LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1869 (15/1754) 14.06.2016 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) betr.: „Saarland-Ticket“ im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres Vorbemerkung der Fragestellerin: „Es gibt derzeit etwa 1.000 junge Menschen im Saarland, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren und so einen wichtigen Beitrag in der saarländischen Gesellschaft leisten. Dabei fallen naturgemäß Fahrtkosten für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen an, die derzeit von den Einrichtungen , in denen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen tätig sind, getragen werden. Die Kostenerstattung ist an den Preisen für die jeweilige Strecke im öffentlichen Nahverkehr (ca. 20 – 120 €/Monat) orientiert, ohne dass es auf die tatsächliche Inanspruchnahme des öffentlichen Nahverkehrs ankäme. Deshalb gibt es aus den Reihen der Einrichtungen bzw. Träger die Idee zur Einführung eines mit dem Semesterticket der Hochschulen vergleichbaren landesweit gültigen Tickets für das öffentliche Verkehrsnetz („Saarland-Ticket“) im Rahmen des freiwilligen sozialen Jahres. Damit würde nicht nur ein aus umweltpolitischer Sicht zu begrüßender Anreiz zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gesetzt , das freiwillige soziale Jahr würde durch die Vorteile eines landesweit gültigen Tickets auch an Attraktivität für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen gewinnen, denen auf diese Weise eine kleine Anerkennung für ihr ehrenamtliches soziales Engagement zukäme. Um ein solches Modell auf den Weg zu bringen, müssten Gespräche mit den entsprechenden Trägern und insbesondere mit den Verkehrsunternehmen bzw. dem Saarländischen Verkehrsverbund (saarVV) aufgenommen werden.“ Ausgegeben: 14.06.2016 (24.03.2016) Drucksache 15/1869 (15/1754) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung schätzt den Einsatz und das Engagement junger Menschen in Freiwilligendiensten wie dem freiwilligen sozialen Jahr hoch ein. Im Rahmen jährlicher Ehrungsveranstaltungen bringt die saarländische Landesregierung ihre Wertschätzung und Anerkennung für die Leistungen, die die jungen Menschen in ihrem Freiwilligendienst erbringen, zum Ausdruck. Freiwillige im sozialen Jahr erhalten vom Träger des FSJ eine Bezuschussung der im Rahmen ihres Einsatzes entstehenden Fahrtkosten. Darüber hinaus erhalten diese für den gesamten öffentlichen Personennahverkehr dieselben Ermäßigungen wie Schülerinnen und Schüler und Auszubildende. Das 1994 eingeführte Semester-Ticket für Studierende im Saarland beruht auf einer Vereinbarung zwischen den Studentenvertretungen im Saarland und den saarländischen Verkehrsunternehmen unter Beteiligung des Landes. Bedingung ist die finanzielle Beteiligung aller Studierenden mit einem Teil ihrer Semesterbeiträge. Gab es in der Vergangenheit seitens der Landesregierung bereits Überlegungen zur Einführung oder Unterstützung eines „Saarland-Tickets“ im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres? Zu Frage 1: In der Vergangenheit wurde seitens der Landesregierung kein konkreter Handlungsbedarf zur Einführung eines Saarland-Tickets für Teilnehmende am freiwilligen sozialen Jahr gesehen, da deren Fahrtkosten über die Träger des freiwilligen sozialen Jahres bezuschusst werden. Die Bezuschussung der tatsächlichen Aufwendungen erfolgt durch die Auszahlung der für die jeweilige Strecke zwischen Heimatadresse und Einsatzort bei Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln anfallenden Fahrtkosten, gleich, ob der FSJ-Leistende den öffentlichen Nahverkehr oder andere Verkehrsmittel nutzt. Aktuell erhalten die Freiwilligen von den FSJ-Trägern ihre Aufwendungen zwischen 20 und 120 Euro - je nach Fahrstrecke und Preis im ÖPNV - erstattet. Wurden in diesem Zusammenhang bereits Gespräche mit Vertretern der Träger zur Ableistung eines sozialen Jahres und/oder mit Vertretern von Verkehrsunternehmen bzw. des saarländischen Verkehrsverbundes (saarVV) geführt? Zu Frage 2: Seitens der Landesregierung wurde die Frage nach Möglichkeiten von Vergünstigungen für Teilnehmende am freiwilligen sozialen Jahr mit Vertretern der Träger und des Verkehrsverbundes erörtert. Grundsätzlich sind Vergünstigungen nur bei Ausgleichszahlungen für die bei den Verkehrsbetrieben durch diese Rabattierungen entstehenden Differenzbeträge möglich. Beim Semesterticket betragen die Ausgleichszahlungen des Landes 2,5 Millionen Euro pro Jahr bei einem jährlichen Eigenbeitrag der Studentinnen und Studenten von 220 Euro. Zurzeit nutzen im Saarland rund 20.000 Studentinnen und Studenten dieses Angebot. Drucksache 15/1869 (15/1754) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Wie steht die Landesregierung grundsätzlich zur Idee eines dem Semesterticket für Studierende vergleichbaren Tickets im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres? Zu Frage 3: Günstige Fahrmöglichkeiten im öffentlichen Personennahverkehr des Saarlandes sind sicherlich geeignet, das Engagement junger Menschen im freiwilligen sozialen Jahr zu unterstützen. Zu beachten ist jedoch, dass beim Semesterticket ein Eigenanteil von 220 Euro im Jahr pro Studentin bzw. Student vereinbart ist. Die aktuelle Praxis der Erstattung der Fahrkosten in bar ist nicht an die Nutzung des ÖPNV gebunden. Dadurch wird gerade in Bezug auf die unterschiedlichen Orte der Einsatzstellen und Zeiten der Dienstpläne eine flexible Nutzung alternativer Möglichkeiten zum Erreichen des Einsatzortes unterstützt.