LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/2066 (15/2037) 12.01.2017 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Heike Kugler (DIE LINKE.) betr.: Zahl der Rückführungen ausreisepflichtiger Personen im Saarland Vorbemerkung der Fragestellerin: „Die saarländische Landesregierung will die freiwillige Ausreise ausreisepflichtiger Personen künftig stärker fördern. Laut „Focus“ lag das Saarland bei den sogenannten „Rückführungen“ mit einer „Rückführungsquote“ von 5,1 Prozent im Ländervergleich auf dem 12. Platz (Stand: 30. April 2016). Demnach gab es zum Stichtag 1979 ausreisepflichtige Personen, davon 275 ohne Duldung und gleichzeitig 101 „Rückführungen“ (47 Abschiebungen , 54 freiwillige Ausreisen).“ Vorbemerkung der Landesregierung: Zum Stichtag 30. April 2016 waren im Saarland lt. Ausländerzentralregister insgesamt 1704 Personen ausreisepflichtig. Hierin ist die Zahl der Personen ohne Duldung (275) bereits enthalten. Insoweit handelt es sich bei der Angabe von 1979 ausreisepflichtigen Personen im „Focus“-Bericht um einen Darstellungsfehler. Wie sieht die „Rückführungsquote“ zum 30. November 2016 aus? Wie viele ausreisepflichtige Personen, Abschiebungen und freiwillige Ausreisen gab es? Zu Frage 1: Zum Stichtag 30. November 2016 waren lt. Ausländerzentralregister insgesamt 1387 Personen ausreisepflichtig, davon 282 Personen ohne Duldung. Im Jahr 2016 (bis 30. November) wurden 208 Personen abgeschoben. Im gleichen Zeitraum erfolgten 67 über REAG/GARP geförderte freiwillige Ausreisen, weitere 153 Personen reisten ohne REAG/GARP-Förderung kontrolliert freiwillig aus. Ausgegeben: 12.01.2017 (06.12.2016) bitte wenden Drucksache 15/2066 (15/2037) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wie sieht die „Rückführungsquote“ in den anderen Bundesländern aus? (Bitte einzeln auflisten Bundesland , Quote, Zahl der ausreisepflichtigen Personen , Abschiebungen und freiwillige Ausreisen) Zu Frage 2: Die entsprechenden Zahlen der anderen Länder sind hier im Einzelnen nicht bekannt. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Frage, ob es zu einer Aufenthaltsbeendigung kommt, von vielen Faktoren abhängig ist, wie beispielsweise Herkunftsland, Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Anerkennungsquote oder das Vorliegen von Abschiebungshindernissen. Auf Grund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Ländern lässt sich insoweit kein objektives Bild der jeweiligen Abschiebungspraxis mittels Quote ermitteln.