LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1884 (15/1800) 06.07.2016 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Ralf Georgi (DIE LINKE.) betr.: Zahl der Asylbewerber und Flüchtlinge im Saarland Vorbemerkung Fragesteller: „In Hamburg hat eine Anfrage an den Senat ergeben , dass von 61.598 in Hamburg im Jahr 2015 registrierten Asylbewerbern und Flüchtlingen zum 22. März nur noch 40.852 anwesend waren. „Valide Erkenntnisse zum Verbleib der Personen liegen nicht vor“, teilte der Senat mit. Der Bundesinnenminister schätzt, dass in Deutschland insgesamt eine sechsstellige Zahl von Migranten lebt, die unregistriert und somit von den Behörden nicht erfasst sind.“ Wie viele Schutzsuchende (Flüchtlinge und Asylbewerber ) wurden 2015 und im ersten Quartal 2016 im Saarland erfasst? Zu Frage 1: Laut Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge haben im Jahre 2015 insgesamt 10.358 Personen im Saarland Asyl beantragt. Im gleichen Zeitraum wurde insgesamt 6.875 Personen die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention ) zuerkannt. In der Zeit von Januar bis März 2016 haben laut Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge insgesamt 4.591 Personen im Saarland Asyl beantragt. Im gleichen Zeitraum wurde insgesamt 4.797 Personen die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt. Die höhere Anzahl der Zuerkennungen der Flüchtlingseigenschaft im Verhältnis zu den Asylantragstellern ist darauf zurückzuführen , dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verstärkt Rückstände aus den Vorjahren aufarbeitet. Ausgegeben: 06.07.2016 (04.05.2016) bitte wenden Drucksache 15/1884 (15/1800) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wie viele Schutzsuchende (Flüchtlinge und Asylbewerber ) leben zum Stichtag 31. März 2016 tatsächlich im Saarland? Zu Frage 2: Zum Stichtag 31. März 2016 lebten laut Auskunft aus dem Ausländerzentralregister insgesamt 6.190 Asylbewerber und 7.568 Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen mit Flüchtlingsschutz) im Saarland. Bundesweit ist der Verbleib von rund 6.000 minderjährigen Flüchtlingen, die in Deutschland registriert wurden, unklar. Gibt es auch im Saarland solche Fälle, in denen der tatsächliche Verbleib jugendlicher Flüchtlinge nicht geklärt ist? Und wenn ja: Um wie viele Fälle handelt es sich? Zu Frage 3: Nach Auskunft des Landespolizeipräsidiums wurden im Jahre 2016 (bis 17. Mai) 79 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge als vermisst gemeldet. 44 Fälle wurden zwischenzeitlich aufgeklärt. Diese minderjährigen Flüchtlinge sind wieder angetroffen worden oder eigenständig zurückgekehrt. 35 Fälle sind noch offen. Wie viele minderjährige Flüchtlinge leben zum Stichtag 31. März 2016 im Saarland? Zu Frage 4: Zum Stichtag 31. März 2016 lebten laut Auskunft aus dem Ausländerzentralregister insgesamt 1.450 minderjährige Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen mit Flüchtlingsschutz ) im Saarland. Zum Stichtag 31. März 2016 waren 1030 umA im Saarland registriert, von denen aber 273 volljährig waren. Diese kamen zunächst als unbegleitet minderjährige Ausländer im Saarland an, waren zum Stichtag volljährig, verblieben aber dennoch in der Zuständigkeit der Jugendhilfe als sog. junge Volljährige. Diese Volljährigen sind insofern anzuführen , da auch sie zu den Bestandszahlen des jeweiligen Bundeslandes an umA hinzu zu rechnen sind. Die Bestandszahlen, inklusive junge Volljährige, sind Grundlage des Verteilverfahrens nach Königsteiner Schlüssel. Zudem liegt die Kostenträgerschaft auch für jene umA in den Händen des Landes.