphosat zumeist die ultima ratio ist. Welche Alternativen zum Glyphosat-Einsatz sind der Landesregierung bekannt und welche finden ihre finanzielle Unterstützung? Zu Frage 2: Mit der amtlichen Beratung werden in der Landwirtschaft Möglichkeiten zur Reduzierung der Glyphosat-Anwendung aufgezeigt. Dazu gehören beispielsweise die Priorisierung des Einsatzes auf Flächen mit Wurzelunkräutern, Ausfallraps oder Erosionsgefährdung . Im Ergebnis wären z.B. teilflächenspezifische Anwendungen auf besonders kritischen Teilbereichen der Schläge durchzuführen. Zudem können durch Anpassung der Aufwandsmengen an den vorhandenen Unkrautbesatz Einsparungen erfolgen. Zu erwähnen sind auch Faktoren, die zu einer besseren Resorption des Wirkstoffes durch die Pflanzen führen. Alternativ können mechanische Arbeitsgänge mit geeigneten Geräten in Betracht gezogen werden, soweit dies Standort und Produktionsziele zulassen. Ein jährlicher Wechsel der Anwendung von Glyphosat und von mechanischen Arbeitsgängen ist ebenfalls möglich. Unterstützt wird dies durch eine weitgestellte Fruchtfolge, sofern vermarktungsfähige Waren erzeugt werden können. Drucksache 15/1865 (15/1792) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Vorerntebehandlungen (die im Saarland keine Bedeutung haben) sollten generell in Mähdruschfrüchten auf das notwendige Maß begrenzt oder künftig verboten werden. Spezielle finanzielle Unterstützungen sind hierfür nicht vorgesehen. Welche Institution untersucht das saarländische Grundwasser auf Glyphosat? a) An welchen Stellen wurden wann Grundwasserproben entnommen ? b) Welche Quellen wurden, beziehungsweise werden untersucht? c) Zu welchen Ergebnissen sind die Probenuntersuchungen gekommen? Zu Frage 3: a) Dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) liegen 372 Messwerte zu Glyphosat im Grundwasser für den Zeitraum 2000 bis 2015 vor. Die 200 Messstellen verteilen sich über das gesamte Landesgebiet. b) Es wurden nachstehende 6 Quellen im Rahmen der Rohwasseruntersuchung auf Glyphosat beprobt. Angabe zum Ort der Quelle Mitlosheim, Quellfassung Römerquelle Quelle Perl 1 Quelle Oberperl Perl, Quelle Keßlingen Perl, Quelle Wochern Bous, Heberbrunnen Quellenanlage Breitenborn c) Von den oben genannten 372 Messungen lagen 369 Werte unterhalb der Bestimmungsgrenze . In 3 Messungen konnte Glyphosat nachgewiesen werden, dabei lagen 2 Werte über dem Trinkwassergrenzwert. Die Nachbeprobung in den Folgejahren blieb jedoch ohne Befund, so dass nicht sicher von einer Überschreitung ausgegangen werden kann. Finden regelmäßige Grundwasseruntersuchungen auf AMPA, das Hauptabbauprodukt von Glyphosat , statt? Falls ja, im Rahmen welcher Untersuchungen wird die Verbreitung von Glyphosat und AMPA erfasst und überwacht und in welcher Form werden die Ergebnisse veröffentlicht? Zu Frage 4: Es finden regelmäßige Untersuchungen auf AMPA statt. Diese erfolgen einmal im Rahmen der Rohwasseruntersuchung, wonach alle 5 Jahre in Abhängigkeit vom Einzugsgebiet der Untersuchungsstelle auch Pestizide und wichtige Abbauprodukte wie AMPA untersucht werden. Erfolgt ein Nachweis, findet im Folgejahr eine Nachbeprobung statt. Drucksache 15/1865 (15/1792) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Des Weiteren werden die Parameter Glyphosat und AMPA auch im Zusammenhang mit dem Pestizidmessnetz untersucht, das insgesamt 159 Messstellen umfasst, wovon 60 Messstellen ebenfalls Bestandteil des vorgenannten Rohwasseruntersuchungsmessnetzes sind. Die Messstellen befinden sich entlang von Gleisanlagen, welche durch den Einsatz von Pestiziden vegetationsfrei gehalten werden. Glyphosat bzw. AMPA wurden in den beprobten Messstellen nicht nachgewiesen. Die vorliegenden Daten der untersuchten Pestizide und der relevanten Metaboliten (auch Glyphosat und AMPA) werden einmal jährlich ausgewertet und dem Umweltbundesamt (UBA) übermittelt. Darüber hinaus werden die Daten anderen Stellen wie beispielsweise der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Ungefähr alle 10 Jahre erfolgt eine interne saarlandweite Auswertung der Ergebnisse der Pestiziduntersuchungen. Letztmalig wurde sie im Rahmen einer Pressekonferenz zum Tag des Wassers am vom 20.3.2015 vorgestellt (Vortrag zur Grundwassergüte 2003 – 2013 und zur Wasserstatistik). Plant die Landesregierung die Akkreditierung des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz für Rückstandsuntersuchungen auf Glyphosat in Lebensmitteln ? Falls nein, weshalb nicht? Zu Frage 5: Das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) hat die Rückstandskontrolle von pflanzlichen Lebensmitteln auf ausgewählte Pflanzenschutzmittel vom Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) übernommen. Eingeführt und akkreditiert im LAV war eine Multimethode zur Bestimmung von ca. 300 Stoffen mittels der Quechers-Methode für drei Lebensmittelgruppen. Das LUA muss sich für diese Analytik neu akkreditieren. Eine Lebensmittelgruppe befindet sich zurzeit im Akkreditierungsverfahren, zwei weitere Lebensmittelgruppen sollen im Herbst nach der Validierung der Analytik zur Akkreditierung angemeldet werden. Mittels dieser Multimethode lässt sich der Stoff Glyphosat allerdings nicht bestimmen. Dazu müsste eine aufwendige Einzelmethode etabliert und akkreditiert werden. Dies ist im LUA zurzeit nicht geplant. Im Rahmen des Monitorings von pflanzlichen Lebensmitteln wurden in den letzten 6 Jahren bundesweit insgesamt 1.400 Proben auf den Stoff untersucht, wobei in weniger als 4% der Proben Rückstände gefunden wurden. Auf Grundlage der Bevölkerungszahl würden entsprechend dem gültigen Verteilungsschlüssel 1,3% der Proben auf das Saarland entfallen. Der apparative und personelle Aufwand für den Aufbau einer eigenen Analytik wäre extrem hoch und ist nicht zusätzlich leistbar. Falls Untersuchungen an saarländischen Proben erforderlich sein sollten, könnten diese an amtliche/akkreditierte Untersuchungsstellen anderer Bundesländer vergeben werden. Nach einer vorläufigen Auswertung der vorliegenden Befunde durch das BfR entspricht die Glyphosatexposition der Bevölkerung weniger als 1 % des ADI-Wertes. ADI steht für „Acceptable Daily Intake“ (duldbare tägliche Aufnahmemenge) und gibt die Menge eines Stoffes an, die ein Verbraucher täglich und ein Leben lang ohne erkennbares Gesundheitsrisiko aufnehmen kann. Der ADI-Wert wird zur Bewertung des chronischen Risikos für Verbraucher verwendet. Vor dem Hintergrund der vorläufigen Auswertung besteht gegenwärtig aus Sicht der Landesregierung kein Handlungsbedarf . Drucksache 15/1865 (15/1792) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Plant die Landesregierung die Akkreditierung des Landesamts für Verbraucherschutz für Rückstandsuntersuchungen auf Glyphosat in Bedarfsgegenständen wie Medizinprodukten oder Hygieneartikeln ? Falls nein, weshalb nicht? Zu Frage 6: Im Rahmen der amtlichen Überwachung durch das LAV sind nach den Vorgaben der bundeseinheitlichen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher , futtermittelrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV Rüb) jährlich insgesamt rund 300 Planproben zu Bedarfsgegenständen zu untersuchen. Hiervon entfallen nach der risikoorientierten Probenplanung 60% auf Lebensmittelkontakt- Bedarfsgegenstände , je 15% auf Spielwaren/Scherzartikel und Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt und zur Körperpflege und 10% auf Bedarfsgegenstände zur Reinigung und Pflege sowie Haushaltschemikalien. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Landesregierung können über den Einsatz von mit Glyphosat belasteter Baumwolle folgende Produkte belastet sein: Wattepads, Wattestäbchen, Binden, Slipeinlagen, Tampons, Wundauflagen, etc. Aktuell gibt es im Saarland allerdings keine Hersteller oder Importeure dieser Produktkategorien. Darüber hinaus gibt es bislang auch keinen Grenzwert für Glyphosat in Bedarfsgegenständen. Unabhängig von der Frage, ob die Akkreditierung neuer Prüfmethoden im Bereich Bedarfsgegenstände im Hinblick auf die anfallenden Probenzahlen im LAV und auf bestehende Kooperationsmöglichkeiten mit anderen akkreditierten Laboren überhaupt Sinn macht, wird daher die Akkreditierung einer Prüfmethode für Rückstandsuntersuchungen auf Glyphosat nicht für sinnvoll erachtet. Wann sollen die ersten Messungen auf Glyphosat- Rückstände in kommunalen Kläranlagen erfolgen? Falls keine Messungen geplant sind, bitte die Gründe hierfür darlegen. Zu Frage 7: Messungen auf Glyphosat in kommunalen Kläranlagen werden im Rahmen eines vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (MUV) bezuschussten Monitoring- Projekts zu Spurenstoffen durch den Entsorgungsverband Saar (EVS) erfolgen. Das Vorhaben ist angelaufen. Ein erstes orientierendes Screening in den Gewässern, in die Abwasser eingeleitet wird, ist Anfang des Jahres erfolgt. Glyphosat lag dort unterhalb der Bestimmungsgrenze. Die Untersuchung der Kläranlagenabläufe (vermutete Einträge über das Reinigen von Spritzgeräten) ist weiterhin vorgesehen und wird im Rahmen des Projektes noch in diesem Jahr erfolgen.