LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/2079 (15/2041) 17.01.2017 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Position der Landesregierung zur geplanten Pkw-Maut Vorbemerkung des Fragestellers: „Die Pkw-Maut für Bundesfernstraßen in Deutschland könnte bald kommen: Die Bundesregierung und die EU-Kommission haben sich auf einen Kompromiss geeinigt, der das Vertragsverletzungsverfahren vorerst auf Eis legt. Nachdem keine Eins-zu-Eins-Entlastung mehr für deutsche Autofahrer durch die Kfz-Steuer vorgesehen ist, soll die Entlastung künftig abhängig vom Schadstoffausstoß sein. Darüber hinaus soll es mehrere Preisstufen für die Vignette geben. Diese Rechtsvorschriften müssen zunächst noch vom Bundestag verabschiedet werden. Die Einführung einer Infrastruktur hat seit Beginn der Diskussion für viel Streit gesorgt. Umweltschützer kritisieren vor allem an den Plänen, dass der motorisierte Individualverkehr in Zukunft für viele Autofahrerinnen und Autofahrer gegenüber der Bahn noch attraktiver wird, weil in Deutschland zugelassene Autos mit schadstoffärmeren Klassen besonders entlastet werden sollen. Außerdem bevorteile die Vignette Vielfahrerinnen und Vielfahrer , was nicht nur als unökologisch, sondern auch als unsozial bewertet wird. Darüber hinaus könnten sich negative wirtschaftliche Nachteile für das Saarland als Grenzregion ergeben. Im Bundesrat gab es zu dieser Thematik im Mai 2015 eine Abstimmung, in der es um die Einberufung eines Vermittlungsausschusses ging, der sich u.a. mit dieser Problematik beschäftigte. Während die zuständigen Fachausschüsse die Anrufung des Vermittlungsausschusses noch empfahlen, fand sie im Plenum keine absolute Mehrheit mehr.“ Ausgegeben: 17.01.2017 (08.12.2016) Drucksache 15/2079 (15/2041) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Vorbemerkung der Landesregierung: Eine PKW-Maut existierte in Deutschland bisher nicht. Eine geplante Einführung der PKW-Maut für das deutsche Autobahnnetz im Jahre 2016 wurde gestoppt, nachdem die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. Hintergrund für das Verfahren war die geplante Einführung einer Maut für sämtliche PKW, wobei für deutsche Fahrzeughalter die KFZ-Steuer zumindest im Ausmaß der jährlichen Maut reduziert worden wäre und eine Diskriminierung gegenüber ausländischen Fahrern vorliegen würde. Nach Verhandlungen mit der Kommission wurde nun eine Kompromisslösung erarbeitet. Dadurch konnte ein Gerichtsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof verhindert werden. Derzeit plant das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Infrastrukturabgabe für Halter von im Inland und im Ausland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen sollen lediglich bei der Nutzung von Bundesautobahnen abgabenpflichtig sein. Kraftfahrzeuge von Personen mit Behinderungen, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind, sollen auch wirkungsgleich von der Infrastrukturabgabe befreit werden. Die um die Systemkosten geminderten Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe sollen zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur fließen. Die Infrastrukturabgabe sollte von allen Haltern von in Deutschland zugelassenen Kfz für ein Jahr entrichtet werden. Der Preis für die Jahresvignette soll sich für Pkw nach dem Hubraum und den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge bestimmen. Die festgelegte Höchstgrenze beträgt 130 €. Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen könnten zwischen einer Vignette für zehn Tage , zwei Monate oder ein Jahr wählen und sie über das Internet buchen. Zusätzlich wäre die Einbuchung an Vertriebsstellen, z.B. an Tankstellen, möglich. Jahresvignetten könnten zu jedem Zeitpunkt im Jahr ihre Gültigkeit erlangen und hätten dann jeweils zwölf Monate Gültigkeit. Die Erhebung der Infrastrukturabgabe plant das BMVI mittels einer elektronischen Vignette (E-Vignette). Die Fahrberechtigung soll mit dem amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen verknüpft sein. Den Anforderungen des Datenschutzes würde hierbei in vollem Umfang Rechnung getragen. Um eine Doppelbelastung beim Übergang zur nutzerbasierten Infrastrukturfinanzierung von in Deutschland Kfz-steuerpflichtigen Pkw oder Wohnmobilen zu vermeiden, sollen laut BMVI in das Kraftfahrzeugsteuergesetz Steuerentlastungsbeträge aufgenommen werden. Das Saarland befürchtet insbesondere für die Grenzregionen erhebliche wirtschaftliche Nachteile und strebt hier eine Sonderregelung an. Drucksache 15/2079 (15/2041) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Wie stimmten Vertreter der saarländischen Landesregierung in der Frage um die Anrufung des Vermittlungsausschusses zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für Bundesfernstraßen in den zuständigen Fachausschüssen des Bundesrats ab? Zu Frage 1: In der 658. Sitzung des Verkehrsausschusses des Bundesrates am 22.04.2015 hat das Saarland der Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen zugestimmt. In der 915. Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrates am 23.04.2015 hat das Saarland einen gleichlautenden Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses abgelehnt. Wie verhielt sich das Saarland bei der Abstimmung zur Anrufung des Vermittlungsausschusses in der Bundesratssitzung vom 08.05.2015? Zu Frage 2: In der 933. Sitzung des Bundesrates am 08.05.2015 hat sich das Saarland bei der Frage der Vermittlungsausschussanrufung enthalten und folgende Erklärung zu Protokoll gegeben: „Das Saarland weist auf die besondere Situation der Grenzregionen hin. Zwar ist anzumerken, dass - im Gegensatz zu ersten Plänen - im Ausland zugelassene Fahrzeuge nur auf den Bundesautobahnen mautpflichtig sind, jedoch kann eine besondere Belastung für die Wirtschaft und den Straßenverkehr in den Grenzregionen nicht ausgeschlossen werden. Das Saarland hält die von der Bundesregierung angekündigte ausführliche Evaluation für unerlässlich und fordert für den Fall, dass negative Auswirkungen für die Grenzregionen festgestellt werden sollten, zeitnah entsprechende Anpassungen.“ Wie positioniert sich die Landesregierung zu dem neuen Konzept des Bundesverkehrsministers? Zu Frage 3: Die Einführung einer Infrastrukturabgabe ohne Ausnahmeregelungen für Grenzregionen wird abgelehnt, insbesondere mit Blick darauf, dass – gemäß aktueller Presseberichte – aus Kreisen der EU-Kommission zu vernehmen war, dass in Bezug auf die deutschen Maut-Regelungen Spielräume für Ausnahmen von der Mautpflicht in Grenzregionen möglich seien. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen erwartet die Landesregierung von der Einführung einer Infrastrukturabgabe in der aktuell geplanten Form? Zu Frage 4: Die Infrastrukturabgabe erschwert die grenzüberschreitende Mobilität zwischen Deutschland, Luxemburg und Frankreich. Sie baut für Touristen, Besucher, Kunden und Grenzgänger sowie Berufspendler Hürden auf. Ohne eine Ausnahmeregelung werden Einbußen insbesondere für den Tourismusbereich, Einzelhandel und die Gastronomie befürchtet. Drucksache 15/2079 (15/2041) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen , um die Infrastrukturabgabe zu verhindern oder zu modifizieren? Zu Frage 5: Die Landesregierung fordert, die Grenzregionen von der jetzt geplanten neuen Pkw- Maut durch eine Ausnahmeregelung zu befreien. Ohne eine solche Ausnahmeregelung wird das Saarland das Gesetz im Bundesrat nicht unterstützen können. Die Landesregierung hat ihre Bedenken gegenüber der Bundesregierung geäußert. Die Bundeskanzlerin hat dazu weitere Gespräche mit dem Saarland angekündigt.