LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/2048 (15/2009) 19.12.2016 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Andreas Augustin (PIRATEN) Jasmin Freigang (PIRATEN) betr.: Cumarin in Zimtprodukten Vorbemerkung der Fragesteller: „Es ist wieder Weihnachtszeit und damit die Zeit für Verbraucherinnen und Verbraucher, Zimtgebäck und zimthaltige Getränke verstärkt zu verzehren . Schon seit Jahren wird festgestellt, dass Zimtprodukte unzulässig hohe Mengen des Duftstoffs Cumarin enthalten, der als möglicherweise krebserregend gilt.“ Wann, wie viele und welche Zimtprodukte wurden 2016 auf Cumarin untersucht? Zu Frage 1: Im Zeitraum Ende November/Dezember 2016 ist geplant, ca. 20 Proben zimthaltiges Weihnachtsgebäck, überwiegend aus handwerklicher Herstellung zu untersuchen. Die Probenahme wird in diesem Jahr später als in den Vorjahren erfolgen, um eine breitere Palette an Herstellern auch auf den Weihnachtsmärkten erreichen zu können. In wie vielen Fällen wurden Grenzwertüberschreitungen festgestellt? Zu Frage 2: Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Ausgegeben: 19.12.2016 (15.11.2016) Drucksache 15/2048 (15/2009) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wurden im Rahmen der Kontrollen Produkte vom Markt genommen? Zu Frage 3: Siehe Antwort Frage 2. Wurden bei den untersuchten Produkten die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten eingehalten? Zu Frage 4: Siehe Antwort Frage 2. Wurden die Kontrollen 2016 im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren verstärkt? Falls nicht, wieso wurde dies nicht getan? Zu Frage 5: Die Kontrollen werden im Jahr 2016 im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren nicht verstärkt. Im vergangenen Jahr war die Beanstandungsquote gegenüber dem Jahr 2014 deutlich rückläufig, so dass unter dem Aspekt der risikoorientierten Probenplanung eine Verstärkung der Kontrolle nicht als erforderlich angesehen wurde. Kann der Konsum von Cumarin in hohen Mengen der menschlichen Gesundheit schaden? Zu Frage 6: Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat das gesundheitliche Risiko, das von Cumarin in Lebensmitteln ausgehen kann, bewertet. Es hatte sich gezeigt, dass Cumarin im Tierversuch oder als Arzneimittel bei empfindlichen Personen die Leber schädigen kann und bei Ratten und Mäusen verschiedene Krebsarten auslösen kann. Das BfR hat deshalb eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge abgeleitet. Diese Menge kann ein Leben lang aufgenommen werden, ohne dass ein gesundheitliches Risiko zu erwarten ist. Sie liegt bei 0,1 mg (Milligramm) Cumarin pro kg Körpergewicht und Tag und gilt auch für besonders empfindliche Verbraucher. Ein Erwachsener mit 60 kg Körpergewicht kann folglich ein Leben lang täglich 6 mg Cumarin aufnehmen, ohne dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Denselben Wert hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in ihrer Bewertung von Cumarin ermittelt. Wird dieser Wert kurzzeitig überschritten, ist keine Gefährdung der Gesundheit zu erwarten. Drucksache 15/2048 (15/2009) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Eine Überschreitung der tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge durch Lebensmittel allein ist nur möglich, wenn der Höchstwert von 50 mg pro kg Lebensmittel voll ausgeschöpft wird und täglich große Mengen solcher Lebensmittel verzehrt werden. Bei Kleinkindern mit einem Körpergewicht von 15 kg wäre der TDI-Wert bei 30 g Zimtsternen (ca. 6 kleine Zimtsterne) oder 100 g Lebkuchen täglich ausgeschöpft, wenn keine weitere Cumarinexposition aus anderen Quellen hinzukommt. Bei Erwachsenen (60 kg Körpergewicht) sind dies mehr als 120 g Zimtsterne (ca. 24 kleine Zimtsterne) täglich. Wie auch bei anderen Lebensmitteln rät das BfR zum maßvollen Verzehr. Dabei ist auch zu bedenken, dass Cumarin zusätzlich über kosmetische Mittel wie cumarinhaltige Körperlotionen oder Körperöle aufgenommen werden kann.