LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/2019 (15/1985) 28.11.2016 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Jasmin Freigang (PIRATEN) betr.: Kosten der Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium Vorbemerkung der Fragestellerin: „Am 27.10.2016 startete das Volksbegehren zur Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums im Saarland. Die Landesregierung und die Regierungsfraktionen im Saarland haben bereits nach einer Landtagsanhörung im vergangenen Jahr ihre Ablehnung der Pläne deutlich gemacht. Begründet wurde die Ablehnung von Bildungsminister Commerçon unter anderem damit, dass eine Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium Kosten in Millionenhöhe durch mehr Klassen, mehr Lehrerstunden, veränderte Ausstattungen an den Schulen und höhere Heizkosten verursachen würde .“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die in der Vorbemerkung der Fragestellerin getätigte Aussage, dass nach einer Landtagsanhörung im vergangenen Jahr die Landesregierung und die Regierungsfraktionen im Saarland ihre Ablehnung der Pläne zur Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums deutlich gemacht haben und dies von Bildungsminister Commerҫon unter anderem damit begründet wurde, dass eine Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium Kosten in Millionenhöhe verursachen würde, ist falsch. In der Berichterstattung der Saarbrücker Zeitung vom 28. Oktober 2016 wurde dies ebenfalls falsch dargestellt. Die in dem Meinungskommentar getätigte Aussage des Autors Dietmar Klostermann „Die CDU/SPD-Koalition hält eisern am Schnell-Abitur fest, weil eine Rückkehr zu G 9 angeblich zu teuer sei“, entbehrt jeglicher Grundlage. Das Ministerium für Bildung und Kultur hat auch dieser Falschdarstellung widersprochen. Ausgegeben: 28.11.2016 (02.11.2016) Drucksache 15/2019 (15/1985) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Die Gründe, die Minister Commerҫon für die Ablehnung der damaligen Volksinitiative durch die Landesregierung angeführt hatte, wurden unter anderem in der der Anhörung folgenden Plenardebatte am 14. Oktober 2015 dargestellt. Dabei konnte darauf verwiesen werden, dass auch Lehrer-, Eltern- und Schülervertreterinnen und -vertreter im Rahmen der Anhörung sich gegen eine Rückkehr zu G9 und auch gegen die Wahl zwischen G8 und G9 an Gymnasien ausgesprochen hatten und der Auffassung sind, dass Qualitätsverbesserungen im Unterrichtsbereich erneuten strukturellen Maßnahmen vorzuziehen sind. Dies entspricht auch der Auffassung der Landesregierung. Mit der Möglichkeit im Rahmen der Gemeinschaftsschule in neun Jahren zur allgemeinen Hochschulreife zu gelangen, haben Eltern und Schülerinnen und Schüler im Saarland die Wahl, ob das Abitur in 8 oder in 9 Jahren erreicht werden soll. Darüber hinaus wäre aus Sicht der Landesregierung eine Rückkehr zu G9 an Gymnasien mit erheblichen Beeinträchtigungen sowohl für die Gymnasien als auch die Gemeinschaftsschulen verbunden. Daher sieht die Landesregierung auch unter diesen Aspekten keine Notwendigkeit zu einem neunjährigen Gymnasium zurückzukehren. Die Landesregierung ist mit dem bildungspolitischen Ziel angetreten, keine weiteren , dem Schulfrieden entgegenwirkenden Strukturdebatten zu führen und innerhalb des in der Verfassung festgeschriebenen Zwei-Säulen-Systems gute und gerechte Bildung für alle anzubieten, und hat dies auch so im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Die Kosten für die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium wurden weder in der Plenardebatte am 14. Oktober 2015 noch zu einem anderen Zeitpunkt als Begründung angeführt. Die Landesregierung verfügt auch nicht über belastbare Zahlen zu den finanziellen Auswirkungen der Rückkehr zu G9. Entsprechende Berechnungen wurden nicht erstellt, weil eine Rückkehr nicht geplant ist. Wie viele zusätzliche Klassenbildungen wären nach Schätzungen des Bildungsministeriums im Falle einer Rückkehr zu einem neunjährigen Gymnasium notwendig? Wie viele Lehrerinnen und Lehrer müssten bei einer Rückkehr zu einem neunjährigen Gymnasium nach Schätzungen des Bildungsministeriums zusätzlich eingestellt werden? (Bitte aufgeschlüsselt nach zusätzlichen Lehrerstunden und erforderlichen Neueinstellungen). Welche Anpassungen an der Ausstattung der Schulen wären bei einer Rückkehr zu einem neunjährigen Gymnasium notwendig? (Bitte begründen und erläutern Sie die Ausstattungsanpassungen .) Drucksache 15/2019 (15/1985) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Welche Kosten würde das nach Schätzung des Bildungsministeriums für die Schulträger verursachen? Welche zusätzlichen Heizkosten würden bei einer Rückkehr zu einem neunjährigen Gymnasium nach Schätzung des Bildungsministeriums für die Schulträger anfallen? (Bitte begründen Sie den zusätzlichen Heizbedarf.) Mit Kosten in welcher Gesamthöhe müsste das Saarland durch eine Rückkehr zu einem neunjährigen Gymnasium rechnen? Welche Gesamtkosten würden bei den Schulträgern durch eine Rückkehr zu einem neunjährigen Gymnasium anfallen? Zu den Fragen 1 bis 7: Zu den Fragen 1 bis 7 liegen der Landesregierung keine belastbaren Zahlen vor. Eine seriöse Beantwortung kann daher nicht erfolgen.