LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/2047 (15/2008) 19.12.2016 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (B90/Grüne) betr.: Nitratbelastung im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Die EU hat Deutschland wegen der steigenden Nitratbelastung des Grundwassers und jahrelanger Untätigkeit bei dessen Schutz verklagt. Auf der rund 40-seitigen Anklageschrift geht die EU- Kommission mit der deutschen Umwelt- und Agrarpolitik hart ins Gericht. Seit Jahren steigt in vielen Regionen Deutschlands die Belastung des Grundwassers mit Nitrat. Als Hauptverursacher wird die Landwirtschaft ausgemacht. Dass die Bundesregierung bislang keine Gegenmaßnahmen zum Schutz des Grundwassers eingeleitet hat, sei ein klarer Verstoß gegen die seit 1991 geltende EU-Nitratrichtlinie. Auch sei zugelassen worden, dass wesentlich mehr Dünger auf die Äcker gebracht werde, als die Pflanzen überhaupt aufnehmen könnten, so ein zentraler Vorwurf der Kommission. Darüber hinaus seien die gesetzlichen Düngepausen von maximal drei Monaten viel zu kurz. Die Bundesregierung trägt mit ihrer Richtlinienkompetenz hier eine besondere Verantwortung, doch auch die Länder haben eigene Möglichkeiten , der Belastung unserer Gewässer entgegenzuwirken .“ Ausgegeben: 19.12.2016 (09.11.2016) Drucksache 15/2047 (15/2008) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Vorbemerkung der Landesregierung: Zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen nach der EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG) werden auf der gesamten landwirtschaftlichen Fläche der Bundesrepublik Deutschland Aktionsprogramme durchgeführt. Daher wird innerhalb Deutschlands von der Ausweisung gefährdeter Gebiete kein Gebrauch gemacht. Umgesetzt wird die EU-Nitratrichtlinie auf Bundesebene mit der Düngeverordnung sowie z. T. in den Bundesländern durch Regelungen in Anlagenverordnungen und im Landeswassergesetz. Ziel ist der Schutz der Wasserqualität vor Nitratbelastung . Der Grenzwert von 50 mg/l Nitrat gemäß dem Qualitätsziel der EU- Nitratrichtlinie ist bei allen Messstellen sowie den Grundwasserkörpern einzuhalten. Da bundesweit sehr viele Grundwasserkörper das Qualitätsziel der Nitratrichtlinie nicht einhalten, besteht hier offensichtlich Nachbesserungsbedarf, der derzeit durch die Novellierung der Düngeverordnung erfolgen soll. Wie beurteilt die Landesregierung die Belastung des Grundwassers im Saarland mit Nitrat? Zu Frage 1: Eine anthropogene Beeinflussung des Grundwassers mit Nitrat ist flächendeckend zu beobachten. Von den 16 saarländischen Grundwasserkörpern ist jedoch keiner im schlechten chemischen Zustand. Deutlich erhöhte Nitratgehalte treten nur an einem Grundwasserkörper (> 75 % des Schwellenwertes bzw. des Ableitungskriteriums – Grundwasserqualitätsnorm) auf. Die langfristige Entwicklung der Nitratgehalte in diesem Körper lässt es ohne die Einleitung weiterer Maßnahmen zweifelhaft erscheinen, dass der gute chemische Zustand auf Dauer erhalten werden kann, auch wenn ein eindeutiger Trend nicht zu beobachten ist. Neben dem Standardprogramm für die Überwachung des chemischen Grundwasserzustands (Überblicksüberwachung) wird für diesen Grundwasserkörper auch zusätzlich mit einem verdichteten Messnetz eine operative Überwachung durchgeführt, mit der frühzeitig ein evtl. signifikant steigender Trend im Grundwasserkörper erkannt werden kann. Gleichzeitig kann auch der Erfolg der Maßnahmen, die zur Verbesserung des chemischen Grundwasserzustands führen sollen, damit kontrolliert werden. Gibt es im Rahmen der Nutzung der Trinkwasservorkommen im Saarland bereits eine Belastung mit Nitrat? Zu Frage 2: Anthropogene Beeinflussungen von Rohwasser (= Grundwasser, das zur Wassergewinnung genutzt wird) mit Nitrat sind häufig zu beobachten. Zu hohe Nitratgehalte (>50 mg/l) treten jedoch nur an wenigen Bohrungen auf. Bisher ist kein Trinkwassergewinnungsgebiet auf Grund zu hoher Nitratbelastungen gefährdet. Zur Sicherstellung der Wasserversorgung wird das Ausgangsprodukt für die Trinkwassergewinnung , das Rohwasser gemäß Rohwasseruntersuchungsverordnung regelmäßig u. a. auf Nitrat untersucht. Momentan werden 306 Anlagen in diesem Rahmen beprobt . Für den Zeitraum 01.01.1990 bis 15.11.2016 liegen 8967 Analysen zu diesen 306 Messstellen vor. Dabei wurde für diesen Zeitraum an 83 Messstellen mindestens ein Wert zwischen 25 – 50 mg/l und an 24 Messstellen mindestens ein Wert über 50 mg/l gemessen. Drucksache 15/2047 (15/2008) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Aktuell (Zeitraum 01.01.2015 bis 15.11.2016, 475 Analysen zu 299 Messstellen) zeigten lediglich 63 Messstellen mindestens einen Wert zwischen 25 – 50 mg/l und 8 Messstellen mindestens einen Wert über 50 mg/l. Die im Saarland abgegebenen Trinkwässer entsprechen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Der in der Trinkwasserverordnung festgesetzte Grenzwert für den Parameter Nitrat von 50 mg/Liter wird in allen saarländischen Trinkwasserversorgungsgebieten eingehalten, Grenzwertüberschreitungen gibt es nicht. In den saarländischen Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken gibt es insgesamt 65 Trinkwasserversorgungsgebiete (WVG): - Regionalverband Saarbrücken/ 13 WVG Nitratgehalte 0 – 15 mg/l: 11 15 – 30 mg/l: 2 30 - <50 mg/l: 0 - Landkreis Saarlouis/ 11 WVG Nitratgehalte 0 – 15 mg/l: 4 15 – 30 mg/l: 3 30 - <50 mg/l: 4 - Saarpfalz-Kreis/ 5 WVG Nitratgehalte 0 – 15 mg/l: 3 15 – 30 mg/l: 1 30 - <50 mg/l: 1 - Landkreis Sankt Wendel/ 12 WVG Nitratgehalte 0 – 15 mg/l: 10 15 – 30 mg/l: 2 30 - <50 mg/l: 0 - Landkreis Merzig-Wadern/ 15 WVG Nitratgehalte 0 – 15 mg/l: 10 15 – 30 mg/l: 5 30 - <50 mg/l: 0 - Landkreis Neunkirchen/ 9 WVG Nitratgehalte 0 – 15 mg/l: 6 15 – 30 mg/l: 2 30 - <50 mg/l: 1 Drucksache 15/2047 (15/2008) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Wurden Brunnen wegen einer Nitratbelastung stillgelegt? Falls ja, welche? Zu Frage 3: Anfang der 90er Jahre zeigten die Bohrungen in einem Gewinnungsgebiet erhöhte Nitratgehalte, so dass die Wässer der einzelnen Bohrungen vermischt wurden, um stets unter dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung zu liegen. Mitte der 1990er Jahre wurden die Bohrungen aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben und das Trinkwasser wird seither aus einem benachbarten Gewinnungsgebiet bezogen. Welche Auswirkungen hat die von der EU- Kommission kritisierte Belastung mit Nitrat und Düngung auf die belebte Bodenzone und die Biodiversität im Saarland? Zu Frage 4: Auswirkungen auf die belebte Bodenzone: Die EU-Kommission kritisiert in ihrer Klageschrift Mängel der von Deutschland festgelegten Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Im Fokus steht die Belastung des Grundwassers durch Nitrateinträge aus der Landwirtschaft. Tatsächlich ist es nicht so, dass die Belastung des Grundwassers mit Nitrat bzw. in Folge von Düngemaßnahmen Auswirkungen auf die belebte Bodenzone und die Biodiversität im Saarland hat/haben kann. Vielmehr stellt die Belastung des Grundwassers das Ergebnis von Vorgängen im Boden dar. Ein Austrag des essentiellen Pflanzennährstoffes Stickstoff (bzw. daraus entstandener reaktiver Verbindungen) vom Boden in das Grundwasser bedeutet, dass die natürliche Aufnahmefähigkeit des Bodens bzw. der auf diesem wachsenden Pflanzen bezüglich desselben erschöpft ist. Es besteht ein Überangebot. Die Frage thematisiert den natürlichen (und komplexen) Stickstoffkreislauf insgesamt sowie die vielfältigen Wirkungen, die in Folge von Eingriffen in diesen Kreislauf und in Bezug auf unterschiedlichste Öko-Systeme entstehen könn(t)en. Eine pauschale Beantwortung wäre daher nicht sachgerecht. Bezüglich der Thematik als solcher sowie damit verbundener (und mögliche) Auswirkungen wird aber auf die Veröffentlichung des Umweltbundesamtes „Stickstoff – Zuviel des Guten?“ aus dem Jahr 2011 verwiesen. Auswirkungen auf die Biodiversität: Eine erhöhte Nitratkonzentration aus Boden, Fließgewässer, klimabedingter Erwärmung und dem Lufteintrag kann sich indirekt sehr negativ auf viele Stillgewässer auswirken (Eutrophierungseffekt). Dies führt oft zur Massenvermehrung einiger weniger Arten, die dann bestandsbildend im Gewässer vorherrschen und eine vormals hohe Biodiversität nicht mehr zulassen. Nutzungsintensivierung von Ackerflächen verursacht in der Regel eine höhere Nitratbelastung im Wasser, induziert einen höheren Pestizideinsatz und als Konsequenz daraus eine reduzierte Biodiversität. Dies wurde z. B. bei Untersuchungen der Laufkäfer auf Ackerböden außerhalb des Saarlandes festgestellt (Denkinger P. & G. Wigleb, 2006: Diversität der Krautschicht in von Roteichen (Quercus rubra L.) dominierten Ökosystemen der Niederlausitzer Bergbaufolgelandschaft). Drucksache 15/2047 (15/2008) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Mit welchen konkreten Maßnahmen schränkt das Saarland die von der EU-Kommission kritisierten Ursachen der Nitrat- und Düngemittelbelastung ein? Zu Frage 5: Grundlegende Maßnahme ist der Vollzug der Düngeverordnung. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) werden mit zwei administrativen Maßnahmen den Ursachen einer Belastung durch Nitrat- und Düngemittel vorgebeugt. Zum einen betrifft dies den Gewässerschutz durch den eigens dazu eingesetzten Gewässerschutzberater . Dieser soll den Landwirten bei Fragen zur Lagerung und Ausbringung von Düngemitteln (auch Jauche, Gülle, Silage) sowie bei der Düngeplanung zur Seite stehen, um auf freiwilliger Basis Verbesserungen zu erzielen. Zudem ist er behilflich bei Fragen zur Inanspruchnahme von Förderprogrammen. Auch arbeitet er für die Vollzugsbehörden Problembereiche und deren Ursachen heraus, um gezielt kosteneffiziente Maßnahmen einleiten zu können. Weiter werden pflanzenbauliche Kulturmaßnahmen, wie die Gestaltung der Fruchtfolge und der Anbau von Zwischenfrüchten, mit eingebunden. In einer weiteren Maßnahme wird die Kontrolle landwirtschaftlicher Betriebe in einer Modellregion verstärkt, um eine Einschätzung der Situation im Saarland zu erhalten. Dabei wird v. a. die Einhaltung der wasserwirtschaftlichen Anforderungen an die Hofentwässerung und bezüglich des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen geprüft . Die wichtigste Maßnahme ist allerdings die Verschärfung der Düngeverordnung, die derzeit vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft überarbeitet wird. Das Saarland hat sich dazu bereits im Rahmen der zurückliegenden Umweltministerkonferenzen positioniert. Welche wasserwirtschaftlichen Vorschläge eine Mehrheit finden, wird das kommende Bundesratsverfahren zeigen. Welche landwirtschaftlich unabhängige Stelle kontrolliert mögliche Vorgaben der Landesregierung zum Schutz der Böden und der Gewässer vor einer zu hohen Belastung durch Nitrat und andere Düngemittelrückstände? Zu Frage 6: Grundwasser: Zur Überwachung des Grundwassers betreibt das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz verschiedene eigene Landesmessstellen (z. B. im Rahmen der Überwachung nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie oder der EU-Nitratrichtlinie) und überwacht auch Bohrungen Dritter, wie zum Beispiel das Rohwasser aller Wasserversorger über die Rohwasseruntersuchungsverordnung. Boden: Das Grenzwertspektrum der auf Basis des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) erlassenen Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) umfasst derzeit keinerlei Vorgaben für reaktive Stickstoffverbindungen wie Nitrat oder explizite Angaben zu Düngemittelrückständen. Das saarländische Bodenschutzgesetz beinhaltet ferner keine Ermächtigung zu Wertvorgaben , die über die BBodSchV hinausgehen. Drucksache 15/2047 (15/2008) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Bezüglich der Düngung als solches sind grundsätzlich die Vorgaben des Düngerechts einzuhalten. Die Fachrechtskontrolle obliegt dem Referat B/1 im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.