LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1996 (15/1973) 07.11.2016 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Schadstoffbelastung im Warndt Vorbemerkung des Fragestellers: Laut Informationen des Vereins „Saubere Luft für die Warndtgemeinden e.V.“ haben Messungen eines Umweltlabors in mehreren Warndt-Gemeinden eine Bodenbelastung mit poly-aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) ergeben. Die Quelle dieser krebserregenden Verbindungen ist noch ungewiss. Fest steht aber, dass sie unter anderem bei Produktionsprozessen auf der Chemieplattform in Carling-Saint-Avold emittiert werden. Gleichzeitig berichtet der Verein darüber, dass sich bei ihm in den letzten Monaten die Meldungen über Geruchsbelästigungen mit einhergehenden gesundheitlichen Beschwerden wie Kopfschmerzen, Übelkeit oder Schleimhautreizungen erneut gehäuft haben. Da die Belastung mit krebserregenden PAKs in den östlicher gelegenen Warndt-Gemeinden Emmersweiler , Karlsbrunn und Dorf im Warndt noch höher ist als in Lauterbach, ist es fragwürdig, ob die installierten Messstationen in Lauterbach zur Erhebung von Feinstaub-, Benzo(a)pyren- und BTEX-Werten überhaupt tauglich sind, um die Schadstoffbelastung verlässlich zu messen und den Bürgerinnen und Bürgern endlich eine Antwort auf ihre Fragen zu geben. Die passiven VOC- Messungen in Dorf im Warndt mit ihrer nachträglichen Betrachtung des Mittelwerts können bis heute auch keine Antworten auf erhöhte Messwerte liefern. Auch wenn, wie von der Landesregierung in einer Sitzung des Umweltausschusses am 29.4.2016 berichtet wurde, keine relevanten Umwelteinwirkungen nach TA Luft zu erwarten seien, bleiben die Beschwerdemeldungen der Bürger seit 2013 auffällig und werfen erhebliche Fragen auf. Ausgegeben: 08.11.2016 (10.10.2016) Drucksache 15/1996 (15/1973) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - In Hinblick auf die Erweiterungspläne der Chemieplattform , die unter dem Namen „Chemesis“ eine Flächenbesiedelung von 240 Hektar bis zum Jahr 2020 auf der insgesamt 600 Hektar großen Chemieplattform erreichen soll, sollte die Öffentlichkeit über die Maßnahme bereits im Vorfeld informiert und am Genehmigungsverfahren beteiligt werden.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind eine Stoffgruppe von organischen Verbindungen. Da PAKs aus einer Mischung von vielen verschiedenen Substanzen bestehen, die immer vergesellschaftet vorkommen, und um die Belastung vergleichen zu können, wird in der Regel Benzo[a]pyren als Leitkomponente gemessen. PAKs sind natürlicher Bestandteil von Erdöl und Kohle, finden sich aber auch in gegrilltem oder geräuchertem Essen. Zudem entstehen die Verbindungen bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe und organischer Substanzen (Kohle, Heizöl, Kraftstoffe und somit PKW- sowie LKW-Verkehr, Holz, Wald- und Hausbrände). Über diesen Weg gelangen die PAKs flächendeckend in die Luft und können durch Deposition auch in den Boden eingetragen werden. Neben atmosphärischen Einträgen stellen vor allem PAKhaltige technogene Beimengungen (u. a. Aschen, Schlacken, Bitumen, Bauschutt) eine Schadstoffquelle im Boden dar, an Standorten mit Kriegseinwirkungen sind zudem Kontaminationen durch Trümmer- und Brandschutt relevant. Gartenböden sind vor allem durch die früher praktizierte Düngung mit Hausbrandaschen und -schlacken belastet , eine PAK-Anreicherung ist weiterhin über die Einbringung von Kompost oder Gartenabfällen möglich. Geringfügige Anreicherungen an PAK sind in der Kohle und den Rückständen von Verarbeitungsprozessen (Bergehalden, Flotationsmaterial) enthalten . Vor allem das Belastungsmuster städtischer Böden ist aufgrund der Vielzahl potenzieller PAK-Quellen und Eintragspfade durch einen sehr kleinräumigen Wechsel geprägt. Aufgrund der flächendeckenden Verbreitung dieser Schadstoffe lässt sich allein aus dem Vorhandensein derselben an einem bestimmten Punkt keinerlei Rückschluss darauf treffen, woher oder aus welcher Zeit diese Ablagerung originär stammt. Es handelt sich bei PAKs um sogenannte „persistente Schadstoffe“, die sehr beständig sind und auch innerhalb von Jahrzehnten kaum abgebaut werden. Folglich können diese Verbindungen in Gewässern und im Boden auch dann noch nachweisbar sein, wenn die direkten Schadstoffquellen schon längst nicht mehr existieren. In der Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind Grenzwerte für die als besonders toxisch eingestufte Leitsubstanz der PAK, das Benzo[a]pyren, festgeschrieben . Bezüglich des für den Menschen sehr wichtigen direkten Aufnahmepfads sind diese Werte entsprechend der Empfindlichkeit einer Nutzung gestaffelt. Die empfindlichste Nutzungsform stellt die sogenannte Kinderspielfläche dar. Zur Belastung des Bodens mit PAKs in den östlicher gelegenen Warndt-Gemeinden Emmersweiler, Karlsbrunn und Dorf im Warndt ist zu bemerken, dass die Ergebnisse der Messungen, die im Auftrag der BI „Saubere Luft für die Warndtgemeinden e.V.“ durchgeführt wurden, dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (MUV) nicht in Gänze bekannt sind. Lediglich die von der Stadt Völklingen bereitgestellten Ergebnisse zu Bodenproben aus Lauterbach liegen dem MUV vor. Insofern können bisher nur die Ergebnisse dieser Analyse bewertet werden. Die angesprochenen vermehrten Meldungen über Geruchsbelästigung der letzten Monate wurden bereits aufgegriffen und den zuständigen französischen Behörden mitgeteilt . Die zuständige Behörde hat bestätigt, dass sie aufgrund ähnlicher Beschwerden auf französischer Seite bereits Untersuchungen eingeleitet hat, um die Ursachen der Geruchsbelästigung zu ermitteln. Drucksache 15/1996 (15/1973) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Zudem ist zu bemerken, dass die Feinstaub- und Benzo[a]pyren-Konzentrationen in der Luft seit Mitte Juni nicht nur, wie beschrieben, in Lauterbach, sondern auch mittels einer weiteren Messstation in Dorf im Warndt gemessen werden. Die weiterhin zur Erfassung einer Reihe verschiedener flüchtiger organischer Verbindungen (VOCs) durchgeführten Passivmessungen orientieren sich an den EU-weit geltenden Grenzund Richtwerten und erlauben daher eine Beurteilung der Luftqualität. Welche Produktionserweiterungen, Umbauarbeiten und Neubauten sind seit dem Jahr 2004 auf der Chemieplattform Carling erfolgt und welche Anlagen wurden mit welcher Produktionskapazität seitdem in Betrieb genommen? Welche Anlagen mit welcher Produktionskapazität wurden im Gegenzug stillgelegt? Zu Frage 1: Grundsätzlich muss bemerkt werden, dass das MUV nicht die zuständige Genehmigungsbehörde für die Anlagen der auf der Chemieplattform Carling ansässigen Unternehmen ist. Diese Zuständigkeit obliegt einzig und allein der Präfektur in Metz. Aus diesem Grund werden dem MUV in der Regel nur Genehmigungsanträge von der Präfektur mitgeteilt, bei denen der entsprechende, nach dem französischen Umweltgesetzbuch festgelegte, Mitteilungsradius die deutsche Grenze überschreitet. Bau und Inbetriebnahme von Anlagen, die nicht unter diese Reglung fallen, wurden dem MUV folglich nicht mitgeteilt. Daher werden auch Erweiterungen, die diesen Radius nicht überschreiten, dem MUV nicht mitgeteilt. Stilllegungen müssen die Betreiber ebenfalls nur der Präfektur in Metz mitteilen. Das MUV ist hierüber nicht verpflichtend zu informieren . Lediglich in den Unterlagen der Genehmigungsverfahren, an denen die saarländische Seite beteiligt wurde, sowie in den Unterlagen der Sitzungen der Commission de Suivi de Site (CSS) bzw. des Vorgängergremiums Commission Locale d'Information et de Concertation sur l'Environnement (CLICE) finden sich Informationen über diverse Erweiterungen und Stilllegungen. Folgende Neuerrichtungen von Anlagen sind dem MUV bekannt: - 2004: Feuerungsanlage (20 MW th.) (Betreiber: UniPer). - 2011: Dampfkesselanlage (19,5 MW th.) (Betreiber: Arkema). - 2012: Anlage zur Produktion von ADAME (30.000 Tonnen/Jahr) (Betreiber: Arkema). - 2012: Anlage zur Produktion von superabsorbierenden Polymeren (SAP) (30.000 Tonnen/Jahr) (Betreiber: Arkema). - 2015: Anlage zur Produktion von C4-Harzen (6.000 Tonnen/Jahr) (Betreiber: Total Petrochemicals France (TPF). - 2015: Zwei Kesselanlagen (2 x 20 MW th.) (Betreiber: TPF). - 2016: Anlage zur Produktion von PPC (30.000 Tonnen/Jahr) (Betreiber: TPF). Folgende Modifikationen von Anlagen sind dem MUV bekannt: - 2011: Umbau Rohbenzintanklager (70.000 m3), Lagerkapazität wird nicht erhöht, Mineralöllagerkapazität wird um 70.000 Tonnen gesenkt (Betreiber: TPF). - 2012: Produktionsvolumen der weiterhin bestehenden ADAME Anlage wird von 20.000 auf 28.000 Tonnen/Jahr gesteigert (Betreiber: Arkema). Drucksache 15/1996 (15/1973) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - - 2013: Vergrößerung des Methylchlorid Tanklagers von 128,8 Tonnen auf 864,8 Tonnen (Betreiber: SNF). - 2015: Polystyrolproduktion wird von 232.000 Tonnen auf 260.000 Tonnen pro Jahr gesteigert (Betreiber: TPF). Folgende Stilllegungen von Anlagen sind dem MUV bekannt: - 2008: Kraftwerk Emile Huchet EH3 (115 MW el.) (Betreiber: UniPer). - 2009: Steamcracker 2 (Betreiber: TPF). - 2009: Kokerei (1.000.000 Tonnen/Jahr) (Betreiber: Cokes de Carling). - 2010: Methacrylatproduktion (90.000 Tonnen/Jahr) (Betreiber: Arkema). - 2011: Dampfkesselanlage (15 MW th.) (Betreiber: Arkema) - 2012: ADAME-Anlage (10.000 Tonnen/Jahr) (Betreiber: Arkema). - 2015: Steamcracker 1 (320.000 Tonnen Ethylen, 215.000 Tonnen Propylen, 340.000 Tonnen Kraftstoff, davon 160.000 Tonnen Benzol pro Jahr) (Betreiber: TPF). - 2015: Kraftstoffproduktion (160.000 Tonnen Benzol/Jahr) (Betreiber: TPF). - 2015: Gaskompressionsanlage (Betreiber: TPF). - 2015: Tanklager Süd für Kohlenwasserstoffe (Betreiber: TPF). - 2015: Tanklager für flüssige Kohlenwasserstoffe (z.B. Ethylen, C4) (Betreiber: TPF). - 2015: Kesselanlage Süd; kalte Reserve (266 MW th.) (Betreiber: TPF). - 2015: Kraftwerk Emile Huchet EH4 (125 MW el.) und EH 5 (343 MW el.) (Betreiber: UniPer). Das von der Landesregierung seit zwei Jahren durchgeführte VOC-Spektrum mittels passiver Messungen liefert bis heute keine Antworten auf die Geruchsbelastung. Plant die Landesregierung die Installation von neuen Messmethoden, Messparametern und Messplätzen, um für Aufklärung zu sorgen? Falls nein, warum nicht? Zu Frage 2: Die Messkampagne zu VOC, NO2 und Staubniederschlag an 3 Messpunkten im Warndt wird bereits seit Oktober 2013 durchgeführt. Für den Messzeitraum November 2013 bis September 2015 zeigen die an den Messpunkten festgestellten Immissionskonzentrationen für die Luftschadstoffe NO2, Benzol, Toluol, Xylol, Styrol sowie für 34 weitere apolare organische Verbindungen (VOCs) keine erhöhten Werte. Die bestehenden Grenzwerte und empfohlenen Beurteilungswerte werden deutlich unterschritten. Die Immissionskonzentrationen an den drei Messpunkten sind vergleichbar mit denen an der Messstation in Biringen, die repräsentativ für den ländlichen Hintergrund steht. Für Staubniederschlag und seine Inhaltsstoffe liegen die Messergebnisse deutlich unterhalb von existierenden Grenz- bzw. Vergleichswerten. Drucksache 15/1996 (15/1973) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Darüber hinaus werden im Auftrag des MUVs in Lauterbach Benzol, Toluol und Xylol sowie SO2 in einem kontinuierlichen Messverfahren gemessen. Auch hier werden die bestehenden Grenzwerte und empfohlenen Beurteilungswerte deutlich unterschritten. Zudem werden seit Mitte Juni 2016 in Lauterbach und Dorf im Warndt Feinstaub mitsamt der metallischen Inhaltsstoffe sowie Benzo[a]pyren gemessen. In Lauterbach wurde zudem zum gleichen Zeitpunkt eine Messstation zur Erfassung der Quecksilberkonzentration in der Luft errichtet. Zurzeit sind keine weiteren Schadstoffmessungen geplant, da durch die durchgeführten Messungen die relevanten Luftschadstoffe erfasst werden. Welche weiteren Maßnahmen sollen ergriffen werden, um den Ursachen der Geruchsbelästigung auf den Grund zu gehen? Zu Frage 3: Momentan plant die Landesregierung keine weiteren Messungen bezüglich der Geruchsbelastung . Bei dem 2014 und 2015 durchgeführten Geruchssensorenprojekt konnte eine Übereinstimmung der Meldung zu „chemischen“ Gerüchen mit der Windrichtung aus Carling nur in 50% der Fälle beobachtet werden. Die Geruchsereignisse waren dabei auf die Ortsteile Dorf im Warndt, Karlsbrunn und Emmersweiler beschränkt . Weiterhin war eine eindeutige Korrelation eines Signalmusters zu den Events nicht möglich. Auch durch den Sensor in L’Hopital konnte kein eindeutiges Signalmuster für den „Carling-Geruch“ ermittelt werden. Zusammenfassend konnte keine erhebliche Geruchsbelastung im Warndt erkannt werden, die zudem eindeutig der Chemieplattform zuzuordnen ist. Die vermehrten Meldungen über Geruchsbelästigung der letzten Monate wurden jedoch bereits aufgegriffen und den zuständigen französischen Behörden mitgeteilt. Die zuständige Behörde hat bestätigt, dass sie aufgrund ähnlicher Beschwerden auf französischer Seite bereits Untersuchungen eingeleitet hat, um die Ursachen der Geruchsbelästigung zu ermitteln. Frage 4: Seit Beendigung von Carling Ambition 2013, was insbesondere erhebliche Produktionserweiterungen der Firma Arkema (Acrylatchemie, Superabsorberchemie) betraf, klagen die Bürger und Bürgerinnen über die oben beschriebenen Beschwerden. Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um diese Problematik mit der Firma Arkema zu besprechen und welche Maßnahmen sollen messtechnisch zur Aufklärung eingesetzt werden? Zu Frage 4: Bei der Fabrikation von superabsorbierenden Polymeren (SAP) wird Acrylsäure als Ausgangsstoff eingesetzt. Acrylsäure ist jedoch nur sehr schwer messtechnisch zu erfassen. Bei dem Produktionsprozess der superabsorbierenden Polymere wird n- Heptan als Lösungsmittel eingesetzt. Die Acrylsäure wird in dieser Substanz gelöst, um daraus ein superabsorbierendes Polymer herzustellen. Die Verbindung n-Heptan wird als einer der vielen VOCs, von dem umfangreichen Messprogramm in Lauterbach, Dorf im Warndt und Emmersweiler erfasst. Drucksache 15/1996 (15/1973) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Anhand dieser Messwerte kann folglich auch die Immission der anderen, in diesem Reaktionsprozess verwendeten Chemikalien abgeschätzt werden. Dadurch erreicht man zudem eine sehr empfindliche Nachweisgrenze, bei der die restlichen Substanzen evtl. noch nicht erfasst werden können. In der Vergangenheit lag die n-Heptan Konzentration an allen drei Messstellen unter 0.5 µg/m3. Die festgestellte Konzentration an n-Heptan liegt somit im Bereich der ländlichen Hintergrundbelastung, die repräsentativ mittels einer Messstelle in Biringen bestimmt wird. Dem Unternehmen Arkema ist von der Präfektur in Metz mit Erlass vom 09.06.2016 ein Programm zur Überwachung der Luftqualität insbesondere für die Parameter Heptan und Acrylsäure auferlegt worden. Die Ergebnisse dieser Messkampagne werden auf einer der kommenden CSS-Sitzungen vorgestellt werden. Der Rahmen des Projektes „Carling 2013“ umfasste neben der Neuerrichtung der Anlagen für die Produktion von ADAME und SAP zudem die Stilllegung einer alten Anlage für die ADAME Produktion sowie die Stilllegung der Methacrylatproduktion. Wie ist der aktuelle Kenntnisstand der Landesregierung über die Erweiterungspläne im Zuge des Projektes „Chemesis“ und wie wird die Landesregierung in die Pläne auf der französischen Seite eingebunden? Zu Frage 5: Momentan geht das MUV davon aus, dass es sich bei „Chemesis“ um ein Ansiedlungsprojekt handelt, das gegründet wurde, um weitere Unternehmen anzuwerben. Hintergrund ist die Belegung nicht genutzter Flächen innerhalb der Plattform, welche durch den Rückbau der Kokerei entstanden sind. Es sind jedoch keine neuen Vorhaben auf der Plattform bekannt. Die Informationspolitik zu diesem Wirtschaftsprojekt liegt im alleinigen Ermessen der Verantwortlichen dieses Vorhabens. Sofern weitere Genehmigungsverfahren für Anlagen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen auf der Plattform anstehen, wird das MUV eine Beteiligung der deutschen Seite sicherstellen. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen , um die Bodenbelastung durch PAK und deren Ursachen in den Warndt-Gemeinden zu überprüfen? Zu Frage 6: Wie in der Vorbemerkung der Landesregierung erwähnt, kann eine Bodenbelastung durch PAK eine Vielzahl von Ursachen haben, die weder einem bestimmten Verursacher , noch einem konkreten Zeitpunkt zugeordnet werden können. Die in Rede stehenden Schadstoffe finden sich heute flächendeckend über die Bundesrepublik verteilt wieder. Man findet sie sowohl im Warndt, als auch im Raum Saarbrücken oder anderen , ländlicheren Landesteilen. Drucksache 15/1996 (15/1973) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 7 - Für die bodenschutzrechtliche Bewertung eines Standortes ist neben den Grenzwerten der BBodSchV stets auch die regionale geogene und anthropogene Hintergrundbelastung zu berücksichtigen. Dies gilt in besonderer Weise für Böden in Verdichtungsräumen , die in der Regel großflächig siedlungsbedingt erhöhte Hintergrundgehalte aufweisen . Für das Saarland liegen regionale Hintergrundwerte für Oberböden aus dem Jahr 2003 vor. Für Grünland und Acker in Verdichtungsräumen liegen diese für Benzo [a]pyren bei ~1,3 mg/kg Trockensubstanz (TS). Weiterhin stehen aus dem Gesamtdatenbestand des saarländischen Bodeninformations-Systems (SAARBIS) abgeleitete Benzo[a]pyren-Gehalte für Haus- und Kleingärten im Raum Saarbrücken aus dem Jahr 2004 als Bezugsmaßstab zur Verfügung. Der Hintergrundwert für Benzo[a]pyren liegt hier bei ~ 1 mg/kg TS. Die Landesregierung weist darauf hin, dass die vorliegenden Informationen zu Bodenanalysen in Lauterbach nur bedingt für die rechtskonforme Beurteilung einer potentiellen Gefahr für Mensch und Umwelt geeignet sind. Zwar wird der Grenzwert für Benzo [a]pyren entsprechend der empfindlichsten Nutzung herangezogen. Jedoch fehlen u.a. konkrete Angaben zur Art der Probenahme, den Probenahmeorten und der dortigen tatsächlichen Nutzung. Im Sinne einer konservativen Betrachtung werden die vorliegenden Erkenntnisse nachfolgend aber so betrachtet, als wären die Vorgaben der BBodSchV vollständig erfüllt und insoweit auch ein Vergleich mit dem rechtsverbindlichen Grenzwert angestellt. Die bisher bekannt gewordenen Werte (0,092 mg/kg TS für Benzo[a]pyren) sind nach Einschätzung des im Saarland für Bodenschutz zuständigen Landesamtes für Umweltund Arbeitsschutz (LUA) nicht als besorgniserregend anzusehen. Sie liegen nicht nur deutlich unter dem für den nachsorgenden Bodenschutz geltenden empfindlichsten Prüfwert für Kinderspielflächen (2,0 mg/kg TS für Benzo[a]pyren nach der geltenden Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung). Sie unterschreiten sogar die für das Land bekannten Hintergrundwerte für den Schadstoff Benzo[a]pyren. Benzo[a]pyren und PAK-Konzentrationen dieser Höhe sind aufgrund der industriellen Vergangenheit des Saarlandes nicht ungewöhnlich. Dies bestätigen auch die Ergebnisse von Bodenproben aus dem Warndtwald und anderen saarländischen Messpunkten , die in der Umweltprobenbank des Bundes hinterlegt sind. Weitere Untersuchungen oder besondere Maßnahmen, wie z.B. Sanierungen sind daher nicht erforderlich. Über eine aktuelle Belastung der Luft können nur direkte Messungen der Schadstoffe in der Luft Auskunft geben. Seit Mitte Juni werden daher im Auftrag des MUVs Feinstaubmessungen in Lauterbach und in Dorf im Warndt durchgeführt, bei denen auch die Belastung der Luft mit der PAK-Leitsubstanz Benzo[a]pyren bestimmt wird. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen , um alle 16 bekannten PAKs in der Luft zu messen? Wann wird die Landesregierung die ersten Feinstaubmessergebnisse aus den Stationen Lauterbach und Dorf im Warndt veröffentlichen? Zu Frage 7: Wie bereits in der Vorbemerkung der Landesregierung erwähnt, gehört Benzo[a]pyren zur Gruppe der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) und entsteht gemeinsam mit zahlreichen anderen Vertretern dieser Stoffgruppe bei der thermischen Zersetzung von kohlenstoffhaltigen Verbindungen oder bei deren unvollständiger Verbrennung . Drucksache 15/1996 (15/1973) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 8 - Da PAKs aus einer Mischung von vielen verschiedenen Substanzen bestehen, die immer vergesellschaftet vorkommen, und um die Belastung vergleichen zu können, wird in der Regel Benzo[a]pyren als Leitkomponente gemessen. So wird beispielsweise auch in gesetzlichen Regelwerken, wie z.B. der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln, der aktuellen Bundes-Immissionsschutzverordnung (39. BImSchV) oder der Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) davon ausgegangen, dass Benzo [a]pyren als Leitkomponente für die Gruppe der PAK geeignet ist. Aus diesem Grund ist die Messung von Benzo[a]pyren ausreichend und geeignet, um eine Beurteilung der PAK Belastung der Luft vornehmen zu können. Erste Feinstaub-Messergebnisse für den Zeitraum Mitte Juni bis August wurden bereits vom Auftragnehmer TÜV-Süd vorab tabellarisch übermittelt. Diese lagen durchschnittlich bei 9 bzw. 11 µg/m3 für Dorf im Warndt bzw. Lauterbach. Damit liegen die Werte im Bereich der ländlichen Hintergrundbelastung (Biringen: 11 µg/m3) und unterhalb der durchschnittlichen Feinstaubmesswerte der Ballungszentren (Saarbrücken City: 12 µg/m3; Völklingen City: 13 µg/m3) für diesen Zeitraum. Momentan befinden sich die Proben zur Ermittlung der Benzo[a]pyren- und Metall-Gehalte im Stadium der Laboranalyse. Sobald die Ergebnisse dem MUV vorliegen, werden diese veröffentlicht. Wann wurde die C4- Harze- und PPC-Anlage in Betrieb genommen? Zu Frage 8: Vertreter der TPF haben in der Sitzung des Umweltausschusses am 17.12.2015 mitgeteilt , dass die Produktionseinheit für die Herstellung von C4-Harzen Mitte des Jahres 2016 in Betrieb gehen sollte. Die Inbetriebnahme der ersten PPC-Fertigungslinie war nach Auskunft von TPF auf der CSS 2016 für Mitte Juli 2016 geplant. Wird die Landesregierung ein Beschwerdemanagementsystem etablieren, an das sich Bürgerinnen und Bürger mit Geruchsbeschwerden wenden können? Falls ja, in welcher Form und bis zu welchem Zeitpunkt? Falls nein, warum nicht? Zu Frage 9: Bürgerinnen und Bürger, die Geruchsbelästigungen wahrnehmen, können sich an das LUA und auch an das MUV wenden. Handelt es sich um Geruchsbeschwerden in der Warndtregion und wird der Geruch als chemisch wahrgenommen, prüft das MUV die Mitteilung. Dazu wird kontrolliert, ob es Hinweise auf erhöhte Konzentrationen an Luftschadstoffen gibt und ob anhand der Windrichtung die Chemieplattform als Verursacher in Frage kommt. Im Einzelfall werden auch Kontrollbegehungen vor Ort unternommen . Wird die Geruchsmeldung als glaubwürdig und plausibel eingeschätzt, werden die französischen Überwachungsbehörden über die Meldung informiert und um entsprechende Rückmeldung zu vorhandenen Erkenntnissen, möglichen Ursachen und gegebenenfalls durchgeführten Maßnahmen gebeten.