LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/2004 (15/1975) 08.11.2016 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Fuchsschonzeit und Räude Vorbemerkung des Fragestellers: Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) hat in diesem Jahr, wie auch bereits im Jahr 2015, die Zunahme von Räudeerkrankungen bei Füchsen mit der Fuchsschonzeit begründet. Bislang lagen jedoch weder belastbare Erkenntnisse über die Häufigkeit, noch über die Verteilung der Fuchsräude im Saarland vor. Außerdem wurde von Fachleuten im Umweltausschuss in der Vergangenheit berichtet, dass nicht erwiesen sei, dass sich die Räude durch Bejagung einschränken lasse oder dass die Räude sich auf Hunde übertrage. Wie aus Antworten auf frühere Anfragen unserer Fraktion hervorging, ist es auch nicht belegt, dass die Jagd einen regulierenden Einfluss auf die Fuchspopulation hat. In Luxemburg ist vor diesem Hintergrund bereits seit dem 1.4.2015 die Fuchsjagd verboten. Es ist unklar, auf wessen Untersuchung die Aussagen der VJS in ihrem Beitrag beruhten. Die Argumentation birgt somit die Gefahr, dass Ängste von Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern unnötig geschürt werden und die Fuchsschonzeit auch auf politischer Ebene wieder in Frage gestellt werden könnte. Vorbemerkung der Landesregierung: Im Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) ist die Untersuchungsmethode zur Untersuchung auf Fuchsräude etabliert. Die Fuchsräude ist keine anzeigepflichtige Tierseuche und keine meldepflichtige Tierkrankheit. Es gibt keine Rechtsgrundlage für eine verpflichtende Untersuchung und demnach sind die Einsendezahlen relativ gering. Die Füchse, die beim Landesamt für Verbraucherschutz eingesandt werden, werden primär auf Tollwut (Aufrechterhaltung des Status „tollwutfrei“), aber auch auf den Erreger der Fuchsräude untersucht. Ausgegeben: 09.11.2016 (18.10.2016) Drucksache 15/2004 (15/1975) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Untersuchungszahlen aus dem laufenden Jahr sind aus der Beantwortung der Frage 2 zu entnehmen. Eine statistische Auswertung über die Entwicklung der Fuchsräude ist aufgrund der geringen Fallzahlen nicht möglich. Wie viele der geschossenen Füchse wurden insgesamt und durch wen untersucht? Bei wie vielen dieser Füchse wurde eine Erkrankung mit Räude nachgewiesen? Zu Frage 1: Im Landesamt für Verbraucherschutz wurden im Jahr 2016 bisher 20 Füchse untersucht , 18 dieser Füchse wurden tot aufgefunden, zwei wurden krank erlegt. Bei den 18 Totfunden wurde in vier Fällen ein Befall mit Räudemilben nachgewiesen. Bei den erlegten Tieren verlief die Untersuchung negativ. Wie viele Räudeerkrankungen bei Hunden im Saarland gehen auf eine Übertragung durch den Fuchs zurück? Zu Frage 2: Hierzu kann aus Sicht der Tierseuchendiagnostik des Landesamtes für Verbraucherschutz keine Aussage gemacht werden. Auch bei den praktischen Tierärzten oder der Tierärztekammer des Saarlandes liegen keine Daten vor, da es sich wie schon in der Vorbemerkung der Landesregierung aufgeführt, um keine anzeigepflichtige Tierseuche und keine meldepflichtige Tierkrankheit handelt. Wie hat sich das inzwischen mehrjährige Jagdverbot für Füchse in Luxemburg auf den Fuchsbestand und die Erkrankung mit Räude ausgewirkt? Zu Frage 3: Zu Anfragen bei den zuständigen Stellen in Luxemburg wurden bisher keine Daten übermittelt. Kann eine Bejagung von Fuchswelpen einen Räudebefall adulter Tiere ausschließen? Zu Frage 4: Allgemein kann die Aussage getroffen werden, dass sich bei einer geringeren Wilddichte (auch beim Schalenwild) die Übertragung von Krankheiten durch einen geringeren Kontakt minimiert. Drucksache 15/2004 (15/1975) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Hat die Landesregierung Kenntnisse über den Verlauf der Ausbreitung der Räudeerkrankung in der Vergangenheit, bei der, bzw. bei der nicht die Jagd als Instrument zur Eindämmung eingesetzt wurde? Zu Frage 5: Auch vor Einführung einer Schonzeit für den Fuchs durften in den Setz- und Brutzeiten bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere, die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden. Das heißt, dass die zur Aufzucht notwendigen Altfüchse ohnehin bis zur Jahreshälfte und darüber hinaus nicht erlegt werden durften. Mit Einführung der Schonzeit für den Fuchs vom 16. Februar bis 15. Juli besteht weiterhin die Möglichkeit, den Fuchs zu bejagen. Ebenso wie im gesamten Bundesgebiet ein Anstieg der Räudeerkrankung bei Füchsen zu verzeichnen war, also auch in Bundesländern in denen es keine „Fuchsschonzeit “ gibt, hatte diese durch die Sarcoptes-Milbe ausgelöste parasitäre Hauterkrankung auch die Füchse in manchen Gebieten des Saarlandes befallen. Insbesondere aus dem Warndt wurden vermehrt an Räude erkrankte oder verendete Füchse gemeldet. Ein Zusammenhang dieser Räudeerkrankung mit der Schonzeit für den Fuchs ist nicht belegbar.