LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1925 (15/1889) 12.09.2016 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Zwischenstand der Umstrukturierung der Verbraucherschutzämter Vorbemerkung des Fragestellers: „Zum 1.7.2015 wurde die Umstrukturierung des Landesamts für Verbraucherschutz (LAV) sowie des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) vollzogen. Mit dem Beschluss wurde die Rückstandsanalytik aus dem LAV in das LUA überführt. Andere Teile aus dem Bereich der lebensmittelchemischen Untersuchungen, wie etwa die Prüfung von Bedarfsgegenständen, Getränke-, Obst- und Backwarenerzeugnissen, sollten privatisiert oder an andere Bundesländer abgegeben werden. Die Maßnahme wurde mit der „Sicherstellung eines funktionsfähigen und trotzdem finanzierbaren Verbraucherschutzes“ in der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage im Juli 2015 begründet. Durch eine „Konzentration und Kooperation“ sollte dies erreicht werden. Aussagen im Ausschuss für Verbraucherschutz und Antworten auf Anfragen haben jedoch weiterhin Zweifel daran entstehen lassen, dass die Landesregierung mit einem klaren Konzept handelt. Weder scheint die neue Struktur Kosten zu sparen, noch scheinen Kooperationen entwickelt worden zu sein, die zu mehr Effizienz führen. Der Verbraucherschutz scheint derzeit nicht funktionsfähig zu sein, da viele Methoden noch nicht akkreditiert wurden, die für die Untersuchung von Proben notwendig sind. Vorbemerkung Landesregierung: Bei der Umstrukturierung des Landesamts für Verbraucherschutz (LAV) sowie des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) handelt die Landesregierung nach einem klaren Konzept. Dieses Konzept wurde von der renommierten Unternehmensberatungsfirma PwC nach einer Organisationsuntersuchung im Jahr 2015 erstellt und ist in großen Teilen bereits umgesetzt. Ausgegeben: 12.09.2016 (06.07.2016) Drucksache 15/1925 (15/1889) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Der gesundheitliche Verbraucherschutz, im Speziellen die Lebensmitteluntersuchung, ist sehr wohl funktionsfähig. Sofern Methoden nachakkreditiert werden müssen, werden die Proben kurzfristig von anderen akkreditierten Laboratorien für das Saarland untersucht. Welche Untersuchungsämter aus anderen Bundesländern veröffentlichen nicht jährlich, sondern nur zweijährlich einen Jahresbericht? Zu Frage 1: Nach hiesigem Kenntnisstand veröffentlichen alle Bundesländer jährliche Berichte, in denen u.a. die Ergebnisse der amtlichen Lebensmitteluntersuchung dargestellt werden. Darüber hinaus veröffentlichen einige Bundesländer (z.B. BW, RP und NW) auch zweijährige Verbraucherschutzberichte, die sich allgemeinen Themen des Verbraucherschutzes , insbesondere den aktuellen Problemen des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes , widmen. Welche Prüfmethoden, die vor der Neustrukturierung das LAV übernahm, sind derzeit noch nicht beim LUA akkreditiert? Werden diese Untersuchungen gegen Bezahlung von anderen Untersuchungsämtern durchgeführt? Falls ja, durch wen und in welcher Kostenhöhe? Falls nein, warum nicht? Zu Frage 2: Im ehemaligen Fachbereich B1 des LAV war die Bestimmung von Pflanzenschutzmitteln nach der QuEChERS-Methode akkreditiert (ASU L 00.00-115 2007-12). Verifiziert waren zwei Lebensmittelgruppen (wässrig und sauer), die Verifizierung einer dritten Lebensmittelgruppe (stärkehaltige Lebensmittel) war in Arbeit. Akkreditiert im LUA wurde mit Urkunde vom 11.07.2016 die Bestimmung von Pflanzenschutzmitteln nach der aktualisierten QuEChERS-Methode (ASU L 00.00-115-1 2015-03) mit einer Lebensmittelgruppe (wässrig). Die beiden fehlenden Lebensmittelgruppen werden zur Zeit verifiziert und zur Akkreditierung im Oktober 2016 bei der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH) angemeldet. Da im Untersuchungsprogramm diesen Jahres nur Lebensmittel der wässrigen Gruppe untersucht werden sollen , besteht bei den beiden noch zu akkreditierenden Gruppen kein aktueller Untersuchungsbedarf . Die im ersten Halbjahr 2016 angefallenen 25 Proben wässriger Lebensmittel wurden vom hessischen Landeslabor untersucht (Kosten: 16.250 €). Die im Rahmen des Monitorings zu analysierenden Proben auf Dioxin werden im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit (LÜZ) bearbeitet (Kosten ca. 12.000 €). Drucksache 15/1925 (15/1889) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Welche Kernkompetenz kann das Saarland im Bereich der Untersuchungen von Bedarfsgegenständen und Lebensmitteln derzeit bieten und welche soll(en) noch aufgebaut werden? Zu Frage 3: Im LAV und im Rahmen der dortigen Akkreditierung auch im LUA werden Lebensmittel , Bedarfsgegenstände und Kosmetika sensorisch geprüft sowie mikrobiologisch, molekularbiologisch und lebensmittelchemisch untersucht. Mikrobiologisch werden Lebensmittel und Kosmetika auf krankmachende Keime und Hygieneparameter untersucht. Molekularbiologisch werden Lebensmittel auf krankmachende Keime sowie auf gentechnische Veränderungen untersucht. Lebensmittelchemisch werden Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika auf Zusammensetzung und verbotene Inhaltsstoffe untersucht. Die Entscheidung darüber, ob im LAV im Untersuchungsbereich neue Kernkompetenzen aufgebaut werden sollen, hängt zunächst vom Ausgang der Gespräche zum Aufbau der LÜZ, insbesondere mit Rheinland-Pfalz, ab. Im Anschluss daran wird zu prüfen sein, ob und inwieweit der Ausbau weiterer Kernkompetenzen unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten sowie unter dem Aspekt der risikoorientierten Probenuntersuchung Sinn macht. Sind die Methoden zur Überprüfung von Tierarzneimittelrückständen bereits akkreditiert? Falls nein, wer übernimmt diese und welche Aufgaben übernimmt das Saarland in der länderübergreifenden Zusammenarbeit im Gegenzug stattdessen? Zu Frage 4: Akkreditiert im LUA wurden mit Urkunde vom 11.07.2016 folgende Methoden: 1. Bestimmung von Rückständen pharmakologisch wirksamer Substanzen in Lebensmitteln mittels Hochleistungsflüssigchromatographie mit Massenspektrometrie (TripleQuad): - NSAID in Milch - Kokzidiostatika in Ei - Sulfonamide in Honig Innerhalb dieses Prüfbereiches ist dem Laboratorium die Modifizierung sowie Weiterund Neuentwicklung von Prüfverfahren gestattet, ohne dass es einer vorherigen Information und Zustimmung des DAkkS bedarf (Flexibilisierung). Aufgrund der Flexibilisierung wird zurzeit die Methode zur Bestimmung von Chloramphenicol in Gewebe verifiziert und kann dann routinemäßig eingesetzt werden. Es fehlt noch die Verifizierung für folgende Methoden mittels HPLC-TripleQuad im Bereich der Flexibilisierung: - Corticosteroide in Gewebe - Metamizol in Milch - Bestimmung von Nitrofuran-Metaboliten in Gewebe und Eiern Drucksache 15/1925 (15/1889) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - An Methoden müssen im Rahmen des im Dezember stattfindenden Zwischenaudits der DAkkS bzw. später auf Einzelantrag noch gesondert akkreditiert werden: - NSAID in Plasma mittels HPLC-MS/MS - Metamizol in Plasma mittels HPLC-MS/MS - Acrylamid in stärkehaltigen Lebensmitteln mittels HPLC-MS/MS - Cumarin in Zimtwaffeln mittels HPLC-MS/MS (Übernahme von LAV-B7) 2. Bestimmung von Rückständen pharmakologisch wirksamer Substanzen in Lebensmitteln mittels Immunoassays (ELISA): - Chloramphenicol in Ei - Chloramphenicol in Milch - Chloramphenicol in Gewebe - Chloramphenicol in Honig - Streptomycin in Honig Auf den Nachweis und die Bestimmung für die Bestimmung von Chloramphenicol- Rückständen in Plasma und Urin soll in Zukunft verzichtet werden (Probenzahl im Jahr jeweils <5). Im Bedarfsfall erfolgt eine Vergabe innerhalb der LÜZ. An die LÜZ werden für die Bestimmung von Rückständen pharmakologisch wirksamer Stoffe unter Ziffer 1 und Ziffer 2 in diesem Jahr Analysenaufträge von ca. 14.000 € vergeben , davon ca. 1.000 € für Parameter, die im LUA noch nicht akkreditiert sind. Den Ausgaben in der LÜZ stehen in diesem Jahr voraussichtlich Einnahmen in Höhe von 7.000 € gegenüber. Darüber hinaus ist im LAV im Bereich Mikrobiologie eine Screening-Methode zum Nachweis von Tierarzneimittelrückständen (Antimikrobielle Subtanzen) akkreditiert. Auffällige Proben werden im Rahmen der LÜZ im hessischen Landeslabor untersucht, da die Akkreditierung der entsprechenden Untersuchungsmethode im Saarland wegen der geringen Probezahlen nicht wirtschaftlich wäre. Wer ist derzeit für die Weinuntersuchung zuständig ? Welches Amt soll in Zukunft dafür Verantwortung tragen? Zu Frage 5: Die Zuständigkeit für die Weinuntersuchung liegt derzeit beim LAV. Im Rahmen des geplanten Ausbaus der LÜZ wird angestrebt, die in der amtlichen Weinkontrolle anfallenden Untersuchungen im LUA Rheinland-Pfalz durchführen zu lassen. Drucksache 15/1925 (15/1889) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Welche vertiefende Kooperation zwischen LUA und LAV soll in Zukunft im Bereich der Analytik von polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen und Metallen entstehen? Zu Frage 6: Die Arbeitsgruppe „Laborkooperation EVS-LAV-LUA“ sowie die von ihr eingesetzten Unterarbeitsgruppen sehen in diesem Bereich grundsätzlich Kooperationsmöglichkeiten . Diese sollten jedoch parallel und in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Verhandlungen mit Rheinland-Pfalz betreffend eine künftige Kooperation überprüft werden . Wie wird die durch den Umzug und die Umstrukturierung freigewordene Laborfläche im LAV künftig genutzt? Zu Frage 7: Die durch den Umzug und die Umstrukturierung freigewordenen Laborflächen werden dazu genutzt, effizientere Arbeitsabläufe zu implementieren. So sollen die freigewordenen Labore des Fachbereichs Lebensmittelchemie im 1. OG des LAV für die Zusammenlegung der mikrobiologischen Laborbereiche (zentrale Mikrobiologie) genutzt werden . Werden die für die bisherigen Rückstandsuntersuchungen verwendeten Analysegeräte im LAV anderweitig eingesetzt? Zu Frage 8: Nein, die hierfür genutzten Großgeräte wurden veräußert bzw. befinden sich in der Veräußerung. Durch die Neustrukturierung erfolgte bei der Untersuchung auf Pflanzenschutzmittelrückstände trotz neuer Analysengeräte eine Reduzierung der Wirkstoffe von ursprünglich 300 auf 250 bzw. 270 Wirkstoffe. Warum fand diese Reduzierung statt? Wie ist dieses Untersuchungsspektrum im Vergleich zu anderen Bundesländern (z.B. Baden-Württemberg) zu erklären? Zu Frage 9: Die Reduzierung der Anzahl der Wirkstoffe ist durch die Akkreditierung für die aktualisierte QuEChERS-Methode (siehe Antwort zu Frage 2) bedingt. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg oder Bayern haben durch größere Probenmengen und bessere Ressourcenausstattung traditionell ein größeres Untersuchungsspektrum in der Rückstandsanalytik.