LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1923 (15/1866) 12.09.2016 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Dagmar Ensch-Engel (DIE LINKE.) betr.: Grenzüberschreitende Windkraftplanungen in Ormesviller Vorbemerkung der Fragestellerin: „Die Errichtung von Windkraftanlagen auf französischem Staatsgebiet mit grenzüberschreitenden Effekten beschäftigt wiederholt die saarländische Bevölkerung insbesondere in den betroffenen Grenzgebieten.“ Gibt es Regelungen zur Einhaltung von Mindestabständen zur Landesgrenze? Bejahendenfalls, mit welchem Inhalt? Zu Frage 1: Nein. Regelungen auf französischer Seite zur Einhaltung von Mindestabständen zur Landesgrenze sind der Landesregierung nicht bekannt. Welchen Kenntnisstand hat die Landesregierung zu Windkraftplanungen in Ormesviller und wie werden diese von der Landesregierung - insbesondere hinsichtlich Immissions- und Naturschutz - bewertet? Zu Frage 2: Dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und dem Landesamt für Umweltund Arbeitsschutz wurden von einem französischen Projektentwickler allgemeine Planungen von insgesamt 23 Windenergieanlagen in fünf Kommunen in Lothringen („Pays de Bitche“) vorgestellt. Die Planungen des Projektentwicklers sehen in Ormesviller vier Windenergieanlagen mit zusammen 12 MW vor. Das Windparkprojekt Ormesviller befindet sich in einem frühen Planungsstadium. Laut Angaben des Planers werden derzeit Gutachten erstellt. Die Landesregierung kann eine Bewertung der naturschutz- und immissionsschutzrechtlichen Belange erst vornehmen, wenn bei den französischen Behörden ein Antrag gestellt ist und im Zuge der grenzüberschreitenden Beteiligung die Genehmigungsunterlagen , inklusive der Gutachten aus Frankreich, übermittelt werden. Ausgegeben: 12.09.2016 (14.06.2016)