LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1885 (15/1804) 06.07.2016 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) betr.: Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Anfrage „Militärische, wehrtechnische , rüstungs- und sicherheitsrelevante Forschung und Lehre an den öffentlichen Hochschulen des Landes sowie an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen “ [Drucksache 15/1790 (15/1740)] Vorbemerkung des Fragestellers: „Die Landesregierung hat in ihrer Antwort erklärt, „dass die Grenzen der Transparenz erreicht werden , wenn die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland einer Veröffentlichung entgegenstehen . Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn aus der Summe der veröffentlichten Informationen Rückschlüsse auf wehrtechnische Interessenschwerpunkte und damit die Fähigkeitslücken der Bundeswehr gezogen werden können.“ Darum hat die Landesregierung nur in anonymisierter und pauschalisierter Form sehr allgemein über militärische , wehrtechnische, rüstungs- und sicherheitsrelevante Forschung saarländischer Hochschulen und hochschulnahen Forschungseinrichtungen Auskunft geben wollen. In den vergangenen sechs Jahren haben 21 Hochschulen in Deutschland eine Zivilklausel eingeführt oder eine bestehende erneuert. Gleichzeitig haben nach Recherchen mehrerer Medien einige Staaten, vor allem die USA, Südkorea, Australien und Großbritannien deutsche Hochschulen und Forschungsinstitute mit rüstungsnahen Projekten beauftragt.“ Ausgegeben: 06.07.2016 (09.05.2016) Drucksache 15/1885 (15/1804) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Vorbemerkung Landesregierung: Die Landesregierung bekräftigt noch einmal ihre Bereitschaft zu einer möglichst weitreichenden Transparenz im Bereich der öffentlich finanzierten Forschung. Gleichzeitig weist sie jedoch erneut auf die bereits aufgezeigten rechtlichen Grenzen hin. Die Überwachung einzelner Forschungsprojekte fällt angesichts der nach Art. 5 Abs. 3 GG grundrechtlich verbrieften Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre grundsätzlich nicht in den Zuständigkeitsbereich einer Rechtsaufsichtsbehörde. Die Angaben zu den von der Fragestellerin im Einzelnen aufgeworfenen Fragen beruhen daher auf den von der Landesregierung eingeholten Auskünften bei den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die Landesregierung muss darüber hinaus daran erinnern, dass weder die Hochschulen noch die außeruniversitären Forschungseinrichtungen stets alle Tätigkeitsfelder ihrer Kooperationspartner kennen. Erst recht gilt dies für die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Konzern und etwaige konzernverbundene Tochterunternehmen. Bestehen aktuell und bestanden seit 2010 Drittmittel - bzw. Forschungsaufträge zwischen Hochschulen des Landes und/oder hochschulnahen Forschungsinstituten (An-Instituten) und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist (insbesondere Max-Planck-Institute, Leibniz- Institute, Helmholtz-Institute und Fraunhofer- Institute) und a) dem US-Verteidigungsministerium, b) dem südkoreanischen Verteidigungsministerium , c) dem australischen Verteidigungsministerium, d) dem britischen Verteidigungsministerium oder e) privaten Rüstungsfirmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands? Zu Frage 1: Die saarländischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen haben bis auf eine Ausnahme Fehlanzeige gemeldet. Ein Institut hat zehn Aufträge mit zwei privaten, ausländischen Unternehmen (Mischkonzerne) gemeldet, die auch über eine Rüstungssparte verfügen. Ob die Aufträge sich auf die Rüstungssparte der jeweiligen Unternehmen beziehen, konnte jedoch nicht in Erfahrung gebracht werden. Drucksache 15/1885 (15/1804) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Wie viele der von der Landesregierung in Ihrer Antwort angeführten Forschungsaufträge befassen sich mit militärischer, wehrtechnischer, rüstungsund sicherheitsrelevanter Forschung ausschließlich im Bereich von Abwehr-Systemen? Wie viele der von der Landesregierung in ihrer Antwort angeführten Forschungsaufträge befassen sich mit militärischer, wehrtechnischer, rüstungsund sicherheitsrelevanter Forschung, die aktiv zu Kriegseinsätzen und -angriffen eingesetzt werden können – z.B. bewaffnete Drohnen, Landminen, Bomben? Haben die Hochschulen und hochschulnahen Forschungseinrichtungen im Saarland Forschungsaufträge zur Verbesserung und Weiterentwicklung von bewaffneten Drohnen und sogenannten intelligenten Angriffswaffen? Wenn ja: In welchem Umfang ? Zu Fragen 2 - 4 : Die Hochschulen und Institute haben hierzu Fehlanzeige gemeldet.