LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1933 (15/1917) 12.09.2016 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Dagmar Ensch-Engel (DIE LINKE.) betr.: Windkraftanlagen Hoxberg Vorbemerkung der Fragestellerin: „In Bezug auf die im Bereich Hoxberg genehmigten drei Windkraftanlagen besteht weiterer Informationsbedarf .“ Wie ist der Stand bzgl. der Errichtung dieser drei Windkraftanlagen? Zu Frage 1: Die Windkraftanlagen sind derzeit noch nicht errichtet. Auf Antrag der durch den Genehmigungsinhaber bevollmächtigten RAe Müller-Wrede & Partner (Berlin) vom 07.06.2016 wurde die Geltungsdauer der Genehmigung bis zum 30. Juni 2018 für die Errichtung oder bis zum 30. Juni 2019 für den Betrieb verlängert. Wie lauten die technischen Daten der drei Anlagen ? Zu Frage 2: Bei den drei genehmigten Windkraftanlagen handelt es sich um Anlagen des Herstellers „Vestas“ mit nachfolgenden technischen Daten: Typ: V90-1.8/2.0 Nennleistung: 2000 kW Nabenhöhe: 105 m Rotordurchmesser: 90 m Gesamthöhe: 150 m Turmbauart: Stahlrohrturm Ausgegeben: 12.09.2016 (09.08.2016) bitte wenden Drucksache 15/1933 (15/1917) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Welcher Abstand der Anlagen besteht jeweils zu den Wohngebäuden? Zu Frage 3: Als maßgebliche Immissionsorte wurden nachfolgende Wohnhäuser in zwei betroffenen Gemeinden in den Genehmigungsbescheid zum Windpark Hoxberg aufgenommen , deren Abstände zu den Windkraftanlagen (WEA) in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt sind: Immissionsort (nächstgelegenes Wohnhaus) WEA 1 Abstand in [m] WEA 2 Abstand in [m] WEA 3 Abstand in [m] Hoxberg, Brunnenstr.8 870,5 1083,3 769,2 Hoxberg, Saarwellingerstr. 53 786,0 1017,3 722,0 Hoxberg, Knorscheiderstr. 17 656,7 953,2 742,7 Körprich, Kapellenstr. 80 665,9 842,8 1045,7 Körprich, Kapellenstr. 74 705,8 892,5 1088,0 Körprich, Lebacherstr. 66 1044,7 1342,6 1391,7 Körprich, Waldstraße 33 995,2 1251,8 1371,0 Welchen Inhalt hat das Schallgutachten und von wem wurde dies erstellt? Zu Frage 4: Zur Beurteilung der zu erwartenden Geräuschimmissionen hat der Antragsteller Lärmprognosen des SGS-TÜV GmbH (Gutachtliche Stellungnahmen zu den Geräuschimmissionen für drei Windenergieanlagen am Standort Hoxberg, Saarland, vom 03.11.2008 - Bericht Nr.: 6030 8A 0160 und vom 18.06.2009 – Bericht Nr. 1375773 – und vom 13.12.2010 – Bericht Nr. 1786168 und Nachtrag vom 23.03.2011 – Bericht Nr. 1899209) nach A.2 der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vorgelegt. Die Prognosen sind sowohl vom Ansatz als auch von der Methodik her nicht zu beanstanden . Der Gutachter hat ermittelt, dass die Lärm-Immissionsrichtwerte in der Nachbarschaft der Anlagen eingehalten werden. Die der Beurteilung der zu erwartenden Geräuschimmissionen zugrunde gelegte Gebietseinstufung erfolgte nach Ziffer 6.6 TA Lärm. Für die Gebiete der maßgeblichen Immissionsorte bestand zum Entscheidungszeitpunkt keine bindende Ausweisung über einen Bebauungsplan sondern lediglich eine Ausweisung im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen. Nach der tatsächlichen Nutzung der Gebiete (teilweise Außenrandlage) wurden die Immissionsrichtwerte für ein allgemeines Wohngebiet herangezogen. Aufgrund der Tatsache, dass die maßgeblichen Immissionsorte durch zwei Windvorranggebiete (Hoxberg und Saarwellingen) durch Geräuscheinwirkungen beaufschlagt werden können, wurden gleiche Lärmkontingente für die beiden Windparks in Höhe von jeweils 37 dB(A) vergeben, um den Lärmimmissionsrichtwert nachts von 40 dB(A) für ein allgemeines Wohngebiet einhalten zu können. Bezüglich des Infraschalls hat der Gutachter ausgeführt, dass Infraschall bei Windenergieanlagen messtechnisch nachweisbar, aber für den Menschen nicht hörbar ist. Der Infraschall liegt an den Immissionsorten mehr als 20 dB unter der Wahrnehmungsschwelle und hält damit die Anhaltswerte nach DIN 45680 (Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft) ein.