LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/2003 (15/1963) 08.11.2016 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Pläne zur Ansiedlung eines Globus-Marktes auf der LIK.Nord-Fläche Betzenhölle Vorbemerkung des Fragestellers: „Die ‚Landschaft der Industriekultur Nord‘ (kurz LIK.Nord) ist ein Naturschutzgroßvorhaben einer neuen Generation, das nicht mehr überwiegend natur- und kulturlandschaftstypische Qualitäten, sondern in hohem Maße auch urbane und industrielle Komponenten aufweist. Seit 2012 liegt der Entwicklungsplan dieses Leuchtturmprojektes für die Region zwischen Neunkirchen und Illingen vor, deren Landschaft über viele Jahre durch die Bergbau - und Eisenindustrie geprägt wurde. Das Vakuum , das nach dem Rückzug der Industrie entstand , hat die Natur längst gefüllt. Mitglieder des Zweckverbands LIK.Nord sind die Städte Friedrichsthal und Neunkirchen sowie die Gemeinden Illingen, Merchweiler, Quierschied, Schiffweiler, der Landkreis Neunkirchen und die Industriekultur Saar GmbH. Zu den Partnern zählt u.a. auch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. An der Finanzierung sind sowohl der Bund als auch das Land beteiligt. Die Globus SB-Warenhaus Holding GmbH & Co. KG beabsichtigt die Errichtung eines SB- Warenhauses auf dem LIK.Nord-Gebiet Betzenhölle in Neunkirchen. Die Fläche von fünf Hektar liegt im Kerngebiet des Naturschutzgeländes, das insgesamt 2.500 Hektar umfasst. Auf ihr soll eine Verkaufsfläche von 11.000 Quadratmetern entstehen. Ausgegeben: 08.11.2016 (30.09.2016) Drucksache 15/2003 (15/1963) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Am 20.9.2016 fiel eine Vorentscheidung durch den Zweckverband. Dabei befürworteten 19 Mitglieder ein Raumordnungsverfahren, neun Mitglieder stimmten dagegen. Bevor ein Raumordnungsverfahren eingeleitet wird, muss jedoch zunächst eine Erklärung durch das Bundesamt für Naturschutz und durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit abgegeben werden, ob ihrerseits der Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zugestimmt werden kann und unter welchen Bedingungen bei einer raumordnerisch ermittelten Zulässigkeit des Vorhabens einer Entlassung der betroffenen Grundfläche aus dem Kerngebiet zugestimmt wird.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung weist darauf hin, dass es sich nicht um ein „Naturschutzgelände “ im Sinne eines Naturschutzgebietes o.ä. handelt, wie es gelegentlich auch in Medien kommuniziert wurde, sondern um ein Projektgebiet eines Naturschutzgroßvorhabens . Nach den bisherigen Darstellungen des Pflege- und Entwicklungsplans ist diese Fläche auch nicht zur Ausweisung als Naturschutzgebiet vorgesehen. Trifft es zu, dass die Mitglieder des Zweckverbandes und das Land sich in einer Verwaltungsvereinbarung darauf verständigt haben, dass keine Bebauung auf den Kerngebieten von LIK.Nord stattfinden werde? Zu Frage 1: Ja, das ist zutreffend. Trifft es zu, dass die Verwaltungsvereinbarung eine Bedingung des Bundes für die Gewährung der Finanzierung war? Zu Frage 2: Die Verwaltungsvereinbarung wurde abgeschlossen, um Auflagen aus dem Mittelverteilungsschreiben des Bundesamtes für Naturschutz vom 22.06.2009 an das Umweltministerium zu dem Naturschutzgroßprojekt LIK.Nord umzusetzen, die wegen der Planungshoheit der Kommunen nicht in den Zuwendungsbescheid des Umweltministerium übernommen werden konnten. Drucksache 15/2003 (15/1963) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Kann vor Hintergrund der Ziele von LIK.Nord, der Vertragsvereinbarung und den Zielen der Raumordnung (insbesondere das Kongruenzgebot, das Beeinträchtigungsverbot und das städtebauliche Integrationsgebot) aus Sicht der Landesregierung überhaupt ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden? Falls ja, wie lautet die Begründung? Zu Frage 3: Die Landesregierung ist in dieser Frage noch in der Prüfung. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) wird in Kürze angefragt werden, ob Bedenken gegen die Zulässigkeit eines Raumordnungsverfahrens bestehen bzw. unter welchen Bedingungen gegebenenfalls bei einer raumordnerisch ermittelten Zulässigkeit des Vorhabens einer Entlassung der betroffenen Fläche aus dem Kerngebiet zugestimmt wird. Sobald eine Antwort des BfN eingetroffen ist, wird das weitere Vorgehen ergebnisoffen und unter Berücksichtigung eingehender Einwendungen geprüft. Wie hoch waren die Beteiligungen aus Bundes-, Landes- und kommunalen Haushaltsmitteln an LIK.Nord seit 2012? Zu Frage 4: Seit Beginn der Phase II des Naturschutzgroßvorhabens LIK.Nord wurden folgende Mittel verausgabt: IST (erhaltene Zuwendung) HHJ 2013 HHJ 2014 HHJ 2015 HHJ 2016 (Stand 02.11.2016) Bund 792.577,25 € 624.559,48 € 897.475,00 € 404.737,50 € Land 158.515,45 € 124.992,55 € 179.495,00 € 80.947,50 € Summe 951.092,70 € 749.552,03 € 1.076.970,00 € 485.685,00 € Summe Bund 2.719.349,23 € Summe Land 543.950,50 € Gesamtsumme 3.263.299,73 € Die kommunale Beteiligung bzw. die Beteiligung des Projektträgers beträgt 10 % der (zuwendungsfähigen) Gesamtausgaben. Inwieweit war die Landesregierung mit den Vorplanungen zur Überprüfung einer Ansiedlung eines Globus-Marktes auf dem Gelände befasst und an welchen Besprechungen hat der Umwelt-Staatssekretär teilgenommen? Zu Frage 5: Zu den Vorplanungen der Fa. Globus im Sinne einer Machbarkeitsstudie zur Überprüfung einer Ansiedlung eines Globus-Marktes auf dem Gelände haben sowohl das Ministerium für Inneres und Sport (Landesplanung) als auch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (Naturschutz) Stellungnahmen abgegeben (siehe auch Antwort zu Frage 9). Drucksache 15/2003 (15/1963) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Es haben mehrere Gespräche zwischen Vertretern von Globus und Vertretern des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (MUV), des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz z.T. auch unter Beteiligung des Ministeriums für Inneres und Sport (MfIS) stattgefunden. Außerdem hat am 29. April 2016 in Neunkirchen ein Gespräch auf Einladung von Oberbürgermeister Fried zum Zwecke der Information der Bürgermeister der umliegenden Gemeinden über das Projekt durch die Firma Globus stattgefunden . Herr Staatssekretär Krämer hat unter anderem an den Besprechungen am 06.02.2015 und 26.04.2016, an der Veranstaltung am 29.04.2016 sowie an der Sitzung der Zweckverbandsversammlung am 20.09.2016 teilgenommen. Welche Eingriffe würden durch die Ansiedlung eines SB-Warenhauses auf der Fläche entstehen ? Zu Frage 6: Da die Verwirklichung des Vorhabens eines Bebauungsplanes bedarf, ist die Eingriffsregelung entsprechend § 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nach den Bestimmungen der §§ 1 und 1a Baugesetzbuch (BauGB) abzuhandeln. Die Bauleitpläne werden von der Kommune in eigener Verantwortung aufgestellt. Somit ist die Kreisstadt Neunkirchen Trägerin des Verfahrens. Inwieweit sieht das Land durch die in Auftrag gegebenen Gutachten zur Verträglichkeitsuntersuchung für den Einzelhandel und die Umwelt die für das Ergebnis relevanten Indikatoren abgedeckt? Zu Frage 7: Eine abschließende Aussage zur Vollständigkeit von verfahrensrelevanten Untersuchungen kann und wird erst nach Beantragung und Einleitung der erforderlichen formellen raumordnerischen Verfahren im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen getroffen werden können. Sind der Landesregierung weitere Vorhaben bekannt , in denen Verbandsmitglieder den Ausschluss von Flächen der LIK.Nord beabsichtigen? Zu Frage 8: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Welche Unterlagen werden beim Bundesamt für Naturschutz eingereicht und welche dieser Unterlagen werden dort inhaltlich nochmal überprüft? Zu Frage 9: Dem Bundesamt für Naturschutz werden dieselben Unterlagen überstellt, die auch dem Zweckverband zur Verfügung gestellt wurden. Im Einzelnen handelt es sich dabei um: Drucksache 15/2003 (15/1963) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Ausfertigung der von der Fa. Globus SB-Warenhaus Holding GmbH & Co. KG vorgelegten Unterlagen (1 Ordner und CD) Vorverfahren zum Raumordnungsverfahren zur Ausgliederung der erforderlichen Flächen für das großflächige Einzelhandelsvorhaben „Globus SB- Warenhaus“ in der Stadt Neunkirchen aus dem Zweckverband „Landschaft der Industriekultur Nord“ (LIK.Nord“) o Faunistische Bestandserhebung und Biotopenkartierung, PlanConsult- Umwelt (PCU) o Auswirkungsanalyse Globus SB-Warenhaus in Neunkirchen, Markt und Standort o Standortalternativenprüfung für die Ansiedlung eines Globus SB- Warenhauses in der Stadt Neunkirchen o Einzelhandelskonzept der Stadt Neunkirchen, Isoplan: Marktforschung o Bedarfsermittlung für ein SB-Warenhaus in der Kreisstadt Neunkirchen – Einzelhandelsexpertise, Isoplan: Marktforschung o Gutachterliche Stellungnahme zu den Kompensationsmaßnahmen für die Ansiedlung eines Globus-Marktes im Kerngebiet 8 des Naturschutzgroßprojektes LIK.Nord, Landschaftsagentur Plus Stellungnahme der Landesplanung vom 14.03.2016 Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 19.04.2016 Welche dieser Unterlagen beim Bundesamt für Naturschutz nochmals geprüft werden, ist hier nicht bekannt.