LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1951 (15/1875) 28.09.2016 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Hilberer (PIRATEN) betr.: Aktivitäten der Landesregierung im Bereich des Grubenwasseranstiegs Vorbemerkung des Fragestellers: „Das Thema Grubenflutungen hat in den vergangenen Monaten zu großer Besorgnis bei den Bürgerinnen und Bürgern im Saarland geführt. Dies gilt gleichermaßen für die bereits stattfindenden Flutungen im Warndt und die aufgrund rechtlicher Schritte der Gemeinde Nalbach auf Eis liegende Flutung der Baufelder Dilsburg und Primsmulde, insbesondere aber für die geplante vollständige Flutung aller ehemaligen Abbaugebiete. Die saarländische Landesregierung hat für das Jahr 2016 zahlreiche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Thematik angekündigt , darunter die Untersuchung des Grubenwassers an den Einleitstellen und eine erneute Beprobung der Oberflächengewässer , insbesondere der Saar. Es soll ein PCB- Kataster erstellt werden. Geplant sind weiter eine Servicestelle für die Bürger zum Thema Bodenhebungen und eine Beratungsstelle rund um das Thema Grubenwasser. Inzwischen ist das Jahr 2016 zur Hälfte vorbei.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Zur umfassenden Identifikation von PCB in der Umwelt wurde neben dem PCB- Monitoring in Gewässern das PCB-Kataster beauftragt. Es werden in Ergänzung zum Wasser die Bereiche Boden- und Luftpfad betrachtet. Bezüglich des Luftpfades wird zum einen die Belastung in der Fläche dargestellt werden (um einen Überblick über die Luftbelastung im Allgemeinen zu erhalten) und zum anderen die Belastung aus lokalisierbaren Punktquellen. Bezüglich Boden dient das PCB-Kataster der Identifizierung, Bewertung und Darstellung von PCB-Verdachtsflächen im Saarland. Ausgegeben: 28.09.2016 (27.06.2016) Drucksache 15/1951 (15/1875) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Welche neuen Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Belastung des Grundwassers, des Bodens und der Oberflächengewässer durch das Grubenwasser, insbesondere im Hinblick auf die Belastung mit PCB und den Salzgehalt des Wassers ? (Bitte gesondert aufschlüsseln nach den betroffenen Gebieten, Art und Zeitpunkt der Beprobung .) Hat es Untersuchungen an den Einleitstellen des Grubenwassers in Oberflächengewässer gegeben? Falls ja: Was wurde untersucht und welche Ergebnisse konnten gewonnen werden? Falls nein: Für wann ist eine Beprobung geplant? Zu Frage 1: Die Landesregierung hat keine neuen Erkenntnisse über die Belastung des Grundwassers , des Bodens und der Oberflächengewässer durch das Grubenwasser. Die Datenerhebung in den Oberflächengewässern ist aktuell noch im Gange. Insgesamt werden Daten an 14 Messstellen gesammelt, davon 6 in den großen Gewässern (Saar, Blies, Rossel und Nied), 5 Grubenwassereinleitungen und 3 Stellen im Gewässer (Sinnerbach, Fischbach, Köllerbach) unterhalb der Einleitungen (Ensdorf und Luisenthal leiten in die Saar ein). Neben PCB werden auch Schwermetalle und andere industrielle Schadstoffe untersucht. Nach dem ersten Jahr wird es eine vorläufige Auswertung geben. Eine Auswertung kürzerer Zeiträume wäre nicht belastbar und wurde daher nicht vorgenommen. Über die Notwendigkeit von zielführenden Grundwasser- und Bodenuntersuchungen kann erst nach Vorliegen des PCB-Katasters entschieden werden. Wurden die Saar und andere Oberflächengewässer nochmals beprobt? Falls ja: Was wurde untersucht, wo wurden Proben genommen und welche Ergebnisse konnten gewonnen werden? Falls nein: Für wann ist die Beprobung der Oberflächengewässer geplant? Zu Frage 2: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Ist das PCB-Kataster inzwischen erstellt worden? Falls ja: Welche Erkenntnisse haben sich ergeben? Falls nein: Bis wann ist mit der Einrichtung des Katasters zu rechnen? Ist das Kataster öffentlich zugänglich? Zu Frage 3: Das Kataster ist noch nicht erstellt. Nach umfangreichen Vorarbeiten Ende 2015 und Anfang 2016 ist es am 23.06.2016 ausgeschrieben worden. Das Vergabeverfahren läuft zurzeit. Der Abschluss des Auftrags ist frühestens für März 2017 vorgesehen. Drucksache 15/1951 (15/1875) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Ob das Kataster öffentlich zugänglich sein kann, ist nach Erstellung zu prüfen, da es gegebenenfalls personenbezogene Daten enthält. Hat die Servicestelle für die Bürgerinnen und Bürger über Bodenbewegungen ihre Arbeit aufgenommen ? Falls nein: Bis wann ist mit der Einrichtung einer entsprechenden Stelle zu rechnen? Zu Frage 4: Das geplante Bodenbewegungskataster ist als flächendeckender Informationsdienst zur Erfassung von Veränderungen der Höhenlage der Erdoberfläche vorgesehen, die auf die unterschiedlichsten Ursachen zurückgeführt werden können, d.h. nicht nur dem Bergbau zugeordnet werden können. Damit eignet es sich aber auch zur Beobachtung der bergbaubedingten Höhenänderungen. Die Arbeiten zur Auswertung der ersten Datenreihe (November 2014 – April 2016) laufen zur Zeit, gleichzeitig wird im gleichen Auftrag ein Datenbanksystem konzeptioniert, das die Daten in Zukunft verwalten und zur Verfügung stellen soll. Dies ist wegen der enormen Datenmengen, die dann ständig anfallen werden, unbedingt erforderlich. Die ersten Ergebnisse sind für Anfang 2017 zu erwarten. Erst ab diesem Zeitpunkt können interessierten Bürgern entsprechende Informationen zu Hebungen und Senkungen zur Verfügung gestellt werden. Der Vorlauf vor dem möglichen Beginn des beantragten Ansteigenlassens des Grubenwassers ist in jedem Fall groß genug, so dass für die Beurteilung von Auswirkungen des Grubenwasseranstiegs genügend Vergleichsdaten aus dem Zeitraum vor dem Beginn der Flutung (Nullmessung) zur Verfügung stehen. Hat die Beratungsstelle zu Fragen rund um den Grubenwasseranstieg ihre Arbeit aufgenommen? Falls nein: Bis wann ist mit der Einrichtung einer entsprechenden Stelle zu rechnen? Zu Frage 5: Die informatorischen, mediatorischen und moderierenden Aufgaben der vom Landtag des Saarlandes geforderten „Stelle für Fragen der Grubenwasserhaltung“ werden künftig von der bereits seit dem Jahr 2005 bestehenden „Stabsstelle Bergschäden“ des Saarlandes wahrgenommen. Diese unabhängige und weisungsfreie Einrichtung soll in „Stabsstelle Bergschäden und Grubenwasser“ umbenannt werden. Die Stabsstelle kann im Bedarfsfall Kommunikationsdienstleistungen der Landesregierung oder externer Dritter in Anspruch nehmen.