LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/2068 (15/2039) 12.01.2017 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Jasmin Freigang (PIRATEN) betr.: Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) am 21./22. Mai 2015 in Perl Vorbemerkung der Fragestellerin: „Am 21. und 22. Mai 2015 fand die Jugend- und Familienminister-konferenz (JFMK) unter dem Vorsitz der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes, Monika Bach-mann, in Perl statt. Im Rahmen dieses Koordinierungsgremiums haben die für die Kinder-, Jugend- und Familienpolitik zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Bundesländer gemeinsam rechtliche, fachliche und politische Fragen abgestimmt und Beschlüsse gefasst, welche insbesondere die Themenbereiche Jugendarbeit, Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung, Medienschutz oder die Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Familienpolitik betreffen. Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) bereitet u.a. die Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz vor, koordiniert und stimmt auf Fachebene länderübergreifende Grundsatzfragen zur Sicherstellung einer angemessenen und einheitlichen Umsetzung des Kinder- und Jugendhilferechts und familienpolitischer Zielsetzungen ab.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) am 21./22. Mai 2015 wurde gemäß den „Verfahrensgrundsätze der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF), zuletzt geändert durch Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 22./23. Mai 2014 in Mainz“ durchgeführt. Gemäß den Verfahrensgrundsätzen wird die Sitzung von der AGJF vorbereitet. Diese legt zu den von der JFMK zu beratenden kinder-, jugend- und familienpolitischen Themen der Fachministerkonferenz Beschlussvorschläge mit Begründungen vor. Unmittelbare Vorlagen einzelner Länder an die JFMK sind in dringlichen Ausnahmefällen zulässig. Ausgegeben: 12.01.2017 (07.12.2016) Drucksache 15/2068 (15/2039) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wann wurden die Einladungen mit den Tagesordnungspunkten zur Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) am 21./22. Mai 2015 in Perl versandt bzw. wann standen die Tagesordnungspunkte fest? Zu Frage 1: Die Einladungen zur Jugend- und Familienministerkonferenz wurden mit Datum vom 04.03.2015 an die Mitglieder der Jugend- und Familienministerkonferenz übersandt. Der erste Entwurf der Tagesordnung wurde von der JFMK-Geschäftsstelle am 01.04.2015 gemäß den Verfahrensgrundsätzen der JFMK/AGJF per E-Mail übermittelt. Jener Entwurf enthielt bereits den TOP 5.2 „Weiterentwicklung der §§ 45 ff. SGB VIII“. Ein zweiter ergänzter Entwurf der Tagesordnung erfolgte am 29.04.2015, ein dritter ergänzter Entwurf wurde am 13.5.2015, eine weitere Ergänzung als vierter Entwurf am 18./19.5.2015 versandt. Die endgültige Tagesordnung wurde am 21.5.2015 unter TOP 1 der Jugend- und Familienministerkonferenz einstimmig verabschiedet. Auf die Initiative welchen Bundeslandes hin wurde TOP 5.2: „Weiterentwicklung der §§ 45 ff. SGB VIII“ in die Tagesordnung der Konferenz aufgenommen ? Zu Frage 2: Die Tagesordnung der Jugend- und Familienministerkonferenz wird gemäß den Verfahrensgrundsätzen der JFMK/AGJF von der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend - und Familienbehörden vorbereitet. Unter Federführung des Landes Brandenburg war die Thematik der Weiterentwicklung der §§ 45 ff. SGB VIII bei der Sitzung der AGJF am 12./13.03.2015 beraten worden. Unter TOP 9 „Themen der JFMK 2015“, in dem die Themenvorschläge der Länder für die JFMK 2015 abgestimmt wurden , wurde das Thema auf die Tagesordnung der JFMK aufgenommen. Es wurde seitens aller Länder einstimmig beschlossen, das Thema „Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung / §§ 45 ff. SGB VIII“ bei der Konferenz im Mai 2015 zu beraten. Zudem hatte die zuständige Fachministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Ministerin Ute Schäfer, mit Schreiben vom 06.03.2015 die Vorsitzende der JFMK, Frau Ministerin Bachmann, ebenfalls gebeten, das Thema auf die Tagesordnung der JFMK zu setzen. Wann wurde die Initiative zu 2. TOP 5.2: „Weiterentwicklung der §§ 45 ff. SGB VIII“ bei der Jugend - und Familienministerkonferenz eingereicht? Zu Frage 3: Bereits bei ihrer Sitzung vom 18./19.09.2014 hatte sich die AGJF auf Antrag der Länder Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen mit der Problematik „Rechtliche Stellung und Handlungsmöglichkeiten der Aufsicht nach §§ 45 ff. SGB VIII sowie Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen nach § 1631 BGB“ befasst und eine Arbeitsgruppe unter der Federführung des Landes Brandenburg eingerichtet. Drucksache 15/2068 (15/2039) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Die Thematik wurde auch bei der AGJF-Sitzung am 12./13.03.2015, hier unter TOP 5.5 „Rechtliche Stellung und Handlungsmöglichkeiten der Aufsicht nach §§ 45 ff. SGB VIII sowie Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen nach § 1631 BGB“ unter Federführung des Landes Brandenburg behandelt. Die von der AGJF eingesetzte Arbeitsgruppe hat das Thema bearbeitet. Ein konkreter Beschlussvorschlag für die JFMK zu TOP 5.2 wurde am 05.05.2015 bei der Geschäftsstelle der JFMK eingereicht und am 07.05.2015 per E-Mail über den JFMK- Verteiler übermittelt. Wann und von wem wurde der erste Beschlussvorschlag zu TOP 5.2 eingereicht? Zu Frage 4: Der erste Beschlussvorschlag zu TOP 5.2 der JFMK am 21./22. 05.2015 wurde am 05.05.2015 bei der Geschäftsstelle der JFMK eingereicht (siehe dazu Frage 3). Antragsteller waren das Land Nord-Westfalen und das Land Brandenburg.