1 LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/2086 (15/2053) 14.02.2017 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne) betr.: Französische ErzieherInnen im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Bis zum Jahr 2043 soll im Saarland neben der deutschen Sprache Französisch als zweite Verkehrs - und Umgangssprache etabliert werden. Dies hat sich das Saarland im Rahmen seiner Frankreichstrategie zum Ziel gesetzt. Im Zuge dessen ist es besonders wichtig, das Erlernen der französischen Sprache bereits in der frühen Kindheit zu fördern. Das Konzept der bilingualen Kindertagesstätten, das 1998 vom Land initiiert wurde, sieht den spielerischen Erwerb der französischen Sprache durch den täglichen Umgang der Kinder mit frankophonen Muttersprachlern vor. Im Rahmen des Förderprogramms bietet das Land den Kitas bei Vorlage eines Arbeitsvertrages mit einer muttersprachlichen Fachkraft eine Anschubfinanzierung über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Seit 1998/99 fördert die Landesregierung im Rahmen des Konzeptes „Zweisprachige Kindergärten im Saarland – ein bilingual-bikultureller Ansatz“ die zweisprachige deutsch-französische Bildung und Erziehung in saarländischen Kindergärten. Interessierte Einrichtungen können eine bis zu 36-monatige Anschubfinanzierung zur Implementierung eines ganzheitlichen zweisprachigen Konzeptes erhalten. Ausgegeben: 15.02.2017 (22.12.2016) Drucksache 15/2086 (15(2053) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Fast alle Einrichtungen, die seit 1998 eine solche Anschubfinanzierung beantragt und erhalten haben, konnten das zweisprachige Konzept im Anschluss weiter umsetzen, teilweise sogar mit einem noch intensiveren Einsatz von frankophonen Fachkräften, bis hin zu einer fast paritätischen Personalisierung. In einigen wenigen Fällen war die Weiterführung des Konzeptes nicht möglich. Hauptgründe hierfür waren fehlendes Fachpersonal oder eine konzeptionelle Umorientierung der Träger. Kindertageseinrichtungen können auch ohne Anschubfinanzierung im Rahmen der gesetzlichen Personalisierung frankophone Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen und eine zweisprachige Bildung und Erziehung anbieten. Diesbezüglich besteht keine Meldepflicht, dem MBK liegen daher keine belastbaren Zahlen über die Gesamtzahl der in saarländischen Kindertageseinrichtungen angestellten frankophonen Erzieher Innen vor. Wie viele Stellen für französische Muttersprachler stehen in den zweisprachigen Kitas im Saarland zur Verfügung und wie viele davon sind besetzt (Bitte Aufschlüsselung nach den jeweiligen Standorten )? Zu Frage 1: Bisher sind über die Anschubfinanzierung insgesamt 170 Einrichtungen mit 255 Stellen gefördert worden. Nach dem Förderprogramm im Rahmen des Konzeptes „Zweisprachige Kindergärten im Saarland – ein bilingual-bikultureller Ansatz“ können bis zu 12,5 Wochenstunden Arbeitszeit pro Gruppe zusätzlich für eine oder mehrere frankophone Kräfte gefördert werden. Nach der Anschubfinanzierung sollen die frankophonen MitarbeiterInnen im Rahmen der gesetzlichen Personalisierung übernommen werden. Aktuell sind zwölf Stellen in acht Einrichtungen mit insgesamt 364 Stunden in der Förderung , was 9,3 vollen Stellen entspricht. Davon befinden sich fünf Einrichtungen im Kreis Saarlouis mit neun MitarbeiterInnen, zwei im Regionalverband Saarbrücken mit zwei MitarbeiterInnen, eine Einrichtung im Saarpfalz-Kreis mit einem/ einer MitarbeiterIn. Eine entsprechende Übersicht befindet sich in der Anlage. Wie lange sind freie Stellen im Durchschnitt unbesetzt und was sind die Gründe dafür? Zu Frage 2: Der Landesregierung liegen keine detaillierten Daten darüber vor, wie lange Stellen, die im Rahmen des Konzeptes „Zweisprachige Kindergärten im Saarland – ein bilingual -bikultureller Ansatz“ förderfähig wären, unbesetzt sind. Drucksache 15/2086 (15(2053) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Nach Auskunft der Träger bewegen sich die Zeiträume zwischen nahtloser Nachbesetzung bei Personalwechseln und mehreren Monaten Vakanz. Gründe hierfür liegen im allgemeinen Fachkräftemangel, auch bei frankophonen MitarbeiterInnen. Weitere Gründe sind, dass keine passende Fachkraft gefunden (Trägerprofil) wird, dass mögliche KandidatInnen den angebotenen Arbeitsvertrag der Befristung oder der Teilzeit wegen ablehnen, dass die Eingruppierung wegen Nicht-Anerkennung ausländischer Abschlüsse zu niedrig angesehen wird oder dass die Anfahrtswege zur Arbeitsstelle als zu weit bewertet werden. Inwiefern wird kontrolliert, ob im Zeitraum der Bezuschussung durchgehend eine frankophone Kraft in der jeweiligen Kita arbeitet? Zu Frage 3: Im Rahmen des Verwendungsnachweises belegen die Träger durch Lohnabrechnungen , Arbeitsverträge und Krankmeldungen, dass die Stelle durchgehend besetzt war oder bei Bedarf nachpersonalisiert wurde. Eventuelle Nichtbesetzungen werden von den Trägern meist umgehend gemeldet, um Rückforderungen zu vermeiden. Wie viele Wochenstunden sind die französischen ErzieherInnen faktisch in den saarländischen Kitas beschäftigt? Zu Frage 4: In der Phase der Anschubfinanzierung beläuft sich die Mindestbeschäftigungszeit einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters auf 12,5 Wochenstunden pro Gruppe. Über das der geförderten Wochenstundenzahlen hinausgehende Beschäftigungsvolumen liegen der Landesregierung keine Daten vor. Auf welchen Wegen werden neue frankophone Fachkräfte gesucht? Gibt es speziell dafür eingerichtete Plattformen? Zu Frage 5: Die Anwerbung bzw. Einstellung neuer Fachkräfte liegt in der alleinigen Zuständigkeit des jeweiligen Kita-Trägers. Nach Auskunft der Träger wird über deren Homepages, per Anzeigen in öffentlichen Medien sowie über die Arbeitsagentur gesucht. Wie viele neue Anträge auf Anschubfinanzierung liegen zurzeit vor und werden bearbeitet? Zu Frage 6: Aktuell liegen keine neuen Anträge auf Anschubfinanzierung vor. Es ist eine entsprechende Abfrage und Sensibilisierungsaktion des Ministeriums für Bildung und Kultur bei den Trägern in Vorbereitung, um in diesem Jahr neue zusätzliche Standorte über die Anschubfinanzierung einzurichten. Drucksache 15/2086 (15(2053) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Anlage: Übersicht über Kindertageseinrichtungen mit Förderung Lft. Nr. Name der Einrichtung Träger Adresse PLZ / Stadt Wochenstunden Fachkräfte Laufzeit Modellphase 1 Kinderland im Kreis Saarlouis Campus I Kinderland im Kreis Saarlouis gGmbH Alfred-Nobel- Allee 45 66793 Saarwellingen 56,5 2 01.06.- 31.05.2017 2 Kinderland im Kreis Saarlouis Campus II Kinderland im Kreis Saarlouis gGmbH Alfred-Nobel- Allee 45 66793 Saarwellingen 56,5 2 01.06.- 31.05.2017 3 Kita Unikate Impuls Soziales Management GmbH & Co. KG Weserstr. 2a 34125 Kassel 39,5 1 11.08.2014- 10.08.2017 4 "Meine Villa" Saarbrücken Impuls Soziales Management GmbH & Co. KG Weserstr. 2a 34125 Kassel 23 1 01.05.2016- 30.04.2019 5 Kita "Pfiffikus", Wadgassen- Hostenbach Bürgermeister der Gemeinde Wadgassen Lindenstr. 101 66287 Wadgassen 37,5 1 01.01.2015- 30.12.2017 6 Kindergarten "Waldwichtel", Wadgassen- Friedrichsweiler Bürgermeister der Gemeinde Wadgassen Lindenstr. 101 66287 Wadgassen 50 2 01.01.2015- 31.12.2017 7 Kindergarten Regenbogen, Differten Bürgermeister der Gemeinde Wadgassen Lindenstr. 101 66287 Wadgassen 75 2 01.01.2015 - 31.12.2017 8 Kath. Kita Mariä Heimsuchung, Ommersheim Bistum Speyer Regionalverwaltung St. Ingbert Karl-August- Woll-Str. 33 66386 St. Ingbert 26 1 03.11.2014- 02.11.2017