LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1922 (15/1911) 12.09.2016 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Hilberer (PIRATEN) betr.: Brief des Landkreises Trier-Saarburg hinsichtlich der Reaktivierung der Hochwaldbahn und Hunsrückquerbahn Vorbemerkung des Fragestellers: Im Schreiben des Kreises Trier-Saarburg vom 18.02.2016, adressiert an die Ministerpräsidentin des Saarlandes, äußert sich der Landrat Günter Schartz (CDU), dass er das Anliegen des Landes Rheinland- Pfalz unterstützt, die Bahninfrastrukturen der Hochwaldbahn und Hunsrückquerbahn zu erhalten. Sie dürfen „auf keinen Fall kurzfristig aufgegeben werden." Er verweist dabei auf das Anliegen der rheinlandpfälzischen Landesregierung, auch auf saarländischem Gebiet in die Streckensicherung einzusteigen, um die Infrastruktur zu erhalten. Schartz will die Option behalten, um über Gelegenheitsverkehre und touristische Verkehre auf den Bahnkörpern diesen strukturschwachen Raum attraktiver zu gestalten. In dem Schreiben appelliert der Landrat abschließend an die Ministerpräsidentin , „innerhalb der Landesregierung darauf hinzuwirken, dass man dem Vorschlag des Landes Rheinland-Pfalz nähertritt und zunächst die Streckensicherung für die Hochwaldbahn auf dem Abschnitt zwischen der Landesgrenze Rheinland-Pfalz und Türkismühle unterstützt . Er verbleibt „in der Hoffnung auf Ihre geschätzte Unterstützung". Der Kreisausschuss des Kreises Trier-Saarburg fasste am 20.06.2016 den Beschluss, „die stillgelegte Bahnstrecke Türkismühle-Hermeskeil- Morbach-Büchenbeuren, gemeinsam mit den anderen beteiligten Gebietskörperschaften , zur Prüfung im Rahmen einer Potenzialanalyse anzumelden." Hintergrund ist ein Letter of Intent zwischen der DB Netz AG und dem Deutschen Bahnkundenverband e.V (DBV), der Landkreisen, Städten und Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, stillgelegte Bahnstrecken hinsichtlich ihrer Reaktivierungspotenziale zur Prüfung anzumelden. Das böte die Chance, mögliche Reaktivierungspotenziale auszuschöpfen . Der Landkreis St. Wendel hatte seine Zustimmung in Aussicht gestellt , jedoch bisher noch nicht verifiziert. In der o.g. Kreisausschusssitzung äußerte sich der Landrat in verärgertem Tonfall, dass er bislang keine Antwort auf seinen vor vier Monaten abgeschickten Brief an die Ministerpräsidentin erhalten habe. Ausgegeben: 12.09.2016 (14.07.2016) Drucksache 15/1922 (15/1911) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Hat die Ministerpräsidentin des Saarlandes den oben zitierten Brief vom 18.06.2016 erhalten? Wenn ja, welcher Eingangsstempel ist darauf vermerkt? Zu Frage 1: Ja (wobei davon ausgegangen wird, dass der Fragesteller nicht das Briefdatum „18.06.2016“ meinte, sondern das Briefdatum 18.02.2016). Das Schreiben trägt den Eingangsstempel vom 23. Feb. 2016. Wurde dieser Brief des Landrats des Kreises Trier-Saarburg inzwischen beantwortet? Zu Frage 2: Ja - und zwar mit Schreiben der Ministerpräsidentin vom 12. Juli 2016. Gibt es Vorbehalte seitens der saarländischen Landesregierung, wenn die rheinland-pfälzische Landesregierung in die Streckensicherung einsteigen würde? Zu Frage 3: Es gibt keine Vorbehalte. Ist der Landesregierung dieser o.g. „Letter of Intent “ zwischen der DB Netz AG und dem Deutschen Bankkundenverband e.V. bekannt? Wenn nein, wird sie diesen „Letter of Intent“ zur Kenntnis nehmen und in ihren zukünftigen Überlegungen zu den o.g. Bahnstrecken einfließen lassen ? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung daraus? Zu Frage 4: Der „Letter of Intent“ wurde der Landesregierung zwischenzeitlich zur Kenntnis gegeben . Es handelt sich um einen beidseitigen Vertrag zwischen der DB Netz AG und dem Deutschen Bahnkundenverband e.V. (DBV). Der Inhalt des Vertrages bezieht sich auf die Vereinbarung, dass der Deutsche Bahnkundenverband auf eigene Kosten eine Potentialanalyse stillgelegter Strecken der DB Netz AG durchführt. Der Umfang der Potentialanalyse für die zu untersuchende Infrastruktur wird zwischen DBV und DB Netz AG in einer Streckenliste festgelegt; Vorschläge hierfür konnten durch Verbände, Mitgliedsorganisationen und sonstige Unterstützer beim DBV bis zum 31. Juli 2016 eingereicht werden. Drucksache 15/1922 (15/1911) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Die Potentialanalyse soll höchstens zwei Jahre dauern. Nach Vorliegen der Ergebnisse bleibt eine endgültige Entscheidung über eine Reaktivierung der stillgelegten Strecken jedoch allein der DB Netz AG überlassen. Beide Seiten vereinbarten Vertraulichkeit, wonach eine Veröffentlichung von Daten und Ergebnissen sowie sonstige Stellungnahmen und Presseveröffentlichungen zur Durchführung und zum Ergebnis der Potentialanalyse nur in gegenseitigem Einvernehmen erfolgen. Aufgrund dieser vertraglichen Vereinbarungen und dem Umstand, dass weder bereits Ergebnisse vorliegen noch dem Land bekannt ist, ob die Hochwaldbahn überhaupt in die zwischen DBV und DB Netz AG abzustimmende Streckenliste, die Grundlage der Analyse sein soll, aufgenommen wurde, ist es der Landesregierung nicht möglich, bereits jetzt Schlussfolgerungen zu ziehen. Wie weit unterstützt die Landesregierung den Landkreis St. Wendel im Sinne des o.g. „Letter of Intent“ zur Untersuchung möglicher Reaktivierungspotenziale bei den o.g. Bahnstrecken? Zu Frage 5: In Abstimmung mit dem Landkreis St. Wendel und den betroffenen Gemeinden Nohfelden und Nonnweiler favorisiert das Saarland die Umwandlung der ehemaligen Bahnstrecke Türkismühle – Landesgrenze – Hermeskeil, soweit es den saarländischen Teil betrifft, zu einem Radweg. Daher wurde eine Machbarkeitsstudie für einen Radweg beauftragt, die in Kürze den Gemeinden und dem Landkreis vorgestellt werden soll. Der Landkreis St. Wendel sieht daher keinen weiteren Bedarf, mögliche Reaktivierungspotentiale zu untersuchen.