LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/2084 (15/2055) 06.02.2017 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Anfrage betreffend Saarländische Waldbilanz [Drucksache 15/2049/ (15/2020)] Vorbemerkung des Fragestellers: „Im Zusammenhang mit der Antwort der Landesregierung 15/2049 (15/2020) ergeben sich einige Nachfragen zur Inanspruchnahme von Waldflächen im Zeitraum 1990 bis 2016.“ Wie viel Hektar Wald ging im o.g. Zeitraum für Baugebiete verloren? Wie viel Hektar Wald ging im o.g. Zeitraum für Gewerbegebiete verloren? Wie viel Hektar Wald ging im o.g. Zeitraum für Verkehrswege verloren? Zu den Fragen 1 - 3: Die Fragen 1 – 3 werden im Folgenden zusammen beantwortet, da die Forstbehörde über keine Datengrundlagen verfügt, die eine Waldinanspruchnahme in Folge obiger angefragter Nutzungsänderung erfasst. Aus forstpolitischer Sicht besteht keine Notwendigkeit , die Daten zu erheben. Insgesamt gab es in den Jahren 2013 bis 2016 von 442 Bebauungsplänen 42 Planungen , bei denen eine Waldumwandlung vorgesehen war. Im Jahresdurchschnitt waren ca. 20 ha Wald von einer Nutzungsänderung betroffen. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz als Forstbehörde wird zu den verschiedensten Bauleitverfahren (insbesondere Bauleitverfahren der Gemeinden) als Träger öffentlicher Belange angehört. Ausgegeben: 06.02.2017 (05.01.2017) bitte wenden Drucksache 15/2084 (15/2055) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Im Ergebnis erfolgt - nach Abwägung der forstlichen Belange - die Aufforderung an die Gemeinde, bei einer Umwandlung von Wald durch ein Bebauungsplanverfahren den § 1 des Landeswaldgesetzes zu gewährleisten. Danach ist der Wald wegen seiner Bedeutung für die Umwelt zu erhalten und nachhaltig zu sichern. Die Gemeinde hat nach Abwägung alle Vorbehalte und Hinweise den entsprechenden forstlichen Ausgleich im Bebauungsplan festzulegen. In der Regel folgt die Gemeinde den Hinweisen der Forstbehörde, insbesondere unserer Aufforderung, einen forstlichen Ausgleich in Form einer Erstaufforstung im Flächenverhältnis von mindestens 1/1 festzulegen. Hieraus ergibt sich, dass Waldflächen für die angefragten Nutzungsarten verloren gehen , aber gleichermaßen 1/1 an anderer Stelle ausgeglichen werden. Im angefragten Zeitraum kam es somit nicht zu einem Verlust, sondern sogar im Gegenteil zu einem Gewinn von Waldflächen im Saarland (siehe auch Drucksache 15/2020).