LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949 (15/1837) 28.09.2016 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Dagmar Ensch-Engel (DIE LINKE.) betr.: Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Anfrage betreffend Möglichkeit eines Pumpspeicherkraftwerks im Nordschacht Saar [Drucksache 15/1822 (15/1750) Vorbemerkung der Fragestellerin: „Die Antwort der Landesregierung hat in verschiedenen Punkten Nachfragen aufgeworfen.“ In ihrer Antwort zu Frage 1 erwähnt die Landesregierung , dass die RAG AG die Option auf Realisierung eines Pumpspeicherkraftwerkes offenhalten möchte und „dabei von der Landesregierung unterstützt“ werde. Ist mit dieser Unterstützung lediglich die seitens der Landesregierung geäußerte grundsätzliche Bereitschaft gemeint, ein Fördervolumen in Höhe von 1,5 Mio. Euro zu prüfen oder gibt es jenseits dieser Prüfung noch weitere Aktivitäten , um die Realisierung des Kraftwerks bzw. des Hochdruckwasserdamms voranzutreiben? Wenn ja, um welche Aktivitäten handelt es sich? Zu Frage 1: Die Landesregierung hat in den Jahren 2013 und 2014 ihre grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, auf einen Antrag der RAG AG hin eine finanzielle Unterstützung der Projektbausteine der Planung, Genehmigung und Errichtung eines Absperrdammbauwerks unter Tage sowie weitergehender Forschungen und Untersuchungen bezüglich des Baus eines Pumpspeicherkraftwerks am Nordschacht des Bergwerks Saar mit einem Fördervolumen von insgesamt 1,5 Mio. Euro zu prüfen, sofern der Bund den komplementär erforderlichen Betrag von insgesamt 3,5 Mio. Euro übernimmt. Die entsprechende Prüfbereitschaft hat die Landesregierung sowohl gegenüber der RAG AG und der Bundesregierung als auch im Landtag des Saarlandes und in dessen Ausschüssen kommuniziert. Ausgegeben: 28.09.2016 (08.06.2016) Drucksache 15/1949 (15/1937) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wie geht die Landesregierung mit dem in ihrer Antwort zu Frage 3 geäußerten zeitlichen Problem um, dass die Bereitstellung von Fördermitteln zur Errichtung eines Hochdruckdamms im Nordschacht so rechtzeitig erfolgen müsse, dass das Niveau des ansteigenden Grubenwassers die entsprechende Teufe noch nicht erreicht habe? In welcher Höhe liegt überdies die „entsprechende Teufe“ und welches Zeitfenster ist unter dem Begriff „rechtzeitig“ zu verstehen? Wie verändern sich die in der Antwort zu Frage 1 genannten „zeitlichen Handlungsnotwendigkeiten“, falls das Grubenwasser in den betreffenden Baufeldern wieder in gleichem Maße ansteigen wird wie bis zum Stopp des Grubenwasseranstiegs im April 2015? Inwiefern wirkt sich die angekündigte Klage der Gemeinde Nalbach gegen die Genehmigung des Grubenwasseranstiegs auf das weitere Handeln der Landesregierung aus? Welche Konsequenzen bezüglich möglicher Planungen und zeitlicher Abläufe hätte ein erneutes Abstellen der Pumpen a) für die Realisierung des Hochdruckdamms und b) für das Handeln der Landesregierung ? Zu den Fragen 2 und 3: Die Fragen 2 und 3 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Vorstudie der RAG AG zur Errichtung eines Pumpspeicherkraftwerks Saar vom März 2013 geht von einer Teufenlage des erforderlichen Hochdruckdamms im Nordschacht von rund -800 Meter NN aus. Sollte der im April 2015 in einer Teufenlage von rund -1.100 Meter NN gestoppte Grubenwasseranstieg in den Baufeldern Primsmulde und Dilsburg des Bergwerks Saar wieder aufgenommen werden, so verbliebe für die unternehmerische Detailplanung und Errichtung des Hochdruckdamms in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit des Grubenwasseranstiegs ein grob abgeschätzter Zeitraum von rund zwei bis drei Jahren. Die Speicherstrecke und der Hochdruckdamm könnten allerdings auch in einer geringeren Teufenlage als rund -800 Meter NN errichtet werden, so dass sich dann die zeitlichen Handlungserfordernisse entschärfen würden. Damit gingen jedoch eine geringere Fallhöhe des Wassers und eine geringere installierte elektrische Leistung des Pumpspeicherkraftwerks einher. Dies wiederum würde sich aller Voraussicht nach auf die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens auswirken. Das Bergamt Saarbrücken hatte im Februar 2013 den Sonderbetriebsplan zum Ansteigenlassen des Grubenwassers bis in das Niveau der 14. Sohle des Bergwerks Saar bei rund -400 Meter NN zugelassen. Der Sonderbetriebsplan hatte den explosionssicheren Verschluss des ehemaligen Bergwerks Saar sowie den Anstieg des Grubenwassers bis zur 14. Sohle, der Sohle des Standorts der Hauptwasserhaltung, zum Gegenstand. Drucksache 15/1949 (15/1937) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Mit dem bewusst herbeigeführten Anstieg des Grubenwassers in den ehemaligen Abbaufeldern Dilsburg und Primsmulde unterhalb der 14. Sohle war bezweckt worden, den Zeitraum möglicher bergbaubedingter Erderschütterungen von rund 80 Jahren auf rund 8 Jahre zu verringern. Gegen die Sonderbetriebsplanzulassung hatte die Gemeinde Nalbach im April 2015 Widerspruch eingelegt, der aufschiebende Wirkung entfaltete. Aufgrund einer daraufhin erfolgten Anordnung des Bergamts hatte das Bergbauunternehmen RAG AG die Grubenwasserhaltung am Standort Duhamel/Ensdorf wieder aufgenommen. Das Bergamt half dem Widerspruch nicht ab und legte die Verwaltungsakte zur Entscheidung im Widerspruchsverfahren dem Oberbergamt des Saarlandes vor. Das Widerspruchsverfahren wurde vom Oberbergamt Ende April 2016 abgeschlossen. In dem Bescheid des Oberbergamtes wird der Widerspruch der Gemeinde Nalbach zwar als zulässig erachtet, aber als unbegründet zurückgewiesen. Die Gemeinde hat daraufhin gegen den Widerspruchsbescheid des Oberbergamts fristgerecht Klage beim Verwaltungsgericht des Saarlandes erhoben. Da auch die Klage aufschiebende Wirkung entfaltet , wird das Grubenwasser am Standort Duhamel/Ensdorf weiterhin gepumpt. Ende Mai 2016 hat auch die Stadt Saarlouis beim Bergamt Saarbrücken Widerspruch gegen die o.g. Sonderbetriebsplanzulassung vom Februar 2013 eingelegt. Aus Sicht der Landesregierung müssen der weitere Fortgang und die Ergebnisse der skizzierten Klage- und Widerspruchsverfahren abgewartet werden. Deren Ausgang dürfte ggf. auch Auswirkungen auf die unternehmerischen Planungen zur Errichtung eines Pumpspeicherkraftwerks und eines untertägigen Absperrdammbauwerks am Nordschacht des Bergwerks Saar haben.